Weltherrschaft des Galder za Ende?

Verstaatlichung der Silber-Vorräte in Amerika

Washington. 1v Aug. Präsident Roosevelt hat eine Verord­nung über die Verstaatlichung der Silberoorräte in den Vereinig­ten Staaten bekanntgegeben. Danach mutz alles Silber, das sich am S. August in den Vereinigten Staaten befindet, innerhalb von 8V Tagen an das Schatzministerium abgeliefert werden.

Von der Ablieferungsverpflichtung befreit sind Silberoorräte, die sür gewerbliche oder industrielle Zwecke oder für die Er­füllung ausstehender Kontrakte benötigt werden, ferner Silber­bestände, die fremden Regierungen und fremden Zentralbanken gehören oder verarbeitetes Silbergeld und Silbermünzen der Vereinigten Staaten und des Auslandes. Die Regierung hat die Ermächtigung erhalten, Silber aufzukaufen, bis der na­tionale Bestand an Währungsmetall das Verhältnis 25 Prozent Silber zu 75 Prozent Gold erreicht hat.

Senator Thomas, einer der Führer desSilberblocks" im Senat, begrüßt die Verstaatlichung der Silbervorräte als Sturz der Weltherrschaft des Goldes. Thomas erwartet, daß die Ver­staatlichung der Silberoorräte eine internationale Wiihrnngs- verständigung herbeiführen werde, die den Beginn eines neuen Zeitalters derProsperität" bedeute Die Verstaatlichung der Silbervorräte in den Vereinigten Staaten bedeute, daß die stärkste und reichste Nation beschlossen habe, Silber in größerem Maßstab als Währungsmetall zu benutzen. Dies werde die an­deren Länder veranlassen, eine ähnliche Politik zu befolgen. Man schätzt, daß die amerikanische Regierung auf Grund ihres Silberprogramms etwa 6 Millionen Kilogramm Silber über­nehmen werde.

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Paris, 10. Aug. Die Verstaatlichung des Silbers in den Ver­einigten Staaten hat in Paris, wo sie als neuer Schritt zur Inflation angesehen wird, nicht überrascht. Ueber die Gründe, die den Präsidenten der Vereinigten Staaten zu seinem Schritt veranlaßt haben, stelltJournal" folgende Mutmaßungen an: In drei Monaten werden die ersten Wahlen nach der Amts­übernahme des Präsidenten stattfinden und nun steht fest, daß trotz seines guten Willens und trotz aller Anstrengungen der amerikanische Staatschef nicht alle Wähler zufriedengestellt hat. Durch die Verstaatlichung des Silbers erfüllt Roosevelt die Wünsche der Bundesstaaten, die zu den größten Silbererzeugern der Welt gehören, und gleichzeitig auch die Wünsche der Farmer, da die Maßnahmen unmittelbar eine beträchtliche Steigerung der Getreide-, Vaumwoll- und Kautschukpreise zur Folge haben müssen. In Wahlzeiten fallen derartige Beweismittel stark ins Gewicht. Das ist die politische Seite der Operation. Vom finanziellen Standpunkt aus hat Roosevelt durch die Verbreite­rung der Metallbasis, auf.die er den Dollar stellen wird, offen­sichtlich dessen Jnflationsmöglichkeiten erhöht. Die Maßnahme wird schließlich auch große Rückwirkungen stuf gewisse Handels­märkte des Fernen Ostens, namentlich auf den Wirtschafts­austausch zwischen China und den Vereinigten Staaten, haben. Die Rolle, die das Silber künftig in der amerikanischen Wirt­schaft spielen wird,^ wird es China erlauben, einer der wich­tigsten Abnehmer der Vereinigten Staaten zu werden. Auch das ist nicht zu unterschätzen, da die amerikanischen Erzeugnisse auf diese Weise ein ungeheures Absatzgebiet erhalten und die Unterstützung Chinas, sei es auch nur um die Japaner zu är­gern, Las Dogma der amerikanischen Politik ist.

