Bor dreißig Jahren
am Waterberg
Unsere Schutztruppe im Kamps gegen Hereros
Nach dem Eintreffen namhafter Verstärkungen unserer Schutztruppe in Südwestafrika sollte unter Führung des Oberbefehlshabers, General v. Trotha, die entscheidende Operation gegen die aufrührerischen Hereros durchgeführt werden. Die in den ersten Augusttagen schneidig Vorgehen- , den Patrouillen, denen dabei allerdings mancher Verlust j nicht erspart blieb, und von denen besonders die tapfere Patrouille des Leutnants v. Bavenhausen erwähnt werden mutz, hatten festgestellt, datz der Gegner in dem Gelände am Waterberg satz. Hier sollte er nun eingekreist und vernichtet werden. Zu diesem Zweck hatte General v. Tro- j tha seine Streitmacht in vier Abteilungen gegliedert, die : konzentrisch gegen die Schwarzen Vorgehen sollten. Der Führer befand sich bei der Abteilung des Oberstleutnants Mueller, die am Morgen des 11. August kurz nach 2 Uhr aufbrach. Im Gegensatz zu der bitterkalten Nacht ließ der um 5 Uhr aufsteigende Sonnenball keinen Zweifel darüber, datz der Tag glühend heitz werden würde. Man gelangte bis zum Hamakari-River und bald darauf stietz man gegen 9 Uhr bei der Wasserstelle Hamakari bereits auf die Schwarzen. Die 11. Kompagnie des 1. Feldregiments brach sofort mit Hurra gegen die Wasserlöcher vor. Mörderisch das Feuer, das ihr entgegenschlug. Hauptmann Eantzer und Leutnant Leplow fielen; unter Führung eines ganz jungen Unteroffiziers gelang es, die vorderste Stellung zu stürmen. Doch der Herero gab damit keineswegs den Widerstand auf, wütende Angriffe folgten und erforderten den Einsatz der ganzen Abteilung. Schlietzlich mutzten sogar die Offiziere des Stabes, die Schreiber und Burschen zum Karabiner greifen, um einen Rückschlag abzulenken. Bis zum Einbruch der Dunkelheit tobte der Kampf. Inzwischen hatte General v. Trotha durch die unermüdlich arbeitende Signalstation auf dem Waterberg, die sich mit geradezu unglaublicher Kühnheit dort hinauf geschlängelt hatte, die Meldung erhalten, datz die anderen Abteilungen in siegreichem Vorgehen seien. Also hietz es ausharren. Bange Stunden folgten.
Von der Abteilung des Oberstleutnants v. Estorf f ging die Nachricht ein, datz sie am Otjosongombe-Bach ein schweres Gefecht gehabt hätte, in dem sich die 4. Kompagnie des I. Feldregiments besonders ausgezeichnet habe und Leutnant Seebeck gefallen sei, datz die Hereros in wilder Flucht auf den Waterberg wichen und die Abteilung am j folgenden Tag zum entscheidenden Angriff schreiten werde. Auch von der Abteilung des Oberstleutnants Deimlin g lauteten die Berichte günstig. Von der Abteilung des Major v. d. Heyde fehlte dagegen jede Nachricht. Erst im Laufe der Nacht ging eine solche ein und diese lautete allerdings sehr ungünstig, denn die Abteilung hatte nach schwerstem Kampfe zurückgehen müssen.
Was hatte sich nun bei dieser Abteilung ereignet? Sie war bereits am 9. angetreten. Ihre Spitze führte Oberleutnant v. Lekow, der als Patrouillenreiter und Pfadfinder besonderes Ansehen genotz Den ganzen 10. hindurch wurde ohne Zwischenfälle weitermarschiert. Am Vormittag des 11. vernahm man heftigen Kanonendonner aus Richtung Hamakari und sofort wurde darauf losmarschiert. Immer dichter wurde der Dornbusch und bald war es so schlimm, datz man kaum noch den Nebenmann in der Schützenlinie sehen konnte. In solch unübersichtlichem Gelände wurde die Spitze plötzlich überfallen. Oberleutnant v. Lekow fiel und mit ihm die meisten seiner braven Reiter.
Es war den Schwarzen aber auch gelungen, sich zwischen die Kompagnien, die Artillerie und die Wagenstaffel zu schieben, sodatz nun ein Kampf in verschiedenen Gruppen begann. Mancher Leser wird diese taktische Lage für unmöglich halten, aber Afrika ist eben nicht Europa, da gibt es keine Aufklärungsmöglichkeit nach unseren Begriffen, da kann man nicht einmal Seitenpataromllen entsenden, denn sie wären im dichten Dornbusch auf Nimmerwiedersehen verloren.
