Kür die Dauchbootsperrde sind bisher rund 9 Millionen Mark eingegangen. Die Sammlung wird fortgesetzt.

Der Deutsche Bankbeamtenverein beschloß auf seiner Hauptversammlung in Magdeburg, an alle Banken eine Eingabe wegen einer Mprozentigen Gehalts­erhöhung für alle Gehaltsstufen neben den bisherigen Teuerungszulagen zu richten.

Dbstversorgung für Württemberg. Eine neue Ministerialverfüguug bestimmt, daß im Bezug von Obst auch für die Verbraucher einschränkende Vorschriften erlassen werden können, nachdem solche für die Erzeu­ger von Reichswegen getroffen sind. Weiter wird eine Grundlage, für etwa notwendig werdende Verkehrs- und Verbrauchsregelungen geschaffen, sowie für eine mög­lichst wirksame Neberwachung des Verkehrs, namentlich gegenüber dem wilden Handel. Ter Versuch der Reichs- stelle, die Versorgung mit Obst- und Marmelade durch Lieferungsvertrüge ftcberzustclleu, ist fehlgeschlagen. Von einer Beschlagnahme wird abgesehen. Dagegen dürfen nach der Reichsstelle Achsel. Birnen, Pflaumen, Zwetsch­gen nur mit Zustimmung der Laudesstelle abgesetzt wer­den. Tie Laudesversorgungsstelle hat die Genehmigungs­pflicht auch auf den Absatz von haltbar gemachtem Obst, sowie auf den Erwerb von Obst in frischem und haltbar gemachtem Zustande ausgedehnt. Auch der unentgelt­liche Erwerb bedarf der Genehmigung. Für eine Reihe von Füllen ist keine Genehmigung nötig. Insbesondere ist der Absatz, an Verbraucher frei, wenn nicht mehr als 1 Kg. an den gleichen Verbraucher abgegeben wird, so­dann der Msatz aus Märkten, sowie durch Händler. Ilm jedem Obsterzeuger Gelegenheit zum sicheren und raschen Absatz seiner Erzeugnisse zu gewähren, sind in jedem Bezirke Bezirksobststellen und für die Gemeinden Ge­meindeobststellen einzurichten. Schwierig wird sich die Zuteilung der erfaßten Mengen an die einzelnen Be­zirke gestalten, da ein zuverlässiger Ueberblick über die voraussichtlich auskommeude Gesamtmenge zunächst nicht vorhanden ist. Infolge davon sind auch Schwierigkeiten in der llnterverteilung an die Händler und Verbraucher , den einzelnen Bezirken unvermeidlich. Vor allem gilt das vom Mostobst. Es muß insbesondere den Ge­meinden überlassen bleiben, diese Frage der Unterver­teilung nach den örtlichen Verhältnissen zu lösen. Wo das möglich ist, erscheint es besonders zweckmäßig, wenn

die Gemeinden den Most Herstellen läßt, um ihn zu der-, teilen, sobald die Gesamtmenge feststchen wird.

Bon der Laudesversorgungsstelle werden auf den Kopf der Haushaltungsmitglieder zunächst 4050 Pfund Tafelobst und 75 Pfund Mostobst bewilligt; ob aber diese Zahlen dauernd aufrecht erhalten werden können, muß äbgewartet werden. Das teuerere Tafelobst mit 30 bis 40 Mk. Erzeugerpreis soll nicht in den freien Ver­kehr kommen, sondern nur an ganz bestimmten Ver­kaufsstellen, wo das gewöhnliche TafÄobst (20 Mk. Er­zeugerpreis) nicht verkauft wird, abgegeben werden.

Die Klagen über schlechte Ersatrsohr

mehren sich fortdauernd. Anzeigen Hierwegen sind nach einer Ministerialverfügung an die Ortspolizeibehörden un­ter Vorlage des Gutachtens eines vereidigten Chemikers zu erstatten, und zwar auch wenn es sich um Lieferungen solcher Soh m usw. handelt, deren Herstellung die Er­satzsohlengeseilschaft in Berlin genehmigt hat. Die Württembergische Landespreisstelle prüft die eingehenden Anmeldungen auf Brauchbarkeit und Preiswürdigkeit des Mittels und untersagt, soweit Schädigung der Verbraucher zu befürchten ist, den weiteren Vertrieb oder verfügt mtsprechende Herabsetzung des Preises. Ten Kleinhänd­lern, insbesondere den Schuhmachern wird im eigenen Znteresse dringend empfohlen, sich bei Kaufabschluß durch mtsprechende Klauseln über die Verpflichtung des außer- vürttembergischen Herstellers zur Borlage eines Gutach­tens und Preiskalkulation und Zurücknahme de^- Ware im Falle eines Verbots oder entsprechender Nachlaß . Preisherabsetzung durch die Landespreisstelle zu schüt­zen. Auf die Herstellung und den Vertrieb von Holz­sohlen findet vre eingangs erwähnte Erjatzmmclver fügung keine Anwendung, dagegen werden übermäßig hol) Preise auf Grund der Preiswucherverorduung von 23. Juli 1915 geahndet.