WirtslMsriede i« Otze»

Abschluß der Danzig-polnischen Wirtschaftsverhandlungen Danzlg 10 Aug. Nachdem bereits vor Jahresfrist durch das Danzig-polnische Hafenabkommen der Anfang zu einer Vereini­gung der zwischen den beiden Staaten vorhandenen Gegensätze gemacht worden ist, ist es nunmehr nach langwierigen Verhand­lungen gelungen, einer Verständigung über den Gesamt­komplex über die Danzig-polnischen Wirtschaftsbeziehungen her- beizuführen.

Durch eine Reihe von Abkommen wird der Zoll- und Wirt- schastskamps zwischen Danzig und Polen beseitigt und endlich ein freier Wirtschaftsverkehr zwischen den beiden durch eine Zoll­union wirtschaftlich miteinander verknüpften Staaten ermöglicht.

Ueber die Unterzeichnung dieser Verträge geben die Danziger und die polnische Regierung folgendes gemeinsame Lommunique heraus:

Am 6. August wurden in Danzig eine Reihe von Abkommen zwischen dem Senat der Freien Stadt Danzig und der polnischen Regierung unterzeichnet und zwar:

1. Abkommen über die Regelung verschiedener Zollange­legenheiten,

2. das Abkommen über die Beteiligung Danzigs an dem pol­nischen Einfuhrkontingent,

S. das Abkommen über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen,

4. das Veterinär abkommen.

5. das P l a n z e n s ch u tz abkommen,

6. das Uebereinkommen über den Absatz polnischer land­wirtschaftlicher Erzeugnisse im Zusammenhang mit der Danziger Marktregulierung mit den dazugehörigen Ausfüh­rungsprotokollen und Ausführungsbestimmungen,

Diese Abkommen sind der Ausdruck des beiderseitigen Wun­sches, eine engere Verpflichtung und Zusammenarbeit des Dan- ziger und polnischen Wirtschaftslebens zu ererichen. Insbeson­dere verdient hervorgehoben zu werden, daß die Abkommen den freien Warenverkehr zwischen Danziger und polnischem Gebiet wiederherstellen.

Durch die Anlehnung Danzigs an das Kontingentsystem Po­lens ist der Fortfall der bisher vorgenommenen Wirtschafts­kontrolle erreicht. Bei dem Abschluß des Abkommens über die Zollangelgenheiten ist der Wunsch maßgebend gewesen, durch Re­gelung einer Reihe von Zwischenfragen die Atmosphäre des Vertrauens und die Einheitlichkeit des Wirtschaftsgebietes zu verstärken."

Der Abschluß dieser Verträge wird trotz gewisser Zugeständnisse Danzigs auf dem Gebiete der Danziger Einfuhrkontingente und der Danziger Zollverwaltung in Danzig mit großer Befriedigung begrüßt. Es ist ohne Preisgabe Danziger Hoheit e- rechte und unter Wahrung der selbständigen Organisation der Danziger Zollverwaltung gelungen, e»ne Regelung zu finden, die wirtschaftlich eine Belebung der Danziger Wirtschaft im freien Verkehr mit dem polnischen Absatzgebiet erwarten läßt und die politisch den Schlußstein desfriedlichenAusgleichs zwi­schen Danzig und Polen bedeuten.

Das Abkommen, das zunächst für zwei Jahre gilt, tritt bereits am 1. September 1934 in Kraft, Mit diesem Tage fallen sämt­liche Beschränkungen, die an der polnischen Grenze den Danzig- polnischen Wirtschaftsverkehr bisher behindert hatten, fort, vor allem die durch die von den polnischen Zollkontrolleuren aus­geübte Wirtschaftskontrolle, die eine Ausfuhr Danziger Waren nach Polen bisher nahezu völlig unterband.

