j x»k«lr«.

Zinsscheine -er Kriegsanleihen als Zal ^ ) lungsmittel. Der Bundesrat hat den am 2. Järmar > 1919 fälligen Zinsschein der öprozentigen Kriegsanleihen i vom 23. Oktober an als gesetzliches Zahlungsmittel ' mit Geltung bis zum 2. Januar 1919 d. h. bis j zu seiner Fälligkeit erklärt. Es ist selbstverständlich, daß ' von der Fälligkeit an der Zinsschein an den gewohn- i ten Stellen mit-anderen Zahlungsmitteln eingelöst wird.

^ Die Maßnahme hat den Zweck, dem an einzelnen Stel- ( len aufgetretenen Mangel an Zahlungsmitteln abzu-- I helfen. Ter Bedarf an Zahlungsmitteln ist infolge des l ^anz unvernünftigen Verhaltens des Publikums in letz- ' ter Zeit so groß geworden, daß die Reichsdruckerei den Anforderungen nicht mehr genügen konnte. Es ist Vor- / sorge getroffen, daß in kurzer Zeit die Zahlungsmittel überall im erforderlichen Maße bereitgestellt werden kön- ' neu. Für diese Zeit soll d,er Zinsschein als Notbehelf ^ dienen.

'> Bei dieser Gelegenheit nmß wiederholt darauf hin- s gewiesen werden, wie töricht es ist, das Geld zurück- ! zuhalten und vom Verkehr abzuschließen. Dadurch wird , nur das erreicht, dalß die Preise für alle Gegenstände ! des-täglichen Bedarfs noch höher werden. Tie unklugen i ^eute, die ihre Markscheine in den Kasten sperren, s schaden also zunächst nur sich selbst, dann aber muß ' auch die Gesamtheit darunter leiden und zwar nicht nur j wegen der höheren Preise an sich, sondern auch na- i mentlich weil der gesamte Waren- und Zahlungsverkehr s gehemmt wird, beider scheineil auch wieder gewissen­lose Spekulanten die Hand im Spiele zu haben.

Das neue Mus. Tie Reichsstelle für Gemüse , und Obst teilt mit, daß trotz der mangelhaften Obsternte und des Fortfalls der meisten Anslandszufuhren der Marmeladebednri für das Jahr 1918/19 als sichergestellt gelteir "kann. Es werden die gleichen Mengen Marme­lade zur Verteilung kommen wie im Vorjahr. An Güte wird die Marmelade der vorjährigen nicht nach- , stehen. Die neue Neichsmarmelade wird sich aus 60 Teilen ) reinen Zuckers, 50 Teilen Obstmark (das ist reines Obst / nach Entfernung der Schalen und anderer Abfälle) und höchstens 4050 Teilen Streckungsniitteln znsammen- ' setzen. Als Streckungsmittel kommen Kohlrüben über- > Haupt nicht, Runkelrüben in ganz geringem Umfange, da- j gegen hauptsächlich die sehr zuckerhaltigen und nährstoff- ' reichen Mohrrüben sowie Obsttrester (die bei der Obst- ^ sastpresserer gewonnenen Restbestände) in Betracht. Ten i Fabrikanteil und ebenso den Gemeinden, durch die die l Marmelade an das Publikum verkauft wird, ist jede an- » dere oder weitergeheude Streckung streng untersagt. Wo s schlechtschmeckende, minderwertige oder gar gesundhejts- schädliche Marmelade in den Verkehr gelangt, kann es ! sich nur um gesetzwidrig hergestellte und durch Schleich- / Handel vertriebene Ware handeln. Die Reichsstelle würde ! dankbar sein, wenn Proben derartiger Erzeugnisse unge- l säumt ihrer Kontrollabteilung in Berlin W. 57, Pots- ! dgnicr Straße 74, unter genauer Angae des Verkäufers "nd Verkaussorts zur weiteren Verfolgung übersandt ' werden. Tie etwa vom 1. Januar 1919 an zu ver­teilende Marmelade wird noch weniger gestreckt sein. Ter Preis der neuen Reichsmarmelade ist vorläufig aus 1 Mk. für die Psunddose festgesetzt worden.

Wekcrrrntrncrchung.

