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Nummer 100

Fernruf 479

Donnerstag, den 1. Mai 1930

Fernruf 479

65. Zai cgang.

Sa» Gutachten des AeichssMkamimffars über die randesverwallung Würtlemdergs

II.

Durchführung des Iwei-Jnstanzen-Systems

Das Gutachten bedauert, daß das im Jahr 1924 ein­geführte Zwei-Jnstanzen-System mit der Aufhebung der Kreisregierungen nicht völlig durchgeführt worden sei. Die Jnnenverwaltung zeige immer noch das Bild einer über­lasteten und in ihrer Personalbesehung außerordentlich stark gesteigerten Zentralbehörde. Das Gutachten schlügt vor, die verschiedenen getrennten Attnislerialabteilungen, sowie noch einige andere, dem Innenministerium unmittelbar unter­stehenden Behörden unter einheitlicher Leitung zusammen­zufassen, und zwar sowohl technische als reine Verwaltungs­behörden. Ferner soll das Berwaltungsverfahren und Ver- waltungsgerichksbarkeik vereinfacht werden.

Reformziele bei den Ministerien

1. Skaaksministerium. Das Staatsministerium ist nach dem Gutachten verhältnismäßig stark beseht. Künftig soll die beim Staatsministerium gebildete besondere Kommission zur Ausarbeitung wichtiger Gesetzentwürfe aufgehoben wer­den. Das für diesen Zweck besonders bereitgestellts Personal kann elngespart werden. Die Gesetzentwürfe sollen wie bis­her bei den Ressorkministerien ausgearbeitet werden. Auf die Dauer werde die Unterhaltung eines einheitlichen großrn Regierungsgebäüdes sich bestimmt wesentlich wirtschaftlicher gestalten als der gegenwärtige Zustand. Hinsichtlich der für den Landtag erforderlichen Aufwendungen hat eine verglei­chende Nachprüfung ergeben, daß die Belastung des Landes mir diesen Kosten, auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet, die dritthöchste im Reich und unter den vergleichbaren Län­dern an erster Stelle steht. Die verhältnismäßig hohe Ge­samtbelastung kann nur daraus erklärt werden, daß Würt­temberg im Vergleich zu seiner Einwohnerzahl eine zu hohe Zahl von Abgeordneten besitzt. Ihre Zahl soll mindestens auf 72 herabgesetzt werden.

2. Der Geschäftsbetrieb und die Arbeitsweise des Justiz­ministeriums ist als durchaus zweckmäßig anzusehen. Die Zahl der Ministerialreferenten soll aber künftig verringert

und gewisse Dienst aufsichtsangelegenbeiten dem Oberlandes­gerichtspräsidenten übertragen werden. Auch das Recht der Begnadigung sollte im weiteren Umfang auf Nachgeordnete Stellen delegiert werden.

3. Innenministerium. Hier erörtert das Gutachten die Frage der Wiedervereinigung der Wirtschaftsverwaltung mit der Jnnenverwaltung. Eine einfache Zusammenlegung beider Ministerien ohne Neuorganisation würde sich nicht empfehlen, da sich sonst eine Besetzung mit etwa 50 Referen­ten ergeben würde. Läßt sich aus politischen Gründen eine Vermehrung der Zahl der Minister nicht vermeiden, so darf dadurch grundsätzlich eine Zusammenlegung von Jachmini, sterien, die aus Gründen einfacher und wirtschaftlicher Ver­waltungsorganisation geboten erscheint, nicht gehindert wer­den. Die Ergänzung der Regierung kann und muß in der­artigen Fällen ohne Schaden für den parlamentarischen Ge­danken durch Hinzutritt von Ministern ohne Portefeuille er­möglicht werden. Bei einer Zusammenlegung beider Mini­sterien wäre das Innenministerium in folgende zwei Haupt­geschäftsteile zu zerlegen: 1. Jnnenverwaltung, 2. Wirt­schaftsförderung, mit je einem Ministerialdirektor. Für die Zentralbehörden der Jnnenvsrmolii'mz rechnet das Gut­achten mit einer Ersparnis von 380 000 -ll.