So tobten also die Teilkämpfe, die von den Hereros mit wildester Tapferkeit geführt wurden, den ganzen Tag hindurch. Unsere braven Schutztruppler litten entsetzlich unter der Hitze und hatten auch schwere Verluste zu beklagen. So fiel u. a. bei dem Versuch, einen schwerverwundeten Gefreiten zu retten, der Leutnant Graf Arnim. Selbst als die Dunkelheit hereinbrach, ließen die Schwarzen vom Kampfe nicht ab. im Gegenteil, sie bedienten sich der gemeinen Listen, um der kleinen Schar den Garaus zu machen. Mit den Uniformen der Gefallenen bekleidet, näherten sie sich der deutschen Linie und riefen ihr sogar das Losungswort zu. Doch hier kommandierte der alte erfahrene Afrikaner Hauptmann Puder. Rechtzeitig merkte er die Teufelei und ließ sie durch ein vernichtendes Schnellfeuer zuschanden werden.
Schlietzlich gelang es in der Dunkelheit den Gruppen, sich zu der Wagenstaffel durchzuschlagen, wo die Abteilung am späten Abend wieder vereinigt werden konnte. Allerdings war sie durch die übermenschlichen Anstrengungen derart mitgenommen, datz an eine Offensive am nächsten Tage nicht zu denken war. Den Hereros war damit die Möglichkeit gegeben, sich der völligen Einkreisung durch eine Flucht in südöstlicher Richtung zu entziehen. Damit gingen sie jedoch einem furchtbaren Schicksal entgegen, in der waj- serlosen Omaheke fanden sie einen rühmlosen Untergang.
Der Kamps am Waterberg, durchgefllhrt mit vorbildlicher Tapferkeit und Aufopferungsfreudigkeit, bleibt eins der schönsten Ruhmesblätter im Buch der deutschen Kolonialkampfgeschichte.
Die Abschaffung der Steuerftundungszinsen
Von Rechtsanwalt Dr. R e i ch e r t-Liegnitz.
Nach dem Reinhardt'fchen Steuerreformplan sollen in der Reichsfinanzverwaltung vom 1. Januar 1935 ab die Verzugszinsen und Stundungszinsen abgeschafft, dafür jedoch die Mahn- und Veitragsgebühren erhöht werden. Diese Gebührenerhöhung und die beabsichtigte Bekanntgabe der säumigen Steuerzahler nach Schluß eines jeden Jahres, soweit sie einer ihnen erteilten ersten schriftlichen Mahnung nicht gefolgt sind, werden, so hofft man, einen genügend starken Ansporn zur fristgemäßen Steuerzahlung abgeben.
Ganz gewiß bedeuten, worauf der Plan hinweift, die Einführung der Liste der säumigen Steuerzahler und die Beseitigung der Zinsenwirtschaft in der Reichsfinanzverwaltung eine sehr wesentliche Verwaltungsvereinfachung. Und es kann auch kein Zweifel darüber bestehen, datz der Steuerzahler aus der Lrivatwirtschast es jm eigenen Ge
schäfts-' und Kreditinteresse vermeiden mutz, vor der Öffentlichkeit als säumiger Steuerzahler gewissermaßen an den Pranger gestellt zu werden Indessen Hai, im Grunde genommen, diese geplante Regelung doch nur das fiskalische Interesse des Steuergläubigers an dem pünktlichen Eingang der Steuern im Auge.
Es ist aber eine anerkannte Steuerregel, datz die Erhebung einer Steuer, sowohl was die Art als auch was die ! Zeit der Entrichtung betrifft, für den Steuerschuldner mög- l lichst bequem gestaltet werden mutz. Das kann nicht nur dadurch erreicht werden, datz in den Steuergejetzen die Steuerzahlungstermine zweckmäßig angesetzt, zinslose Festlegungen an Kapitalien für den Steuerpflichtigen vermieden werden und auch sonst zu einer Bequemlichkeit die Verwendung bankmäßiger Zahlungsmethoden bei Entrichtung von Abgaben zugelasjen und gefördert wird, sondern auch dadurch, datz man in geeigneten Fällen den wirtschaftlichen Verhältnissen des Einzelfalles Rechnung trägt. Denn es ' dürfte immer Fälle geben, wo es dem Steuerpflichtigen selbst bei bestem Willen nicht möglich sein wird, die Steuerfälligkeitstermine innezuhalten, wenn er nicht die Fortführung feines Betriebes wesentlich erschweren oder gar gefährden will. Das wirtschaftliche Leben gerade in einer Zeit des gewerblichen Tiefstandes und einsetzender geschäftlichen Erholung bietet so viele Möglichkeiten und Verschiedenheiten, oatz es unumgänglich notwendig erscheint, diese Mannigfaltigkeiten im Einzelfalle je nach ,eurer Eigenart auch steuerlich besonders zu behandeln. Will man den Grundsatz der Billigkeit nicht völlig außer acht lassen, wird den Steuerbehörden immer die Befugnis gelassen werden müssen, im Einzelfalle bei Unvermögen des Steuerschuldners zur pünktlichen Entrichtung seiner Steuern zwecks Vermeidung seiner wirtschaftlichen Gefährdung Steuerstundung zu gewähren.
