Haag, 22. Juni. Heber den Tag der Ankunft de« russischen Kommission ist noch nichts Näheres bekannt geworden. In Konferenz- kreisen wird angenommen, daß Litwinow als Vorsitzender der russi- schen Kommission fungieren wird.
Die Dotfchafterkonferenz gegen den Anschluß Oeftreichs an Deutschland.
Paris, 23. Juni. (Havas.) Die Botschasterkonferenz stellte gestern den Wortlaut einer Note fest, welche an die deutsche Regierung als Protest gegen die Reden des Reichstagspräsidentrn Löbe auf eine Verbindung Oesterreichs mit Deutschland gesandt werden soll.
PoknearS und Lloyd George.
Paris, 22. Juni. Dem „Echo National" wird aus London berichtet, Poincar 6 habe im Laufe der Unterredung mit Lloyd George aus freien Stücken erklärt, es fei sei» Entschluß, zu keinen Zwangsmaßnahmen gegenüber Deutschland zu schreiten, bevor er sich mit Lloyd George unterhalten habe. Dies habe in London eine Entspannung hervorgerufen.
Die Angst vor den Hohenzollern.
London, 22. Juni. Im Unterhaus fragte Nedgewood, ob der Premierminister über Mitteilungen oder Informationen bezüglich eines möglicherweise bevorstehenden reaktionär-monarchistischen Staatsstreichs in Deutschland verfüge und ob er erklären Däne, daß die a. und a. Mächte jede Wiedereinsetzung des Hauses Hohenzollern oder des Hauses Wittelsbach als unfreundlichen Akt ansehen würden. Harnsworth erwiderte, daß unbestätigte Gerüchte von Zeit zu Zeit der Regierung zur Kenntnis kämen. Sie verfüge jedoch über keine genauen Informationen.
Opposition der Deutschen im tschechischen Parlament.
Berlin, 23. Juni. Im verkehrstechnischen Ausschuß des Prager Abgeordnetenhauses protestierten sämtliche deutsche Abgeordneten gegen die Regierungsvorlage auf Verstaatlichung der Aussig—Tep- litzer Eisenbahn. Die Deutschnationalen erklärten, die ganz« Mion sei aus militärischen Gründen erfolgt und richte sich vor allem gegen Deutschland. Die Regierungsvorlage wurde schließlich nach Ablehnung aller deutschen Abänderungsvorschläge angenommen.
Deutschland.
Dom Reichsrat.
Berlin, 22. Juni. Der Reichsrat nahm ohne Erörterung den Rapollovertrag mit Rußland an. Angenommen wurde ferner der Gesetzentwurf über den Beitrag des Reichs zu dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrikoder Handelsmarken, wonach die Anmelder von Warenzeichen durch eine internationale Registrierung in Bern den internatio- rgrlen Schutz unmittelbar genießen. Die Postscheckordnung wurde vom Reichsrat dahin abgeändert, daß als Höchstbetrag eine Einzahlung von 100000 Mark festgesetzt wurde und als Höchstbetrag für telegraphische Aufträge 10 000 M. Mit der Ausprägung von weiteren SO Millionen Mark in 10-Pfennigstücken erklärte sich der Reichsrat einverstanden. Zur Ausprägung soll Eisen benutzt werden. Angenommen wurde vom Reichsrat ein Gesetzentwurf über die Ausgabe und die Einlösung von Notgeld. Die Vorlage verpflichtet die Aussteller, das Notgeld gegen Zahlung seines Nennwertes einzulösen. Die Neuausgabe von-Notgeld ist verboten. Der Finanzminister ist aber ermächtigt, Ausnahmen zu- -ulassen. Angenommen wurde schließlich eine Verordnung, die die Gebühren der Rechtsanwälte abermals erhöht. Verwahrung gegen die Alleinschuld Deutschlands.
