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Heute abend pmrkt 8 V- Uhr

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Der Turnverein beteiligt sich an dem am Himmelfahitsfest stattfindenden

Turner und Turnerinnen, sowie passive Mitglieder, die an derWanderung teilnehmen, versammeln sich Donnerstag früh 7 Uhr am Bahnhof. Abmarsch pünktlich 7 V 4 Uhr. Später eintreffende können den Zug 8.21 Uhr bis Calmbach benützen. Treffpunkt 2/48 Uhr am Bahnhof Calmbach. Zahl­reiche Beteiligung erwünscht. Der Turnrat.

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Direktion: Ztenx-Krauö. pernsprecker 135.

^nl'anZ jeweils abends 8 Hin.

Donnerstag, 26. lVlai

die ArliiisiiniiMSsiil

Operette in 3 Eliten von Dmmericch XälmLn.

Dreitag, 27. lVIai

leimlielie üksiitkMt

Dustspiel in einem Vorspiel unci 3 ätzten von Deo Den?:.

Zarnstag, 28. Vlai

IVIirni

Operette in 3 ätzten von llalpb öenatrk^.

Der Kartenverkauf ündet nur an der Ibeaterkasss von lOb-12'/» und von 3'/-b Obr statt; De- stellunzen werden aucki bei Viernow, kuckbandlunz, am Kurplatz, entzezenMnommen.

krkimitiiig llmlonll!

Versickern, Ossintirisrsn, i-sdiksis Insekten-, ^liegen-, Vlottsnvsrtilgung unter sckrjft- lictierOarantie.IIireVVäsckeclurcti

patent. Aottelltväkleiäerdiigel

ges. Msctiütrt u. VVsscbeschoner IVIsttsss"

beste pliegenvertilgunA, pntkei- munxs-buttreiniMr kür Zimmer, Krankenbäuser, Laie, loiletts, Staliunxen etc. unenibebrlick. Kie werden bei Verwendung von b/Iottass" Kleider, VVäscke, leppicbe, Soka usw. von In­sekten, Lotten angekressen.

4 Stück IVtottentodkIeiderbügel, 6 Stück Nottass (Schoner) Zu­sammen V1K. 3.20 gegen Vorein­sendung auk Postscheckkonto Nürnberg Kr. 20317 oder Kacti- nakms.

Dankschreiben:

Seit der Verwendung Ikrer .Vtottenscbutrkleidsrdügel und Wäscheschoner habe ich keine Votten und pliegen mehr; bade auch 4 Stück.Vlottas" längs der Seite ins 8ett gelegt, da VVanren darin sind, seitdem habe ich meine pube. prau Ost. in p. Vertreter,Sämller, Vielierlgge» allerorts pesucbt. Alleiniger Hersteller: vbem. kabr. los. Assel, kürtli, bsopestr. ZS.

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Tagblatt

Oeffentlrche Aufforderung

zur Abgabe einer Vermögenserklarung für 1927.

I. Zur Abgabe einer Erklärung über ihr gesamtes steuerpflichtiges Vermögen

sind verpflichtet:

1. alle natürlichen Personen (Deutsche und Nichtdeutsche), die im Bezirk des Unter­zeichneten Finanzamts entweder ihren Wohnsitz haben oder sich im Reichsgebiet mehr als sechs Monate aufhalten, wenn sie bei Beginn des 1. Januar 1927 entweder

3 ) ein steuerpflichtiges Gesamtvermögen (in und ausländisches Vermögen) im Werte von mehr als 5000 besessen haben oder

b) inländisches landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Ver­mögen oder inländisches Grundvermögen besessen haben oder

c) inländisches Betriebsvermögen im Wert von mehr als 5000 LL/L besessen haben;

2. n) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolonialgesellschaften, bergbautreibende rechtsfähige Vereinigungen und nichtrechtsfähige Bergge­werkschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Ver­sicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Hypothekenbanken, Schiffsbeleihungs­banken,

b) rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen', andere Zweckvermögen und sonstige nicht unter 3 fallende Körperschaften des bürger­lichen Rechts,

c) offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften,

ck) Kreditanstalten des öffentlichen Rechts,

wenn der Sitz oder der Ort der Leitung im Bezirk des Unterzeichneten Fi­nanzamts liegt.

II. Zur Abgabe einer Erklärung über das im Bezirk des Unterzeichneten Finanz­amts belegene landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Vermögen, Betriebsvermögen und Grundvermögen sind ohne Rücksicht auf den Wert dieses Vermögens verpflichtet:

1. alle natürlichen Personen, die im Deutschen Reich weder ihren Wohnsitz haben, noch sich mehr als 6 Monate aufhalten;

2. alle Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen, Gesellschaften und Anstalten, deren Sitz und Ort der Leitung im Ausland liegen.

S.

Die hiernach zur Abgabe einer Vermögenserklärung Verpflichteten werden auf­gefordert, die Erklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 1. bis 30. Juni 1927 bei dem Unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Vordrucke für die Vermögenserklärung können vom 30. Mai 1927 ab von dem Unterzeichneten Finanzamt bezogen werden. Die Vermögenserklärung ist schriftlich (zweckmäßigerweise eingeschrieben) einzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt abzugeben und zwar nur nachmittags von 26 Uhr).

Die Pflicht zur Abgabe der Vermögenserklärung ist vom Empfang eines Vor­drucks nicht abhängig.

Die Abgabe der Vermögenserklärung bei dem Unterzeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, sofern die unter ^ bezeichnten natürlichen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen, Gesellschaften und Anstalten die Vermögens­erklärung bei einem anderen Finanzamt bereits abgegeben haben und dies dem Unter­zeichneten Finanzamt Mitteilen.

e.

Wird die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung nicht eingehalten, so kann ein Zuschlag bis zu 10 v. H. des zur Erhebung gelangenden Steuerbetrags festgesetzt werden. Die Abgabe der Vermögenserklärung kann durch Geldstrafe erzwungen werden. Wer aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit unrichtige oder unvoll­kommene Angaben über sein steuerpfl. Vermögen macht oder durch Nichtabgabe einer Erklärung steuerpflichtiges Vermögen verschweigt, setzt sich schweren Stra­fen aus

Neuenbürg, den 23. Mai 1927. Agg FiNaNZttMt.

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Samstag abend 8 Uhr: Festbankett in der Festhalle unter Mitwirkung des Männer-GesangvereinsLiederkranz" und der Musikkapellen Calmbach, Hö­fen und Neuenbürg.

Sonntag vormittag 6 Uhr: Tagwache.

8 Uhr vorm.: Beginn des Preisspielens in der Festhalle.

1.30 Uhr nachm.: Festzug durch die Stadt nach dem Festplatz.

2.16 Uhr nachm.: Massenchöre (von über 300 Musikern) anschließend Einzelvor­träge von zirka 20 Kapellen.

6 Uhr nachm.: Preisverteilung.

8 Uhr abends: Musikalische Darbietungen und Tanz auf dem Festplatz.

Beleuchtung mit Feuerwerk.

Montag den 30. Mai, nachmittags

Kinderfest, Volksbelustigung

Zu zahlreichem Besuch wird sreundtichst eingeladen.

Der Ausschuß.

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