Es erhebt sich nun die Frage, ob die beabsichtigte Abschaffung der Stundungszinsen zugleich ein Verbot zur Gewährung von Steuerstundungen enthält, oder ob solche auch späterhin, dann aber nur zinslos erfolgen können. Das letztere wird doch wohl nicht anzunehmen sein, denn dies könnte dahin führen, datz ein Entgegenkommen der Steuerbehörden bei Steuerstundungen geradezu mißbräuchlich ausgenutzt werden würde. Auf die Liste der säumigen Steuerzahler könnte der Name des Steuerschuldners, dem Stundung gewährt worden wäre, auch nicht gesetzt werden, denn es würde doch in diesem Falle die Voraussetzung der vorherigen schriftlichen Mahnung fehlen. Sollten infolge des Wegfalls der Stundungszinsen auch Steuerstundungen nicht mehr ausgesprochen werden dürfen, so würde dies vom Standpunkte der Wirtschaft aus als eine Härte empfunden werden, was sicherlich nicht beabsichtigt ist. Es wäre Klarstellung wohl am Platze, um nicht Beunruhigung in den interessierten Kreisen groß werden zu lassen. Daß in Zukunft nur ganz gewichtige Gründe und nur ganz außerordentliche Umstände eine Stundung von Steuerzahlungen rechtfertigen können, bedarf keiner weiteren Ausführung. Ebenso wenig ist dagegen etwas Ernstliches einzuwenden, datz gegen einen Steuerschuldner, der es zur Mahnung hat kommen lassen und so in Verzug geraten ist, Zwangsmittel zur Anwendung gebracht werden. Das Interesse des Reiches und das der Volksgemeinschaft verlangen gebieterisch, datz jeder Volksgenosse seine Pflichten — wozu nicht zuletzt auch die pünktliche Steuerzahlung gehört — dem Volksganzen gegenüber gewissenhaft und nach bestem Können erfüllt. Nur wo dieser gute Wille erkennbar ist, kann und sollte im Einzelfalle, wenn besondere Umstände nachweisbar vorliegen, dem Steuerschuldner billiges Entgegenkommen nicht verweigert werden.
„Der Erbhof
ist nicht mehr belastet"
Mißverständnisse und Jrrtümer über die Erbhofkreditgestaltung
In Verbindung mit dem jetzt bestehenden Vollstreckungsschutz glauben einerseits viele Bauern, sie drauchlen in Zukunft nicht mehr für ihre Schulden einzustehen. Diese Meinung ist ebenso falsch, wie die vieler Geldbesitzer und Sparer aus der anderen Seite, die glauben, der Erbhofbauer soll j und darf in Zukunft keinen Kredit mehr erhallen, da er ja auch keine Sicherheiten mehr biete. Beide Auffassungen sind grundfalsch. Der Bauer mutz fähig sein, seinen Hof ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Dazu gehört auch die Bezahlung der Schulden, soweit dies bei ordnungsmäßiger Wirtschaft möglich ist. Andernfalls kann ihm die Verwaltung und Nutznießung des Erhhofes auf eine gewisse Zeit oder auch auf die Dauer entzogen werden.
Diese gesetzliche Vorschrift dürfte streng genug sein, um zu verhüten, datz die Bauern aus eigennützigen Gründen ihren Verpflichtungen nicht Nachkommen. Auf der anderen Seite ist die Auffassung, datz nach Fortfall der Möglichkeit einer hypothekarischen Sicherung eines Darlehens der Erbhof keine Sicherheit mehr biete, unhaltbar. Abgesehen davon, datz die hypothekarische Sicherung nicht allein entscheidend für die Sicherheit eines Darlehens ist, sondern letzten Endes doch die Persönlichkeit des Schuldners, steht das Reichserbhofgesetz eine zusätzliche Kreditsicherung durchaus vor. Diese liegt teils in oer Disziplinargewalt des Reichsnährstandes gegenüber oem Erbhos-
bauern und teils in der Eigenschaft des Reichsnährstandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Zukunft werden für den Agrarkredit folgende Grundsätze Geltung haben:
Das Leihkapital hat nur dort Anspruch auf Zinsen, wo diese aus den Erträgnissen gezahlt werden können, sodatz für Jnvestitionszwecke oder sonstige landwirtschaftliche Zwecke geschuldete Kapitalfummen in der Landwirtschaft niemals auf einmal gezahlt, sondern immer nur aus den Erträgen allmählich getilgt werden. Ein zu einem bestimm- - ten Zeitpunkt durch Kündigung fällig zu machender oder ^ fällig werdender langfristiger Kredit darf in Zukunft zunächst im Bereich der Erbhofwirtschast nicht mehr Verwendung finden.
