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Lokales.

Einmachzucker. Die Land'esve rso c cm n cM el l c hat sämtlichen für häusliche Obstverwertung ihr zur Verfügung stehenden Zucker, im ganzen 84820 Doppel­zentner, an die Kommunalverbände zur Verteilung über­miesen. Es dürfte sonach noch eine besondere Zuteilung nir das Einkochen von Früchten zu erwarten sein.

Verkauf von Pferden. Am Montag den 15. Oktober von lOiF Uhr vormittags an werden rn Stuttgart-Gaisburg im städtischen Schlachtvieh- hos 18 aus Belgien Dämmende che bis 2siz Jahre alte Fohlen schweren rind leichteren Schlags verkauft. Dre Preise für Pferde sind hoch.

Rettungsmedaille. DerStaatsanzeiger" mel­det: Ter Sofie Gl atzle in Untertürkheim wurde für die mit eigener Lebensgefahr ausgesuchte Errettung zweier Menschen' vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille verliehen. (Das mutige Mädchen hatte zwei im Neckar Badende, die an einer tiefen Stelle in Lebensgefahr ge­rieten, mit einem Nachen gerettet.)

- Zur Einschränkung des Personenverkehrs ans den Eisenbahnen. Die Zuschläge zu den g-ahr- kartenpreisen, durch die eine Minderung des Personen­verkehrs erzielt werden soll, sind in folgender Höhe vor­gesehen: ^ .

1. für Personenzüge am Sonn- und Feiertag und an dem vorhergehenden Tag (an letzterem von mittags 12 Uhr an) bei Fahrkarten im Preis bis zu einer Mark: 50 Psg., von mehr als einer Mk. bis zu drei Mk.: 1M., von mehr als drei Mk.: 2 Mk. Arbeiter-, Schülerfahr­karten und ähnliche Dauerkarten werden von den Zuschlä­gen nicht betroffen.

2. für Eil-und Schnellzüge an allen Tagen be, Fachpreisen bis zu 5 Mk.: 3 Mk., über 5 Mk. bis 10 Mk.: 8 Mk.. über 10 bis 15 Mk.: 13 Mk., über

15 bis 25 Mk.: 20 Mk., über 25 bis 35'-Mk.: 30M1 über 35 bis 45 Mk.: 40 Mk. und so weiter um je 10 Mk. steigend. Die Zuschläge werden, wie wir bereits mitgeteilt haben, nur so lange erhoben werden, als die derzeitigen Verkehrsschwierigkeiten alldauern.

Beschränkung des Expretzgutverkehrs. Durch die Beschränkung des Stückgutverkehrs hat sich der Ex­preßgutverkehr wieder erheblich gesteigert, sodah Störun­gen und Stockungen zu befürchten sind, wenn die für Expreßgut geltenden Beschränkungen nicht genau beach­tet werden. Von der Annah me a ls Eroremut und.

mit Ausnahme von Militargut und Privatgnt für die Militärverwaltung bis auf weiteres unbedingt aus­geschlossen: a) Sendungen, die einzeln mehr als 50 Kg. wiegen; d) Gegenstände, die sich nicht zur Beförde­rung im Packwagen eines Personenzugs eignen, o) Obst in Säcken. Im Verkehr mit Stationen der Prcnß. Hess. Staatseisenbahnen und der Reichseisenbahnen werden auch kleinere Stücke bis zu 5 Kg. bis auf weiteres nicht mehr als Expreßgut angenommen, sondern auf die Post ver­wiesen.

Heizung der Eisenbahnznge. Für die erste Kältezeit sollen, wie wir hören, die Ersenbahnwagen für Personenbeförderung auf 10 bis 12 Grad Celsius erwärmt werden. Der Dampfdruck darf wegen des geringeren Schlauchmaterials 4 oder ausnahmsweise 6 Atmosphären nicht überschreiten.