Auf die folgenden am Rathaus angeschlagenen Bekonnt- j machungen wird hiemit hingewiesen:

1. des Kgl. stellv. Generalkommandos vom 15. Oktober 191-8 betr. Höchstpreisverordnung über sog. ^süddeutsches Seegras (Alpengras),

2. Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernähr­ungamts über neue Höchstpreise für Kaffee-Ersatzmittel.

Wildbad, den 21. Oktober 1918.

Stadtschultheißenamt: Stv. Bätzner

K. Okeramt Uerrerrbürg.

»Eichung und Nacheichung der wein-und Obstweinfässer, sowie j der Herbstgefässe.

) Fässer in denen Wein und Obstwein (Most) bei saß- weisem Verkauf dem Käufer überliefert wird,sind eichpflichtig und nacheichpflichtig. Nicht hieher gehören die sogenannten Lagersässer, die im Eigentum und Besitz von Personen sind, welche Wein und Obstwein nicht verkaufen. Mit Rücksicht auf die Wirtschaftsabgaben müssen jedoch die zur Bcifuhr oder zur Einlage von Getränken dienenden Fässer der Wirte ! geeicht, aber nicht nachgeeicht sein.

) Die Nacheichfrist für die eichpflichtigen Wein- und Obst- ^ Weinfässer beträgt 3 Jahre. Fässer, die das Jahreszeichen 1914 oder ein vorhergehendes Jahreszeichen haben, müssen also vor ihrer diesjährigen Verwendung nachgeeicht werden.

Herbstgefässe sind eichpflichtig und nacheichpflichtig. ' Die Nacheichfrist beträgt 2 Jahre, so daß also Herbstgefässe mit d-m Jahreszeichen 1915 oder einem vorhergehenden Jahreszeichen . vor ihrer diesjährigen Verwendung nachgeeicht werden müssen.

, Den 12. Okt. 1918. Regierungsrat Ziegele.

! Bekannt gegeben.

, Wildbad den 18. Okt. 1918.-

? Stadtschulhteißenamt Stv. Bätzner.

Wildbad.

PmW-ZMMt AchMteck

Hauptziehutrg 8. Nov. bis 44 Dez. Achtel Lole Mk. »5.-. Ur-rt-l-Koft Mk. 80. Kalke L-se Mk. 100 Gaoz-F-se Mk »00.

Noch zu haben bei

Karl Wilhelm Bott, Wilhclmstraße.

Die Grippe. Die Zahl der in München an Grippe Erkrankten wird nach denM. N..N." auf 20 bis 30 000 geschätzt. Fünfzehn Schulen sind ganz ge­schlossen. Die Zahl der geschlossenen Einzelklassen be­trägt weit über 100. In Berlin sind 30 Schulen geschlossen; von 9000 Angestellten der Großen Straßen­bahn sind 1050 krank gemeldet.

In fast allen größeren Städten Badens sind sämt­liche Schulen geschlossen; in Mannheim wurden Theater- Konzert- und Kinovorstellungen, Versammlungen usw untersagt.

Der Dauschharrvel zwischen Stadt und Land blüht bei uns, wie er nur je einmal in den afrikanischen Negerländern betrieben wurde. Namentlich ist das Erdöl aus dein Lande ein sehr begehrter Gegenstand, wo man keirre elektrische Beleuchtungsanlage hat. Die Tage wer­den immer kürzer, der Bauer soll ausdreschen und sonstige dringende Ablieferungsarbeiten besorgen, aber er hat kein 'Licht dazu. Tie Behörden haben den Fehler gemacht, daß sie die Lenchtmittel auf dem Lande zu spät und zu spärlich verteilen, da muß dann eben der Landmann sehen, wie er zu seinem unumgänglich nötigen Bedarf kommt. Und wer ihm dazu helfen kann, den sicht er gerne bei sich.

Kalkrcichere Nahrungsmittel als Borbeu- gungsmittel gegen die Grippe. Von sachverständiger Seite wurde schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, daß hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Erkran­kungen durch die Kalkarmut der Nahrungsmittel Gefahren erwachsen würden. Diese Befürchtungen ha­ben sich vollauf bestätigt. ES wird deshalb vorgeschla­gen, diesem Kalkmangel irgendwie abzuhelfen. Am si­chersten wird es geschehen, wenn man die Mühlen anwei­sen würde, dem Mehle 1 Prozent gefällten kohlensanren Kalk öder Schlämmkreide beizumengen.

