Bor dreißig Jahren

am Waterberg

Unsere Schutztruppe im Kamps gegen Hereros

Nach dem Eintreffen namhafter Verstärkungen unserer Schutztruppe in Südwestafrika sollte unter Führung des Oberbefehlshabers, General v. Trotha, die entscheidende Operation gegen die aufrührerischen Hereros durchgeführt werden. Die in den ersten Augusttagen schneidig Vorgehen- , den Patrouillen, denen dabei allerdings mancher Verlust j nicht erspart blieb, und von denen besonders die tapfere Patrouille des Leutnants v. Bavenhausen erwähnt werden mutz, hatten festgestellt, datz der Gegner in dem Ge­lände am Waterberg satz. Hier sollte er nun eingekreist und vernichtet werden. Zu diesem Zweck hatte General v. Tro- j tha seine Streitmacht in vier Abteilungen gegliedert, die : konzentrisch gegen die Schwarzen Vorgehen sollten. Der Führer befand sich bei der Abteilung des Oberstleutnants Mueller, die am Morgen des 11. August kurz nach 2 Uhr aufbrach. Im Gegensatz zu der bitterkalten Nacht ließ der um 5 Uhr aufsteigende Sonnenball keinen Zweifel dar­über, datz der Tag glühend heitz werden würde. Man ge­langte bis zum Hamakari-River und bald darauf stietz man gegen 9 Uhr bei der Wasserstelle Hamakari bereits auf die Schwarzen. Die 11. Kompagnie des 1. Feldregiments brach sofort mit Hurra gegen die Wasserlöcher vor. Mörderisch das Feuer, das ihr entgegenschlug. Hauptmann Eantzer und Leutnant Leplow fielen; unter Führung eines ganz jungen Unteroffiziers gelang es, die vorderste Stellung zu stürmen. Doch der Herero gab damit keineswegs den Wider­stand auf, wütende Angriffe folgten und erforderten den Einsatz der ganzen Abteilung. Schlietzlich mutzten sogar die Offiziere des Stabes, die Schreiber und Burschen zum Ka­rabiner greifen, um einen Rückschlag abzulenken. Bis zum Einbruch der Dunkelheit tobte der Kampf. Inzwischen hatte General v. Trotha durch die unermüdlich arbeitende Signal­station auf dem Waterberg, die sich mit geradezu unglaub­licher Kühnheit dort hinauf geschlängelt hatte, die Meldung erhalten, datz die anderen Abteilungen in siegreichem Vor­gehen seien. Also hietz es ausharren. Bange Stunden folg­ten.

Von der Abteilung des Oberstleutnants v. Estorf f ging die Nachricht ein, datz sie am Otjosongombe-Bach ein schwe­res Gefecht gehabt hätte, in dem sich die 4. Kompagnie des I. Feldregiments besonders ausgezeichnet habe und Leut­nant Seebeck gefallen sei, datz die Hereros in wilder Flucht auf den Waterberg wichen und die Abteilung am j folgenden Tag zum entscheidenden Angriff schreiten werde. Auch von der Abteilung des Oberstleutnants Deimlin g lauteten die Berichte günstig. Von der Abteilung des Ma­jor v. d. Heyde fehlte dagegen jede Nachricht. Erst im Laufe der Nacht ging eine solche ein und diese lautete al­lerdings sehr ungünstig, denn die Abteilung hatte nach schwerstem Kampfe zurückgehen müssen.

Was hatte sich nun bei dieser Abteilung ereignet? Sie war bereits am 9. angetreten. Ihre Spitze führte Ober­leutnant v. Lekow, der als Patrouillenreiter und Pfad­finder besonderes Ansehen genotz Den ganzen 10. hindurch wurde ohne Zwischenfälle weitermarschiert. Am Vormittag des 11. vernahm man heftigen Kanonendonner aus Rich­tung Hamakari und sofort wurde darauf losmarschiert. Im­mer dichter wurde der Dornbusch und bald war es so schlimm, datz man kaum noch den Nebenmann in der Schützenlinie sehen konnte. In solch unübersichtlichem Ge­lände wurde die Spitze plötzlich überfallen. Oberleutnant v. Lekow fiel und mit ihm die meisten seiner braven Reiter.