Was ein Soldat sagt

Fürst Schönburg-Hartenstein über das Verhältnis zwischen Oesterreich und dem Reich

Esten, 10. Aug. Generaloberst Fürst Schönburg-Hartenstein, der als offizieller Vertreter der österreichischen Wehrmacht an den Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Reichspräsidenten teilgenommen hat, äußerte sich in einer Unterredung mit dem Vertreter derNationalzeitung" über seinen Besuch in Deutsch­land und seine Eindrücke.

Der Fürst entstammt einem uralten deutschen Adelsgeschlecht. Der nun 74j!ihrige war während der Jahre 1895 b,s 1897 öster­reichischer Militärbevollmächtigter in Berlin. Während des Weltkrieges befehligte er die österreichischen Truppen in Tirol und leitete die große Offensive gegen die Italiener im Jahre 1917, an der deutsche Truppenabteilungen hervorragend betei­ligt waren. Bekanntlich war der Fürst auf Bitten des verstor­benen Bundeskanzlers Dollfuß im vorigen Jahre als Heeres­minister in das österreichische Kabinett eingetreten, trat aber dann angesichts der Entwicklung der Dinge in Oesterreich später zurück. Fürst Schönburg-Harrenstein betonte gleich eingangs der Unterredung, daß er ein sehr guter Deutscher sei und daß es ihn über alles schmerze, daß zwischen den Brudervölkern ein derartiger Zwist überhaupt ausgebrochen sei. Ich war, so führte er aus, mein ganzes Leben nicht Politiker, sondern ^ nur Soldat. Und gerade deshalb, im Gedenken an die vier- ^ einhalbjährige Waffenbrüderschaft, da reichsdeutsche und öfter- ' reichische Truppen Schulter an Schulter kämpfen, berührt es mich sehr schmerzlich, wenn ich den Bruderzwist sehe, der zwischen den deutschen Gauen ausgebrochen ist.

Auf eine Frage nach dem künftigen Verhältnis zwischen dem Reich und Oesterreich erklärte der Fürst: Ich will nicht über Politik sprechen. Doch freut es mich aus ganzem Herzen, daß der Führer und Reichskanzler Herrn von Papen mit einer außer­ordentlichen Mission nach Wien betraut hat und daß dre öster­reichische Regierung dieser Betrauung ihr Agrement erteilt hat. Ich möchte auch betonen, daß eine gewisse Presse einen großen Teil der Schuld an der Verhetzung trägt.

Nach der künftigen Einstellung Oesterreichs gegen­über dem Reich befragt, bemerkt der Fürst: Ich bin nicht befugt, über Politik zu sprechen, doch ist Bundeskanzler Schuschnigg ein aufrichtiger und ehrlicher Deutscher, der das Eesamtdeutsch- tum immer und immer wieder betont hat. Es wird und mutz einen Weg der Verständigung geben. Von unserer Seite ist der Wille da. Fürst Schönburg-Hartenstein gab der Zuversicht Aus­druck, daß es Adolf Hitler, der so Großes geleistet habe, auch gelingen werde ,den Konflikt zweier Brudervölker beizulegen. Was immer auch kommen möge, so schloß er, wir Deutschen Oesterreichs werden nie und nimmer unsere gesamtdeut- l sche Mission vergessen. Wir Deutsche Oesterreichs werden I unser Schicksal nie und nimmer in nichtdeutsche Hände legen. '

Hindenburg-Trauerfeier in Prag

Der deutsche Gesandte gegen die Haßausbriiche der Prager Emigrantenpresse

Prag, 10. Aug. Am Donnerstag abend fand eine vom Hilfs­verein deutscher Reichsangehöriger zu Prag veranstaltete Trauer­feier zu Ehren des verstorbenen Reichspräsidenten von Hinden- burg statt Zv der Feier hatten sich die in Prag weilenden Reichsdeutschen und das gesamte Personal der Prager deutschen Gesandtschaft eingefunden. Die Gedenkrede hielt Gesandter Dr. Koch, der die große Gestalt des Feldherrn und Staatsmannes Hindenburg schilderte.