Zulagen zu Verletztenrenten. Wenn Straf­gefangene einen Unfall bei einer Tätigkeit erleiden, bei deren Ausübung freie Arbeiter versichert sein würden, so ist Entschädigung zu leisten. Tie Rente wird aber nur bezahlt, wenn der Gefangene wieder frei ist. Ver­letzten früheren Gefangenen nun, die eine Rente von zwei Dritteln oder mehr der Vollrente beziehen, wird für die Zeit bis zum 31. Dezember 1919 auf Antrag eine monatliche im voraus zahlbare Zulage von 8 Mark zu ihrer Rente gewährt, wenn nicht Tatsachen die An­nahme rechtfertigen, daß die Zulage nicht benötigt wird. Der Antrag ist an die Ortsbehörde für die Arbeiterver­sicherung zu richten.

Papierholz. Ter Bundesrat hat zur Beschaf­fung

^ättbrM"Mik?/ iöirtz MI i geschrieben: Ueberall da, ioo sich Lustverteidigungsan­lagen befinden, ist es verboten, das betr. Gelände und die auf demselben sich befindlichen Bauanlagen zu betreten, Motoren, Winden, Kabel, Spanndrähte, Ballons und Drachen, .da mit Lebensgefahr verbunden, zu berühren. Besonders wird davor gewarnt, abgerissene Drachen und Balloneinheiten mit anhängendem Kabel zu berühren, da durch unsachgemäße Behandlung elektrische Entladung hervorgenrfen werden, die sofortigen Tod zur Folge ha­ben können. Bei Ballonen sind zur Vermeivnng von Explosionen, brennende Zigarren usw. ans mindestens 50 Meter fern zu halten. Bei Auffindung abgerissener Einheiten wird um sofortige telephonische Benachrichti­gung der nächsten militärischen Stelle gebeten.

- Das Morph nun. Das K. württ. Medizinal-

kollegium weist! die Aerzte darauf hin, daß die Ver­wendung von Morphium und anderer Betäubungsmittel durch Privatpersonen anscheinend im Zunehmen begriffen sei und warnt vor Ueberlassuug dieser gefährlichen Gifte au Unbefugte. -

Die Zeichnmtgsfrist für die S. Kriegs­anleihe wird nach einer Berliner Meldung um 14 Tage verlängert tverden.

Lohnbewegung. In einer Versammlung von Arbeitern und Arbeiterinnen der Schmuckwarenindnstrie in Schw. Gmün d, in der Sekretär Kuhn-Pforzheim (Christl. Metallarbeiterverband) und Bezirksleiter V o r- hölz er (Deutscher Metallarbeiterverband) sprachen, wur­den folgende Mindeststundenlöhne verlangt: für gelernte Arbeiter über 21 Fahre 1.40 Mk., für männliche Hilfs­arbeiter 1.20 Mk., für weibliche 80 P'fg., für Lehrlinge in halbjährlichen Abstufungen bis zu 50 Pfg. Die For­derungen sind zunächst den Arbeitgebern unterbreitet wor­den. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, dann wird der Schlichtungsausschuß vermittelnd ange ruf en.

stelle

wesentlich größere Holzmenge als im abgelaufenen Jahr bewilligt.

Bewirtschaftung des Besenginsters. Tie

Nessclanbaugesellschaft m. b. H. ist ermächtigt worden, das Abernten der Stengel des Besenginsters besorgen zu lassen, die geernteten Pflanzen, welche meldepflichtig sind, zu noch festzusetzendeu Höchstpreisen auzukaufen und die Ausschließung deir zur Fasergewinuung zugelassenen' Be­trieben zu übertragen, llebertretungen der Vorschrift »verben bestraft. F ' -

g von Papierholz für Ueitnngsdruckpapier der R^chL-Z ich '-, inM N-cht

le für >W LMW-30-SePle>nbelFMl9 eine Gut, der Lehrer läßt's für

Witze vom Tage.