Berlin, 22. Juni. Im preußischen Landtag sprach heute der Ministerpräsident Brauns nachdrücklichst seine Verwahung gegen die Behauptung von der Allelnschuld Deutschlands am Kriege aus. die die Grundlage der ungeheuren Reparationsforderunge,l der Alliierten sei und auf der der Versailler Vertrag beruhe und berief sich dabei besonders auf Lloyd George und das Buch des ehemaligen Ministerpräsidenten Nitti ,^Das friedlose Europa". Der Versailler Friedensvertrag haben den Boden für die französische Gewaltpolitik in Saargebiet geschaffen. Das Saargebiet habe keine Volksvertretung bekommen und es sei weiter vollkommen der französischen Gewaltpolitik ausgeliefert. Im besetzten Rheingebiet rolle der Franken, um die Bevölkerung zu korrumpieren. Aber die Rheinlands hielten in unentwegter Treue zum Reich. Der Ministerpräsident begrüßte dann die zu Deutschland wieder zurückgekehrten Gebiete Oberschlesiens und gedachte der scheidenden Teile mit warmen Worten.
Die Krise in Sachsen.
Dresden, 23. Juni. Bei der gestrigen Beratung des Finanz- etats im Landtag gab die kommunistisch« Fraktion eine Erklärung ab, in der sie ihre Bereitwilligkeit betont, dem Finanzetat zuzustimmen und die sozialistische Regierung zu unterstützen. Die K. P. D- fordert die beiden sozialistischen Parteien auf, gemeinsam die Auflösung des Landtages vorzunehmen und in geschlossener Front für die Arbeiterforderungen einzutreten. Demnach ist bei der in nächster Zeit bevorstehenden Verabschiedung des Eesamtetats mit dessen Annahme durch die drei Linkspari ,rn zu rechnen.
Erhöhung der Deamtengehälter und Arbeitszeitgesetz.
Berlin, 21. Juni. Im Gegensatz zu den irreführenden Meldungen mancher Zeitungen wird in Uebereinstimmung mit den Spitzenorganisationen, die an den Verhandlungen über die Regelung der Bezüge der Beamten, Angestellten und Arbeiter teil- nahmen, der amtliche Tatbestand festgestellt. Die Regierung, die selber die Aufbesserung der Gehälter und Löhne in die Hand genommen hatte, hatte die Durchführung der Maßnahmen nicht von einer zustimmenden Erklärung der Organisationen zum Arbeitszeitgesetz — von diesen wurde überhaupt nicht gesprochen — abhängig gemacht. Es handelte sich lediglich darum, eine Verständigung mit den Organisationen über ein« volle Ausnützung des Achtstundentages zu erzielen. Der Grundsatz des
s Amtliche Bekanntmachungen.
Biehmiirkte.
Das Oberamt Herrenberg hat die am 4. und 6. Juli 1022 in Oberjettingen und Unterjesingen fälligen Viehmärkte gestattet.
Die Bedingungen können auf dem Oberamt erfragt werden.
Calw, den 21. Juni 1922.
Oberamt: Bügel, Amtmann.
Achtstundentages wird dadurch in keiner Weise berührt. Tie Meldungen über eine Aufbesserung der Gehälter um 24 Proz. entsprechen ebenso wenig den Tatsachen, wie die Nachrichten über die Höhe der durch die Aufbesserung der Bezüge bewirkten Gesamtausgaben. Die Verhandlungen, die einen ruhigen Verlauf nahmen, wurden bezüglich der Beamten- und Angestelltrngehäl- ter in den späten Abendstunden zu Ende geführt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Reichstags und Reicherats einigte man sich auf eine Erhöhung des verhältnismäßigen Teuerungszuschlages um 40 Proz., die einer Erhöhung der Eesamtbeziige um etwa 20 Prozent entspricht. Die Neuregelung tritt am 1. Juni in Kraft. Bezüglich der Erhöhung der Arbeiterlöhne werden heute die Verhandlungen weiter geführt.
Der Fall Heritzes.
