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NchMWZUr in der Turnhalle
Wrent: RcchtsaimM Kahler-SMgart. Zedrmnnn ist sremW dsz« eiugeiadsn.
Freie Misssisn!
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UUMtzMg.
Um der geplanten Versammlung zu ihrer Besprechung die erforderlichen Anhaltspunkte zu geben, wird die heurige Berechnung der Nutzung bekanntgegeben, wie dies des Oesteren schon früher geschah.
Berechnung
der für die Bnrgernvtzung siir IW.
Das Fällungsergebnis von Waldvesitz beträgt pro 1921 besonderer Zusammenstellung
Stammholz (ohne Rinde) 9151,94 Fm.
Kleinnutzholz 1375,82 Fm.
Brennholz 5622,90 Fm.
lt.
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16150,66 Fm.
Der Erlös beträgt für
Stammholz 3659744 78
somit für 1 Fm. 399 ^ 887
Stangen 278525 ^ 66 ^
somit für 1 Fm. 202 ^ 443
Brennholz 625787
somit für 1 Fm. 111 ^ 292 Als Nutzungsquantum dürfen verwendet werden 5143 Fm.
und zwar im Verhältnis zum Gesamtertrag:
Stammholz 2914 Fm.
Kleinnutzholz 438 Fm.
Brennholz 1791 Fm.
5143 Fm.
Der Wert hiefür berechnet sich Stammholz 2 914 Fm. ü 399 887
1165 270 ^ 71
Kleinnutzholz 438 Fm. ü 202 ^ 443
88670 ^ 03 *8
Brennholz
1791 Fm. ü 111 ^ 292 ^
--- 199 323 ^ 97
Gewisse Leute verbreiten hier, daß durch den Ankauf des Hotel zum Löwen die Bürgernutzung geschmälert werde Das ist eine Unwahrheit. Die für den Löwen hinae- oebene Holzmenge kann zu ihrem vollen jetzigen Verkaufs- wert in die Waldrechnung und Bürgeruutzungsberechuung eingestellt werden, so daß das Holzgeld um kernen Pfennig geschmälert wird. Wir werden einen diesbezüglichen Antrag beim Gemeinderat stellen
Stadtschultheiß: Baetzner. Stadtpfleger: Brachhold.
Freitag adend 9 Uhr
Sonntag nachmittags 4 Uhr nnd abends halb 9 Uhr
Jas große Sensotioos-PiMm! SM!
M We des A
SensationsMdlvest'Iranla in 5 Men.
Es ist Anlas; gegeben, aus der Verfügung des Arbeits- Ministeriums vom 7. Dezember 1922 hier folgendes bekannt zu machen:
8 3.
Die Versteigerung.von Brennholz ist allgemein verboten und der freihändige Verkauf von solchem nur an Gemeinden oder die von ihnen ermächtigten Personen oder Organisationen gestattet usw.
8 4.
1. Brennholz jeder Art (Scheiter, olleRr, Prügel, .Reisprügel, Wellen, Brennrinde, Stockholz) Abfallholz, sowie Nutzschichtholz bis zu 3,5 m Länge dürfen, auch wenn sie aus nichtwürttembecgischen Waldungen kommen, von Bahnstationen in Württemberg aus nur mit abgestempeltem Frachtbrief aufgegeben und befördert werden rc.
2. Die Abstempelung der Frachtbriefe erfolgt durch die Forstdirektion in Stuttgart. Bei Vorlage der Frachtbriefe hat der Gesuchsteller den Empfänger, den Absender, die Versandstation, die Holzsorten, die versandt werden, sollen, sowie die Herkunft des Holzes anzugeben. Frachtbriefe, die Änderungen, Durchstreichungen oder Rasuren enthalten, sind
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Wusprel in 4 Akten.
Mn allen Vorstellungen Konzert!!
Hievon sind abzuziehen die Gewinnungskosten:
.Grundsteuern 18567 71
Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft 4973 ^ 48
Landwirtschaftskammer-
1453264 ^ 71
Umlage Umsatzsteuer vom Holzerlös
Bezüge des Forstmeisters Schreibhilfe
928 ^ 38 ^
90 493 53 ^
'klim-Vemn
MMsL
Heute abend 8 Uhr
TlkMtS-ötzW
im Nebenzimmer des Gasth. zum „Anker".
Pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird dringend erwartet.
Der Vorstand.
1 Paar starke
Schnürschuhe
Nr. 43/45, frisch ges hlt, preiswert zu verkaufen.
MH. SAU».
Schuhmachi-rmstr.
36414 ^ 73 ^ 7 500 ^
Gehalt d. Forstwarte 47922 ^ 50 ^ Deren Kleidung 9588 ^ 90
Kulturkosten Wegunterhaltungs- Kosten
Holzhauerlöhne Aufnahmekosten u. Sonstige Ausgaben Arbeiter u. Penfions- versich.-Beiträge Besonderer Aufwand für Waldwege: Blöcherweg, Grundweg, Hangweg Neue Steige und Aichelbg. Sträßchen Alte Steige Leonhardswaldweg Sommersteige, Wege im Sommerberg, Panoramaweg
150527 ^
190057 ^
755374 ^ ^
13956 ^ — iZ 88504 ^
84142
63845 38 ^
Grobe
jFettheriugej
AsllWS Wh
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offen u. in 4 Ltr.-Dos.