Es war den Schwarzen aber auch gelungen, sich zwischen die Kompagnien, die Artillerie und die Wagenstaffel zu schie­ben, sodatz nun ein Kampf in verschiedenen Gruppen be­gann. Mancher Leser wird diese taktische Lage für unmög­lich halten, aber Afrika ist eben nicht Europa, da gibt es keine Aufklärungsmöglichkeit nach unseren Begriffen, da kann man nicht einmal Seitenpataromllen entsenden, denn sie wären im dichten Dornbusch auf Nimmerwiedersehen verloren.

So tobten also die Teilkämpfe, die von den Hereros mit wildester Tapferkeit geführt wurden, den ganzen Tag hin­durch. Unsere braven Schutztruppler litten entsetzlich unter der Hitze und hatten auch schwere Verluste zu beklagen. So fiel u. a. bei dem Versuch, einen schwerverwundeten Gefrei­ten zu retten, der Leutnant Graf Arnim. Selbst als die Dunkelheit hereinbrach, ließen die Schwarzen vom Kampfe nicht ab. im Gegenteil, sie bedienten sich der gemeinen Li­sten, um der kleinen Schar den Garaus zu machen. Mit den Uniformen der Gefallenen bekleidet, näherten sie sich der deutschen Linie und riefen ihr sogar das Losungswort zu. Doch hier kommandierte der alte erfahrene Afrikaner Hauptmann Puder. Rechtzeitig merkte er die Teufelei und ließ sie durch ein vernichtendes Schnellfeuer zuschanden werden.

Schlietzlich gelang es in der Dunkelheit den Gruppen, sich zu der Wagenstaffel durchzuschlagen, wo die Abteilung am späten Abend wieder vereinigt werden konnte. Allerdings war sie durch die übermenschlichen Anstrengungen derart mitgenommen, datz an eine Offensive am nächsten Tage nicht zu denken war. Den Hereros war damit die Möglichkeit ge­geben, sich der völligen Einkreisung durch eine Flucht in südöstlicher Richtung zu entziehen. Damit gingen sie jedoch einem furchtbaren Schicksal entgegen, in der waj- serlosen Omaheke fanden sie einen rühmlosen Untergang.

Der Kamps am Waterberg, durchgefllhrt mit vorbild­licher Tapferkeit und Aufopferungsfreudigkeit, bleibt eins der schönsten Ruhmesblätter im Buch der deutschen Kolo­nialkampfgeschichte.

Die Abschaffung der Steuerftundungszinsen

Von Rechtsanwalt Dr. R e i ch e r t-Liegnitz.

Nach dem Reinhardt'fchen Steuerreformplan sollen in der Reichsfinanzverwaltung vom 1. Januar 1935 ab die Ver­zugszinsen und Stundungszinsen abgeschafft, dafür jedoch die Mahn- und Veitragsgebühren erhöht werden. Diese Ge­bührenerhöhung und die beabsichtigte Bekanntgabe der säu­migen Steuerzahler nach Schluß eines jeden Jahres, soweit sie einer ihnen erteilten ersten schriftlichen Mahnung nicht gefolgt sind, werden, so hofft man, einen genügend starken Ansporn zur fristgemäßen Steuerzahlung abgeben.

Ganz gewiß bedeuten, worauf der Plan hinweift, die Einführung der Liste der säumigen Steuerzahler und die Beseitigung der Zinsenwirtschaft in der Reichsfinanzver­waltung eine sehr wesentliche Verwaltungsvereinfachung. Und es kann auch kein Zweifel darüber bestehen, datz der Steuerzahler aus der Lrivatwirtschast es jm eigenen Ge­

schäfts-' und Kreditinteresse vermeiden mutz, vor der Öf­fentlichkeit als säumiger Steuerzahler gewissermaßen an den Pranger gestellt zu werden Indessen Hai, im Grunde genommen, diese geplante Regelung doch nur das fiskali­sche Interesse des Steuergläubigers an dem pünktlichen Ein­gang der Steuern im Auge.

