WaZ gedenkt der Herr Minister zu tun, um diese Personen, wie überhaupt die auf Erwerb angewiesenen Frauen vor Arbeitslosigkeit zu schützen und das gleichmäßige Recht beider Geschlechter unter Berücksichtigung der Kriegsteilnehmer auf Arbeit sicher zu stellen?
Willig, Hopf
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der D.d.P. Anfrage an den Herrn Ernährnn gsminister.
Ist dem Herrn M-inifter bekannt, daß in verschiedenen Landesteilen ein großer Mangel an Rauhfutter, insbesondere an Heu besteht, und dadurch die Milcherzeugung und Tierhaltung gefährdet ist?
Wäre es nicht möglich, aus Heeresbeständen und den für Heereszwecke vorgesehenen Vorräten dem dringendsten Bedürfnis abzuhelfen?
l Herrmann,Schees,Fla d, Hopf
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der D.d.P.
DPC. Änfle-ende Unternehmungslust. Unter der Firma Frank L Betz, Stuttgart, haben die Herren Eugen Frank und Friedrich Betz, die langjährigen Mitarbeiter der in Liquidation getretenen Firma Gebrüder Heilner, eine Großhandlung in Leinen- und Baum- wollwaren, Teppiche, Wachstuche und Linoleum begründet. ^ Eine Landar-eitsordnung. 'Uss"
. Berlin, 30. Jan. Der Rat der Bolksbeaustragten gibt bekannt: In Betrieben der Land» und Forstwirtschaft, für die ein Tarifvertrag nicht besteht, find Dien st vertrage mit mehr als halbjähriger Dauer schriftlich abzuschließen, sofern dann Bezüge nicht barer Art zugesichert sind.
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt in vier Monaten durchschnittlich acht, in vier Monaten durchschnittlich 10 und In wetteren vier Monaten 11 Stunden. Darüber hinaus geleistete U eb e rst u n d e n sind besonders zu vergüten. In die Arbeitszeit sind die Wege vom Hof zur Arbeit und von der Arbeit zum Hos se einzurechnen, nicht dagegen die Arbeitspausen, sowie die Fiitterungszeiten bei den Arbettsgespannen. Während des Som- Merhalbjahrs sind täglich mindestens zwei Stunden Ruhepausen
gewähren.
Wohnung, Landnutzung und andere Leistungen, die keine» Markwert haben, sollen, wenn sie als Teil der Entlohnung vom Arbeitgeber zugesichert sind, mit ihrem Geldwert zusammen festgelegt werden.
Als Vergütung für eine Ueberstunde soll mindestens ein Zehnte ldes Ortslohns mit 50 Prozent Aufschlag zugrunde gelegt werden.
Fütterung und Pflege der Tiere, sowie sonstige natur- Notwendige Arbeiten sind solchen Arbeitern, die diese Arbeit nicht allgemein vertraglich übernommen haben, als Ueberstunden zu Vergüten. Andere dringliche Arbeiten an Sonn- und Festtagen sollen mit mindestens dem doppelten Ortslohn im Sinne der Reichsoersicherungsordnung vergütet werden.
Arbeiterinnen, die rin Hauswesen zu versorgen haben, sind so früh von der Arbeit zu entlassen, baß sie eine Stunde vor der Hauptmahlzeit in ihrer Häuslichkeit eintreffen.
Die Kohlerrversorgttng Süddeutschlanvs.
Wie der „Bad.'Preise" mitgetetlt wird, geht Süddeutschland hinsichtlich der Versorgung mit Hausbrandkohlen de» s,oraniserregenden Zeiten entgegen. Wenn sich bisher ein Mangel nicht besonders fühlbar gemacht hat, so ist das dem Umstand zu verdanken, daß die großen Lagerhallen im Rhein- Hasen und Karlsruhe im vergangenen Sommer mit über 100 000 Briketts Lngesüllt wurden. Diese etwa einen Monatsbedarl dar-
neuenve Menge mutzte aber zur' Deckung des dringenden Bedarfs schon in de» letzten beiden Monaten abgestoßen werden, weil seit der Besetzung des linken Rheinufers keinerlei neue Zufuhren mehr zum Oberrhein gekommen sind. Die Lager des Brikettsyndikats sind vollständig geräumt: auch bei den Kohlenhändlern befinden sich keine nennenswerten Brikettoorräte mehr. Infol^ der durch die Bergarbeiterstreiks entstandenen Förderungsaus- Lille, die durch erhebliche Minderleistungen der noch arbeitenden :leqschasten vermehrt wurden, kommen nur noch geringe Mengen -Ruhrkohlen nach Süddeutschland. Als Heizmaterial ist einstweilen nur noch Koks verfügbar, von dem die süddeutschen Lager noch einige Bestände aufwcisen. Der völlige Ausfall der Braunkohlen-Brikettlieferungen wird sich insbesondere in den Bäckereien fühlbar machen, deren Lefen aus die Verfeuerung von Briketts eingerichtet sind. Die Brotversorgung Süddeutschlands dürfte daher in Frage gestellt sein.