Minen
soffen ü. in kl. Füßchens
SnlMken,
von.
Marder und Fuchs, Hasen, Kanin usw. kauft zu höchsten Tagespreisen
K.
Kürschnermeister,
U
westl. Karl-Frdrchstr.22, Fernruf 877.
2751 65
8272 ^ 75 12 572 ^ 95
73262 15
—. doksrinlsk»
Auf 16150,66 Fm.
Auf 1 Fm. Auf 5 143 Fm.
1659654 ^ 11 ^ 102 ^ 76 ^
Auslands-
Nest zur Verteilung der Portionen beträgt
528498 28 Deutscher kauft Oekon., Gast-
924766 ^ 43 haus,Geschäftsh.od.Industrie-
... . objekt als Kapitulant. Bezieh-
Die Zahl der Portionen beträgt 750, >ut für «me ruckst notig. Be-
Portion 1233 02 ausgerundet aus 1235 Mark. teiligt sich auch an gutem In-
Da im Jahre 1921 keine tannenen Scheiter zum Ver- dustrie- u Handelsunternehm, kauf kamen, ist eine Berechnung der Nutzung nach den Er- Offert, unt. N. W. 2294 an lösen aus 18 Rm. tannenen Scheiter unmöglich. Der Er- Rudolf Mosse, Stuttgart.
lös aus solchen wäre nach den übrigen Brennholzpreisen-
ein derartiger, daß er den Betrag der heurigen Nutzung Komme nächste Tage nach erreichen würde. .Wildbad und kaufe
Berechnet und festgestellt.
Wildbad, den 3. Januar 1923.
Stadtsckultheiß: Baetzner. Stadtpfleger: Brachhold.
Verw -Aktuar: Sckmid Zahle pro Zahn 500 bis
^rw --inuar. «cymw. 1000 Mk. Für Brennstifte
Genehmigt. ganz enorme Preise.
Wildbad, den 3. Januar 1923. ^ ! Schrift!. Adressenangebote
Gemeinderat: (12 Unterschriften), an die Tagblattgeschäftsstelle.
Me Gebisse.
Kaufe fortwährend:
L11 KM. Silber, rillä Mllteive,
zu höchsten Tagespreisen. G. Zinser, Juwelier.
ungültig.
Die Forstämter werden ermächtigt, die Beförderung von Brennholz mit Fuhrwerk von einer Erlaubnis abhängig zu machen. Die Erlaubnis ist von dem Forstamt befristet zu erteilen. Der Beförderer hat den Erlaubnisschein bei sich zu führen.
8 11.
1. Die Gemeinden haben das ihnen zugewiesene Brennholz in eigener Verantwortung au ihre Verbraucher zu verteilen und dabei insbesondere auf die Versorgung der not- leidenden Kreise Bedacht zu nehmen. Em Anspruch des einzelnen Verbrauchers gegen die Gemeinde auf Zuweisung von Brennholz besteht nicht; dies gilt insbesondere gegenüber den Versorgungswünschen der leistungsfähigen Oberschicht.
2. Der Waldbesitz wird aufgefordert werden, für die notleidenden Kreise einen für alle Gemeinden gleichen Prozentsatz des zugewiesenen Holzes zu einem gleichmäßig ermäßigten Preis abzugeben. Sofern weitere Preisermäßigungen erforderlich sind, haben die allgemeinen Fürsorgemaßnahmen einzugreifen.
3. Das zugewiesene Holz, das sie für die Durchführung der Notstandsversorgung nicht benötigen, haben die Gemeinden der Forstdiret'tion zur Verfügung zu stellen; eine Weiterveräußerung nach außerhalb der Gemeinde ist unzulässig.
Aus obigen Bestimmungen ist zu ersehen, daß Brennholz nicht mehr versteigert werden darf und daß zur Versendung von Brennholz die Erlaubnis der Forstdirektion erforderlich ist. Die Agitation der hiesigen Brennholzhändler dafür, daß die Stadt ihr Brennholz wieder zur öffentlichen Versteigerung bringt, ist deshalb zwecklos und ungesetzlich.
Wildbad, den 4. Januar 1923.
Stadtschultheißenamt.
Deutscher Bauarbeiterverband
Sonntag, den 7. Januar 1923, nachm. 2 Vs Uhr
General-Versammlung
im Gasthaus zur „Silberburg". Tagesordnung:
1. Jahresbericht. 2. Kassenbericht.
3. Neuwahl. 4. Verschiedenes.
Zahlreiches Erscheinen erwartet der Vorstand.
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Hem. M. MM.
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Angebote unter Nr. H. R. 2 an die Tagblatt-Geschäfts- stelle.
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und Industrie.
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5port, kür die krau im kjaus und öffentlichen Leben, äonderbeiiagen:
„^eilslimmen", „ächaf.enäe ^ugencl" usw.
Nestellungen bei allen Postanstalten j>0. Nachtrag Postzeitungsliste l922j oder bei der kjaupt- geschäftsstelle Neriin 5- w. 48, wilbelmstr. 8/9.