Lokales.

«ildbad, 23. April 1323 Sitzung des Gemeinderats am 17. April 1928 Kurtaxe. Die Badoerwaltung beschließt,' für die Badezeit 1923 folgende Kurtaxe zu erheben: Für eine 10 Tageskarte (10 Ilebernachtungen) in Gruppe la liOOO Mk, in Gruppe I b 12000 Mk., in Gruppe II 7200 Mk. (kleine Kurtaxkarte) in Gruppe II 4000 Mk (kleine Kurtaxkarte), für Monatskarten (30 Ilebernachtungen) in Gruppe la r6000 Mk., in Gruppe I b 30000 Mk., in Gruppe II. 18000 Mk. (kleine Kurtaxkarte), in Gruppe l!I 10 000 Mk. (kleine Kurtaxkarte). Dienstboten bezahlen die halbe Taxe der Gruppe III. Von den valutastarken Ausländern werden Zuschläge erhoben und zwar 150 °o, 100 "/o und 50 Im Hinblick auf die ganz beträcht­lich gesteigerten Aufwendungen der Badverwaltung für die Kurmusik, das Theater und die Kuranlagen erklärt sich der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Sätzen ein­verstanden. Als Zuschläge für die Ausländer schlägt er 100 °,v und 50 °^o vor. Weiter beantragt er die Ein­führung einer Tageskarte, da es von den Kurgästen bei der jetzigen Höhe der Kurtaxe als eine Härte empfunden wird, wenn sie z. B. bei einem nur 3 tägigen Aufent­halt die Kurtaxe für 5 Tage oder bei einem 6tägigen Aufenthalt die Kurtaxe für 10 volle Tage zu entrichten haben. Bürgernutzung. Da die Waldrechnung für 1922/23 noch nicht abgeschlossen werden kann, kann die Berechnung der Geldentschädigung für die Bürgernutzung für das Rechnungsjahr 1923/24, der der Reinertragserlös des Vorjahrs 1922/23 zu Grund zu legen ist, noch nicht gefertigt werden. Um die Bürgernutzungsberechtigten je­doch vor den Folgen der Geldentwertung möglichst zu schützen, soll jetzt schon eine größere Abschlagszahlung auf die Geldentschädigung 1923, 24 an die Nutzungsberechtig­ten gemacht werden. Nach einer vorläufigen schätzungs­weisen Berechnung übersteigt die Geldentschädigung pro 1923/24 den Betrag von 20000 Mk. wesentlich. Es wird deshalb beschl (ssen, an die nutzungsberechtigten 750 Bürger auf die Geldentschädigung für 1923 24 jetzt schon «in« Abschlagszablung von je 20000 Mk. zu leinen, hie­von aber die an die Stadtpflege zur Zahlung verfallenen Steuern in Abzug zu bringen.

Kirchenuhr. Die hiesigen Hotelbesitzer und Aerzte haben in der letzten Badsitzung den Antrag gestellt, in der Badezeit (vom l. Mai bis 30. Septem t er) die Kir­chenuhr mit Rücksicht auf die ruhebedürftigen Kurgäste während den Nachtstunden von 10 Uhr nacht-, bis Margens 6 Utzr wieder einzustellen, wie dies vor dem Kriege stets geschah. Da die Mehrzahl der hiesigen Einwohnerschaft aber gegen die Abstellung der Uhr wäbrend der Nachtzeit ist und man auf diese Stimmung Rücksicht nehmen muß, wird von einer Einstellung des ganzen Schlaumerks ab- .a'' - -! dagegen das zweite Stundenschlagwerk während der Badezeit ausgeschaltet, wodurch keine weiteren Kosten entstehen L ei ch e n t g er. Die Belohnung der Lei he r träger wird mit sofortiger Wirkung wie folgt festgesetzt: für das Tragen einer Leiche vom Leichenwagen zum airav je 2000 Mk, für das Tragen einer Leiche vom Trauer­haus zum Grab je 3000 Alk Kathol Kirche n- gemein.de. Der kath. Kirchenstiftungsrat bittet um Erhöhung des städt. Beitrags zur kath Kirchenpflege, nachdem der Beitrag an die ev. Kirchenpflege ebenfalls beträchtlich erhöht worden sei. Es wird beschlossen, den Beitrag der Stadtgemeinde zur kath. Kirchenpflege für die Rechnungsjahre 1922/23 und 1923/24 auf je 25000 Mk. zu erhöhen. Kleinkinderschule in Sprollen­haus. Der Kleinkinderschule in, Sprollenhaus wird für die nächsten 3 Monate ein Zuschuß aus der Stadtkasse

