Aner Konferenz vorschlug, HMstÄ^rüfsischen Heere mäh- srend Vieser Zeit besser an die deutsche Grenze hätten her- hLnkommen können. Heute handelt es sich ebenfalls um die Notwendigkeit raschen Eingreifens, wenn das Chaos nicht »Deutschland und damit auch Europa verschlingen soll, und »deshalb sollte von amtlicher deutscher Seite endlich ein­mal auf das frivole Spiel der für die Einhaltung des Versailler Vertrags ebenso wie Frankreich verantwortlichen andern Alliierten mit mehr Nachdruck als bisher hingewie­sen werden, damit man in London und Washington be­greift, datz wir diese Komödie satt haben. Bei uns aber sollte man nicht jede Ankündigung aus London oder Wa­shington, die von neuenVorschlägen" spricht, für ernst nehmen, und so die Verschleppungs- und Verschleierungs- -Politik der Angelsachsen noch begünstigen. Was soll das für uns im gegenwärtigen Augenblick, der ein Zurückrei- ,tzen vom Abgrund erfordert, bedeuten, wenn ein verloge­nes, und lediglich auf die Irreführung der öffentlichen Meinung Europas bedachtes Blatt wie dieChicago Tri- bune"halbamtlich" aus Washington zu melden weiß, datz die Regierungmit den erzielten Fortschritten hinsichtlich der Organisation des Sachverständigenausschusses in vol­lem Umfange befriedigt" sei, während die politischen Füh­rer sich noch herumstreiten, ob es für Amerika vorteilhaft sei, sich überhaupt an dem Ausschutz zu beteiligen, und die "Präsident selbstdie stärksten Zweifel hegen" soll, datz das Verfahren nämlich die Unterstellung des Sachver- iständigenausschusses unter die Reparationskommission zum /Ziele führe. Und was soll man sagen, wenn England in Paris auf dieSachlage" aufmerksam macht, die eine ^,,Loslösung gewisser Provinzen" von Deutschland nach sich Ziehen könnte durch den Umstand, datz sie den Vertrag von 'Versailles nicht unterzeichnet, also auch nicht unmittel­bar die Verpflichtungen übernommen hätten, die sich für das Reich daraus ergäben." Das ist doch schon eine halbe Anerkennung der französischen Annekionspolitik, denn da­rüber dürften sich die deutschen Stämme klar sein, geschenkt würden ihnen trotzdem die Reparationen nicht.

So sieht also die mit großem Tamtam wieder einmal in Szene gesetzteIntervention" der Angelsachsen aus, und weil die Franzosen bisher so gute Erfahrungen mit solchen Manövern gemacht haben, fahren sie in ihrer Vergewal- «tigungs- und Vernichtungspolitik fort, in der Hoffnung ihr Ziel zu erreichen, ehe die angelsächsischen Bundesgenos­sen wirklichernst" machen könnten. O. S.

Amerika lehnt die einschränkenden

Vorbedingungen Fra rkreichs ab.

London, 3. Nov. Während in unterrichteten Kreisen weiter­hin angenommen wird, datz die Einschränkungen der französischen "Regierung bezüglich der geplanten Sachverständigenuntersuchung weder in den Augen der britischen, noch der amerikanischen Re­gierung ein Hindernis für den Zusammentritt eines derartigen Ausschusses bilden würden, besagen Agenturmeldungen aus Washington, es verlaute, datz Staatssekretär Hughes in einer Darlegung der amerikanischen Haltung zu den den Reparations­ausschutz betreffenden Vorschlägen gegenüber dem französischen Geschäftsträger in Washington klargemacht habe, datz die Ber­einigten Staaten sich von der geplanten Untersuchung der Lei­stungsfähigkeit Deutschlands zuriickziehen würde«, wenn das Programm der Konferenz im Voraus von Poincare eingeschränkt würde. Von maßgebender Seite verlaute, datz die Darlegungen des Staatssekretär Hughes folgende Punkte enthalten hätten: 1. Die Vereinigten Staaten hätten angenommen, daß Frankreich den Plan des Staatssekretär Hughes ohne Einschränkung mit Bezug auf sein Programm angenommen habe. 2. Die Bereinig­ten Staaten seien der Ansicht, datz die Zusammenkunft völlig fehl­schlagen würde, wenn di« Sachverständigen verhindert würden, di« gesamte Zahlungsfähigkeit Deutschlands zu erörtern. 3. Die Vereinigten Staaten seien der Ansicht, es sei zwecklos, mit Konferenzen unter Beschränkungen fortzufahren. 4. Die Ver­einigten Staaten seien der Ansicht, datz di« Bestimmungen des Versailler Vertrages, di« bei Einstimmigkeit der Billigung der Regierungen eine Verminderung der Reparationen vorsehen, eine Erwägung der gesamten Reparationssumme gestatten.