Der Gesandte stellte dann fest, daß er aus dem Munde von Vertretern ehemaliger Feindstaate» so manches pietätvolle Wort gehört habe, das den Heimgegangenen Reichspräsidenten ebenso ehrte wie den, der es sprach. Mit um so tieferem Ekel müsse er sich von den unflätigen Verunglimpfungen abwen­den, die einzelne Prager, in deutscher Sprache erscheinende Blät­ter dem großen Toten in ihrem niederen Haß über das Grab nachriefen.

Es sei eine schmerzliche Enttäuschung, daß die Regierung eines Landes, das seine eigenen großen Männer zu ehren verstehe, keine Mittel und Wege gesunden habe, diesem schamlosen Trei­ben alsbald und aus eigenem Antrieb entgegenzulreten.

Der KyWuferSlllid zur BMsatzstiminMg z

Berlin, 10. Aug. Oberst a. D. Reinhard, der Vundesführer t des Deutschen Reichskriegerbunües Kyffhäuser, erläßt zur Volks- j abstimmung am 19. August folgende Kundgebung:

Durchdrungen von der Ueberzeugung. daß jede Staatsgewalt vom Volke ausgehen und von ihm in freier und geheimer Wahl bestätigt sein muß, hat der Führer und Reichskanzler Adolf Hit­ler den Willen ausgesprochen, daß die Betrauung seiner Person und damit die des Reichskanzleramts mit den Funktionen des verewigten Reichspräsidenten ausdrücklich vom deutschen Volke gutgeheißen wird.

Die Reichsregierung hat deshalb zum Sonntag, 19. August, eine Volksabstimmung angeordnet.

Niemand ist berufener, das Erbe unseres großen Marschalls Hindenburg fortzuführen, als Adolf Hitler. In seine Hände hat der getreue Ekkehard und Reichspräsident an der Gruft Fried­richs des Großen das Schicksal Deutschlands gelegt. Er schuf da­mit die Brücke vom gestern zum morgen, zum einigen Deutschland.

Von jedem Mann des Kyffhäuserbundes erwarte ich, daß er dieses Vermächtnis unseres Schirmherrn hochhält und daß er deshalb gerade in diesen Tagen mit soldatischem Bekenntnis sas Vertrauen aller Kreise des Volkes zu unserem Führer Adolf Hitler sichert.

Es ist dies die erste große nationaleAufgabe, die jeder Mann des Kyffhäuserbundes im Gedenken an seinen Schirm- Herrn und Marschall zu erfüllen hat. Sie gilt dem Deutschland der Ehre, der Freiheit und des Friedens, sür das Hindenburg sein Leben lang gekämpft hat. Wer seinJa" nicht gibt, handelt gegen den Willen Hindenburgs.

Es lebe Deutschland unter dem Führer Adolf Hitler!"

ZusanmrenWlitz der LandesverdSnd? des KMWerSundes

Der Badische Staatsanzeiger vom 7. August d. I. enthält die Verfügung der Auflösung des Landesverbandes Baden des Deut­schen ReichskriegerbundesKyffhäuser" (des früheren Badischen Kriegerbundesi. lim Zrrtümer zu vermeiden, ist dazu zu be­merken, daß die vorgenannte Auflösung beim bad. Ministerium des Innern vom stell». Landesführer aut Grund der Landes­tagung vom 16. Juni 1934 deshalb beantragt und nunmehr ge­nehmigt wurde, damit Sie Höherenorts angeordnete Verschmel­zung des bisherigen Landesverbandes Baden mit den Landes­verbänden Hessen (Kurpfalz) und Württemberg (Südwestl mit den sich daraus ergebenden Folgerungen durchgeführt werden kann. Die Vereine des früheren Badischen Kriegerbundes blei­ben also nach wie vor bestehen.

