Zurückziehung der japanischen Kräfte?
Tokio, 29. Nov. Der japanische Vormarsch auf Tschin- tschan ist durch Regierungsbefehl aufgehalten worden. Die japanischen Truppen werden hinter dem Liau-Fluß Aufstellung nehmen.
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Ein Teil des Spargukachtens
Stuttgart, 29. Nov. Staatspräsident Dr. Bolz führte in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses des Landtags aus, die Staatsregierung bemühe sich, das Spargutachten des Reichssparkommissars auszuwerten. Die neue Notverordnung sei nur ein Teil dieser Auswertungsarbeit, andere Arbeiten im Sinn der Vereinfachung seien noch im Gang- Ueber Inhalt und Notwendigkeit der Not- Verordnungen berichtete Staatsrat Dr. Hegelmaier.
Art. 1 handelt von der bedingten Versetzung von Beamten in den Wartestand, Art. 2 von der Versetzung in den Ruhestand. Hiernach sollen Beamte in den Ruhestand versetzt werden können, wenn sie durch Krankheit länger als ein Jahr, nach Zurücklegung des 55- Lebensjahrs länger als 6 Monate von der Versetzung des Amts abgehalten worden sind. Ein soz. Redner vertrat den Standpunkt, daß der ordentliche Gesetzgebungsweg — statt der Notverordnung — gegangen werden solle. Staatspräsident Dr. B o lz erwiderte, die finanzielle Lage erfordere rasches Handeln und manche Bestimmungen hätten nur einen vorübergehenden Charakter. Der Landtag werde ohne triftigen Grund nicht ausgeschaltet. Nur die gesamten Zeitumstände sprechen für die Beschreitung des Notverordnungswegs.
Art. 3 handelt von den D i e n st b e z ü g e n der Beamten und Angestellten. Es liegen hiezu soz. Anträge vor. Staatspräsident Dr. Bolz erklärt, die Regierung sei außerstande, an den seither erlassenen Notverordnungen Streichungen vornehmen zu lassen. Wenn neue Notverordnungen vonr Reich kommen, sei die Regierung gewillt, eine Angleichung der Beamtenbezüge an die des Reichs vorzunehmen.
Finanzminister Dr. Dehlinger lehnt es ad, für die Ledigen zur Zeit günstigere Bedingungen schaffen zu können. An der Aufrückungssperre könne zur Zeit ebenfalls nicht gerüttelt werden. Preußen sei mit der Aufrückungs- sperre vorangegangen: durch einen Konflikt mit dem Reich sei diese Vorschrift jedoch wieder gefallen. Die württ. Sonderkürzungen würden in das hineingerechnet, was neu vom Reich kommen werde. ^ ^ ...
Die soz. Anträge betreffend Aushebung der Sonderkur- zung der Bezüge der ledigen Beamten und Aushebung der Aufrückungssperre sowie betr. Aenderungen der Wohnungs- geldbestimmungen werden gegen die Stimmen der 5 soz. und komm. Abgeordneten bei 3 Enthaltungen (1 Z-, 1 CVD., 1 DVP.) und 6 Nein-Stimmen (2 Z., 1 Dem.. 3 BV.) a b - gelehnt. Ein weiterer soz. Antrag wird in folgender Neufassung angenommen: Dem Art. 4 Abs. 1 folgenden Satz beizufügen: „Die Bezüge sind jedoch spätestens unter grundsätzlicher Ausrechterhaltung der Vorauszahlungspslicht am Schluß des Monats in voller Höhe auszubezahlen.