4. Kulkministerium. Zur Kultverwaltung stellt das Gut­

achten fest, daß die auch von der Denkschrift zum Landes­schulgesetz vorgeschlagene einheitliche Einrichtung der Ober­schulbehörden als Landesmikkelbehörden oder Landesämter organisatorisch als die zweckmäßigste Lösung zu bezeichnen -n ^"sichtlich der konfessionellen Trennung der

oirsschulverwalkung nach den beiden Hauptbekenntnisssn, einer Besonderheit des Landes, schlägt das Gutachten eine Aenderung nicht vor.

5. Finanzministerium. Das Finanzministerium ist nach dem Gutachten bereits ausreichend entlastet, so daß Vor­schläge im Sinn einer weiteren Entlastung nicht zu machen sind. Bei der Haushalksreform ist vor allem folgenden vier Gesichtspunkten Rechnung zu tragen: 1. tunlichste Befesti­gung des Grundsatzeskeine Ausaabenbewillignng ohne Deckung". 2. tunlichst sparsame Bewirtschaftung der Haus­haltmittel durch Erweiteriino der Reckte der obersten Prü- fungsbehörde, 3. tunlichste Wartung des Einflusses des Fi- nanzministers und 4. tunlichste Konzentration aller Staats- gelder in seiner Hand.

Die Lage der Skaaksfinanzen

Zur finanziellen Lage des Landes Württemberg stellt das Gutachten des Reichssparkommissars fest, daß diese dank der starken, vorausschauenden und sparsamen Politik des blindes henke besser und gefestigter als die aller anderen deutschen Länder ist. Die Vermögensreserven sind groß ge­nug, um ein gelegentliches sogar stärkeres Absinken der die Finanzgebarung im wesentlichen bestimmenden Reichssteuern

TüMsIpiegel

Das Auswärtige Amt hak die deutsche G sandischast in Warschau angewiesen, gegen die sich häufenden Fälle von Grenzverletzungen durch polnische Militärflugzeuge bei der polnischen Regierung Beschwerde zu führen und sie an ihr im vorigen Jahr gegebenes Versprechen zu erinnern, ..die Schuldigen unnachsichklich zu bestrafen".

Der Reichstag tritt am Freitag, nachmittags 3 Ahr wie- der zusammen, um den Reichshaushallplan für 193V in erster Lesung zu beraten.

! Im LondonerDaily Telegraph" wird festgestellk, daß die Londoner Geschäftsleute eine geringe Neigung bekunden, sich an der deutschen Reparationsanleihe zu beteiligen, da Frankreich fast allein den Nutzen habe.

aushalten zu können. Weitere Ueverschnste zu erzielen, würde fortab nicht mehr von Nutzen sein. Sollten sie den­noch entstehen, so werden Regierung und Landtag zu ent­scheiden haben, ob man die Landessieuern weiter senken will, oder ob die vielen, zum Teil lange zurückgestellten Bedürf­nisse vorab Befriedigung erheischen. Im großen und ganzen gesehen sind keine zwangsläufigen Ereignisse zu erwarten, die das Festhalten an dem bisher in Württemberg mit beson­derem Erfolg durchgeführken Finanzgrundsah: keine Aus- gäbe ohne Deckung, unmöglich machen würde. Es empfiehlt sich, ein klares, aber in sich elastisches Finanzprogramm zu entwerfen. Dies müßte zunächst die Einsparungen enthalten, die auf Grund des Gutachtens des Reichssparkommissars und auch sonst durchgeführt werden können. Hauptsächlich aber wird dem Rechnung zu tragen sein, daß durch eine Wirt- schaftsgeographisch gleichmäßige Einteiluna der Amtskörper- schaftsbezirke unmittelbar deren Finanzkraft und mittelbar die Finanzkraft auch vieler bisher leistungsschwacher Ge­meinden wesentlich gehoben werden wird. Ferner müsse die­ses Finanzprogramm sämtliche in Betracht kommenden Mehrbelastungen auf möglichst lange Sicht'zusammenstellen. Ein klares Finanzprogramm dieser Art, in dem die verschie­denen Mehrbedürfnisse vollständig und gleichzeitig enthalten wären, bildet die geeignetste Grundlage der künftigen Fl nanzpolitik.