in Höhe von 70000 Mr. bewilligt. Bergbahn. Da die der Einwohnerschaft gewährte Vergünstigung der halben Fahrpreise auf der Bergbahn insbesondere von Neuanziehenden mißbraucht wird, indem sie Bergdahn­fahrkarten zu halben Preisen auch für Nicht-Wilsbader lösen, wird beschlossen, von jetzt an Einwohnerfahrkarteu zu halben Preisen nur noch an Einwohner abznaeben, die nachweisbar ein volles Jahr hier wohnen und Wodn- fteuer entrichten. Mißbräuchliches Lösen von Einwohner­fahrkarten von Nichteinwohnern wird künftig als Betrug verfolgt werden. Straße nachKaltenbronn. Das Forstamt Meistern teilt durch Schreiben vom 13. April 1923 mit, daß es beabsichtige, die Nachbarschaftsstraße Sprollenhaus-Kaltenbronn (Feldweg Nr. 72) im Laufe der nächsten 3 Jahre neu zu chauffieren. Das erste Drittt-l soll Heuer und zwar möglichst bald ausgeführt werden. Die Gesamtkosten werden auf 36 Mill. geschätzt. Die hiesige Stadtgemeinde wird um einen Beitrag zu den Kosten ersucht. Da die Straße die Eigenschaften einer Beitragsstraße der Amtskörperschaft Neuenbürg besitzt, kann sich die Stadtgemeinde nur im Einverständnis mit dieser über eine Teilnahme an den Straßenbaukosten entscheiden. Die Stadtgemeinde erklärt sich aber prinzipiell bereit, in Verhandlungen über einen Beitrag zu den Baukosten ein­zutreten. Es werden noch Armen- und Verwaltungs­sachen erledigt.

Die religiösen Feiertage sollen, wie berichtet, nach einem vom Reichsrat angenommenen Gesetzentwurf, in Zukunft auch durch Landesrecht bestimmt werden können. Voraus­setzung ist jedoch, daß im gangen Reich Neujahrstag, Oster­sonntag und -Montag, Himmelfahrtstag, Pfingstsonntag und -Montag, erster uns zweiter Weihnachtsfeiertag und außer­dem, soweit es sich um landesrechtlich bei Inkrafttreten der Reichsverfassung anerkannte Feiertage handelt, auch Karfrei­tag und Fronleichnamstag anerkannt werden. Es ist also z. B. nicht statthaft, diese Feiertage, wie es von den Regierungen in Sachsen und Thüringen versucht wurde, durch landesrecht­liche Verfügungen oder Gesetze abzufchaffen. Auf diese Feier­tage finden die reichs- und landesgesetzlichen Vorschriften über Sonntagsrul-e und Sonntagsheistgung Anwendung. Soweit der Bußtag vor dem 1. Januar 1923 bereits landesgesetz­licher Feiertag war, wurde er auf einen Antrag des früheren preußischen Kultusministers Trott zu Solz in die reichsgesetz­lichen Bestimmungen mit 36 gegen 22 Stimmen ausgenom­men, der Bußtag ist also ebenfalls reichsgesetzlich geschützter Feiertag. Das in Württemberg und in wenigen anderen Bundesstaaten herkömmliche Erscheinungsfest ist landesrecht- licher Regelung Vorbehalten.