London, 3. Nov. Reuter meldet aus Washington, von maß­gebender Seite werde erklärt, datz Personen, die mit der inneren Politik zu tun haben oder Geschäftsleute mit ausgedehnten inter­nationalen Interessen für die Mitgliedschaft in der Kommission zur Untersuchung der Reparationsfrage nicht ln Betracht kämen. Hiernach sei die Ernennung Morgans zum Mitglied der Kom­mission ausgeschloffen. Es werde erwartet, daß lediglich ein Amerikaner als Sachverständiger ernannt werden werde, daß dieser aber einen Stab von Ratgebern haben werde. Indessen herrsche die Auffassung, datz di« Auslegung, die in Paris der Rede Poincarss in Sampigny gegeben werde, einen neuen Fak­tor in der Lage bilde und daß Amerika nicht handeln könne, bevor offiziell bekannt sei, welche Einschränkungen Frankreich vorschlage.

Halbamtliche Mitteilung über den Standpunkt Frankreich».

Paris, 2. Nov. Halbamtlich wird mitgeteilt, datz die französische Regierung die Mitteilung der englischen Re- gierung vom 31. Oktober beantwortet hat, in der Eng­land, Frankreich, Italien und Belgien aussordert, sich einer Kollektiveinladung an die Vereinigten Staaten anzuschlie- !tzen, in der diese um Beteiligung an der von der Repara- »tionskommiffion einzuberufenden Konferenz von Sachver- ständigen zum Studium der deutschen Zahlung.fähigkeit gebeten werden. Die französische Regierung beeilte sich, ihr Einverständnis mit der vorgesehenen Mitwirkung Amerikas auszusprechen, fordert indessen, datz die wirt­schaftliche Enquete sich ausschliehlich auf die gegenwärtige (Zahlungsfähigkeit b ezieh t und daß sämtlich e Rechte der

Reparationskommisfion aus dem Versailler Vertrag dieser , Vorbehalten würden. !

>> Ein »Zugeständnis" Poineare'«.

' Paris» 2. Nov. Nach einer Havasmeldung aus Lon- don soll PoinarL, einigen Blättern zufolge, die ihre In­formationen aus französischen diplomatischen Kreisen her­leiten, geneigt sein, sich mit der Untersuchung des Sach- verftündigenkomitees in Berlin einverstanden zu erklären.

- Die gemeinsame Einladung der Alliierten an Amerika »in Vorbereitung".

London, 3. Nov. (Reuter.) Der Meinungsaustausch zwischen den alliierten Regierungen bezüglich des ganzen Wortlautes der an die amerikanische Regierung zu richtenden Einladung, einem amerikanischen Bürger die Teilnahme an der Reparationsprüfung zu gestatten, nimmt seinen Fortgang. Es wird erwartet, datz die gemeinsame Einladung binnen Kurzem nach Washington gesandt werden wird, deren Wortlaut sich wahrscheinlich an die Note der amerikanischen Regierung vom 16. Oktober halten wird, in der diese sich zur Teilnahme an der vorgeschlagenen Untersuchung bereit erklärt.

Ein Schritt Deutschland» in Paris

bezüglich der Sachlieferungen.

Paris, 2. Nov. Der deutsche Geschäftsträger, Botschafts­rat von Hösch, hat heute Abend am Quai d'Orsay eine Demarche betreffend die Sachlieferungen Deutschlands un­ternommen.

Ein Abkommen zwischen Krupp und den Franzosen.

Essen, 3. Nov. Die zwischen der Firma Krupp AE. und der französischen Kommission in Düsseldorf in letzter Zeit gepflogenen Verhandlungen haben gestern zu einem Ab­kommen geführt.

Nie sevmWsche Bewegung« Miulsud.

Ein neuer Angriff auf Aachen. Entwaffnung der Sonderbündler durch die Belgier.

Aachen, 2. Nov. Die Sonderbündler haben sich heute früh am Marktplatz festgesetzt und beschießen von dort seit

7 Uhr das Rathaus. Sie haben auch die Wasserrohre durch­schnitten, sodatz die Gegend des Marktplatzes teilweise un­ter Wasser steht. Vom Rathaus aus sind Hilferufe ergan­gen, man möchte die Sirenen in der Stadt heulen lassen und die Kirchenglocken läuten.

Aachen, 2. Nov. Das Rathaus ist von den Sonderbünd­lern gegen 2 Uhr vormittags besetzt worden. Die Feuer­wehrleute und die Angestellten wurden mit dem Befehl Hände hoch" von den Sonderbündlern abgeführt. Die Belgier, die als Wache am Rathaus standen, haben nicht eingegriffen. Man erwartet weitere Angriffe der Sonder- bündler gegen die öffentlichen Gebäude.