Art. 5 handelt vom WegsallderNachlaßrcchter. Art. 6 befaßt sich mit Aenderungen der Gemeinde o r d - nun» im Sinn einer gewisien Vereinfachung und Ver- bMgung der Verwaltung. Seitens der soz. Fraktion liegt ein Antrag zu Art 6 vor, das Staatsministerium zu ersuchen. eins Nel-einchchunn und BenbMguna Ver Staats- oermattung vesonSers bet den Ministerien, bei der Bezirks- und Polizeiverwaltung möglichst rasch durchzuführen, mit dem Ziel, Arbeiten von Beamten des höheren auf solche des mittleren und solche von Beamten des mittleren auf Beamte des unteren Dienstes zu übertragen, den einzelnen Beamten mehr Selbständigkeit zu geben, insbesondere die Zeichnungsbefugnis der Beamten zu erweitern, um auf diese Weise die Zahl der Beamten zu vermindern. Staatspräsident Dr. Bolz hat keine grundsätzlichen Bedenken. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Art. 7 bezieht sich auf die B e z i r k s o r d n u n g, Art. 8 auf das Wassergeseh. Beide Artikel sind nur von geringerer Tragweite. Art. 9 bringt eine Vereinfachung imLandes-Zugend-Mohlfahrtsgeseh. Art. 10 sieht eine übersichtlichere Gestaltung des Landes - Pol i - zeistrafrechts vor. Art. 11 befaßt sich mit dem P o l i- zeistrasverfügungsgefeh. Die Beschwerdeführung gegen die Polizeistrafen wird eingeengt. Art. 12 handelt vom Polizeiverwaltungsaesetz im Sinn der Vorschläge des Reichssparkommissars. Art. 13 betr. Aufhebung von Volksschulen wird gestrichen. Art. 14 bringt eine Einschränkung der Lernmittelfreiheit. Diese soll nur noch gegenüber bedürftigen Kindern gelten. Ein soz. Antrag geht auf Strefchung des Antrags. Der ioz. An
Die Sporck'schen Jäger
Roman von Richard Skowronnek.
<6. Fortsetzung. Nachdruck verboten.
Der Forstmeister Rüdiger mit seiner Tochter war weitergefahren auf seiner Visitentour bei den Verheirateten des Bataillons; der Kommandeur winkte von dem Balkon seiner am Marktplatze gelegenen Wohnung dem davonrollenden Wagen mit gemachter Freundlichkeit nach. Und als er mit der Gattin wieder in den einfach ausgestatteten Salon zurücktrat, fragte er mit sorgenvoll zusammengezogener Stirn: „Na, Liebchen, was meinst du nun zu alledem?"
„Wieso?" gab sie lächelnd zurück. „Es ist doch alles wieder in der schönsten Ordnung? . . . Und ich freue mich, daß die Kleine zu uns ins Bataillon kommt. Mein Scharfblick hat mich doch nicht getäuscht, als ich dir neulich schon, aus der Rückfahrt von Rohnstein, sagte, zwischen unserer neuesten Akquisition, dem Herrn von Vahlenberg, und der Tochter des Forstmeisters spänne sich was an. Als du mit dem Papa ins Herrenzimmer gingst, um eine Zigarre zu rauchen, hat das liebe Mädel ein Zipfelchen von ihrem heimlichen Glück gelüftet. Ich glaube, es wird nicht mehr lange dauern, bis der Herr von Vahlenberg vor dich hintritt: Herr Oberstleutnant, ich bitte gehorsamst um die Erlaubnis, meine Verlobung mit Fräulein Elsbeth Rüdiger veröffentlichen zu dürfen."
Der Oberstleutnant Brinkmann steckte sich die ausgegangene Zigarre wieder an.
„Meinen Segen! Aber wenn man ihm einen Rat geben dürfte, müßte man ihm sagen, beeilen Sie sich, lieber Vahlenberg, ehe Ihr Herr Schwiegervater für das Bataillon wieder unmöglich wird!"
trag wird mit 5 gegen 9 «Stimmen aogeieynr. Ein (zen- trumsantrag betr. Streichung des Morts „bedürftig" wird einstimmig angenommen.
Kultminister Dr. Bazille wendet sich nachdrücklich gegen den angenommenen Zentrumsantrag. Hierüber entstand eine neue Aussprache. Ein dem. Redner schlägt folgende Fassung vor: „Die notwendigen Lernmittel hat der Schulträger den Schülern auf begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten zu leihe n".
Nächste Sitzung Dienstag nachmittag 143 Ahr.
Aus der württ. No'nsr rdnung
Stuttgart, 29. Nov. Zu den Bestimmungen der dritten württ. Notverordnung, von denen ein Teil bereits durch die Verhandlungen im Finanzausschuß des Landtags bekannt geworden ist, wird noch folgendes mitgeteilt:
Bezüglich der Dienstbezüge der Beamten und Angestellten wird bestimmt, daß Dienstwohnungen künftig an die Stelle des Mohnuugsgelds treten, mit Ausnahme der Besoldungsgruppen 11—18, die auch weiter zwei Drittel des Wohnungsgelds erhalten. Das Finanzministerium kann den Zeitpunkt für die Eehalksauszahlvng abweichend von den geltenden Vorschriften bestimmen.