Berlin, 20. Juni. Im Untersuchungsausschuß des Reichstags, der sich mit den Anschuldigungen gegen den Minister Dr. Hermes befaßt, bekundete bei der Zeugenvernehmung Regierungsrat Dr. Dich! vom Ernährungsministerium, das Wein- und Zuckerreferat habe nur eine bessere örtliche Zuckerverteilung ohne Sonderzuweisung angeregt. Regierungsrat Dr. Jaffe habe aber aus politischen Gründen eine Sonderzuweisung von Zucker für das besetzte Gebiet gewünscht und sei damit durchgedrungsn. In dieser Sonderzuweisung habe er sder Zeuge) keine Begünstigung erblickt. Von dem Weinbezug des Ministers sei ihm damals weder amtlich noch privat etwas bekannt geworden. Minister Dr. Hermes erinnerte den Zeugen daran, daß auch Staatssekretär Huber die Sonderzulage empfohlen Hab«. Das sei für ihn, den Minister, nach den Ausführungen von Dr. Jasfe entscheidend gewesen. Der Zeuge bestätigte das. Ferner erklärte der Minister, nachdem die Winzer und mehrere Abgeordnete vorstellig geworden waren, habe er selbst eingegrtffen, um den Geschäftsgang zu beschleunigen. Regierungsrat Dr. Jaffe, als Zeuge vernommen, erzählte von einer Zusammenkunft mit Vertretern des Winzerverbandes und rheinischen Zentrumsabgordneten, die im Dezember 1920 im Restaurant des Reichstags stattfand, zu der auch Dr. Jaffe hknzugezogen worden war und wobei er sich zunächst gegen eine Sonderbewilligung von Zucker ausgesprochen habe. Die besonders schwierigen Verhältnisse im besetzten Gebiet hätten aber eine nähere Prüfung angezsiqt erscheinen lassen. Eine Besprechung im Ministerium sei vereinbart worden und hier sei der Zeuge (Dr. Jaffe) dann mit oer Anregung hervorgetreten und durchgedrungen, daß die besetzten Gebiete bevorzugt werden sollten. Außer dem Winzeroerband für Mosel, Saar und Ruwer seien dann auch Verbände der Pfälz-.r und Rhsinhessen in gleicher Weise bevorzugt worden. Dann wurde der Generalsekretär des Winzeiverbandes für Mosel, Saar und Ruwer. Faust, nach Ausschluß der Öffentlichkeit vernommen. Aus dieser Vernehmung teilte der Vorsitzende in dcr öffentlichen Sitzung mit, daß Faust bekundet habe, daß in den Jahren 1919—1921 Weine zu bevorzugten Preisen ähnlich wie dem Minister Dr. Hermes an Minister und Staatssekretäre oder Beamte in ähnlicher Stellung vom Winzerverband nicht geliefert worden seien. — Der Ausschuß vertage sich dann auf den 26. Juni.
Berufung im Prozeß Killinger.
Ofsenbnrg, 22. Juni. Die Offenburger Staatsanwaltschaft hat gegen das freisprcchende Urteil in dem Prozeß gegen Kapitänleutnant a. D. v. Killinger Berufung eingelegt.
Dom 11. Deutschen Gewerkschaftskongreß.
Leipzig, 21. Juni. Der 11. deutsche Gewerkschaftskongreß nahm heute eine Entschließung an, nach der die Betriebsräte die gesetzlichen Rechte der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen haben, deren Sicherung und Ausbau den Gewerkschaften obliegt. Ferner heißt es in der Entschließung, daß die Betriebsräte die Tarifabmachungen in den einzelnen Betrieben zu überwachen haben. Die Betriebsräte zählen zu den Organen der Gewerkschaften und können daher nicht als solche die Forderungen und Ziele der Arbeitnehmer zur Durchführung bringen. Dies muß vielmehr durch die Gewerkschaften geschehen.
Berlin, 22. Juni. Wie der Deutsche Veamtenbund erklärt, ist von den Verbänden, die ihm angehörten, nur die Reichsgewerkschaft Deutscher Eisenbahnbeamten und Anwärter dem neuge- gründeten freigewerkschaftlichen Allgemeinen Deutschen Eewrrk- fchaftsbund Leigetreten, während der Justizbeamtenbund erst auf seinem am 24. und 25. Juni stattfindenden Bundestag end- I gültig Stellung nehmen wird. Die übrigen dem Bunde beige- j tretenen Verbände gehören sämtlich nicht dem Deutschen Beamtenbund an.