Kredite, die nicht produktiv in landwirtschaftlichen Betrieben festgelegt werden, sind in Zukunft nicht mehr denkbar, denn diese Kredite waren es in erster Linie, die zu einer dauernden Schmälerung des Geldertrages des Bauern und damit zur Ueberschuldung geführt haben. Wenn auch grundsätzlich Zwangsvollstreckungen in Erbhöfen wegen Eeldforderungen nicht mehr durchgeführt werden können, und wenn fernerhin durch Einbeziehung auch der Erbhöfe in die allgemeine landwirtschaftliche Schuldenregelung allmählich eine Umwandlung aller Schulden m langfristige Tilgungsfchulden erfolgen wird, so dürfte dennoch zu befürchten sein, datz in großem Ausmaße die sehr hohen Geldverpflichtungen zu einer weiteren Verschuldung führen werden. Das auch umsomehr, wenn einmal aus Rücksichtnahme auf die soziale Laae der.anderen arbeitenden Bevölkerungs
schichten, Aer Dauer ffch mtt nur einem sehr bescheidenen Gewinn begnügt, oder wenn, wie in diesem Jahr, die Ernteerträgnisse sehr niedrig sind.
Eine erneute zusätzliche langfristige Verschuldung würde sehr bald wiederum zu unerträglichen Zuständen führen. Daher soll nach dem Willen des Gesetzgebers der künftige Erbhofkredit grundsätzlich ein möglichst aus den Erträg- ni en eines Jahres abdeckbarer Personalkredit sein. Lediglich dann, wenn es sich um Neubildung des Bauerntums handelt, sind Ausnahmen zulässig. Nun sind ja auch langfristige Kredite zurzeit für den Erbhof so gut wie gar nicht zu erlangen, obwohl nicht geleugnet werben kann, datz in sehr vielen Fällen Notverhältnisse die Aufnahme von langfristigen Krediten unumgänglich erscheinen lassen, zumal auch Personalkredite nur in unzureichendem Matze zur Verfügung stehen.
Die Versorgung der Landwirtschaft und der Erbhöfe insbesondere mit Krediten, kann in Zukunft nicht mehr dem Bauern und Landwirt überlassen werden. Um ihn einerseits künftig vor unzweckmäßiger und nicht wirtschaftlich gerechtfertigter Verschuldung zu schützen, andererseits über Kreditgeber und Sparer durch eine Kreditkontrolle, aber auch die produktive Verwendung des Kredits zu sichern, müßte der Reichsnährstand Organe schaffen, die zwischen Bauern und Kreditgeber die erwähnte doppelte Funktion ausllben. Solche Organe dürften nur bei oberflächlicher Betrachtung den Kreditzuflutz in die Landwirtschaft erschweren, tatsächlich würden sie aber eine Erleichterung des Zustromes insofern bedeuten, als sie in der Lage wären, die subsidiäre Haftung des Reichsnährstandes zu realisieren, um so einen Ersatz für den Fortfall der dinglichen Sicherungen zu bieten. Auf diese Art und Weise erhält der Kreditgeber die beste Sicherheit, während der Bauer als Kreditnehmer vor leichtfertiger Kreditaufnahme geschützt ist. Weiterhin würden diese Organe dem Reichsnährstand die Handhabe für die Durchführung einer Kreditsteuerung geben, die darauf abzielen würde, eine möglichst rationelle Ausnutzung des gesamten bäuerlichen Grund und Bodens, allmählich durchzuführen.