Witze vom Taqe.
Technik. Die Frau des Schiebers saß im Salon der Frau des Gewinners. Bei Gewinners sah man die Fabrik und die vielen Menschen und wußte also, wie Geld wächst. Bei Schiebers sah man nichts. „Sagen Sie," fragte die Frau des Gewinners, „was macht denn Ihr Mann, daß er zusehends so reich wird?" — „Eigentlich gar nichts. Er telephoniert bloß."
Alarm. Als wir noch in Rußland in unseren sclfön ausgebauten Gräben lagen, kam eines Tages der Divisionär und gedachte nach dem Rechten zu sehen. Es stand aber unser braver Iaköble auf Posten. „Posten". Mke der Divisionär zu unserem Iaköble, „die Russen kommen." — Das Iaköble guckte starr ins Gelände, forcht sich »it und sagte kopfschüttelnd: „Ich kann nix sehe!" Der Divisionär lächelt gutmütig und versuchts mit einer Belehrung: „Es soll Probealarm sein!" Da wendet sich unser braves Iaköble um und meint: ,,Seli hättest au glei sage könne!" s.Lugrnd.")
Lokales.
— Ferien. Nach einer Anordnung der Ministerial- abteilung für die höheren Schulen finden die Frühjahrs- ferien vom 12. bis 30. April, die Pfingstferien vom 7. bis 11. Juni, die Sommerferien vom 26. Juli bis 9. September, die Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 7. Januar einschließlich statt.
— Zur Getreideversorgung, Von den württ. Kommunalverbänden ist nur etwa die Hälfte und zwar die weniger dicht bewohnten, in der Lage, sich selbst mit Getreide zu versorgen. Von der anderen Hälfte sind nicht weniger als zwei Drittel vollständig auf fremde Versorgung angewiesen, während das letzte Drittel wenigstens noch einen Zuschuß braucht. Im letzten Wirtschaftsjahr lieferte Preußen nach Württemberg allein an Mehl 232000 Doppelzentner. Aehnlich liegen die Verhältnisse bei der Versorgung mit. Kartoffeln. Weit über die Hälfte der Bewohner des Landes sind mit Kartoffeln zu versorgen, während nur etwa die Hälfte der Kommunalverbände sich selbst versorgen und einen mäßigen Ueberschuß abgeben kann. An der erheblichen Zulieferung ist, wie der „Schw. Merkur" mitteilt, Preußen hervorragend beteiligt.
— Haussuchung. Tie „Tägl. Rundschau" hatte vor kurzem gemeldet, die Reichsregierung wolle die Haushaltungen nach Vorräten durchsuchen las en. Halbamtlich war diese Meldung als eine Wahlmache gegen die Re- aieruna erklärt worden. Nun berichtet aber die „Voss.