Die Einwendungen gegen die Neugliederung der Oberamtsbezirke

Der Reichssparkommissar nimmt in seinem Gutachten auch gleich zu den Einwendungen, die voin Jnteressenstandpunkt der durch die Aufhebung von Oberämtern betroffenen Ge­meinden aus gegen die Neugliederung der Oberamtsbezirke erhoben werden, Stellung.

Diese Erwägungen lassen die verwaltungspolitischsn und finanzpolitischen Zweckmäßigkeitserwägungen fast voll­ständig unberücksichtigt. Die betreffenden Gemeinden können sich bei der Vertretung ihres Jnteressenstandpunkfts nicht oder nur in beschränktem Umfang darauf berufen, daß durch die Aufhebung ihrer Oberämter Verkehrsinteressen des Pu­blikums in erheblichem Umfang beeinträchtigt werden. Die Oberämter haben im Verhältnis zu den Amtsgerichten und den Finanzämtern den geringsten Publiknmsverkehr. Unter den Personen, die aus dem Oberamt zu tun haben, bilden ehrenamtliche oder beamtete Vertreter der Gemeinden die Mehrzahl. Die meisten Bezirkseingesessenen werden auf dem Oberamt überhaupt keine Geschäfte zu erledigen haben. Die Städte können nicht geltend machen, daß ihre bedrohten In­teressen zugleich solche weiter Bolkskreise seien, daß mit der Aufhebung der Behörden wie es vielfach heiße das flache Land von Kulturzentren entblößt und verödet werde. Mit der von ihm (dem Sparkommissar) vorgeschlagenen Neugliederung verfolge das Gutachten gerade den umgekehr­ten Zweck: durch einen weit ausgreifenden Lastenausgleich erträgliche Lebensbedingungen auf dem Land zu schaffen und damit der Landflucht enkgegenzuwirken. Die wirtschast- üchen Interessen der Städte werden durch den Fortzug der wenigen Beamtenfamilien und durch den Fortfall des Pu­blikumverkehrs in den Behörden nicht stark betroffen. Die wirtschastsgeographischen Erhebungen haben gezeigt, daß der Verkehr der Gemeinden im allgemeinen ihrer wirtschaft­lichen Tendenz folge und sich dieser Tendenz entsprechend, soweit er überhaupt nach Oberamtsstädten hingeht, bereits anderen Oberamtsstädten zugewandt habe. Die kulturelle Einbuße, die die Gemeinden durch den Fortzug der Beamten­schaft erleiden, dürfe gerade in Württemberg darum nicht zu groß angesehen werden, weil es Berufsbeamten sind, die durch die Einrichtung der Fachortsvorsteher ganz besonders weit verzweigt ist.

Es dürfe daran erinnert werden, daß die Oberamtsstädte vor bereits mehr als hundert Jahren mit genau den gleichen Gründen ihre Interessen an der Aufrechterhaltung der Be­hörden verfochten haben. Gegen starke Widerstände sei in den Jahren von 18061817 die Zusammenlegung der Aem- ter durchgeführt worden. Auch nach der Durchführung hör­ten die Städte nicht auf, ihre Wiederherstellung als Be­hördensitz zu betreiben. Damals war es kein geringerer als Friedrich List, der ihren Bestrebungen mit folgenden Worten ?ntgegentrat; . , ^,

Die Reklamationen derjenigen Orte in Württemberg, welche früher Oberamtssitze waren, um Restitution ihres alten Rechts und die Gründe, welche sie hiesür aniühren, gehen in der Tat ins Lächerliche. Ihr Hauptgrund ist: daß durch die Wegnahme des Oberamtssitzes der Nahrungsstand der Orte geschwächt wor­den sei. Als ob die Oberamtskorporation darum geschaffen würde, daß Wirte, Krämer und Apotheker Absatz haben sollen."

Mit diesen Worten geißelte List die einseitig kommunal­wirtschaftliche Einstellung und den Mangel an staatspoliti- schem Geist, der aus den Einwendungen der Oberamtsstädte spreche. Bei Berücksichtigung der heutigen Verkehrsverhält­nisse, gegen die die damaligen fast altertümlich anmuten, haben Lifts Worte für manche der Städte, die heute um ihr Oberamt kämpfen, vielleicht noch verschärfte Bedeutung.