Aachen, 2. Nov. Dip .Sonderbündler wurden heute Nachmittag auf Anordnung des Verkehrsdelegierten, der im Auftrag der Rheinlandkommission handelte, durch die belgische Gendarmerie entwaffnet. Sie hülfen keine »Arm­binden und keine Waffen mehr tragen. Ein Teil von ihnen begab sich nach dem Bahnhof. Das Rathaus und das Ne­gierungsgebäude wurden von der deutschen Polizei besetzt und die Fahnen der Sonderbündler heruntergeholt. Die beschlagnahmten Waffen werden unter Aufsicht des Gen- darmeriekommarümnten aufbewahrt und der Leiter der deutschen Polizei wurde persönlich für die Sicherheit der Sonderbündler bei ihrem Abzug verantwortlich gemacht. Von den einzelnen Personen, die von den Sonderbündlern gefangen gehalten wurden, ist bekannt, datz sie wieder frei siitd, so von Landrat von Monschau und einem Beamten des Polizeipräsidiums. Die Bevölkerung, die sehr erregt war, wurde durch die Polizei nach Abzug der Sonderbünd­ler beschwichtigt. Der Kreisdelegierte gibt bekannt, datz bis auf Weiteres jeder Verkehr von Bewaffneten, beson­ders bewaffneten Scharen, das Beflaggen oder das Tra­gen von Fahnen und Armbinden, sowie jeder Verkehr von

8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens im Stadt- und Land­kreis verboten wird.

Köln, 3. Nov. Nach einer Meldung derKölnischen Volks­zeitung" aus Hagen ist die Entwaffnung der Sonderbündler auf telegraphischen Befehl der belgischen Regierung erfolgt.

Aachen, 3. Nov. Soweit bisher festgestellt werden konnte, sind bei den Kämpfen um den Besitz des Rathauses 3 Tote zu be­klagen. In die Krankenhäuser eingeliefert wurden ungefähr 20 Verletzte. _^__

Zur auswärtigen Lage.

Die wiederholte Ablehnung de« Zonenabkommen» durch die Schweiz.

Bern, 2. Nov. Der schweizerische Gesandte in Paris hat der französischen Regierung eine Note des Vundes- rats überreicht, in welcher der Bundesrat wiederholt fein Erstaunen über das Vorgehen der französischen Regierung zum Ausdruck bringt. Der Bundesrat bedauert das Vor­kommnis und wehrt sich entschieden gegen die in der fron- zösijchsn Note enthaltenen Vorwürfe gegen die schweize­rische Regierung. Der Bundesrat weist zum wiederholten Male darauf hin, datz jeder neue schweizerische Vorschlag von der festgesetzten Willensmeinung ausgehen werde, das Wesen der Zoneneinrichtung nicht mehr zu opfern. Das im Abkommen vom 7. 8. 21 gemachte Zugeständnis, welches Frankreich ermächtigt, den Zollgürtel an die politische Grenze zu rücken, war ein rein tatsächliches Zugeständnis. Der Bundesrat hat stets bestritten, datz er rechtlich zu die­sem Zugeständnis verpflichtet sei. Das schweizerische Volk hat das Abkommen verworfen und der hierfür entschei- dende Grund war, datz es jenes Zugeständnis enthielt. Der Bundesrat könnte zu einer Uebereinkunst, die hie Bestim­

mungen der Verträge von 1815 und 1816 aufheben wurde, nicht mehr die Hand bieten, außer, wenn sich die fran­zösische Regierung zu der Gegenverpflichtung hergibt, an der Grenze der Kantone Genf, Waadt und Wallis durch ein unkündbares Abkommen eine Frei- oder Zugangszone zu schaffen, die der topographischen Lage entsprechen würde und bestimmt wäre, die freundnachbarlichen Beziehungen und den Handelsverkehr zwischen den schweizerischen und den französischen Grenzgebieten zu erleichtern. Auf dieser Grundlage werden die von der Genfer Handelskammer im Auftrag des Bundesrats unternommenen Arbeiten durch, geführt. Die Note betont, datz die Parteien nochmals alle Anstrengungen machen müssen, um sich mit voller.Klarheit auseinanderzusetzen. Sie schildert ausführlich die Arbei- ten und die Untersuchungen der Genfer Handelskammer in dieser Angelegenheit und weist unter Betonung auf die Mitgliedschaft der beiden Staaten zum Völkerbund die Notwendigkeit eines Schiedsspruches nach.

Italien und die Tangerfrage.

