'Statistik für die ev. Landeskirche Württembergs.

sp.- Nach der für das Kalenderjahr 1915 abge­

schlossenen Statistik der cv. Landeskirche wurden in diesem Jahre 32 878 (ini Borjahr 44195) Kinder evang. Eltern geboren. Tie Taufe unterblieb bei 156 (im Vo" jahr 415 Kindern. Rein evangelische Ehen wurden 4199 (10145) geschloffen, gemischte 1134 (1644). Evan­gelisch getraut wurden 3 545 (8 645) Paare, darunter 330 (624) gemischte Paare. Tie grosse Zahl von ungetrauten Paaren rnhrr auch Heuer davon her, daß bei vielen Ehen Ausmarschierter die kirchliche Trauung vorerst unterblieb. Gestorben sind 27544 (26471) Gemeindeglieder, kirch­lich bestattet wurden 24 577 (24 788). Unter den ohne kirchliche Mitwirkung Bestatteten sind 58 (209) Er­wachsene; die andern sind Kinder. In 606 (640) Fällen von Feuerbestattung wurde ein ev. Geistlicher beigezogen. Konfirmanden waren es 37713' (34010). Tie Ge- immza.hl der Kommunikanten betrug 70814s (826 766). Uebertritte zur ev. Kirche fanden statt 168 (196) und zwar von der katholischen Kirche 115 (137), von sonstigen christlichen Gemeinschaften 27 (34), von dem Judentum 4 (6), von sonstigen nicht christlichen Gemein­schaften oder ohne Austrittaus einer Gemeinschaft 22 (19). Ausgetreten sind 309 (717) Personen und zwar 57 (68) zu der katholischen Kirche, 206 (412) zu sonstigen christ­lichen Gemeinschaften, 46 (237) zu sonstigen, nicht christ­lichen Gemeinschaften oder ohne Eintritt in eine Gemein­schaft. Tie Gesamtsumme des Ertrags der kirchlichen Opfer beläuft sich auf 1497 814 (1405 614) Mk. Da­runter befinden sich 813 807 (793 904) Mk. für die eigenen Zwecke der Kirchengcmeinden. Aus den Kops der ev. Be­völkerung kommen durchschnittlich 89, 78 (84, 24) Psg. Opfer. An kirchlichen Bauwesen, welche einen Zu- wcichs an kirchlichen Gebäuden bedeuten, sind 5 zu ver­zeichnen, die Gemeindehäuser in Adclmannsfslden, Wierns­heim, Pfedelbach, Schramberg und Nußdorf. Ferner wur­den 7 größere und 48 kleinere (meist Einrichtung elektri­scher Beleuchtung in Kirchen und elektr. Orgelantriebs) Um- und Ernenerungsbauten ausgeführt.

sp - Zweite cv thcol Dieitstprüfung. Tie zweite ev. theol. Dienstprüfung im Jahr 1917, zu der auch Kandidaten, die im Heeresdienst stehen, zugelassen werden, wird auf deren besondere Verhältnisse Rücksicht nehmen. An die Stelle der häuslichen Prüfungsarbeit tritt für sie eine mündliche Prüfung iir historischer Theologie. Tie Meldefrist läuft bis zum 20. Januar 1917.

sp.- Äii'chcnopser. Tie im Kalenderjahr 1916 zur Unterstützung württ. ev. Kirchengemeinden bei ihren Kir- chenbnuwesen veranstalteten allgemeinen Kirchenkollekten haben zusammen die Summe, von Mk. 41171,52 ein­getragen. ?

- .Hieingeldmattgel. Der Magistrat: von D a n - zig Hot zur Behebung des Kleingeldmangels eine halbe Million Notgeld in 50- und-Psennig-Papierscheine co-ögezeben. Tie Krieasnot scheint die Bestrebungen der Wührunosrmormer. die nltes MleiokGetö diind, PnNier-

Währungsresormer, die alles Metallgeld durch Papier geld ersetzen wollen, mächtig fördern zu sollen. Man darf aber allerdings dabei nicht übersehen, daß Papier- geldwfrtschast immer mit Steigerung der Warenpreise verbunden ist.

Ghr Wämne-Werkauf.

Am nächsten Donnerstag, den 21. ds.Mts. nach»«.