Eschen! ob", sagte der sächsische Landwehrmann, um das alte Sprichwort vom Eigenlob wieder aufzu­wärmen,Eechenlob stinkt".Bnchenloob ooch", gab der Kamerad mit der Pfeife zurück.Nee, nee: Eechenlob.. Was brauchst es denn überhaupts in der Pseiff' raacha?!" tadelte der Bayer.

Für diesmal. Hansels Fleiß in der Schule läßt zu wünschen übrig Vater steht im Feld und kann nicht nach seinem' Jungen sehen. Der Lehrer und der Junge kommen in Kriegszustand. Kriegsgebiet: Hansels Kehrseite. Da weint Hansel eines Tags:Herr Lehrer, Vadder hats Eiserne Kreuz kriegt!" . s für diesmal Ungeschehen und unbe­sehen sein.Aber 's nächstemal, HÄrfele. Hilst dir auch der Pour le Merite nix mehr." (,/Jugend.")

Druck und Verlagder B. Hofmann'schen Buchdruckeaei in Wildbad. Verantwortlich: E. Reinhardt daselbst

Mngerkal'k

kann von heute Mittag an am Bahnhof gefaßt werden.

Karl Schoker, Handelsgärtner.

Akümsn's IIntnkWkl

wird zu mieten oder kaufen ge sucht.

Zu erfragen in der Exped. (173

Hauben- u. Stirnnetz

Stück Mk. 1.80

bei

Chr.Kchmiku.Sohn

mit Süßstoff gibt ein alkoholfreies Hausgetränk mit ähnlichem Geschmack wie Apfelmost zu haben bei:

Carl Mtlk.K-tt.

Nachruf

bluettruk.

Am 22. Sept. starb bald nach schwerer Verwundung den Heldentod

Offizier-Stellvertreter

Ackolk NlavK

Inhaber des Eisernen Kreuzes 1. u. 2. Kl. der Rettungsmedaille, der silb. Verdienstmedaille und der Medaille für 9 jährige Dienstzeit.

Am 21. Sept. hatte er freiwillig mit tapfe­ren Grenadieren kurz hintereinander zwei außer­ordentlich kühn? Streifen in die feindliche Wald­stellung unternommen und Gefangene eingebracht. Zu unserem Schmerze wurde er hierbei schwer verwundet. Sein.Tod ist ein großer Verlust für das Regiment. ' Ein Soldat von vorbildlicher Tapferkeit, ein bewährter, treuer Grenadier geht mit ihm dahin.

Sein Andenken wird in Ehren fortleben.

kreikerr v. Oemmingen

Oberst ir. Kommandeur d. Grenk. Regt.

Köutgtn Olga Ur. IIS.

f. Offizierstellvertreter Adolf Kla«S vom Grenadier Regt. Nr. L1S.

In heißer Schlacht, auf blutbedeckte,n Felde, Sank hin dein Haupt zur letzten Ruh, Fürs Vaterland gabst du dein Leben Schlaf wohl, du wackrer Krieger du!

Warst viel zu jung, starbst viel zu früh Wer dich gekannt, vergißt dich nie.

Der Tod hat dich uns so rasch entrissen Viel zu früh, wer hätts gedacht Und so viele heiße Tränen fließen Im Schmerz um dich, bei Tag und Nacht. Ruhe sanft in Feindesland,

Dein Grab schmückt des Heilands Hand. Dich wecken keine Elterntränen mehr auf. In dieser Welt,

Nach der Geschwister ernstes Flehen,

Die mit dir teilten Freud und Leid.

Aber nach Gottes Ratschluß war bestimmt: Ihr sollt ihn nicht mehr Wiedersehen.

Der Feind er hatte gut geschossen,

Sein Geist ging ein zur ewigen Ruh.

Ruhe sanft in Gottes heiligem Frieden, Bis wir einander Wiedersehen,

Da werden wir nie mehr geschieden;

Denn dort tobt keine heiße Schlacht.

Im Himmel da ist ewiger Frieden.

Ein ewiger Morgen folgt der Nacht.

Ruhe sanft! Auf Wiedersehen! Gewidmet von seiner Schulkamerädin L. k-'.