Rundfunk
Sonntag, 12. Angust:
6.15 Aus Bremen: Hafenkonzert
8.15 Aus Stuttgart: Zeitangabe, Wetterbericht, Nachrichten
8.40 Bauer, hör zu!
9.00 Aus Mannheim: Katholische Morgenfeier
10.15 Aus Frankfurt: Stunde des Chorgesangs 11.00 Aus Stuttgart: Beethoven-Klaviermusik
11.30 Aus Ulm: Münsterorgel 12.00 Mittagskonzert
13.00 Aus Ulm: Mittagskonzert
14.00 Europaschwimm-Meisterschaften 1934 in Magdeburg
14.30 Aus Stuttgart: Kinderstunde 15.00 Das schöne Lied
15.30 Aus Stuttgart: Unsere Heimat
16.15 Aus Königsberg: Nachmittagskonzert
18.00 Aus Stuttgart: Dichter aus Schwaben: Wilhelm Hauff
18.40 Abendmusik 19.50 Sportbericht
22.00 Aus Leipzig: Radweltmeisterschaften 1934
22.20 Aus Stuttgart: Zeitangabe, Nachrichten, Sportbericht
23.00 Aus Berlin: Kleines Funkorchester
24.00 Aus Frankfurt: Nachtmusik.
Wochentags regelmässig wiederkehrendes Programm
5.35 Vauernfunk
5.45 Nach Frankfurt: Choral, Zeitangabe, Wetterbericht 6.50 Nach Frankfurt: Gymnastik 1 (Elucker)
6.15 Frühmusik
6.40 Zeitangabe, Frühmeldungen, Wetterbericht ^
6.55 Frühkonzert
8.10 Aus Stuttgart: Wetterbericht
8.15 Nach Frankfurt: Gymnastik 2 (Elucker)
10.00 Nachrichten
11.25 Funkwerbungskonzert der Reichspostreklame Stuttgart 11.55 Wetterbericht
13.00 Aus Frankfurt: Zeitangabe, Saardienst 13.05 Aus Stuttgart: Nachrichten, Wetterbericht ! 13.50 Zeitangabe. Nachrichten : 20.00 Nachrichtendienst
22.20 Zeitangabe. Nachrichten, Wetter- und Sportbericht.
Lm regelmäßig wirdrrkehrenden Programm fällt für Montag, Dienstag und Mittwoch das Frühkonzert aus.
Montag, 13. August:
10.10 Frauenfunk
12.00 Aus Baden-Baden: Mittagskonzert
13.20 Nach Frankfurt: Deutsche Volkslieder 16.00 Nach Hamburg: Nachmittagskonzert
17.30 Heilender Quell
18.00 Hitlerjugend-Funk: Albert Leo Schlageter
18.25 Abendmusik
19.30 Aus Frankfurt: Saarumschau
20.10 „Schwäbische Volkslieder"
20.45 Aus Mannheim: Prinz Louis Ferdinand: Klavierquartett
21.15 Aus Stuttgart: „Triumph des Barocks"
22.00 Klaviermusik
22.35 Oertliche Nachrichten, Wetter- und Sportbericht 23.00 Aus Hamburg: „Spätmusik"
24.00 Aus Stuttgart: Nachtmusik. -
Buntes Allerlei
Das Loch-Neß-Ungeheuer als Hockve-tsgast Das Loch-Netz-Ungeheuer har es nicht leichr. Noch, geht nicht ganz fest, ob es überhaupt existiert, schon hat es Repräsentations- Pflichten zu erfüllen. Es ist selbstverständlich, datz es diese nur bei wirklich festlichen und würdigen Gelegenheiten aussührt. Wie englische Blätter melden, zeigt sich das ansonsten so menschenfeindliche Tier den Bewohnern des Loch Netz, mit denen es sich überhaupt langsam anzufreunden beginnt, bei ganz besonderen Anlässen in voller Pracht.
Als dieier Tage daher ein Anwohner der Loch-Netz-Eegend, goldene Hochzeit feierte, war es wohl nur natürlich, datz das Untier als Hochzeitsgast erschien. An Land wagte es sich natürlich nicht, dafür begab sich das Jubelpaar ans Ufer und hielt Ausschau nach dem der Bevölkerung lieb gewordenen See- ungeheuer. Und siehe da: es erhob sich in voller Grütze aus dem Wasser, seine diversen Höcker ragten wie Gebirge über den ! Wasserspiegel, seine Mähne flatterte und seine Augen funkelten ! freudig, gerade so, als wolle das Untier vom Loch Netz seine herzlichsten Hochzeitswünjche an den Mann bringen. Das Jubelpaar fühlte sich denn auch sehr geehrt, und als das Tier nach einigen Minuten lautlos wieder im Wasser verschwand, liefen die beiden. Alten beglückt ins Dorf zurück, und erklärten, es sei der schöncke Augenblick ihres Lebens gewesen, als das Loch-Netz-Ungeheusr auf ihrer goldenen Hochzeit erschien. -