Zur Durchführung des Hausarvcitsge-

sehes. Durch kaiserliche Verordnung werden nach er­folgter Zustimmung des Bundesrates die Paragraphen 3 und 4 des Hausarbeitsgesetzes, die eine unbillige Lohn­drückerei verhindern sollen, mit dem 1. Januar 1918 in Kraft treten. Paragraph 3 bestimmt, daß in Räumen, in denen Arbeit für Hausarbeiten ausgegeben, oder Ar­beit solcher Personen abgenommen wird, den Hausar­beitern durch offene Auslage von Lohnverzeich­nissen oder Aushängen von Lohntafeln die Mög­lichkeit gegeben WEden muß, sich über die für die einzelnen in diesen Räumen zur Ausgabe gelangenden Arbeiten je­weils gezahlten Löhne zu unterrichten. Nach Paragraph 4 sind ferner seitens des Auftraggebers und auf seine Kosten Lohnbücher oder Arbeitszettel auszuhändigen, welche Art und Umfang der Arbeit, sowie die dafür fest­gesetzten Löhne oder Preise zu enthalten haben. Um Sen Verpflichteten eine angemessene Frist zur Vornahme ser erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere zur Anfer­tigung von Auszügen aus den Geschäftsbüchern behufs Aufstellung der Lohnverzeichnisse oder Lohntafeln zu iassen, ist der 1. Januar 1918 als Tag des Inkraft­tretens bestimmt worden. <

Zum Kohlenmangel. -WM

Am Mittwoch fand in Stuttgart eine Besprechung der Vertreter verschiedener württembergischer Städte mit dem Minister des Innern statt über die bisherige Belieferung ser Städte mit Brenn- und Gas-Kohlen^ die entgegen Sen Zusagen der Ncichsstellen andauernd ungenügend sei. Vom Minister wurde die Berechtigung der Beschwerden voll anerkannt; die Hansbrandversorgnng sei von den Reicksstellen nickt frülveitia und nickt mit dem nötigen

Nachdruck betrieben Wörden. Er werde wiederholt beim. Reichskanzler auf Besserung hinwirken. Im Gasver­brauch hält der Minister Weitere-Einschränkung de'- Familien für unmöglich und gibt zu, daß bei ungenüge. der Lieferung der Gaskohlen nicht mehr der Gasverbrauch '"M Haushaltungen, sondern der der Industrie einge- ichränkt werden müsse. '

Haltbarmachung von Ferkelfleisch ans Hausschlachtungeu. Zur Zeit werden vielfach Ferkel zur Selbstversorgung im Wege dcr Hausschlachtung ab­geschlachtet und zur Herstellung von Wintervorräten ver­wendet. Hierbei darf nicht außer acht gelassen werden, Saß solches Fleisch durch Pökeln oder Räuchern schwe­rer haltbar zu machen ist. als das Fleisch schlachtreifer fetter Tiere. Es hängt dies mit dem Wassergehalt des Fleisches zusammen, der größer ist als bei fettem Fleisch. Das Ferkelfleisch wird demnach, ähnlich wie Rindfleisch, schärfer und sorgsamer gepökelt werden müssen. Im einzelnen sind folgende Maßnahmen zu beachten: Tie Tiere müssen vor der Schlachtung gut ausgeruht sein and dürfen 6 Stunden vorher nicht gefüttert werden. Bei der Schlachtung sind sie gut zu entbluten und dank in zwei seitliche Hälften zu zerlegen. Diese Hülsten sind etwa 24 Stunden in einem luftigen Raum auszuküh­len,? bevor die Zerlegung in kleinere Stücke, von höch­stens 83 Kg., erfolgt. Alsdann sind die Stücke mit grobkörnigem Salze gründlich, namentlich in der Um­gebung der Knochen, einzureiben nnd fest in sorgsam gereinigte, vollkommen dichte Gefäße einzupacken und zu beschweren. In 2 bis 3 Tagen muß das Fleisch ganz in der sich durch den Austritt von Fleisch­saft bildenden Salzlake stehen, andernfalls muß als­dann frisch bereitete Salzlake zugcsiigt werden. Nach 8 Tagen und ebenso nach weiteren 14 Tagen ist das Fleisch umzupacken. In 36 Wochen ist der Pökel- Prozeß je nach Größe der Stücke vollendet. Danach ist das Fleisch in warmem Wasser kräftig ahzubürsten und 6 Stunden an der Lust hängend zu trocknen, um dann geräuchert zu werden. Das geräucherte Fleisch ist in einem lustigen und trockenen Raum aufzubewahren. Stücke niil viel Knochen sind zuerst zu verbrauchen. Vor dem Ge­brauch ist das Fleisch zu wässern, damit es an Schärfe verlier? und die Schwarte weich wird. Beim Eiuwecker ist Ferkelfleisch vor dem vorschriftsmäßigen Gar- und Einkochen zu pökeln. Die Pökelung hat 34 Tage zu geschehen, wenn das Fleisch entknocht, dagegen etwa 8 Taste, wenn es mit Knochen eingeweckt wird.