Von weltlichen Feiertagen wurde der 11. August als Ge­denktag der Annahme der Weimarer Verfassung reichsgesetz­lich festgelegt, der 9. November als Revolutionsfeiertag ab­gelehnt.

Gewissenlose Gerüchke werden vielfach über die Verteilung der Ruhrspende in Umlauf gesetzt, als ob die Gaben solchen zugut kommen, die eigentlich gar keine Not leiden, während die wirklich Notleidenden angeblich leer ausgehen. Es wird davor gewarnt, dem bösen Geschwätz Gehör zu schenken. Die Verteilung liegt in den Händen von Ausschüssen, die alle Ge­währ dafür bieten, daß sie den tatsächlichen Bedürfnissen ent­sprechend gerecht und billig durchgeführt wird. Lasse sich da­her niemand abhalten, sein Scherslein zum Volksopfer beizu­tragen.

'Eindeckung von Brennstoffen. Da unsere Industrie zur Zeit geringen Bedarf an Brennstoffen hat, kann den Haus­haltungen und Gewerbebetrieben nur geraten werden, sich jetzt schon mit Brennstoffen für den kommenden Winter einzudecken.

H a n d e! s n a ch r i ch 1 e n

Dollarkurs am 21. April: 26115.10 (25 613.80).

1 Pfb. Steel. 126 846., IM holl. Gulden 1 617 556., 160 Schw. Franken 474 816., IM franz. Fr. 172 567., 160 belg. Fr. 148126, IM ital. Lire 128 677. 166 österr. Kr. 37.65, IM tschech. Kr. 73 801, IM poln. Mark 54.50.

Der Wert von 1VM Mark in Pfennigen am 26. April in:

Holland 54,'Belglsn 48, No rMM'tNstMlnMärk 26, SchweLLkk w Italien 55, London 15, Neuyork 14, Paris 41, Schweiz 15, Spa­nien 18.

Der Goldankaufspreis der Reichsbank ist durch das Zwischen­spiel des Börsensturms cmf di« Markvaluta nicht aus dem Gleis gebracht worden. Für ein ZuxmziMiarkstück bezahlen Reichsbank und Reichspoststellen wie seit Wochen 85 OM Mk., für ein Zehn­markstück 42 500 Mk. und für fremde Goldstücke den entsprechenden Werk. Reichssilbermünzen werden zum 15Mfachen .Betrag des Nennwerts übernommen.

Der Ilmrechnungssatz für einen Goldfranken ist im Post- und Telegraphenverkehr mit dem Ausland von 44M auf 62M er­höht worden. Dementsprechend erhöhen sich die Wortgebühren für Telegramme usw.

Reichsbankdiskonk: 12 Prozent.

Tägliches Geld: in Berlin 1320 Prozent.

Lebensmittelindex: das 3694fach« des Stands vor dem Krieg.

Die Berliner Handelsgesellschaft erzielte im abgelaufenen Ge­schäftsjahr einen Reingewinn von 680 Millionen Mark (im Vor­jahr 61,97 Millionen), wovon 400 Millionen in die offene Rück­lage fließen. Auf das Grundkapital von 110 Millionen Mark wird eine Dividende von 200 Prozent (t. V. 16 Proz.) verteilt.

Steigerung der Schrottpreise. Auf dem Schrottmarkt macht sich im Zusammenhang mit der neuerlichen Markverschlechierung ein Anziehen der Preise bemerkbar. In den letzten Tagen stieg der Preis für Kernschrott von 350 OM auf 375 OM Ui, für Eußbruch von 500 MO .k auf 600 MO Ui und für Hochofenschrott von 300 MO Ui auf 330 MO Ui die Tonne.

Wieder erhöhte Nähgarnpreise. Me Bertnebsgesellschast Deut­scher Baumwollnähfadenfabriken (Nähgarnverlrieb) hat taut .Kon­fektionär' mit Wirkung vom 16. April 1923 den Aufschlag auf die neuen Grundpreise vom 12. März er. von 1750 auf 25M v. H. erhöht.