Anrede für den Reichskanzler: Mein §8ljrer!

Berlin, 10. Aug. In einem Heeresbefehl teilt Reichswehr­minister von Blomberg mit, daß der Führer und Reichs­kanzler befohlen habe, die Anrede aller Soldaten der Wehr­macht an ihn solle lauten: Mein Führer!

Beschleunigle Durchführung der Amnestie

Berlin, 10. Aug. Zu dem aus Anlaß der Vereinigung des Amts des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers be­schlossenen Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom

7. August 1934, das am 10. August 1934 in Kraft trat, hat der Reichsjustizminister jetzt Durchführungsanweisungen erlassen, die sich in der Hauptsache mit Bestimmungen technischer Art für die Justizbehörden befassen. Darin wird ausgefllhrt, daß das Gesetz beschleunigt durchzuführen ist, nötigenfalls unter Zurückstellung minder dringender Sachen. Vorweg sind solche Sachen zu bearbeiten, in denen Freiheitsstrafen vollstreckt werden oder Untersuchungshaft besteht. Bei den anhängigen Verfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Lage der Ak­ten. Ist die zu erwartende Strafe höher als im ersten Teil des Gesetzes angeführt ist, so kann die Amnestie nicht eintreten. Be­sondere Gesuche seitens der Betroffenen sind nicht erforderlich. Die Amnestierungen erfolgen von amtswegen. In Zweifels- fällen soll der Betroffene im übrigen von der Staatsanwaltschaft gehört werden. Bei Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten und Ersatzfreiheitsstrafen für Geldstrafen bis zu 500 RM. sind diese durch Las Gesetz ohne Rücksicht auf die Art der Straftat und auf die Vorstrafe des Täters zu erlassen. Bei Verurteilten, die solche Strafen verbüßen, haben die Eefangenenanstalten die Strafe alsbald zu unterbrechen und hiervon der Vollstreckungs­behörde Anzeigen zu machen. Die Vollstreckungsbehörden haben den Eintritt des Straferlasses durch Verfügung festzustellen und unabhängig von den den Eefangenenanstalten obliegenden Maß­nahmen die Vollstreckung von Freiheitsstrafen sofort zu unter­brechen. In Zwcifelsfällen ist umgehend die Entscheidung des Gerichts herbeizufllhren. Die Landesjustizverwaltungen werden ersucht, die Fälle des Straferlasses zu zählen und das Ergebnis bis zum 1. Oktober 1934 mitzuteilen.

Sowjeiregikrulig Wen das HilsswerkBrüder in Not"

Berlin, 18. Aug. Die Sowjetregierung hat belanntgegeben, daß sie Sendungen der NeichssammlungBrüder in Not" nach der Sowjetunion nicht mehr zuläßt. Sie hat sich hierbei daraus berufen, daßBrüder in Not" eine antisowjetische Organisa­tion sei.

Das deutsche Hilfswerk bedauert dußerordentlich, daß seine rein caritative Tätigkeit, an der es stets festgehalten hat, auf diese Weise zum Stillstand kommen wird. Die Bemühungen, die Sowjetregierung zu einer Aufgabe ihrer ablehnenden Haltung zu veranlassen, sind leider erfolglos geblieben. Unter diesen Um­ständen besteht zur Zeit keine Garantie für die Durchführung caritativer Waren- und Geldsendungen nach der Sowjetunion.

Hakenkreuz in Dienstslempeln

Berlin, 10. Aug. Verschiedene Anfragen haben den Reichs­finanzminister veranlaßt, in einem Erlaß darauf hinzuweisen, daß mit einer Aenderung des Reichsadlerbildes für Dienst­stempel usw. in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Vis zur endgültigen Regelung hat jedoch der Finanzminister keine Be­denken, daß bei Neubeschaffungen von Dienststempeln usw. mit dem Reichsadlerbild als Abschluß- und Schmuckzeichen an Stelle der bisher vorgesehenen kleinen Sterne Hakenkreuze verwandt werden. Die Inschrift ist künftig bei Dienststempeln usw. all­gemein in Fraktur auszuführen.