Wekernntmerchnng.

Die Einwohnerschaft wird auf die folgenden am Rathaus angeschlagenen Bekanntmachungen zur Nachachtung hinge­wiesen ::

1. Bekanntmachung des Kgl. Oberamts Neuenbürg vom 21. Septbr. 1917 betr. Eichung und Nacheichung der Wein- und Obstweinfässer, sowie der Herbstgefäße,

2. Bekanntmachung derselben Behörde betr. Obstverkehr vom 28. September 1917.

3. Bekanntmachung derselben Behörde vom 35. Scptbr. 1917 betr. den Verkehr mit Wein,

4. Bekanntmachung derselben Behörde vom 28. Septbr. 1917 betr. Milch und Butter,

5. Bekanntmachung des Kgl. stellv. Generalkommandos betr. Bestandserhebung von Holzspähnen aller Art vom 29. Septbr. 1917,

6. Bekanntmachung des Kgl Oberamts Neuenbürg betr. Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohlen,

- Koks und Briketts vom 2. Oktober 1917,

7. Bekanntmachung des Kgl. Oberamts Neuenbürg betr. Verwendung der Wäsche in Gastwirtschaften,

8. Bekanntmachung der Reichsbekieidungsstelle über den Verkehr mit gebrauchter Wäsche vom 1. Sept. 1917,

9. Bekanntmachung des Kgl. Oberamts Neuenbürg betr. Höchstpreise für Gemüse vom 21. Sept. 1917,

10. Bekanntmachung derselben Behörde betr. Obsttrester vom 3. Oktober 1917.

11. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern über Höchstpreise für Heu vom 21. Sept. 1917,

12. Bekanntmachung des Kgl. Oberamts Neuenbürg vom

» 3. Oktober 1917 betr. Bekleidungsreaeluna.

Wildbad, den 10. Oktober 1917.

Stadlschultheißenamt: Stellv. Bätzner.

tzagstangen-verkauf.

Frrttvg, den 13. Oktober 191V,

nachmittags 5 Uhr werden auf dem Rathaus

aus Distrikt III Sommerberg, Abtlg. 11 Sanstall 92 Stück Hagstangen II El.

11 III. CI.

öffentlich gegen Barzahlung verkauft.

Wildbad, den 12. Oktober 1917.

Die Stadtpstege.

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Laut Anzeige des Forstwarts wird gegenwärtig aus Wald­distrikt IV an der Linie, Abt. 13 1 Soldatenbrunnen. Lana- hoiz zur Abfuhr gebracht.

Es werden daher diejenigen hiesigen Einwohner.

denen im Wege der Verlosung Brennholz in diesem Maldteil zugewiesen worden ist. in ihrem eigenen Interesse ersucht, ihr dort lagerndes Brennholz alskald akfnhren z« lasse«.

Wildbad, den 12. Oktober 1917.

Die Stadtpflege.

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