Ztg. , daß tatsächlich bestimmte Höchstmengen für Haus- Haltungsvorräte vorgeschrieben werden sollen und zwar- Mehl 2 Pfund, Hülsenfrüchte 3 Pfund, Speisefett 1 Pfund' Zucker 3 Pfund, Eier 6 Stück. Wo über diese Mengen hinaus Vorräte gefunden werden, werden sie auf die Le- bensmittelkarte bis zur Höchstdauer von 10 Wochen an- gerechnet. Was darüber hinausgeht, wird beschlagnahm :
— Regeln über die Verwendung von Dörr, gemüse. Torrgemüse ist vor dem Kochen mindestens 6 Stunden einzuweichen. Törrgemüse ist dem Verstauben ausgesetzt; es fordert daher eine gründliche Abspülung mit
kaltem Wasser vor dem Einweichen. Das vom Einweichen zurückbleibende Wasser soll man nicht fortschütten, sondern beim Kochen mitverwenden. Auf 50 Gr. Törrgemüse rechnet man beim Einweichen 1 Liter (lauwarmes) Wasser. 30—40 Gr. Törrgemüse reichen für eine Person Für die Gemüsesuppe rechnet man als Portion dw Hälfte Törrgemüse ist besonders geeignet für ein Wcichkochen in )er Kochkiste. Ankochzeit 5 Minuten. Kochdauer in der Kochkiste 2—3 Stunden. Man bereitet Törrgemüse wie msches Gemüse zu. Es läßt sich mit frischem Gemüse gchen, doch muß das Frischgemüse und das Törrge- k nüse vor^ dem Mischen fertig gekocht sein. _
- — Eisenbahngüterverkehr. Die im Verkehr nach
j Württemberg noch bestehende Wagenladungssperre ist auf« gehoben. In Baden, Württemberg und dem rechtsrheinischen Bayern besteht infolgedessen, abgesehen von der vorläufigen Beibehaltung der Freiliste für den Stückgutverkehr, keine Verkehrsbeschränkung mehr.
— Warnung vor dem Studium drr Medizi«. Ter ärztliche Kreisausschuß in München erläßt eine Bekanntmachung, wornach die Aussichten für die Aerzte ! als die denkbar schlechtesten bezeichnet werden und zwar : wegen der großen Ausdehnung der Krankenversicherung und der dadurch bedingten Einschränkung der Privatpra- > ris, der Zunahme der Kurpfuscherei, des Einwanderns deutscher Aerzte aus dem Ausland und den gefährdeten Landesteilen in Ost und West, des Wegfalls der Schiffs- arztstellen. Dazu kommt, daß mit Kriegsbeginn 5800 Aerzte approbiert wurden, daß sie große Zahl der Sanitätsoffiziere gezwungen ist, Zivilpraxis auszuüben. Viele : ikuve Offiziere haben sich dem Medizinstudium zuge- i ndt. In Teutsch-Oesierrcich sind über Md Aerzte beschäftigungslos. Turch die ungeheure Uebeifuilung ist jetzt schon ein großer Notstand unter den Aerzten eingetreten.
Die Meuchle über die Gen. raloelsammiung res Militär- Vereins und der Uuteihaltungs >b nde (Liederkranz-üilchen chor) muß wegen Raummangel auf morgen zurückgestellt werden
Druck und Verlag 1er B Hofinmin'schrn Vuchdrmtzeiei in Wildbad. Verantwortlich: S. Reinhardt daselbst
Bekanntmachung
Im Anschluß andreVerfügungdervorläufigen Regierung vom 14 1.1S19 betr. die Ablieferung von Waffen und HcereS- gut (Staatsanzeiger vom 15.1. 1919) wird hiermit bekanntgegeben: Bei der Entlassung aus dem Heere dürfen dem Soldaten an staatseigenen militärischen Bekleidungsstücken im Höchstfälle überwiesen bezw. belassen werden: l Feldmütze, 1 Halsbinde, 1 Bluse oder Feldrock, 1 Hose (lange Tuchhosen oder Stiefelhose oder Reithose) 1 Mantel, 1 Paar Stiefel oder Schnürschuhe, 3 Hemden, 1 Unterjacke oder ein drittes Hemd 1 Unterhosen, 3 Paar Socken oder Fußlappen, 1 Paar- Handschuhe, 1 Kopfschützer 1 Paar Pulswärmer und 1 Leibbinde. Was er über diese Zahl hinaus an solchen Bekleidungsstücken mitnimmt oder behält, besitzt er zu Unrecht. Durch ihre Zurückbehaltung macht er sich nach der Verordnug de« Rats derVolksbeauftragten betr. Zurückführung von Heeresgut vom 14. 12. 19i8 und dem obengenannten Erlaß der vorläufigen Regierung vom 14. 1. 19 strafbar.
Es ergeht daher an alle diejenigen entlassenen Soldaten,! die solche Bekleidungsstücke in einer nach Obigem das zulässige ' Maß übersteigenden Anzahl im Besitz haben, die Aufforder-' ung, diese umgehend an die in Ziffer 2 des obigen Erlasses vom 14. 1. 19 bezeichneten Stellen abzuliefern.
Der Kriegsminister: Herrmann, i
Veröffentlicht
Wildbad, den 31. Jan. 1919.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
Wfkanntrn<4ckung
Die von den Pserdebesitzer bestellten Futtermittel kommen nächsten^Donnerstag den 6. d. M. in der Turnhalle zur Verteilung.