Weizeumehlpreis der Sübd. MühlenvrremigMg am 21. April: 210 MO Mark (un>v.) für IM Kilo.

Märkte

Mannheimer Kleinvlehmarkk vom 19. April. (Slg. Dr.). Zu- geführk wurden: 71 Kälber, 33 Schweine, 1041 Ferkel und Läufer. Bezahlt wurden für das Pfund Lebendgewicht für Kälber 2600 bis 31M Ui, Schweine 27M bis 33M Ui, Ferkel und Läufer (daS Stück je nach Klasse und Alker) 90 000 bis 2M0M Ui. Stimmuim: Handel mit Kälbern mittelmäßig, geräumt, mit Schweinen mittel­mäßig, ausverkauft, mit Läufern und Ferkeln nicht geräumt.

Diehmarktberichte. Auf dem Radolfzeller Viehmarkl wurden bei mittelmäßigem Handel für Ochsen 1,5 bis 3,2 Mil­lionen, für Kühe und KaBinnen 1,8 bis 2,8 Millionen, für äung- rinder 300 MO bis 900 000 .k bezahlt. Auf dem SchweinemarkI kostete das Paar Läufer 596766 000 Ui und das Paar Ferkel 250400 000 Ui. Auf dem Viehmarkt in Pf Ullendorf wnren die Preise für Ochsen und Kühe die gleichen; dagegen zahlte man für Kalbinnen, Rinder und Jungvieh zum Teil weit böhere Preise und zwar für Kalbinnen bis 4,5 Millionen und für Rinder bis zwei Millionen und für Jungvieh bis 950 OM Ui. Für Fairen bs 2,5 Millionen Mark. Das Paar Ferkel kostete 220380 OM Ui und das Paar Läufer bis 4M OM Ui. Auf dem Meßkircher Schweinemarkt zahlte man für das Paar Milch­schweine 260300 000 Ui.

Fruchtmarkt Winnenden, 19. April. Die Zufuhr aus dem Fruchtmarkt betrug: 310 Ztr. Hafer, 256 Ztr. Weizen, 14 Ztr. Dinkel, 13 Ztr. Gerste, 11 Ztr. Roggen uird 1 Ztr. Ackerbohnen. Preis für Hafer 30-54 OM Ui, für Wdizen 5863 OM Ui. kür Dinkel 4043 OM Ui, kür Gerste 46 500 Ui und für Roggen 49 OM bis 51 OM Ui je der Zentner.

' Schweinemarkl Winnenden, 19. April. Dem heutigen Markt waren 85 Stück Milchsckweine und 4 Läuferschwe>ne zugeführk. Preis je Stück 150M MO Ui bezw. 260-300 MO Ui. Handel lebhaft.

Weinverkkeiaernva. Bei der BerO-uaei-'"-?, ran Fscttcken-

weinen und 1921er F"9w»inen in n-d'»-dim

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Riesling Bc« r enau Sle sc" 2MTB.::: 7'"- lk erzielt.

Elockentöne

Je aller Ich werde, und je mehr mir die Einsicht wächst in das Wesen aller Kunst, um so mehr freue ich mich ihrer, und sie wird mir immer mehr ein wunderschöner Engel, der die Menschen, die eines guten Herzens sind, begleitet und sie ost von ihren allzu schattigen Pfaden auf sonnige und blu­mige Stellen führt, wo sie rasten können, und wo die Freude wächst und die Sehnsucht nach dem großen herrlichen Son­nen- und Blumenlande, das denen aufbehalten ist, die seinem wunderbaren, mächtigen Glockentone folgen. Alle Sonn­tagskinder hören die Glocke, und Sonntagskind kann man werden, wenn man reines Herzens wird.

Ludwig Richter.

Untermiete (Aftermiete) betr.

