Unbilligteit zu vermeiden, welche darin liegen könnte, daß die Anbauer, welche vor dem 10. August ihre Erb­sen abgeliesert haben, nur 22 Pfg., die übrigen aber 30 Pfg. erhalten würden, wurde mit der Reichsstelle für Gemüse und Obst, ivelche die Erbsen im Oberland be­wirtschaftet die Vereinbarung getroffen, daß sie einen Durchschnittspreis berechnet, ivelcher sämtlichen Anbauern, gleichgültig ob fie vor oder nach dem 10. August abge­liefert haben, vergütet ivird. Dies ist deshalb möglich, weil die Reichsstelle noch mit keinem der Anbauer abge­rechnet bat. Ta die Erbseuernte nur in den oberschwä­bischen Bezirken noch nicht beendet ist, kommt nun aller­dings die Preiserhöhung nur diesen, damit aber auch den wichtigsten Bezirken zustatten. Groß- und Klein­handelspreise sind weder vom Preisausschuß noch von der Landesversorgungi stelle, sondern von den zuständigen Kommunalverbänden s st gesetzt worden. Eine Preisspan­nung von 13 Pfg. für das Pfund zwischen Erzeuger­und Kleinhandelshöchstpreis wird nicht beanstandet.

Züchterische Auswahl der Neben. Die Zen­tralstelle für die Landwirtschaft hat veranlaßt, daß eine Auswahl züchterisch wertvoller Reben von einheimischen Sorten auf einigen größeren Weingütern vorgenommen wird. Tie Zentralstelle ist bereit, allen Rebbefitzern, die sich ernstlich mit der züchterischen Vervollkommnung ihrer Rebbestände befassen wollen, eine Anleitung zur Aus­wahl der Reben und die zur Kennzeichnung der geeigneten Rebstöcke erforderlichen Blcchstreifen, die leicht anzubrm- gen sind, zu überlassen. Bis zu 300 Blechstreifen werden jeweils für einen Jahrgang kostenlos geliefert; für jedes weitere Hundert werden 50 Pfg. in Anrech- rmng gebracht. Gesuche um Lieferung der Wechstrerfen sind unter Angabe der für dieses Jahr zu liefernden An­zahl an Weinbauinspektor Mährlen in Weinsberg zu richten. Die Anleitung wird der Sendung bmgelegh pe kann jedoch auch einzeln bezogen werden. Für solche Reb- besitzer, die sich des genaueren Verfahrens der Zucht- ouchsührung bei der Auswahl der Reben bedienen wollen, stehen die erforderlichen Formulare ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Die Zentralstelle gewährt solchen Weinberg­besitzern und Weingutsverwaltern, die die Auswahl der / Reben einige Jahre lang in richtiger Weise durchführen, > Prämien; sie behält sich vor, aus den prämiierten An- .,m das Schnittholz der ausgewälten Rehen käuflich ;u erwerben. -

Arveiterschutz. Auf Veranlassung des preu­ßischen Ministerium der öfjentlichen Arbeiten sind an­fangs l917 in Preußen Polizeiverordnungen über den Schutz der Arbeiter bei Eisenbauten in der Errichtung von über 6 Meter hohen Hallen erlassen worden. Der Reichskanzler hat neuerdings sämtlichen Bundesregie­rungen einen Abdruck der preußischen Verordnung mit­geteilt und ihnen nahegelegt, eine Regelung des Arbeiter­schutzes bei hohen Eisenbauten durch ähnliche Polizei- Urschriften herbeizufüh-ren.

Vorsicht bei Seifenersatz. Allem Anschein

nach sind trotz strengen Verbots eine ganze Reihe von I ungenehmigten Seifenersatzmitteln, Waschpulvern usw. im Handel. Die Hausfrauen sollten beim Einkauf daraus achten, ob auf der Verpackung die Genehmigungsuumuw.. ...rmerkt ist, oder den Verkäufer fragen, ob er von sei­nem Lieferanten eine Abschrift der Genehmigung erhal­ten habe, wie es die Bestimmungen über den Verkehr mit fettlosen Waschmitteln vorschrciben. Tie genehmigten Seifenersatzmittel sind zwar auch nicht alle als harm­los zu betrachten und Vorsicht bei der Anwendung ist, wie bei den meisten Ersatzmitteln, auch bei ihnen ge­boten, aber die ungcnehmigien Waschmittel sind in den meisten Fällen direkt, gefährlich. Tie Hausfrauen handeln also in ihrem eigenen Interesse, wenn sie alle Wasch­mittel, mögen sie noch so verlockende Namen tragen (Wäschevracht, Wäschestvlz usw.), sehr genau ansehen, ehe sie sich zum Kauf entschließen. Durch Schaden klug zu werden, ist ja unter den heutigen Verhältnissen gerade bei der Wäsche besonders schmerzlich und der Schaden kaum wieder gut zu machen.