Es ist aber eine anerkannte Steuerregel, datz die Erhe­bung einer Steuer, sowohl was die Art als auch was die ! Zeit der Entrichtung betrifft, für den Steuerschuldner mög- l lichst bequem gestaltet werden mutz. Das kann nicht nur dadurch erreicht werden, datz in den Steuergejetzen die Steuerzahlungstermine zweckmäßig angesetzt, zinslose Fest­legungen an Kapitalien für den Steuerpflichtigen vermie­den werden und auch sonst zu einer Bequemlichkeit die Ver­wendung bankmäßiger Zahlungsmethoden bei Entrichtung von Abgaben zugelasjen und gefördert wird, sondern auch dadurch, datz man in geeigneten Fällen den wirtschaftlichen Verhältnissen des Einzelfalles Rechnung trägt. Denn es ' dürfte immer Fälle geben, wo es dem Steuerpflichtigen selbst bei bestem Willen nicht möglich sein wird, die Steuer­fälligkeitstermine innezuhalten, wenn er nicht die Fortfüh­rung feines Betriebes wesentlich erschweren oder gar ge­fährden will. Das wirtschaftliche Leben gerade in einer Zeit des gewerblichen Tiefstandes und einsetzender geschäft­lichen Erholung bietet so viele Möglichkeiten und Verschie­denheiten, oatz es unumgänglich notwendig erscheint, diese Mannigfaltigkeiten im Einzelfalle je nach ,eurer Eigenart auch steuerlich besonders zu behandeln. Will man den Grundsatz der Billigkeit nicht völlig außer acht lassen, wird den Steuerbehörden immer die Befugnis gelassen werden müssen, im Einzelfalle bei Unvermögen des Steuerschuld­ners zur pünktlichen Entrichtung seiner Steuern zwecks Vermeidung seiner wirtschaftlichen Gefährdung Steuerstun­dung zu gewähren.

Es erhebt sich nun die Frage, ob die beabsichtigte Ab­schaffung der Stundungszinsen zugleich ein Verbot zur Ge­währung von Steuerstundungen enthält, oder ob solche auch späterhin, dann aber nur zinslos erfolgen können. Das letz­tere wird doch wohl nicht anzunehmen sein, denn dies könnte dahin führen, datz ein Entgegenkommen der Steuerbehörden bei Steuerstundungen geradezu mißbräuchlich ausgenutzt werden würde. Auf die Liste der säumigen Steuerzahler könnte der Name des Steuerschuldners, dem Stundung ge­währt worden wäre, auch nicht gesetzt werden, denn es würde doch in diesem Falle die Voraussetzung der vorheri­gen schriftlichen Mahnung fehlen. Sollten infolge des Weg­falls der Stundungszinsen auch Steuerstundungen nicht mehr ausgesprochen werden dürfen, so würde dies vom Standpunkte der Wirtschaft aus als eine Härte empfunden werden, was sicherlich nicht beabsichtigt ist. Es wäre Klar­stellung wohl am Platze, um nicht Beunruhigung in den interessierten Kreisen groß werden zu lassen. Daß in Zu­kunft nur ganz gewichtige Gründe und nur ganz außeror­dentliche Umstände eine Stundung von Steuerzahlungen rechtfertigen können, bedarf keiner weiteren Ausführung. Ebenso wenig ist dagegen etwas Ernstliches einzuwenden, datz gegen einen Steuerschuldner, der es zur Mahnung hat kommen lassen und so in Verzug geraten ist, Zwangsmittel zur Anwendung gebracht werden. Das Interesse des Reiches und das der Volksgemeinschaft verlangen gebieterisch, datz jeder Volksgenosse seine Pflichten wozu nicht zuletzt auch die pünktliche Steuerzahlung gehört dem Volksganzen gegenüber gewissenhaft und nach bestem Können erfüllt. Nur wo dieser gute Wille erkennbar ist, kann und sollte im Einzelfalle, wenn besondere Umstände nachweisbar vorlie­gen, dem Steuerschuldner billiges Entgegenkommen nicht verweigert werden.