Für die Gemeinde Wildbad vorm, von 8—13 Uhr für die Parzellen nachm, von 1—5 Uhr
Auf ein Pferd kommt zirka:
160 Pfund Sirohkrastsuiter 150 Pfund Zuckerschnitzel 140 Pfund Gerstenkleie Säcke sind mitzubringen.
Stadt. FnttermMelabgabestrUe.
Wekannlrnächur g
Die Abgabe des zur Mostbereitung bestellten Zuckers findet statt am
MMwach den S Febr. varm. S—IS «. 1—4 Uhr
Gleichzeitig findet statt die Abgabe von Schweinefett an diejenigen Bezugsberechtigten, welche die Abholung desselben bei der letzten Aogabe versäumten. Fleischkarten in voller Zahl sind mitzubringen.
Stadt. Kedensmittelamt Mildbad.
Marmelade
Auf Marke 25 wird abgegeben:
8VV gr. Marmelade zn Mir. I.ttv
Listen-Schluß Mittwoch Abend 6 Uhr.
Htädt. L-bsrrsrnitit'lcrrnt Mikdbcrd
Aus der Autohalle neben dem Kühlen Brunnen wird jeden Mittwoch mittag von 1 Uhr ab Srechkoks abgegeben den Zen tner zu Mk. 3,80 gegen Bezugschein. _
Hmpfrhle!
^Mähmaschine«
vorzügl Konstrucktion für Haushalt und Gewerbe.
Umtausch und Reparaturen bei sorgfältigster Bedienung.
Heinrich Katt.
Aäeko nntwo churi g Mtdk voll LlWllGWtil.
1. Anspruch auf einen feldbrauchbaren EntlaffungSanzug haben sämtliche nach dem S. 11. 18 von den Truppen Entlassenen, die mindestens 3 Jahre während de» Kriege« einberufen und im Felde waren.
2. Vervflichtet zur Einkleidung ist grundsätzlich der ent' lassende Truppenteil.
S. Das Bezirkskommando verabfolgt nur an diejenigen Leute Bekleidungsstücke, die entweder auf dem Rückmarsch unmittelbar zum Bezirkskommanvo Calw entlassen und noch nicht mit einem Anzug versehen worden sind, oder von der Garnison (Ers. Truppenteil) entlassen wurden, aber im Besitze einer schriftlichen Anweisung an das Bez. Kdo. aus Abgabe oder Umtausch von Bekleidungsstücken sind.
4. Leute die vor de« 9. Nov. 1918 au» irgend einem Grunde (Reklamation, altershalber, Dienstunfähigkeit usrv.) entlasten worden find, können vorläufig nichtbe rücksichtigt werden.
Eine entgüliige Regelung der Ansprüche der früher Entlassenen seitens des (Kriegsministerium) ist aber demnächst zu erwarten.
2. Um allzustarkem Andrang uorzubeugen, wird die Abgabe von Bekleidungsstücken an die nach Ziffer 1. 3. Empfangsberechtigten künftig nach Oberämtern getrennt erfolgen.
Die Ausgabe für die Angehörigen de» Oberamts Neu-nbürg findet statt:
für die Buchstaben A—K Donnerstag 6. Februar „ „ , L-Z Freitag 7. „
Sämtliche Militärpapiere sind mitzubringin.
Alle nichtberechtigten muffen ohne Ausnahme abgewiesen werden.
Bezüglich der Oberämter Calw, Herrenberg und Nagold erfolgt weitere Bekanntmachung.
Calw, den 3. Februar 1919.
Hezirk-ksmmands
Xvpotkeken-
Oarleken
SN pünktliche Ansrafiler sbrugeben.
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Filiale Wläbaä.
Hlüi'kelii ill'1
""" nur kür Oberkemcker usw.
sowie kür keine weiüe Msctze. Paket 55 ?kg.
empfiehlt
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AaÄik. Hermann Lrdmann.
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BefunR'ü ! verloren
wurden ewige Mehlmarken, wurde Samstag abend auf Dieselben können-egen Aus- dem Wege von der Hauptstr. weiS und Emnickungsgebuhr bis zum Windhof ein abgeholt werden. -
Ernst Fröhlich Hohenloherstr. 228.
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Junges Ehepaar mit 0,
Jahre allen Kind sucht auf die Zeit vom 1. April—30. Sept. ds. I möbl.
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