Eine Erhöhung der Milch- nnÄ VnLter- »reise wird im Herbst in Bayern durchgesührt werden.

Wild und Geflügel darf auch in den fleisch- .ösen Wochen ausgegeben werden. Bezüglich de? mar­kenpflichtigen Wildes und Geflügels hat das Kricgser- rährungsamt mit Rücksicht auf ihre leichte Verderblich­keit Ausnahmen, besonders für die Versorgung von Kran­ken in Lazaretten und 'Krankenanstalten, zugelassen. Tie Regelung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.

^ Belohnungen für abgeschossene Flieger. Aus Veranlassung der Handelskammer in Saarbrücken hat sich eine Ber­einigung von Gemeinden und Industriellen gebildet, die sür jeden im dortigen Bezirk abgeschossenen feindlichen Flieger 1003 Mark Belohnung bezahlt.

Salzburg weist die Fremden aus. Die Stadt Salzburg hat alle Fremden aufgefordert, innerhalb drei Tagen die Stadt zu verlassen. Der Magistrat hat allen Hotels die Verabfolgung ivn Speisen an Fremde verboten.

Uebcrschwenunung. Der Kantonfluß in China ist über /eine Ufer getreten. 5000 Personen sind obdachlos und 253 000 können nicht genügend mit Levensmitteln versorgt werden.

Schweizerischer Nationalpark. Im Unterengadin, auf der Markung der Gemeinde Zcrnez, Scanfs und Schuls, hat der Schweizerische Natiirschußbund ein Gebiet von zusammen 139 Ge­liertkilometern aus eine längere Reihe von Jahren gepachtet, wo jegliche Einwirkung des Menschen ausgeschaltet ist und die tlrnatur der Alpenwett sich ungestört wiederherstellen und ent­wickeln kann. Der Nationalpark soll eine geheiligte Zufluchts­stätte für Pflanzen und Tiere sein, wo es kein ,,Hotel" und kein ,,A»to" gibt, nur der Fußwanderer ist willkommen. Es soll eine vollständige Aufstellung der gesamten Pflanzen- und Tier­welt, eingeschlossen das mikroskopische Kleinleben, ausgenommen werden: eine Aufgabe, die noch nirgends auf der Erde gelöst ist. Namentlich soll durch wiederholte Aufnahmen desselben Standorts die allmähliche Wiederherstellung der ursprünglichen Pflanzen und Tiere gegenüber dem durch Menschen beeinflußten, sowie die natürliche Wechselwirtschaft der Pflanzen- und Tier- gemeinschaften studiert werden.

Blitzgeführdete Bäume. Nicht alle Bäume besitzen die gleiche Anziehungskraft für den Blitz. Während z. B. Pappeln, Eichen und Nadelhölzer sehr stark vlitzgefährdet sind, richtet der Blitz­

schlag unter Buchen, Erlen und Birken gewöhnlich nur sehr geringen Schaden an. Unter den Obstbäumen wird am häufigsten der Birnbaum vom Blitz getroffen, während Apfel- und Pflau­menbäume und mehr noch Kirsch- und Weichsclbäume meist ver­schont bleiben. Diese auffallende Erscheinung steht nach neuer-" Forschungen über die in der ZeitschriftUeber Land und Mee. .richtet wird, mit der Tatsache in Zusammenhang, daß Trocken­heit der Rinde den Baum bedeutend stärker gefährdet als eine die Elektrizität aut leitende nasse Oberf.äche. Daher sind Bäume nit rissiger rauher Rinde, die für das Wasser sehr durchlässig ist, und bei der daher die Oberfläche nicht so naß bleiot, dem Blitzschlag ungleich mehr ausgssetzt, als die glattrindigen Obstbäume, deren Rinde durch den Regen sofort gleichmäßig durchnäßt wird. Aus demselben Grund bilden auch steil in die Höhe ragende Aste, die das auffallende Regenwasser un­mittelbar zum Stamm leiten, einen bessern 'Schutz gegen die Blktz- gestihr, als horizontal abstehende Aeste. Auch dle seltsame Tat­sache, daß bei Blitzschlag manchmal a» den Kronenästen «in großer Teil der Blätter und Früchte unversehrt bleibt, während Otämnie und Rinde schwere Verletzungen davontragen, erklärt sich daraus, daß der obere Teil der Bäume durch die in den Blättern und Früchten vor sich gehende Wasserverdnostung fast immer in eine mehr oder weniger feuchte Luftschicht eingehMt ist. Glücklicherweise sind aber auch die Blitzschlag-Verletzungen, von denen unsere Obstbäume betroffen werden, nicht immer tötlich. Nur wenn der Blitzschlag Entrindung oder gar Zersplitterung 'cs Stamms zur Folge hatte, besitzt der Baum nicht mehr . Kraft, sich zu erholen: in allen andern Fällen, wenn die Verwundungen nicht zu tief ins Holz gehn, tritt durch Zu- sammemvachsen der Wundrändtr in der zwischen Holz und Rinde legenden Schicht meist bald Heilung ein. ' -