Der Erbhof

ist nicht mehr belastet"

Mißverständnisse und Jrrtümer über die Erbhofkreditgestaltung

In Verbindung mit dem jetzt bestehenden Vollstreckungs­schutz glauben einerseits viele Bauern, sie drauchlen in Zu­kunft nicht mehr für ihre Schulden einzustehen. Diese Mei­nung ist ebenso falsch, wie die vieler Geldbesitzer und Sparer aus der anderen Seite, die glauben, der Erbhofbauer soll j und darf in Zukunft keinen Kredit mehr erhallen, da er ja auch keine Sicherheiten mehr biete. Beide Auffassungen sind grundfalsch. Der Bauer mutz fähig sein, seinen Hof ord­nungsgemäß zu bewirtschaften. Dazu gehört auch die Be­zahlung der Schulden, soweit dies bei ordnungsmäßiger Wirtschaft möglich ist. Andernfalls kann ihm die Verwal­tung und Nutznießung des Erhhofes auf eine gewisse Zeit oder auch auf die Dauer entzogen werden.

Diese gesetzliche Vorschrift dürfte streng genug sein, um zu verhüten, datz die Bauern aus eigennützigen Gründen ihren Verpflichtungen nicht Nachkommen. Auf der anderen Seite ist die Auffassung, datz nach Fortfall der Möglichkeit einer hypothekarischen Sicherung eines Darlehens der Erbhof keine Sicherheit mehr biete, un­haltbar. Abgesehen davon, datz die hypothekarische Siche­rung nicht allein entscheidend für die Sicherheit eines Dar­lehens ist, sondern letzten Endes doch die Persönlichkeit des Schuldners, steht das Reichserbhofgesetz eine zusätzliche Kre­ditsicherung durchaus vor. Diese liegt teils in oer Diszipli­nargewalt des Reichsnährstandes gegenüber oem Erbhos-

bauern und teils in der Eigenschaft des Reichsnährstandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Zukunft werden für den Agrarkredit folgende Grundsätze Geltung haben:

Das Leihkapital hat nur dort Anspruch auf Zinsen, wo diese aus den Erträgnissen gezahlt werden können, sodatz für Jnvestitionszwecke oder sonstige landwirtschaftliche Zwecke geschuldete Kapitalfummen in der Landwirtschaft niemals auf einmal gezahlt, sondern immer nur aus den Erträgen allmählich getilgt werden. Ein zu einem bestimm- - ten Zeitpunkt durch Kündigung fällig zu machender oder ^ fällig werdender langfristiger Kredit darf in Zukunft zu­nächst im Bereich der Erbhofwirtschast nicht mehr Verwen­dung finden.

Kredite, die nicht produktiv in landwirtschaftlichen Betrieben festgelegt werden, sind in Zukunft nicht mehr denkbar, denn diese Kredite waren es in erster Linie, die zu einer dauernden Schmälerung des Geldertrages des Bau­ern und damit zur Ueberschuldung geführt haben. Wenn auch grundsätzlich Zwangsvollstreckungen in Erbhöfen we­gen Eeldforderungen nicht mehr durchgeführt werden kön­nen, und wenn fernerhin durch Einbeziehung auch der Erb­höfe in die allgemeine landwirtschaftliche Schuldenregelung allmählich eine Umwandlung aller Schulden m langfristige Tilgungsfchulden erfolgen wird, so dürfte dennoch zu be­fürchten sein, datz in großem Ausmaße die sehr hohen Geld­verpflichtungen zu einer weiteren Verschuldung führen wer­den. Das auch umsomehr, wenn einmal aus Rücksichtnahme auf die soziale Laae der.anderen arbeitenden Bevölkerungs­

schichten, Aer Dauer ffch mtt nur einem sehr bescheidenen Gewinn begnügt, oder wenn, wie in diesem Jahr, die Ernte­erträgnisse sehr niedrig sind.