Militärische Hilfe znr Weinernte. Für du

bevorstehende gute und reichliche Weinernte sollen uacl Möglichkeit hinreichende Zurückstellungen und Beurlau bringen stattfiuden, die frühzeitig beantragt werden müssen Zur'ückstellungsgesuche für Weingärtner find an du Land- und Vo'lkswirlschastsstelle des Kriegsmiiiisteriume (Weka 11) im .Hotel Viktoria in Stuttgart zu richten, für sonstige für die Weinlese in Betracht kommenden Hand Werker an die Kriegsarbeitsstclle (Weka 11) im Hottl Silber. Benrlaubungsgesuche müssen wie seither dein stell vertretenden Generalkommando eingereicht werden.

Erfassung der Zrühcrute. Vom Kommissar

für die Erfassung der Frühernte erhalten nur folgende Zuschrift: Immer noch wird in Tageszeitungen und Ein­gaben an den Kommissar und die Landesgetreidestello. darüber Klage, geführt, daß infolge nachlässiger Behand­lung des abgelieferten frischen Getreides größere Mengen verderben. Das Getreide werde feucht abgenommen, stehe tagelang in Säcken herum, werde zu dicht gelagert und auf dem Lager nicht behandelt, komme auch feucht zum Bahnversand, werde infolgedessen warm und muffig. Wenngleich bestimmtere Tatsachen für die hier gegew Kommunalvcrbäude und insbesondere deren Vorstände und Geschäftsführer geschleuderten schweren Vorwürfe bisher nicht angeführt wurden und die sofort au gestell­ten Nachforschungen einen Beweis für die Richtigkeit der erhobenen Äezichte nicht erbracht haben, hat der Kommissar für die Erfassung der Frühernte doch nicht unterlassen, die Vorstände der Kommunalverbäudc noch­mals dringend-zu bitten, bei der Abnahme, Lagerung und Bahnbefördernng des Getreides die wiederholt an­empfohlenen Vorsichtsmaßregeln auf das Peinlichste ein­zuhalten, Getreide nur trocken abzunchmen, es nicht dichter als 20 Cm. zu lagern, täglich umschaufeln zu las­sen und nur in ganz trockener Ware zur Bahn zu brin­gen, auch die Lagerhalter und sonstigen Angestellten des Kommunalverbands regelmäßig noch schärfer als bis­her zu überwachen., Insbesondere wurden die-Kmiimunch- -oerbände nochmals dringend-ersucht, bis auf weiteres das Getreide beim Landwirt draußen durch Beauftragte des Kommuualverbands nufkausen und für den Kommu- nalverbaud bei dem Erzeuger auf Abruf auf Lager neh­men und dort pfleglich behandeln zu lassen. Grund zu einer Beunruhigung der Bevölkerung liegt also nicht vor. > Z.

Errang. Gottesdienst. 13. Sonntag nach Dreieinig­keitsfest, 3. Sept. Vorm. i/«lO Uhr Predigt: Stadtpfarrer Nöslei. Abendmahl. Nachm. 1 Uhr Christenlehre mit den Söhnen: Stadtvikar Nemppis. Abends 8 Uhr Vibelstundc: Stadtvikar Remppis.

Katts. Gottesdienst. Sonntag, 2. Septbr. 7 Uhr Frühmesse, 9'/« Uhr Predigt und Amt. Uhr Christen­lehre und Andacht. An den Wochentagen : 7 Uhr Frühmesse. Kriegsbetsti nde : Freitag abend 6^, Uhr. Beicht: Samstag nachm, von 4 Uhr an. Kommun on: Täglich bei der Früh­messe. _

Druck u. Verlag der B. Hosmann'schen Buchdruckerei

Wildbad. Verantwortlich: E. Reinhardt daselbst.

Viehzählung am 1. Sept. 1917.

ge nie findet eine Zahlung dev Pferde, des Rindviehs, der Schafe, der Schweine, der Ziegen, dev Ganse, dev Enten «nd dev Hühner statt.

Jedermann -ist bei Strafvermeidung verpflichtet, den Zählern über vorgenannte Haustiere wahrheitsgemäß Aus­kunft zu geben.

Wildbad, den 1. September 1917.

Stadtschultheißenamt: Vätzner.

Speck-Werkoms.

Am Montag, den 3. September, wird im städtt Schlachthaus Schweine-Speck verkauft und zwar erhäl. jede Person 50 gr. Sämtliche Fleischkarten und Kleingeld sind mitzubringen. Die Abgabe erfolgt für die Nr. 501 bis Schluß vorm. 812 Uhr Nr. 1 bis 500 nachm. 16 Uhr.