1 Uhr kommen beim alten Volksschulgebäude Ehristbäume zum Verkauf.

Das Geld ist vargesählt liereitznhalten.

Stadtpflege: I. V. Schmid.

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Sonntag, den 24. Aezerrrbev

geöffnet bis Abends 6 Zlbr.

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Das bestellte Futter trifft diese Woche ein und kann von den Mitgliedern gegen Barzahlung am Samstag, den 23. Dez. abgeholt werden. Säcke sind mitzubringen.

Mehrpreis infolge Ausschlags pro Ztr. Mk. 1.50.

Der Uorstand.

IW. Diejenigen Mitglieder, die noch Futter benötigen, vollen dies sofort beim Vorstand^ anmelden.

Germama-Homgviuver

ur Herstellung von 4 Pfund goldklarein, vorzüglich schmecke,r- em nahrhaftem Kunsthonig, empfiehlt

Gedranchsanmeisnng : Man kocht ^ 2 Liter Wasser nt 3 Pfund Zucker. Den bei unreinem Zucker sich bilden­den Schaum schöpfe inan ab und schütte dann das Pulver nnein, rühre gut «in und lasse V- Minute aufkochen. Der kunsthomg ist dann fertig. Es empfiehlt sich denselben in wrgewärmte Gläser zu füllen

Schweineschmalz. Von allen Einschränkungen; empfindet man diejenige des Fettes am schmerzlichsten, d. h. man muß hier schon von Entbehrung reden, denn es hält schwer, vielfach ist es geradezu unmöglich, die vom Kriegsernährungsamt auf den Kopf Angemessene, äußerst bescheidene Mnge Fett trotz der Fleisch- und But- terurarken zu bekommen. An Streichfett (Butter und Margarine) sollen auf den Kopf wöchentlich 90 Gramm entfallen. Nach einer Erhebung in Mainz fehlen aber dort z. B. an dieser Menge 25 Gramm wöchentlich. Zum Ausgleich wurde nun beim Kriegsernährungsamt in Vor­schlag gebracht, die Menge des dem Verbrauch zugeführten Schweineschmalzes zu erhöhen, was sich nach dem Vor­schlag in folgender Weise erreichen ließe. Bei der Ver­teilung des Jnnenfettes des Schweines rechnet man mit einer Ausbeute von durchschnittlich 7 Prozent Schmalz. Um diese Ausbeute zu erhöhen, veranlaßte das städtische Kriegsernährungsamt in Mainz die Metzger, den größten Teil des Rückenspeckes, der bisher fast ausschließlich zur Wurstbereitnng diente, mit ausznlassen. Nur der weichere und größere Teil des Rückenspcckes, der dem Körperinneru am nächsten liegt, wurde zur Schmalzbereitung verwendet, weil er sich zum Auslassen besser eignet. Ter härtere, nach der Schwarte zu liegende Teil, der stärker mit Bindegewebsfasern durchzogen ist, gibt beim Anslassen mehr Grieben. Dieser Teil mit der Schwarte dürste sich deswegen auch in Zukunft vorteilhafter zur Wnrst- bereitnng eignen. Tie durch dieses Verfahren gewonnene Schmalzmenge erhöhte sich von 7 ans 14 Prozent. Schließ­lich ging man in Mainz noch etwas weiter. Ta Fleisch- Wurst ganz ohne Fett, Blutwurst fast fettlos und Leber­wurst mit höchstens 10 Prozent Fett hergestellt werden kann, schlug inan vor, sämtliche Fettteile des Schweines zur Schmalzgcwinnung heranznziehen. Durch dieses in Mainz eingefnhrte Verfahren entfallen jetzt wöchentlich 80 Gramm Fett auf die Person. Eine Mehrgewinnung von Fett bedeutet dies allerdings kaum, aber eine ge­rechtere Verteilung wurde ermöglicht und dein Mangel an Streichiett einigermaßen abgeholfen.