Erweiterung der Verordnung gegen Preissteigerungen

Berlin, 10. Aug. Nach der Verordnung gegen Preissteigerun­gen vom 16. Mai 1934 durften bekanntlich Verbände und son­stige Zusammenschlüsse Mindestpreise und Mindesthandelsspan­nen nur mit Einwilligung der Preisiiverwachungsstellen neu festsetzen, verabreden oder gebundene Preise zum Nachweis der Abnehmer verändern. Durch eine im Reichsgesetzblatt veröffent­lichte Verordnung des Reichswirtschaftsministers wird nunmehr das Anwendungsgebiet der Verordnung, das sich bisher auf lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs und lebens­wichtige Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs be­schrankte, auf alle gewerblichen Leistungen ausgedehnt Damit sind die etwa möglichen Zweifel über das Anwendungsgebiet der Verordnung eindeutig dahin geklärt worden, daß alle ver­bandsmäßigen Neufestsetzungen von Preisen und die Erhöhung verbandsmäßiger Preise ohne Einwilligung der Preisüberwa­chungsstellen unzulässig und strafbar sind. Ausgenommen sind, wie bisher, die in Paragraph 5 der Verordnung gegen Preis­steigerungen aufgeführten Gebiete, vor allem das zur Zustän­digkeit des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft gehörende Gebiet.

Rar eine Art von ArSeiispast

Berlin, 10 Aug. Die Reichsleitung des Arbeitsdienstes hat eine Verordnung herausgebracht, die ihrer Wichtigkeit wegen oie breite Oeffentlichkeit interessiert. Nach dieser Verordnung er­halten von jetzt ab den Arbeitsdienstpaß ausgehändigt:

Nach halbjähriger Dienstzeit, d. h. nach 26 Wochen, die­jenigen Dienstwilligen, die vor dem 1. Januar 1915 geboren worden sind.

Alle anderen, d h. also alle Arbeitsmänner (Dienstwillige), die nach dem 31. Dezember 1914 geboren wurden, müssen eine einjährige Dienstzeit (52 Wochen) hinter sich haben, ehe sie den Arbeitspaß ausgehändigt bekommen.

Durch diese Neuregelung wird, was sehr wesentlich ist. keine Aenderung in bezug auf den Arbeitsdienstpaß selbst eintrelen. Es gibt nur eme Art von Arbeitsdienstpaß für die beiden Alters­klassen. Irgend welche besonderen Kennzeichen des Arbeitsdienst­passes sind streng untersagt. Auf die bereits mit dem Arbeits­dienstpaß Entlassenen hat die Verordnung kein« rückwirkende Kraft.

M des Anzlkks an den französischen MWermSsidevW

Paris, 10. Aug. Ministerpräsident Doumergue hat auf n Beileidstelegramm zum Tode des Reichspräsidenten General- ldmarschalls von Hindenburg, vom Führer und Reichskanzler lgendes Telegramm erhalten:

Ich danke Ew. Exzellenz lebhaft für die Anteilnahme, dre ie in Ihrem Namen und der französischen Regierung an d ationaltrauer Deutschlands genommen haben.

Außerdem wird das Telegramm veröffentlicht, das der Prasi- nt der Republik, Lebrun, auf sein Beileidstelegramm von berst von Hindenburg erhalten hat. Es lautet:

Ich lege Wert daraus, Ew. Exzellenz meines tief empfun­den Dankes für die warme Anteilnahme zu versichern, die sie i dem schweren Verlust genommen, den ich durch den Tod mei- ;s Vaters erlitten habe."