Slädt. Lebensnnttckanrt.

Selbe Müben-Werkcmf.

Heute vovmittag von 10 Uhr und heute nachm.

von 1 Uhr an werden in der Turnhalle hier das letzte Mal Gxlbr Rüben verkauft, das Pfund zu 17 Pfg. Es wer­den auch größere Mengen abgegeben. Gleichzeitig kommen auch Körbe zur Abgabe.

Obst-Verkauf.

Die städt. Obsterträgnisse beim neuen Schulhaus, in der Rennbach und an der Straße nach Calmbach kommen am

Dienstag, den 4. Septemdev 191?

nachmittags 1'/- Uhr

zum Verkauf. Die Obsterträgnisse in der Rennbach und Calmbacherstraße sind in je 2 Lose eingeteilt. Zusammen­kunft an der Drehscheibe.

Wildbad, den 1. Sept 1917. Die Stadtpstege.

: K. Oberamt Neuenbürg.

Amids«« dkS Müs ssd dkS Miss «« HnmW» i» l>k» HssWisW«, i» der 8>«d- mtt'W »nd ii! AtiiiMkdt.

; 1. Gemäß Bekanntmachung des Reichskommissars für die

Kohlenverteilnng vom 19. Juli ds. Js. und Min.-Verf. vom

4. August ds. Js. (Staatsanzeiger Nr. 182) ist der am I. September ds. Js. im Bezirk vorhandene Sestand an Brennstoffen, sowie der Kedarf an Brennstoffen für die Zeit vom 1. September 1917 bis 31. März 1918 zu er­hebe«.

2. Brennstoffe im Sinne dieser Bekanntmachung sind Steinkohlen, Anthrazit, Steinkohlenbriketts aller Art, Braun­kohlen, Braunkohlenpreßsteine, Braunkohlenbriketts aller Art und Koks jeder Art.

3. Von der Erhebung des Bestands und des Bedarfs werden betroffen:

a. die Hanshaltnngen einschl. Behörden, Anstalten, Büros, Werkstätten u. a., soweit diese nur zu Heiz­zwecken Brennstoffe benötigen.

b. die Kandlvivtschaft einschl. der landwirt. Neben- ' betriebe-

! c: die Gewerbebetriebe, die monatlich we >iger als > 200 Zentner verbrauchen, sowie ohne Rücksicht auf

( die Höhe des Verbrauchs die Bäckereien, Schlächtereien,

Bezugsvereinigungen) ihre Bestände vom 1. Septbr. ds. Js. anzumeldcn.

4. Zur Anmeldung des Bestands und des Bedarfs habe» die Meldepflichtigen die vorgeschriebenen Vordrucke zu ver­wenden, die von den Gemeinden abgegeben werden.

5. Bestände sind auch daun anzumelden, wenn ein un­gedeckter Bedarf nicht vorhanden ist.

6. Als Bedarf ist der gewöhnliche Friedensbedarf, soweit er nicht durch Holz gedeckt gedeckt werden k. mi, jedoch ohne jede Uebertreibung, amugeben.

7. Die Vordrucke sind von den Meldepslichtigen voll­ständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und Irls spätestens 5. September ds. Js. bei der Gemeindebehörde des Wohnorts einzureichen.

8. Die (Stadt-)Schtt1the!tzrn8m1vr haben die An­meldungen zu prüfen, erforderlichen Falles zu berichtigen und sodann nach Verbrauchsgruppen geordnet bis 19. Sept. ds. Js. je mit einer ZnfammensteUnng hieher ein zusenden.

9. Aus Gemeinden, in denen bisher überwiegend Feuer­ung mit Holz üblich war, dürfen Anmeldungen nur insoweit gemacht werden, als dort ihre Benntzung bisher schon ein­geführt war.

Die (Stadt-)Schnlrheistenämter werden beauftragt, Vorstehendes durch Aushang ortsüblich bekannt zu machen. Die erforderlichen Vordrucke werden zur Abgabe au die Meldepflichtigen mitgeteilt werden

Den 25. Aug. 1917. Oberamtmann Ziegele.

Zufolge vorsteh'nder Bekanntmachung hat die Anmeldung des Bestands und des Bedarfs an Brennstoffen am kommenden Montag, ben 3. Septi, Dienstag, den 4. Sept. und Mittwoch, den 3. Sept. ds. Js. auf

dem städtischen Lebensmittelamt zu erfolgen. Die etwaigen Vordrucke können dort abgeholt werden.

Die frühere Anmeldung ist hinfällig. Wer die Anmel­dung unterläßt, macht sich strafbar r nd hat keine Aussicht, Kohlen und Holz zu bekommen.

Wildbad, den 1. September 1917.

Stadtschultheißenamt. Bätzner.

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