stpr- ise für Zündhölzer. Für den Klein- verkauf an den Verbraucher sind folgende Höchstpreise festgesetzt worden: Für Sicherheitshölzer und überall ent­zündbare Hölzer in einer Länge bis zu 52 Millimetern in schachteln zu je 60 Stück das Paket zu 10 Schachteln 45 Psg., zwei Schachteln 9 Psg. Für imprägnierte bunte Hölzer mit einem Zuschläge von 20 Mk. und für Weiße oder bunte, flache Hölzer in Schachteln zu mindestens je 50 Stück und einem Zuschlag von je 30 Mk. das Paket zu 10 Schachteln 50 Psg., eine Schachtel 5 Psg. Für Sicherheits- und überall entzündbare weiße Hölzer in einer Länge bis zu 52 Millimetern, in Schachteln oder Koffern zu je 600 Stück die Schachtel oder d Koffer 45 Psg., Schachteln oder Koffer zu je 480 Stück für die Schachtel oder den Kokser 38 Psg-, Schachteln

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oster Koffer zu je 300 Stück für die Schachtel aber den Passer 25 Psg. Andere Arten Zündhölzer als die ge­nannten herzustellen, ist verboten mit Ausnahme von Westentaschenhölzern, Buchhölzern (Plattenhölzer) und Stnrmhölzern. Die Bestimmungen gelten nicht für Zünd­hölzer, die im Ausland hergestellt sind. Tie wesentlichen Vestimmnngen sind bereits am 16. Dezember in Kraft getreten. Hoffentlich verwandeln sich die inländischen Streichhölzer nicht in ausländische.

Mißbrauch der Postanweisungen. Sogar die Postanweisungen müssen der Profitwut dienen. Es ist sestgestellt worden, daß zahlreiche Postanweisungen ins Ausland gehen, die nicht zur Begleichung von ausländischen Forderungen dienen, sondern bei denen es nur daraus ankommt, aus der Valutadifferenz der deutschen Währung und der ausländischen Gewinn zu ziehen. Tiefem llnsng, der unsere Währung und den Umlauf an Barmitteln empfindlich schwächen muß, will die Postvcrwaltung nun dadurch! steuern, daß bei jeder Posteinzahlung ins Ausland von 500 Mark und darüber der Nachweis erbracht werden muß) daß sie einer wirk­lichen Zahlung dient, andernfalls wird die Postanwei­sung e.ögewiesen. Um weiterem Mißbrauch vorzubeu­gen, indem Einzahlungen wiederholt oder über einen tatsächlichen Schuldbetrag hinaus verwendet werden, sol­len die Nachweise der Richtigkeit der Geldsendung (Be­scheinigung der Handelskammer nsw.) mit einem Tages­stempel gezeichnet werden. Uns scheint die Mindest- summe von 500 Mark zu nieder gegriffen zu sein; der schnöde Zweck läßt sich auch durch mehrere Postanwei­sungen Vvir etwa 490 Mark bequem erreichen. Es dürfte aber auch klar sein, daß das auffällige Verschwinden des Bargelds aus dem Verkehr jedenfalls nur zum kleineren Teil ans das angeblicheHamstern" znrückzusühren ist.

Höchstgewicht für Peufionsschweine. Wie richtig die Vorsichtsmaßregel der württemhergischen und bayerischen Fleischversorgu'ngssteUe war, nur Schweine von höchstens 120 Pfund zum Ankauf für Hausschlach- tungeu vou NichUaudwirten zu gestatten, geht aus Be­denken hervor, die wir in norddeutschen Zeitungen aus­gesprochen finden. Ohne diese Vorsicht kann z. B. jeder Beliebige, der die. Mittel dazu hat, ein Schwein von ' -3 Zentner kaufen,mäßet" es, in Wirklichkeit läßt re es 6 Wochen lang hungern und hat dann die Vorteile der Hausschlachtuug' Auf diese Weise werden viele tau- §ende schwere scblacqtreite Schweine der allgemeinen Fleischversorguug entzogen und zwar auf einmal in we­nigen Wochen- Ter Gedanke des Pensionsschweins war als Anreiz zu vermehrter Ausstellung von Schweinen zur Mast durch Nichl.audw'r.e gedacht, schlägt aber man­gels genügender Vorsichtsmaßregeln ins Gegenteil um. Es hätte also, meint z. B. ein Verwaltnngsbeamter in. derFranks. Ztg.", eine Hatrung von mindestens vier Mo,raren und ein Höchstgewicht für den Ankauf von Beusiousscbwciuru vo. gcsdniebeu werden sollen.

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