Außerordentlicher demokratischer Parteitag

Berlin, 30. April. Der Vorstand der Demokratischen Partei tritt am Montag in Berlin zusammen. Er wird nach der V.Z. voraussichtlich einen außerordentlichen Partei­tag auf 24. Mai nach Berlin einberufen, nachdem dieser von verschiedenen Seiten in der Partei verlangt worden ist. Der Parteitag soll eine Entscheidung treffen in der Frage, ob die Partei weiter im Kabinett bleiben soll.

Der Parteiausschutz für Süd-Westfalen faßte eine Ent­schließung, durch die Entwicklung der Reichspolitik während der Osterferien bestehe für die Demokraten keine Möglich­keit mehr, weiter die Verantwortung für diese Politik zu übernehmen. Der Ausschuß wandte sich besonders gegen die Agrarzölle und das Schielesche Agrarprogramm, die Osthilse und den Panzerkreuzer.

Die preußische Fraktion für die Reichspolikik

Im Gegensatz zu diesen Kundgebungen erklärt der Ge­schäftsführer der Demokratischen Fraktion des preußischen Landtags imDemokratischen Zeitungsdienst", die preußische Fraktion stehe durchaus hinter dem Parteivorstand und der Reichstagsfraktion. Eine scharfe Opposition gegen das Ka­binett Brüning und eine Unterstützung der Sozialdemo­kratie des Reichstags, die doch allein den Anlaß zu der gegenwärtigen politischen Entwicklung gegeben habe, sei wegen der unausbleiblichen Rückwirkungen auf die anderen preußischen Koalitionsparteien nur geeignet, die bis­herige feste republikanische Koalition in Preußen zu gefährden. Für die Demokraten be­stehe nicht der geringste Anlaß, durch unnötige Erregung be­sonderer Aufmerksamkeit die Auseinandersetzung zwischen Zentrum und Sozialdemokratie' abzuschwächen.

Äeue liachrichle«

Ministerpräsident Braun gegen Titelverleihungen des Fürsten von Hohenzollern

Berlin, 30. April. Der preußische Ministerpräsident Braun erklärt in einem Schreiben an den Präsidenten des preußischen Landtags die Verleihung der Titel «Präsi­dent der Hofkammer", «Geheimer Hofkammer-Rat" und Hofkammer-Aat" durch den Fürsten von Hohen;- zollern (Sigmaringen) an einige seiner Beamten im Jahr 1928 für u n z u l ä s s i g, soweit dabei die Bezeichnung «Rat" verwendet worden sei. Diese Titel dürfen nur mit Genehmi­gung des preußischen Staatsministeriums erteilt werden. Der Regierungspräsident in Sigmaringen sei daher ange­wiesen worden, gegen die unbefugte Führung von Rats­titeln mit polizeilichen Verfügungen einzu­schreiten.

Westarp bleibt?

Berlin, 30. April. Die von Graf Westarp geleitete Kreuzzeitung" schreibt, Graf Westarp habe sich zu der Nachricht, daß er sein Reichstagsmandat niederzulegen beab­sichtige, noch nicht geäußert. Das Blatt glaube aber zu wissen, daß er entschlossen sei, auf seinem Posr.n zu ver­harren, solange es ihm möglich sei, im Sinn der Politik zu wirken, die seinen Auffassungen entspreche.

Der Reichshaushalk für 1939

Berlin, 30. April. Dem Reichst ist der Entwurf des Reichshaushaltplans für das Rech .gsjahr 1930 zugeleitet worden. Der Plan wird in einer Höhe von 8443 Mil­lionen Mark ausgeglichen. Hiervon entfallen 8213 Mark aus den außerordentlichen Haushalt. Der Eesar rbetrag ist um rund 3000 Millionen Mark niedriger als im vorigen Jahr, weil diesmal nicht die Bruttoeinnahmen, sondern nur die dem Reich verbleibenden Nettoeinnahmen aus den sogenannten Ueberweisungssteuern rn Einnahme ge­stellt worden sind. Der Haushaltplan für 1929 enthielt also einen im Voranschlag des Haushaltplans für 1930 fehlenden durchlaufenden Betrag von rund 3000 Millionen Mark. . '

Die jüdische Religionslehre als Prüfungsfach '

Berlin, 30. April. Der preußische Kultusminister hat

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