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yvmrMndM,'der HttuteMMerTSisi^M Gerber, der Gerber an den Handschuhmacher, der 'Handschuhmacher an den Kausmann und dttser an den Kunden. Es erfolgen somit sieben Zah­lungen für gelieferte Ware und siebenmal kommt der Umsatz- stempel in Frage. Oder ein Damenmantel, der im Kleinhandel < N die Verbraucher mit 50 Mark verkauft wird, worauf 5 Pfen- ntg Umfatzstempel ruhen, hat folgende jedesmal steuerpflichtigen Umsätze durchlaufen: der Schafhalter verkauft die rohe Wolle an den Wollaufküufcr, dieser an de» Wollgroßhändler, dieser an die Wollwäscherei, dieser an den Händler für gewaschene Wolle, dieser an die Spinnerei, diese an den Garnhändler, dieser an die Weberei, diese an den Stvffgrossisten, dieser an den Konfektionär, dieser an den Detailisten, dieser an die eigentliche Verbraucherin. Die Braugerste durchlauft folgende stempeipflichtige Stellen: der Bauer verkauft die Gerste an den Händler, dieser an die Malz­fabrik, diese an die Brauerei, die Brauerei verkauft das aus der Gerste gewonnene Bier an den Schankwirt, dieser an den Kunden. Alle diese Beispiele zeigen, das; der Waren»,nsah- stempel eine sehr einträgliche Steuer werden wird. Je größer der Umsatz, um so öfter wird die Steuer erhoben und desto größer ist der Ertrag. Bei Annahme eines Nationaleinkom­mens von 4050 Milliarden Mk. und eines vier- bis fünf­maligen Umschlags wird für nvrwa'' Zeiten ein Stempelaufkom­men von 200250 Millionen Mark berechnet.

Verarbeitung von Zuckerrüben. Der Prä­sident des Kriegsernährungsamtes hat bestimmt, daß Zuckerrüben zur Verarbeitung auf Rüben­saft mit Genehmigung der Kriegsrübensaftgesellschaft verwendet und abgesetzt werdet! dürfen. Anträge von Herstellern von Rübensaft, die Zuckerrüben hierzu er­werben oder verwenden wollen, sind an die Kriegsrüben­saftgesellschaft zu richten. Das gilt auch für diejenigen Betriebe, die im Jahre weniger als 100 Doppelzentner Rübensaft Herstellen und deshalb auf Grund der Be­kanntmachung vom 6. Juni 1916 von den Landesbe- hvrdeu zum'freien Absatz ihrer Ware ermächtlgt wer­den konnten. Auch diese Betriebe bedürfen zur sirwerb: ng und zur Verarbeitung von Znckerr.'ilsin der Oe . k-er Kriegsrübensaftgesellschcst.

Streumehl -er Väckereicu. Nach einer Bnn- desratsverordnung vom 21. September darf als Streu- mehl nur Holzmehl,. Strohmeh-l und Spelzmehl, und zwar rn technisch reinem Zustand und frei von minera­lischen Zwätzen, und als Wirkmehl znm Anfnbeie^ des Terges nur backfähiges Mehl verwendet >ve.- den Diese Bestimmung war erforderlich weil Streu- meyle m den Handel gekommen waren, die die Güte der B ackwaren nacht eilig b eeinfluß ten. Zude m wurden

Nekclnntmcichung.

Freiwillige Feuerwehr Wildbad

Durch Einziehung der Feuerwehrleute zum Heere ist der Mannschaftsstand stark zurückgegangc». Es ergeht deshalb an alle bisher der Feuerwehr nicht angehönge Männer im Alter von 17 bis 60 Jahren die Aufforderung, sich über die Dauer des Krieges freiwillig zum Dienste in der Feuer­wehr zu melden und zwar

am nächsten Samrtag, de» t. Oktober ds. Is,

vormittags 7°/- Uhr beim Feuerwehrmagazi».

Wildbad, den 29. September 1916.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

I'rviiviliiK« Urm'uoin

Am nächsten Sonntag, den 1. Gkt.»

morgens V-8 Uhr

hat die gesamte Fevcvmehv, Stab, Züge l bis VIl, einschl. Reserve, zu einer

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auszurücken, und wird vollzähliges Erscheinen erwartet. ,

Das Commaudo.

'Mekclnnlmcrchung. 2

Zufolge oberamtlichen Ausschreibens vom 26. Septmbr. > wird die hiesige Einwohnerschaft ausgefordert, ihren

Obst-Bedarf

am Montag, den 2 Oktober, vorm. 812 ans dem Meldeamt anznmrld^E^Der^Mrf M

Wirtschaft und Mostobst ist getrennt anzugebcn. Ver­spätete Anmeldungen könn-n nicht berücksichtigt werden. Die' Abgabe kann nur gegen Barzahlung beim Eintreffen des Obstes erfolgen. Der unmittelbare Verkauf von Aepfel'', Zwetschgen und Pflaumen vom Produzenten an die Ver­braucher ist lt. oberamtlicher Bekanntmachung verboten.

Wildbad, den 29. September 1916.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

Käse-Werk^uf.

Den Kaufleuten und Kleinhändlern wird eine größere Sendung Cmmenthaler Käse zugewiesen. Sie haben ihn zum Preise von l Mk. 50 Pfg. für 1 Pfund abzugebe». Der Verkauf beginnt am Samstag, den .10. Sept., nachm von 5 Uhr an. Der Käse wird den Händlern kurz vorher geliefert, so daß das Publikum beim einzelnen Händler beobachten kann, ob der Käse ordnungsmäßig verkauft wird. An eine Familie darf bis zu 1 Pfund abgegeben werden.

