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Oberamt Reuenbürg.
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Vom 16. Mai ds. Js. ab gelangte ein neuer Plan über Erfassung und Verteilung der Frischmilch im diess. Oberamtsbezirk zur Ausführung.
Die Butter für die.VersorgungSberechtigten beinahe sämtlicher Gemeinden (auch der Ueberschußgemeinden, Liefergemetu den von Milch) wird künftig von der Landesversorgungsstelle aus andern Kommunalverbandsbezirken geliefert, damit die notwendige restlose Erfassung der aufzubringenden Frischmilch ausschließlich in unserem eigenen Bezirk (ohne Belieferung von Milch aus anderen Bezirken) möglich ist.
(Es wird daher streng davor gewarnt, Butter aus andere als auf die gesetzliche Weise zu veräußern oder zu erwerben.
Der Kuhhalter darf nur zur Verwendung im eigenen Haus haltt.so viel Butter Herstellen, als ihm nach Erfüllung der Ab lieferungsvflicht in Frischmilch für den Eigenverbrauch verbleibt. Jede Veräußerung von Butter direkt an den Ver- draucher ist streng verboten, gegebenenfalls iviri die Schließ ung der Zentrifuge verfügt.
Der Bersorgungsberechtigte darf Butter nur gegen die Buttermarken von den örtlichen Lebensmittelstellen beziehen: jeder weitere Auskauf von Butter beim Kuhhaller oder Schleich Händler schädigt die öffentliche Milchversorgung und wird strafrechtlich verfolgt.
Jede Beförderung von Butler, Butter- und Schweineschmalz von einer Ortschaft zur andern ist Hersteller», Händlern und Verbrauchern nur mit Genehmigung der Landeüoer- forgungsstelle gestattet.
Zur Beförderung von Butler, Butter- und S tweineschmalz zwischen Ortschaften desselben Bezirks genüg! ein Ausweis des Oberamts.
Jeder, der mit Butter »der Speisefett angetroffen wird, ist auf Verlangen zu wahrheitsgetreue» Anzeigen und Aus künften an die Beauftrag e r der Lsndesversoigungsstelle, des Kommunalverbandes, der Gemeinden und der Polizeibehörden verpflichtet.
Die bei Ausübung der Neberwachung Vorgefundene» Maren, bezüglich deren ein vorschriftswidriges Verhalten an zunehmen ist, werden v«n den Beamten abgenommen und nach Anweisung der Landesversorgungsstelle bezw. des Kom munalverba des »der der Gemeinde der ordnungsmäßigen Verwendung zugefübrt.
Zuwiderhandlungen gegen obige und gegen die allgemeinen Vorschriften der Verfügung des Ministeriums des Innern über Speisefette und Fettverteilung vom 2. Mai 1917 werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe hts zu »10 080 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Die (Stadt-)Schultheißenä«lter werden ersucht, diese Vorschriften aus ortsübliche Weife bekannt zu geben, außerdem auf dem Rathaus anzuschlagen und auf diesen Anschlag hinzuweisen.
Die Ver ügung des Ministeriums des Innern über Speisefette, Fetlverteitung im Großen uno Fettverteilung im Kleinhandel vom 2 L. 1S17 StaatSanzciger Nr. >04 ist zur Sffentlichen Einsicht auf dem Rathau» «ufzutegen
Neuenbürg, den 4. Juli 1319. Bullinger.
Calmbach.
Veröffentlicht:
Außerdem wird auf den Anschlag am Rachaus hinge wiesen.
Wildad, den 11 . Juli ISIS.
Stadtschultheißenamt: B « etzner.
Kräuler-Käsr.
Es wird bei de» Kaufleuten bei denen man sich für das Keil hat einschreiben lassen, uach noch LS xr Krüater käse abgegeben.
Brotkartenabgabe.
Die Krotkarkenabgabe findet am Dienstag vor mittag von 8—12 Nhr in folgender Reihenfolge statt:
in Zimmer Ur. 1
Nr. 1—100 von 8 —9'/« Uhr
„ 101- 200 9 / 4 —IO/- Uhr
„ 201—330 „ V-N—12 Uhr
in Zimmer Ur. Ä Nr. 331—400 von 8 —-/,9 Uhr „ 401—500 „ V.9—10 Uhr
„ 501—660 „ 10—11 Uhr
„ 601—Schluß,, 11—12 Uhr.
Gleichzeitig mit der Karlenabgabe wird Süßstoff abge- Es erhalten Familien von 1 bis cinschl. 4 Personen 1 Packet, Familien von 5 und mehr Personen 2 Packele a 25 Vfg. Geld ist mitzubringen.
Diejenigen Familien die ,laut Feststellung der Aufnahne- kommission keine Kartoffeln mehr baden, erhallen pro Kops 1400 Gr. Brotmehl auf die zur Ausgabe kommende abe,e stempelte Aushilfsmarke !l.
Den 14. Juli 191S.
Nahrnngsmitelamt Calmbach:
Schultheiß Hörnle.
geben.
Werkwen!
Am Sonntag, den 13. Juli ISIS ging auf dem Wege vomTSoinmerberg bis Sprunghügel eine
verloren- — Der freund!. Finder wolle den Gegenstand gegen eine Belohnung von — ISS Mark '— im Sommerberghotel abgebeu. -
Mtglie-er-Versammlung
Nontaa, den 14 Juli <S1S. abends V,8 Uhr im
r ..." ^ . - -
Calmbach, den 14 Juli 19 t9.
Wks-KnM
Allen Verwandten und Bekannten die traurige Mitteilung, daß unser lieber Vater, Großvater, Schwiegervater und Urgroßvater
Wilhelm Neumsnu,
Privatier,
SsmStag Vormittag nach kurzem Leiden im Älter von 89 V- Jahren durch den Tod erlöst ^ wurde.
Montag ^
Lokal zum „Badischen Hof"
Tagesordnung:
1) Die Politik unserer Partei und der U. S. P.
2) Berschiedenes.
Genossen und Genossinnen erscheint vollzählig.
Partei WiNad.
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Die Beerdigung findet Dienstag 2 Uhr statt.
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Die Abgabe der Brot- und Butterkarten für die zweite Hälfte des Monats findet am Dienstag, den 1 L. ds. MtS statt.
Uebernachtungstabellen
sown die grünen Gastmarken sind am 15. Juli abzugeben.
Fleischbezugscheine.
Die Fleischmarken der Hotels und Pensionen müssen längstens jede Woche bis Dienstag auf dem Lebensmittel amt abgeliefert werden.
Die Fleischbezugscheine werden jeden Freitag, nachm, von 2—6 Uhr ebenfalls auf dem Lebcusmittelamt ausgegeben.
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