Eine erneute zusätzliche langfristige Verschuldung würde sehr bald wiederum zu unerträglichen Zuständen führen. Daher soll nach dem Willen des Gesetzgebers der künftige Erbhofkredit grundsätzlich ein möglichst aus den Erträg- ni en eines Jahres abdeckbarer Personalkredit sein. Ledig­lich dann, wenn es sich um Neubildung des Bauerntums handelt, sind Ausnahmen zulässig. Nun sind ja auch lang­fristige Kredite zurzeit für den Erbhof so gut wie gar nicht zu erlangen, obwohl nicht geleugnet werben kann, datz in sehr vielen Fällen Notverhältnisse die Aufnahme von lang­fristigen Krediten unumgänglich erscheinen lassen, zumal auch Personalkredite nur in unzureichendem Matze zur Ver­fügung stehen.

Die Versorgung der Landwirtschaft und der Erbhöfe ins­besondere mit Krediten, kann in Zukunft nicht mehr dem Bauern und Landwirt überlassen werden. Um ihn einer­seits künftig vor unzweckmäßiger und nicht wirtschaftlich gerechtfertigter Verschuldung zu schützen, andererseits über Kreditgeber und Sparer durch eine Kreditkontrolle, aber auch die produktive Verwendung des Kredits zu sichern, müßte der Reichsnährstand Organe schaffen, die zwischen Bauern und Kreditgeber die erwähnte doppelte Funktion ausllben. Solche Organe dürften nur bei oberflächlicher Be­trachtung den Kreditzuflutz in die Landwirtschaft erschwe­ren, tatsächlich würden sie aber eine Erleichterung des Zu­stromes insofern bedeuten, als sie in der Lage wären, die subsidiäre Haftung des Reichsnährstandes zu realisieren, um so einen Ersatz für den Fortfall der dinglichen Siche­rungen zu bieten. Auf diese Art und Weise erhält der Kre­ditgeber die beste Sicherheit, während der Bauer als Kre­ditnehmer vor leichtfertiger Kreditaufnahme geschützt ist. Weiterhin würden diese Organe dem Reichsnährstand die Handhabe für die Durchführung einer Kreditsteuerung ge­ben, die darauf abzielen würde, eine möglichst rationelle Ausnutzung des gesamten bäuerlichen Grund und Bodens, allmählich durchzuführen.

Rundfunk

Sonntag, 12. Angust:

6.15 Aus Bremen: Hafenkonzert

8.15 Aus Stuttgart: Zeitangabe, Wetterbericht, Nachrichten

8.40 Bauer, hör zu!

9.00 Aus Mannheim: Katholische Morgenfeier

10.15 Aus Frankfurt: Stunde des Chorgesangs 11.00 Aus Stuttgart: Beethoven-Klaviermusik

11.30 Aus Ulm: Münsterorgel 12.00 Mittagskonzert

13.00 Aus Ulm: Mittagskonzert

14.00 Europaschwimm-Meisterschaften 1934 in Magdeburg

14.30 Aus Stuttgart: Kinderstunde 15.00 Das schöne Lied

15.30 Aus Stuttgart: Unsere Heimat

16.15 Aus Königsberg: Nachmittagskonzert

18.00 Aus Stuttgart: Dichter aus Schwaben: Wilhelm Hauff

18.40 Abendmusik 19.50 Sportbericht

22.00 Aus Leipzig: Radweltmeisterschaften 1934

22.20 Aus Stuttgart: Zeitangabe, Nachrichten, Sportbericht

23.00 Aus Berlin: Kleines Funkorchester

24.00 Aus Frankfurt: Nachtmusik.

Wochentags regelmässig wiederkehrendes Programm

5.35 Vauernfunk

5.45 Nach Frankfurt: Choral, Zeitangabe, Wetterbericht 6.50 Nach Frankfurt: Gymnastik 1 (Elucker)

6.15 Frühmusik

6.40 Zeitangabe, Frühmeldungen, Wetterbericht ^

6.55 Frühkonzert

8.10 Aus Stuttgart: Wetterbericht

8.15 Nach Frankfurt: Gymnastik 2 (Elucker)

10.00 Nachrichten

11.25 Funkwerbungskonzert der Reichspostreklame Stuttgart 11.55 Wetterbericht

13.00 Aus Frankfurt: Zeitangabe, Saardienst 13.05 Aus Stuttgart: Nachrichten, Wetterbericht ! 13.50 Zeitangabe. Nachrichten : 20.00 Nachrichtendienst

22.20 Zeitangabe. Nachrichten, Wetter- und Sportbericht.

Lm regelmäßig wirdrrkehrenden Programm fällt für Mon­tag, Dienstag und Mittwoch das Frühkonzert aus.

Montag, 13. August:

10.10 Frauenfunk

12.00 Aus Baden-Baden: Mittagskonzert

13.20 Nach Frankfurt: Deutsche Volkslieder 16.00 Nach Hamburg: Nachmittagskonzert

17.30 Heilender Quell

18.00 Hitlerjugend-Funk: Albert Leo Schlageter

18.25 Abendmusik

19.30 Aus Frankfurt: Saarumschau

20.10Schwäbische Volkslieder"

20.45 Aus Mannheim: Prinz Louis Ferdinand: Klavierquartett

21.15 Aus Stuttgart:Triumph des Barocks"

22.00 Klaviermusik

22.35 Oertliche Nachrichten, Wetter- und Sportbericht 23.00 Aus Hamburg:Spätmusik"

24.00 Aus Stuttgart: Nachtmusik. -

Buntes Allerlei

Das Loch-Neß-Ungeheuer als Hockve-tsgast Das Loch-Netz-Ungeheuer har es nicht leichr. Noch, geht nicht ganz fest, ob es überhaupt existiert, schon hat es Repräsentations- Pflichten zu erfüllen. Es ist selbstverständlich, datz es diese nur bei wirklich festlichen und würdigen Gelegenheiten aussührt. Wie englische Blätter melden, zeigt sich das ansonsten so men­schenfeindliche Tier den Bewohnern des Loch Netz, mit denen es sich überhaupt langsam anzufreunden beginnt, bei ganz be­sonderen Anlässen in voller Pracht.

Als dieier Tage daher ein Anwohner der Loch-Netz-Eegend, goldene Hochzeit feierte, war es wohl nur natürlich, datz das Untier als Hochzeitsgast erschien. An Land wagte es sich natür­lich nicht, dafür begab sich das Jubelpaar ans Ufer und hielt Ausschau nach dem der Bevölkerung lieb gewordenen See- ungeheuer. Und siehe da: es erhob sich in voller Grütze aus dem Wasser, seine diversen Höcker ragten wie Gebirge über den ! Wasserspiegel, seine Mähne flatterte und seine Augen funkelten ! freudig, gerade so, als wolle das Untier vom Loch Netz seine herz­lichsten Hochzeitswünjche an den Mann bringen. Das Jubelpaar fühlte sich denn auch sehr geehrt, und als das Tier nach einigen Minuten lautlos wieder im Wasser verschwand, liefen die beiden. Alten beglückt ins Dorf zurück, und erklärten, es sei der schöncke Augenblick ihres Lebens gewesen, als das Loch-Netz-Ungeheusr auf ihrer goldenen Hochzeit erschien. -