Auf dem Gebiet der Znnenverwalkung ist neu die Bestimmung, daß die Bestätigung der Orksvorskeher künftig in den großen Städten durch das Stantsnnmsterium, in den KriiÜsren Städten durch die Ministericüabteilung und bei den kleineren Städten durch die Ministerialabteilunq und bei den kleineren Städten und Landgemeinden durch das Oberamt (mit Ausnahme der Oberamtsstädte und der Gemeinden 1. Klasse, für die die Ministerialbateilung zuständig bleibt) vorgenommen wird. Für die Bestätigung von Gemeinderaksbeschlüssen ist in den kleineren Städten und Landgemeinden der Bezirksrat, bei Gemeinden 2. und 3. Klasse das Oberamt, sonst die Ministerialabteiiung zuständig. Bezirks- und orlspolizeiliche Verordnungen, die keine Beschränkung der Geltungsdauer enthalten, treten 20 Zahre nach Erlaß außer Kraft.
Der Abschnitt betr. die Kultverwaltung enthält vor allein die Einschränkung her Lernmittelfreiheit. Der Schulträger hat die notwendigen Lernmittel den Schülern nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu leihen. Wesentlich erleichtert ist die Bildung von Verbanbsschulen. Die hauptamtlichen Lehrer werden künftig nur durch den Staat bestellt. Das Vorschlagsrecht der beteiligten Gemeinden fällt somit weg. Nur bei den nebenamtlichen Lehrern wird künftig noch der Ortsschlrat gehört. Hinsichtlich der Schulgeldordnung kann die Regierung allgemeine Richtlinien erlassen. Das Schullastengesetz wird in der Richtung geändert, daß die Oberschulbehörden, um die Beschäftigung unverrvendeter Lehrer zu ermöglichen, einen für eine Lehrstelle bestimmten hauptamtlichen Lehrauftrag unter mehrere Lehrer teilen können. Der Aufwand hierfür darf nicht höher sein, als wenn ein einziger hauptamtlicher Lehrer verwendet wird.
Die Gemeinden sind verpflichtet, Abmängel im Gemeindehaushalt auszugleichen. Lehnt der Gemeinderat die aus den Ausgleich abzielenden Anträge ab, ohne andere geeignete Maßnahmen zu beschließen, so kann der Ortsvor- stehrer seine Anträge der Auffichtsbehörde zur Prüfung vor- jegen. Wenn diese nicht innerhalb einer Woche Einspruch erhebt, kann der Orksvorsteher die beantragten Maßnah. men an Stelle des Gemeinderats anordnen und durchführen. Antertäßt öer Ortsvorsteher die erforderlichen Anträge, so kann Sie Aufsichtsbehörde selbst das Erforderliche veranlassen. Beschwerden gegen Maßnahmen zum Ausgleich des Haushalts haben Kerne ausschiebende Wirkung. Diese Bestimmungen finden auch entsprechende Anwendung auf die Amtskörperschaften: an die Stelle des Ortsvorstehers tritt hier der Vezirksrat. Art. 28 regelt die Angleichung der Dienstbezüge der Beamten und Angestellten der Körperschaften des öffentlichen Rechts an die der Staatsbeamten. Für Körperschaftsbeamte ist bestimmt, daß die Pausch- summe für den persönlichen Aufwand einschließlich der Bezüge für die Tätigkeit im Vorstand, Berwaltungs- oder Auffichtsrak einer Gesellschaft in großen Städten 23 v. H-, in den übrigen Gemeinden 13 v. H. des jeweiligen Gehalts der Beamten nicht übersteigen darf. Die Gemeinden, Amts- Körperschaften und Zweckverbände dürfen die Gehälter und Pensionen nicht vor dem Zeitpunkt ausbezahlen, der für die Bezüge der Staatsbeamten jeweils bestimmt ist.
Vorerst keine Oberamtsaufteiluna
In einer Prefsebesprechung am Samstag nachmittag gaben Staatsrat Dr. Hegelmaier und Ministerialrat Pfleiderex Erläuterungen zur 3. Notverordnung. Danach gibt die 3. Notverordnung kein vollständiges Bild über die zur Durchführung kommenden Sparmaßnahmen, da in
Frau Brinkmann blickte erschreckt auf.
„Um Gottes willen, Adalbert! Und weshalb denn nur?"
Der Oberstleutnant legte der Gattin den Arm um die Schulter.