' .7- Hopfenernte. In denMitteilungen" Ü.Hreibt der Hopfenbauverein, daß die Pflückergebnisse die Ernte auf 2000 Zentner reduzieren. Somit erntet Württemberg, dja Rottenburg die Ernte auf 700, He" ' renberg auf 400 Zentner schätzt, voraussichtlich kaum MO Zentner. Die Landesernte betrug 31000 'Ztr. im Jahre 1876, 67 000 Ztr. im Jahre 1882, das ein teures Hopfenjahr war; 1911 wurden 15 000 Ztr. ge­erntet und als Anfangspreis 300 Mk. bezahlt. Tie Produzenten sollten deshalb unter mindestens 400 Mk. sür den Zen'ner nicht abgeben, weck Deutschlands Ernte zweifellos 30 000 Ztr. ckanm erreicht. 7 -: e

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Gvang. Gottesdienst. 13. Sonntag n Drcie nigkeitssest 25. August Vorm. '/» 10 Uhr Predigt Stadtpsarer Nösler Mittag 1 Uhr Christenlehre mit den Söhnen RemppiS abends 8 Uhr Vibelstunde derselbe. Mittwoch, 28. August abends 5 Uhr Kriegsbetstunde in Sprollenhaus derselbe abends 8 Uhr Kriegsbetstunde hier derselbe.

Kath. Gottesdienst. Sonntag 25. August v.m 6'/. bis 7» 8 Uhr Frühmessen 9 '/e Uhr Predigt und Amt 7ck 2 Uhr Christenlehre und Andacht. An den Wochentagen 7 hck Uhr Parrmesse Kriegsbessim,de: Freitag "Abend 6 Uhr Vcichi: Samstag von nachmittags 4 Uhr ab. Kommunion: Somiiag bei den Frühmessen an den Wochentagen bei den heil. Messen.

d-rup^und Verlag der B. Hosmann'schen Buchdruckerei in Wildbad. Verantwortlich: E. Neinhardt daselbst.

Wildbad.

Frauen Arbeitsschule.

Die Frauenarbeitsschule, I Kurs, beginnt am

1 Hkiober ds. Is.

Der Unterricht umfaßt die Fächer: Stricken, Hackeln, Flicken, Hand und Maschinennähen, (Weißzeugnähen). Kleid­ernähen, Weiß- und Buntsticken, sowie Schnittmusterzeichnen.

Das.Schulgeld ist gleich wie im Vorjahr.

Anmeldungen, auch von auswärtigen Schülerinnen, wollen bis spätestens 15. September an die staatlich geprüfte Lehr­erin, Fräulein Luise Schwäble hier (Villa Augnsta ) ge­richtet werden.

' Wildbad, den 2l. August 1918.

- Stadtschultheißenamt : Bätzner

Gelbe Rüben

Bestellungen aus Ende September hier eintreffende Gelbe Rüben wollen auf dem Lebensmittelamt binnen 3 Tagen gemacht werden.

Wildbad, den 24' Aug. 1918.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

Rase.

Auf Lebensmittelmarke Nr. 3!) wird pro Person hfl Pfd. Käse abgegeben; außerdem erhalten auf Marke 12 Schwer­arbeiter 4ttv gr., Schwerstarbeiter 600 gr. extra. Listenschluß Montag Mittag 12 Uhr.

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heute Samstag Abend Zusammenkunft mit Herr« Kehrer Kachele zum Ab­schied bei Mitglied Ebstein Hotel Weil.

Alle Sänger erwartet der

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am Sonntag, SS. Angnst, nachmittags S Uhr, bei Ernst Melmann, Postagent.

* Tages-Ordnnag:

1. Bericht über Delegiertenoersammluug in Stuttgart.

2. Sonstiges und Anträge der Mitglieder.

Im Herbst ds. Js. sollen aus den besetzten Gebieten des Westens» etwa 400 Völker an württbg. Imker abgegeben! werden. Preis voraussichtlich für Korbvölker 38 Mir., für' Kastenvölker 52 Mk. Zucker zur Einwinterung dieser'Völker 'önnte noch geliefert werden. Näheres bei der Versammlug. Bestellungen auf Völker nimmt bis spätestens Sonntag ent­gegen der Vorstand.

Ottenhausen. Vorstand: M. Knrlrle, Oberlehrer

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Schwank in 3 Akten von ?Brandon Thomas Sonntag, 25. August 1918

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Singspiel in 3 Aufzügen von Dr. A. M. Willner und Heinz Reichert.

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