Es ist Anlaß gegeben, auf den die Untermiete be­treffenden Abschnitt der hiesigen Dollzugsverfügung zum Reichsmietengeletz hinzuweisen:

Der Zuschlag für die Kosten der laufenden In- staudsetzu-gsarbeiten beträgt (März) 3000 "/, der Grundmiete, die sich bei stattfindender Untermiete um weitere 50 °/« der Gcundmiete für jeden Untermieter auf die Zeit der Vermietung erhöht. Findet Zimmer­vermietung an Kurgäste statt, so beträgt der Zuschlag für die Untermiete 50 °o der Grundmiete für jedes an Kurgäste zur Vermietung gelangende Zimmer. Dieser Zuschlag ist nur dann zu entrichten, wenn ein Zimmer zusammen mindestens 14 Tage lang ver­mietet wurde." (Die Grundmiete ist die Fciedens- miete abzüglich 8 °».)

Den Vermietern und Mietern wird dringend empfohlen, sich über die Höhe der Friedensmiete (Mietzins vom 1. Juli 1914) ohne Inanspruchnahme der Behörden zn einigen. Meist kann sie aus früheren Mietverträgen oder Mietzins­büchlein festgestellt werden oder durch Erkundigung bei früheren Mietern. Wenn nicht, empfiehlt sich stets gütliche Einigung, da die Kosten einer Verhandlung vor dem Miet­einigungsamt jetzt recht hohe sind. :

Stadtschulthrißenau.t. !

Laufende Znstandsetzungsarbeiten der Mietwohnungen. !

Aus Mieterkreisen werden Klagen laut, daß einzelne Vermieter die ihnen nach dem Reichsmietengesetz obliegendem laufenden Instandsetzungsarbeiten nicht vornehmen lassen/ Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 6 des Reichs-/ Mietengesetzes der Vermieter den Instandsetzungszuschlag (ab 1. März 3000 der Grundmiete) für die laufenden Znstandsetzungsarbeiten sachgemäß verwenden und der Mieter-' Vertretung auf Antrag die Verwendung der Gelder nach-j weisen muß. Nötigenfalls sind die Znstandsetzungsarbeiten behördlich anzuordnen.

Stadtschultheißenamt.

Mr drillgM

alle Monat einmal lnäustrionummern deraus, Lio in äen inaöZebenilen Kreisen cüe Krööls Oesek- lunZ erlaiiren; sie gelangen an unseren Aroöen -4bonnsntenkreis, 6er sick über x-anr üüävest- äeutsckilsnä erstreckt, un6 an viele Oroö- unä Kleinkirmen unter Kreurbanä. vielen vir äamit 6en Inserenten 6as beste Werbemittel, so kön­nen vir besonäers aucti mit unserer Lperial- dellaLe ,,^uto unä ziolor" lnäustrle unä ktanäel

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vermitteln, ä e küc äsn klotten OesciiäklsZanZ von 8rööt.-r Oeäeutunx; sinä. Uer8ckivsdlsckie zierkui ist stark verbreitet in äer xssamten Oürgerscckslt, sovis in äer Oesctiältsveit. Insonuerkeit sinä es äiemaöxiebsnäen Kreise von Inäustrie,t1aoäsI,Ue- verbs unä banävii lscbait, äiv äem s!tani;esetie- nen Heimatblatt äie ßrööts Oeattttunp sckisnken. Verlangen äie bitte lkodenummein unä Kosten- vorsnsclilai> von äer (iescckskisstelie äes

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Minostrskv 2 V.

In Abteilung 4 Oberer Bächlesweg kann vom 24. April ab

Suchholz

geholt werden.

Wild bad, den 23. April 1923.

Städt. Forstamt.

Win listsrn Isuisntt

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in Kisten s 500 8t. ru kulanten l^psissn.

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Zur Fahnenweihe des Kriegervereins Aichhalden- Oberweiler am 29. April 1923 ist Einladung an uns ergangen.

Teilnehmer melden sich spätestens bis 24. April beim Vorstand August Bechtle.

8«!Ä!>Mlll.

Die Ausschußsitzung muß Umständehalber auf

Dienstag abend 8 Uhr

(wild. Mann) verlegt werden.

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