„Ha, Kind, hast du denn nicht gemerkt, wie der Mann in den paar Tagen abgefallen ist? Ich bin ordentlich erschrocken, als ich ihn wiedersah! Die Nase steht ihm spitz im Gesicht, und die Augen glühen wie im Fieber. Begreiflich! Die niederträchtige Anzeige des Fürstlchen Hofjagdamtes in unserm kleinen Stadtblatt mußte einem ehrliebenden Beamten an Herz und Nieren gehen. Das ist ungefähr dasselbe, als wenn Seine Exzellenz, der Kommandierende, zu mir im Manöver sagen würde: Sie sehen mir recht angegriffen aus, mein lieber Oberstleutnant Brinkmann! Und wie wäre es? Möchten Sie nicht vielleicht das strapaziöse Amt eines Kommandeurs mt dem geruhsamen Leben in Wiesbaden vertauschen? Der dortige Sprudel wird allgemein sehr gerühmt für erholungsbedürftige Offiziere außer Diensten!"
„Adalbert," schrie die Frau Oberstleutnant auf, „mal' nicht den Teufel an die Wand! Das Herz kann einem dabei ja stillstehen vor Angst! Und der Forstmeister hat dir noch vor wenigen Tagen feierlich erklärt, er bereute es aufs tiefste, unser Offizierkorps in einem unbegründeten Verdacht gehabt zu haben, wegen der Wilddiebereien in seinem Revier?"
Der Oberstleutnant zuckte mit den Achseln.
„Ich kann mir nicht helfen, aber ich glaube, das war nur Maske. Wegen der Tochter. Im Innersten seines Herzens ist er noch genau so gesonnen wie früher; er hat einen meiner Leutnants im Verdacht. Wenn ich das Gespräch nicht mit Gewalt auf ein anderes Gleis geschoben hätte, wäre es schon wieder zu einem Zusammenstoß gekommen.
den meisten Fällen wichtige Maßnahmen möglich sind, ohne daß die Gesetzgebung in Anspruch genommen wird, so vor allem auf dem Gebiet der Forstverwaltung. In der nächsten und übernächsten Woche wird die Regierung, auch diejenigen Maßnahmen, die keine Aenderungen von Landesgesetzen verlangen, dem Landtag und der Oeffentlichkeit Mitteilen. Es ist beabsichtigt, nach endgültiger Feststellung der Aende- ! rungen der 1. württ. Notverordnung die 1., 2. Notverordnung und den Inhalt der 3. Notverordnung zusammen- ) zufassen und in Uner Vorbemerkung Abkürzungen für die Anführung der einzelnen Notverordnungen des Reichspräsidenten einzuführen.
Auf Anfrage teilte Staatsrat Hegelmaier noch mit, daß die in der letzten Zeit mehrfach erörterte Frage der Aufhebung von Oberämtern keineswegs endgültig begraben worden sei, wenn sie auch in diesem Entwurf noch nicht enthalten sei. Ob in der nächsten Zeit eine entsprechende Vorlage eingebracht werde, hänge von den weiteren politischen Erwägungen ab. Die Frage der Kürzung der Landkags- diäien solle vom Landtag selbst entschieden werden.
Mrllemberg
Stuttgart, 29. November.
Ehrung. Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität in Breslau hat Fabrikant Karl Locs, Inhaber der Firma Gebr. Waldbaur, i Schokolade- und Kakaowerke Stuttgart, die Würde eines Ehrendoktors verliehen.
ep. Bon den Taubstummen in Wilhelmsdorf. Bel Ravensburg liegt die bekannte Brüdergemeinde Wilhelms- dorf, die ein blühendes Erziehungs- und Liebeswerk unterhält. Neben dem Knabeninstitut, einer Kinderrettungsanstalt und einer Trinkerheilstätte besteht die Zieglersche Taubstummenanstalt. Sie beherbergt 174 Zöglinge, davon 77 Schüler und 97 Pfleglinge. 3m letzten Jahr waren es zwei Ereiq- nisse, die das Leben der Anstalt stark bewegten. Das eine war das Fest der goldenen Hochzeit der Anstaltshauseltern Matthäus und Karoline Ziegler am 4. November 1930, an dem das ganze Dorf teilnahm. Aber bald darauf verfielen die Kräfte des greisen Hausvaters rasch und am 13. Januar starb er im Alter von 81 Zähren. Er hatte der Anstalt über ein halbes Jahrhundert lang gedient und sich viel Liebe und Anhänglichkeit bei seinen Pflegebefohlenen erworben.