Paris, 31. Okt. Die italienisäze Regierung hat, wie Havas mitteilt, bei Len Regierungen von London, Mad­rid und Paris Vorstellungen erhoben wegen ihrer Nicht- Beteiligung an der Tanger-Konferenz. Die drei beteiligten Parteien seien z. Zt. im Begriff, sich über die Antwort an Rom zu verständigen, in der aller Wahrscheinlichkeit nach die praktischen und rechtlichen Gründe auseinandergesetzt würden, die diesen Entschluß begründeten.

Der Ausruf des holländischen Roten Kreuzes für Deutschland.

Amsterdam, 3. Nov. Das holländische Rote Kreuz ver­öffentlichte gestern einen Aufruf, in dem in kurzen, er­greifenden Worten die furchtbare Notlage des deutschen Volkes geschildert und das holländische Volk ausgefordert wird, dem östlichen Nachbar des Landes in derselben groß­zügigen Weise Hilfe zu leisten, wie es dies seinerzeit an- läßlich der russischen Hungersnot getan habe.

Speisung deutscher Kinder durch eine amerikanische Wohlsahrtsgesellschast.

Newyork, 1. Nov. (Durch Funkspruch.) Eeneralmayor Allen, der von Washington kommend in Chicago ein­traf, teilte mit, datz Pläne in Vorbereitung seien, in die. sem Winter 2 Millionen deutsche Kinder durch Vermitt­lung der amerikanischen Gesellschaft der Freunde zu speisen. Allen ist der Vorsitzende des amerikanichen Komitees, das sich mit der Förderung des von Hoover unterstützten Lie- beswerkes beschäftigt.

Deutschland.

Eine Verordnung gegen die Spekulation mit Goldanleihe.

Verordnung über den Handel mit wertbeständiger Anleihe des Deutschen Reiches.

(Goldanleihe zum Einheitskurs) v. 2. 11.

Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 13. Oktober 1923 (R.E.Vl. l, Seite 943) verordnet die Reichsregierüng:

8 1- Die Vorschriften der Verordnung über den Han­del mit ausländischen Zahlungsmitteln und Dollarschatz, anwoisungen zum Einheitskurs vom 22. Oktober 1923 (R. E. Bl. l, S. 991) finden auf den Erwerb und die Veräuße­rung von wertbeständiger Anleihe des Deutschen Reiches entsprechende Anwendung.

8 2. Die wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches darf als Kaufpreis für Waren oder Wertpapiere nur zum letzten amtlich in Berlin notierten Kurs am Tage des Ge­schäftsabschlusses hingegeben und angenommen werden und, zwar zum Geld- oder Briefkurs oder einem dazwischen^ liegenden Kurs. Bei Preisstellung in ausländischer Wäh­rung oder Goldmark kann die Eingabe und Annahme auch mit der Maßgabe erfolgen, datz die Zahlung der Goldmark oder des auf Dollar umgerechneten Betrages der auslän­dischen Währung in wertbeständiger Anleihe des Deut­schen Reiches zum Nennwert erfolgt. Die Einräumung^ eines Preisabschlages für den Fall der Zahlung in wert­beständiger Anleihe des Deutschen Reiches bleibt unbe­rührt. §

8 3- Auf Zuwiderhandlungen gegen 8 2 finden die in 88 5 und 8 der Verordnung vom 22. Okt. entsprechende Anwendung.

8 4. Die Verordnung tritt mit der Verkündigung in Kraft. Als Verkündigung gilt auch die Verbreitung durch das Wolffsche Telegraphenbüro in Berlin und die Ver­öffentlichung in der Presse.

Berlin, den 2. Nov. 1923.

Der Reichskanzler (gez.): Stresemann.

Der Reichswirtschaftsminister (gez.): Köth.

Der Reichsfinanzminister (gez.): Dr. Luther.

Ausgabe der Rentenmark am 10. November.

Berlin, 3. Nov. Nach einer Mitteilung desBerliner Lokal­anzeigers" soll die Ausgabe der Nentenmark und zugleich die Stillegung der Notenpresse am 10. November erfolgen.

Beamtengehälter

und wertbeständige Zahlungsmittel.

Berlin, 3. Nov. LautVossischer Zeitung" hat das Reichs­finanzministerium eine Verfügung erlassen, datz bei den Lohn­zahlungen an Reichsarbeiter am 8. November und bei den Ge­haltszahlungen an Beamte und Angestellte am 9. November 10 Prozent der Bezüge in wertbeständigen Zahlungsmitteln aus­gezahlt werden sollen.

Die Zahlungsmittelknoppheit überwunden?

Berlin, 3. Nov. Wie dieVossische Zeitung" aus der Reichs, bank erführt, kann die Zahlungsmittelknappheit als überwunden gelten. Gestern wurde in Berlin voll ausbezahlt. Der Provinz^ bedarf ist^ schon seit vorgestern vollkommen gefriedigt.