Laut „Vorwärts" rufen die Landesausschüsse der drei sozialistischen Parteien und des Allgemeinen Deutschen Eewerkschafts- bundes in Sachsen für Freitag zu einer gemeinsamen Kundgebung gegen die Reaktion auf dem Augustusplatz in Leipzig aus. Der Gewerkschaftskongreß wird geschlossen zu der Demonstration marschieren.
Leipzig, 22. Juni. Der 11. Kongreß des Allgemeinen Deutschen Eewerkschaftsbundes nahm heute im Anschluß an einen Vortrag des Professors Dr. Sinzhetmer-Frankfurt a. M. eine Entschließung des Bundesvorstandes und Bundesausschusses an, in der die dem Reichstag vorgelegten Entwürfe einer Schlichtungsordnung und eines Arbeitsnachweisgesetzes als unvereinbar mit den Einheitsgedanken des künftigen Arbeitsrechtes abgelehnt werden.
Leipzig, 22. Juni. Der Kongreß des Allgemeinen Deutschen Eewerkschaftsbundes lehnte heute in namentlicher Abstimmung mit einer Zweidrittel-Lsiehrheit den, Antrag ab, wonach mit
allen gewerkschaftlichen Mitteln verhindert werden müsse, daß di« Zwangsschlichtongsordnung gesetzliche Kraft erhalte.
Vermischtes.
Grotzfeuer.
Mosbach (Baden), 22. Juni. Ein verheerendes Eroßfener zerstörte gestern Abend das neuerbaute Getreidelagerhaus der Mosbacher Volksbank, in dem neben Eetreidevorrnten sich hauptsächlich große Vorräte an Kunstdünger befanden. Da Vieler Dünger aus Oppau stammt, verbreitete sich bald das Gcriüi t, daß in Mosbach ein zweites Oppau enlstehen könne. Die Feuerwehr ging infolgedessen mit großer Vorsicht zu Werke. Au'i-r einigen landwirtschaftlichen Maschinen konnte nichts gereuet werden. Das Lagerhaus, das heute früh noch brannte, wurde vollständig zerstört. Die Schaden wird auf 6 bis 8 Millionen Mark geschätzt.
Automob'.lunglück infolge Exp'osion eines Leuzintanks.
Berlin, 22. Juni. Dem „Berliner Lokalanzeiger" wird aus Halle berichtet, daß ein auf einer Streife befindliches Polizeiarto kn der Nähe von Kelbra am Kyffhäuser infolge Erplosion des Benzintanks verunglückte. 19 Polizeibeamte, darunter «n Ossi- zier, erlitten schwere Brandwunden und wurden in hofsnunjjs- losem Zustand ins Krankenhaus zu Sangerhausen gebracht.
Schwere Wolkenbrüche in Serbien.
Belgrad, 19. Juni. In der Umgebung von Kumanovo und Kriva Palanka in Südserbien richteten Wolkenbriich« großen Schaden an. Auch Menschenleben sind zu beklagen, deren Zahl noch nicht festgestellt ist. Das Unwetter hatte insbesondere in Kriva Palanka katastrophalen Charakter, da es nach Mitternacht ausbrach, während die Bewohner schliefen. 58 eingestürzte Häu, ser wurden samt Hausgerät von reißenden Fluten weggeschwemmt. Zahlreiches Vieh ist ertrunken.
Rückkehr der Derteidiger der Sozialrevolutionäre aus Rußland.
Frankfurt a. M., 22. Juni. Wie die »Frankfurter Zeitung" aus Riga meldet, trafen dort am 21. Juni aus Moskau die Verteidiger der russischen Sozialrevolutionäre Vandervelde, Liebknecht u. Rosen- fed ein, die mit Zustimmung der Angeklagten die Verteidigung auf- gegeben haben. In einem Aufruf an die Arbeiterschaft der ganzen Welt fordern sie, da das Leben der angeklagten Sozialrevolutionäre gefährdet ist, die Arbeiterparteien aller Länder zum Protest gegen jede Todesstrafe auf und stellte fest: 1. oberstes Revolutionstribunal ignoriert die Berliner Zusicherungen, 2. die Vertreter der Sowjet» regierung erklären die Berliner Abmachungen für bindend, 3. Bu- charin als Vertreter der 3. Internationale behauptet, der Berliner Vertrag sei zerrissen.