Hausierhandel mit Polstermöbeln. Don der Handwerkskammer Stuttgart wird uns mitgeteilt: Die bekannten Hausierer mit Liegesofas und dergleichen (Chaiselongues) machen sich wieder in verschiedenen Teilen unseres Landes bemerkbar. Der Verkaufspreis für ein Stück dieser Ware beträgt nur 25 RM. Wenn ein Fachmann die Herstellungskosten eines solchen Möbels kalkuliert, so kommt er hur auf 13 RM. Dem Publikum wird also hier bestimmt nichts geschenkt. Die fachmännische Untersuchung hat ergeben, daß das für die Liegesofas verwendete sogenannte Polstermaterial minderwertig und hygienisch nicht einwandfrei ist und auch die Verarbeitung und das Gestell in der Regel keinerlei Qualitätsarbeit aufwefft. Gerade in Zeiten allgemeiner Wirtfchaftsnot ist es mehr als je wirtschaftlicher, beim bekannten Fachmann eine dauerhafte, solide Ware zu kaufen, mit welcher letzten Endes der Käufer auch bei höherem Preise, da für Qualitätsware selbstverständlich ein angemessener Preis gefordert werden mutz, wesentlich günstiger fährt und gleichzeitig einer gesunden Entwicklung der MittetstanLs- wirtschaft dient.
Landesverkcekerkagung des Christi. Volksdienstes. Am
vergangenen Samstag nachmittag fand im Brenzhaus die Landesvertretertagung des Christlichen Volksdienstes statt. Der Führer der Reichstagsfraktton des CVD., Simpfen- d ö r f e r-Korntal, erstattete den Bericht über die politische Lage im Reich. Der Ausfall der Hessenwahlen müsse für den Volksdienst ein« Lehre sein. Das Referat über die württ. Landespolitik erstattete Abg. Rektor Kling. Der Volks? dienst stehe fest. Er lasse sich nicht zur Partei degradieren und wolle auch in Zukunst ein radikales Christentum vertreten. In einer eingehenden Aussprache wurde zu den Vorträgen Stellung genommen. Zum Schluß verbreitete sich Reichs- und Landtagsabg. Bausch-Stuttgart über die Werbe- und Organisationsavbeit.
Fortbildungskurse für Referendare. Zn den ersten Monaten des Zahrs 1932 wird wieder wie in den Vorjahren für Referendare zur Förderung ihrer Ausbildung im praktischen Dienst ein abendlicher Fortbildungskurs unter der Oberleitung des Präsidenten des Oberlandesgerichts abgehalten werden. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.
Stuttgart über 400 000 Einwohner. Am 1. November ergab sich für Groß-Stuttgart eine Einwohnerzahl von 401059 Köpfen.
„Wenn aber der Forstmeister mit seinem Verdacht recht hätte?"
Der Oberstleutnant sog heftig an seiner Zigarre.
„Das wollen wir, vorläufig mal, für ausgeschlossen halten! . . . Aber ich stecke in den jungen Dächsen ja nicht drin, kann nur immer predigen: Meine Herren, bitte, hal-, ten Sie sich in jeder Lebenslage so, wie es einem Offizier zukommt! . . . Uns Kommandeuren geht es da wie den Königen. Je größer das Reich, desto loser der Zusammenhang, man muh sich auf die Berichte seiner Minister verlassen." - ?
„Und wenn man schlecht informiert ist? Wenn wider alles Erwarten doch einer von unseren Leutnants der Täter sein sollte?"
Der Oberstleutnant richtete sich auf, zog mit einem enec-- gischen Ruck den Uniformrock über der hageren Gestalt zurecht.
„Dann ist es aus, mein Kind! Dann geht man zu seinem Vorgesetzten höchsten General: Fxzellenz, es tut mir leid, ich habe das Vertrauen nicht rechtfertigen können. Ich habe es nicht verstanden, mein Offizierkorps so zu führen und zu erziehen, daß jedes einzelne Mitglied sich seiner Pflichten voll bewußt gewesen wäre. An dem jetzigen Gestank, der sich so unliebsam vor aller Oeffentlichkeit bemerkbar macht, trage ich mein Teil Schuld, also ich bitte gehorsamst um meinen Abschied'. Und der Exzellenzherr darauf mit einigem Bedauern: Mein lieber Brinkmann, tut mir außerordentlich leid, das ist der verdammte Ziegelstein, der manchmal dem Besten auf den Kopf fällt. Na schön, und auf Wiedersehen in Wiesbaden. Ich komme bald nach!' ....
Frau Brinkmann warf dem Gatten die Arme um den Hals. Fortsetzung folgt.