Amtsblatt für dis Stadt Witdbad und mglrich Verkündigung»!'!»« des Kgl. Renieramls Wüdknd.
Anzeige- und HtnterHattungsbkatt für WiLdbad und Mrngebung.
Der ,W i l d b a d e r Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal nnd zwar „Plvntag. Mittwoch n. Sanrstaa " Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltigö Garmond-Zeile oder deren Raum, mit s 8 Pfennig berechnet.
Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunft.
Der Abonnemts-Preis betrögt in hiesiger Stadt vierteliähr. 90 Psg. monatl. 30 Pfg. Durch die Post bezogen im Obcrnutobcfirk Viertels, l or 15 außerhalb de» Bezirks 1 .k. 85. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen au.
Mittwoch, de» 25. November 1891.
8. «/tt/f-'A.
Revier Wildbad.
Brenuholzbcisuhrakkord.
Für die K. Holzverwaltung Stuttgart sind auf deu Bahnhof Wildbsd beizuführen aus:
Pflanzgarten, Rohrmiß, Rohrmißwiese 200 Mtr. tanncne Scheiter, Wanne 180 „ „ „
Die Beifuhr und das Setzen wird am Mittwoch, den 2. Dezember d. I., vormittags 8 Uhr
auf der Rcvicramtskanzlei dahier verakkordiert.
W i l d b a d.
Bekaantmachmg.
Nachdem die Berichtigung der Orls-Grund- und Gefällsteuerkataster auf 1. April 1891 und die Festsetzung deS Katasterbetrags in der Gemeinde Wildbad durch das Bezirks- steucrsmt gemäß Art. 74 Abs. 1 des Gesetzes vom 28. April 1873, betreffend die Grund- Gebäude- und Gewerbesteuer, stattgefunden hat, so wird das Ergebnis dieser Katastcrbenchligung gemäs Ar!. 74. Schlußsatz ».Art. 61—64 diesesGes. 21 Tage lang Vom 2 l. November bis 11 Dezember l. Js. zur Elusicht der Beteiligten in dem Gemeinde- lokal (Ralhaussaal) aufgelegt sein.
Etwaige Beschwerden, w-lche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind au das K- Slemrkollegium Abteilung II zu richten und längstens innerhalb dieier Tage nach dem Ablauf jener jener 21 Tage, also
bis zum 14. Dezember l. Js. bei dem Oriövorsteher zur Weilerbesörder- ung (schriftlich) anzubringe».
Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Arl. 74 Abs. 4.)
Den 17. November 1891.
Ortsvorsteher:
Stadlschultheiß Biitzner.
Empfehlung.
Empfehle zur gefl. Abnahme alte
Rot ckWeitz-Weine
und wird solcher schon von 1 Liter an abgegeben. Wagner Lipps Ww.
i l d b a d.
(rHwrs-WeMcruf.
Aus der Verlassenschaslsmasse des fl Karl Schobert, Kaufmanns hier, kommt an den hicnach genannten Tagen im Schobert'schcn Wohnhause die vorhandene Fahrnis im öffentlichen Aufstreiche zum Verkauf, nämlich:
Freitag, den 27. November
von Morgens 9 Uhr an:
sämtliche Mannskleider und Leibweißzeug, Bücher, Portraits, Bettgewand und Leinwand
von Mittags 2 Uhr an:
Gold und Silber, darunter eine goldene Herrenuhr samt goldener Kette, versilberte Leuchter, ein versilberter Tintenzeug, ein desgl. Kaffeeservice, Löffel Bestecke.
Samstag, den 28. November
von Morgens 9 Uhr und Mittags 2 Uhr an:
Küchengeschirr, Porzellan, Glaswaren, Steingut und allerlei Hausrat.
Montag, den 3V. November
von Morgens 9 Uhr an:
Schreinwerk, worunter: Comode, Tische, Waschtische, Kleiderkästen,. Schreibstulte, Sofas, Sessel, Stühle, Bettladen;
von Nachmiltags 2 Uhr an:
sämtliches Faß- und Bandgeschirr.
Liebhaber werden hicmit Ungeladen.
Amtsnotar Kraust.
Aewerbe-Werern.
Nächsten Samstag, den 28. ds. Mts., abends 8 Uhr
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^68 Herrn Ueekl8!ui^n11 3ukob V Ol lil jn xiornlieim
über iu^eudaiiritarild (Xoneutarit'.)
Auch Nichtmitglieder sind hiezu freundlich Ungeladen.
'Der Borstand: Stadtschultheist Bästner.
Restauration Lädier. LSSLL Donnerstag den 26. November
MleheLfuppe
wozu höfiichst Unladet.
NM. Ledk«,-.