Aus Stadt und Land.
Ealrv, den 23. Juni 1922.
Antony Stey-Truppe.
Auf dem Brühl gastiert z. Zt. die Antonyms Stey-Truppe: Die von ihr angekündigten Leistungen Lbertreffen alle Erwartungen. Wir wünschen auch von uns aus der Truppe einen recht guten Besuch und denken, daß auch hier in Calw der alte Name Steq seinen Zauber ausübt. Gestern abend fand die Besteigung des hohen Seiles unter großem Feuerwerk statt. Näheres ist im Anzeigenteil und aus den Plakaten ersichtlich.
Das neue Wohnungsabgabegesetz.
Dem Landtag ist ein Gesetzentwurf über die Aenderung des Wohnungsabgabegesetzes zugegangen. Danach soll künftig die Abgabe für den Staat jährlich 4 Prozent des Kapitalwerts (Steueranschlags) des einzelnen Gebäudes betragen. Die Ministerien des Innern und der Finanzen sollen außerdem vom 1. Oktober ab die Abgaben auf 8 Proz. und vom 1. April 1923 ab bis auf 12 Proz. erhöhen können. Daneben werden die Gemeinden verpflichtet, Zuschläge von 1,5 Proz. bezw. 3 und 4,5 Proz. zu erheben. In der Begründung des Gesetzes wird gesagt: Solange die Mieten von Wohn- und anderen Räumen durch die Woh- nungszwangswirtschast niedergehalten sind, ist eine bedeutende Erhöhung der Wohnungsabgabe für die Mieter und Eigenbe- nützer erträglich, sofern genügend Rücksicht auf die weniger leistungsfähigen Kreise genommen wird. Dies ist in den Befreiungsbestimmungen geschehen. Die Erhöhung der Abgabe bedeu- det eine Erhöhung der Jahresnutzungswerte um 90—190 Proz. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß sich die zwingende Notwendigkeit einer der allgemeinen Preissteigerung ganz anders als bisher sich anschließenden Bemessung der Abgabe im Laufe dieses Sommers den Ländern und dem Reiche gebieterisch aufdrängen und zu weiterer Aenderung des Reichs- gesetzes sichren wird. Um die immer erneute Beschreitung des Gesetzgebungsweges in ganz kurzen Zeitabständen zu beseitigen, sieht der Entwurf eine Ermächtigung der Ministerien des Innern und der Finanzen vor, im Berordnungsweg die Abgabe- sätze zu steigern. Am 1. April 1923 würde das Dreifache der Jahrcsnutzungswerte erreicht werden. Nach dem Finanzprogramm für die staatliche Förderung des Wohnungsbaus im Baujahr 1922 wird die Wohnungsabgabe 176 Mill. M. erbringen. wovon rund 21)4 Mill. M. an Ablieferungen für das Reich, Nachlässen und Verwaltungskosten abgehen. Von dem Reinertrag ist die Verzinsung der Anleihen für 1921 und 1922 zu decken, so daß 141.8 Mill. M. für die Förderung des Wohnungsbaus übrig bleiben. Für staatliche Baudarlehen im Jahr 1922 werden 196,8 Mill. M. verfügbar, im Falle der Erhöhung der Abgabe auf 1. Oktober sogar 284,80 Mill. M. Dadurch könnte bei Gewährung von 50—100 000 M. pro Baueinheit der Neubau von 3000—6000 Wohnungen unterstützt werden.
Das Pensionsergänzungsgesetz.
Der nun vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Penfionsergänzungsgesetzes schließt sich an die reichsrechtlich« Regelung an. Er bringt die völlige Gleichstellung der aktiven .Beamten und der Ruhestandsbeamten hinsichtlich der Gewährung