Wildbad, den 29. September 1916.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

F»,

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Hotel gold. Löwe.

Sonntag, de« 1. Oktober 1S16

.WirlsWs-Schltz,

wozu höflichst einladet

A Kvoßmcrnn.

nicht nur die ans Pflanzlichen Stoffen bereiteten Streu- mehle ungenügend von Uiisauberkeiten gere: i ch, son­dern es wurden in erheblichem Maste Gsir, Kreide und andere mineralische Stoffe beigemengt.

Kriests-AngestMlenversichcrunH. Nach einer neuen Verordnung des BuudeSrat- sind Personen, die eine an sich versiche'nmgspslichlige Tätigkeit aller Wahr­scheinlichkeit nach nur während des Krieges ausübeu eine solche vorher nicht ausübteu und nachher ver­mutlich nicht mehr ausübeu werden nicht versi- chcruugspflichiig nach dem Auge stellt, nverfich.rnngegefetz. Doch dürfen, wenn Beiträge zur AugestrUtenversicheruug für die Tauer der an sich verficherungspflichtigeii Be­schäftigung von solchen Personen tatsächlich entrichtet sind, die Leistungen der Angestelltenversichernng nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Beiträge zu un­recht entrichtet seien. Hierdurch soll einer nachträg­lichen Schädigung dieser Personen vorgebeugt werden. Auch das Heilverfahren gehört zu solchen Leistungen. Ta die Frage, ob eine Person nach Kriegsende ihre .versicherungspslichtige Tätigkeit voraussichtlich fortsetzen >mrd, nicht selten schwer zn beantworten ist, so macht die Verordnung, für eine Frist von einem Monat nach ihrem Inkrafttreten oder nach dem Beginn des Beschäs- tignngöverhättnisses, ihre Wirksamkeit von einer Er­klärung des Angestellten gegenüber der Reichsver- sichernngsanstalt abhängig.

Die wttittembergische Verlustliste Nr. 474 betrifft die Jnfl-Regtr. Nr. 120, 121 und 180, die Nes.- Jnf.-Negtr. Nr. 120 und 216, die Landw.-Jnf.-Regtr. Nr. 122, 123, 121 und 125, Res.-Feldart.-Reg. Nr. 26.

Denkmünzen. Znm Regierungsjubiiäum des Königs werden in der Königl. Münze zu Sluttgan Dreimarkstücke als Denkmünzen ausgeprägt.

Obs-beschlagnahme und Preise für Aepfel und Zwetschgen Die Lnudescersvrgungssteile schreibt uns: lieber die Wirkungen der B c ch agnahme vvn Aepseln, Zwetschgen und Pflaumen Herr cht viel ach tlnwarheit. Es sind alle Arten Aepfel beschlag­nahmt. Es besteht die Möglichkeit, daß in einiger Zeit die Tafelapfel von der Bechrv.uhme ausgenommen werden. Der Ertrag an Aepseln und Zwetschgen muß, nach Deckung des Bs darfs des vbstbauenden Landwirts, an die ausgestellten Aufkäufer nbgeliefert werden. Die Namen der ausgestellten Aufkäufer sind beim zuständigen Oberamt, in Stuttgart beim Stadischult- heißenamt. zu ertakren. Für Zwetickuen bat der Aufkäufer

K. Offevamt Ueirevlmvg.

MieftkW str UrrMmifniWii.

Die Frist für die freiwillige Ablieferung der Fahr­radbereifungen ist iris znm 1. Oktober 1916, diejenige für die Anmeldung der nicht abgeliefertcn Bereisungen bis zum 15. Oktober 1916 verlängert werden.

Alle Faffvvttdffesttrev, welche nicht eine besondere Er­laubnis zur Weiterbenützung eines Fahrrads erhalten haben, werken kaffer erneut jurjAbiiefernny anfgefordevt. j Mit der Aitnaffmc ist jetzt Fabrikant Biester in Uenenbnrg keairftragt.

Dür die abznlieferndenFahrradbercifunenwerden folgende

Decke

Schlauch

Klasse u sehr gut . . .

4. Mk.

3. Mk.

Klasse b gut (nicht geflickt)

3. Mk.

2. Mk.

Klasse c noch brauchbar

1.50 Mk.

1.50 Mk.

Klasse <Z unbrauchbar

.50 Mk.

.25 Mk.

Die Luftschläuche müssen mit Ventilen abgeliesert werden.

Die Auszahlung des llebernahinepreises erfolgt bei der Ablieferung an den Ablieferer.

Die Gcnieindebehörden werden beauftragt, für wieder­holte ortsübliche Bekanntmachung zu sorgen und die Säumigen z>n Ablieferung anznhalten.

Wen» Bereisung in Sa m stsendungen eingesandt werden will, so muß jedes Stück mit dem Namen des Besitzers ver­sehen und für solche Verpackung gesorgt sein, daß die Be­reifung in nnbeschädigteni Instand ankommt.

Den 28- Sept. 1916 Gaiser, O.A.V.

Zur Nachachtnna bekannt gemacht.

Wildbad, dci^l 29 September 1916.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

Zünfte Kriegsanleihe.

Die Oberamtssparkasse Neuenbürg nimmt bis 5. Oktober d. I. Zeichnungen entgegen.

Zeichnungen werden auch durch die Hiesige Agen­tur (Hlathaus, Stcrdlpfkege-Kcrnzkei) vermittelt.

l» Mit. ZMküis-

(Landes sparka fse)

nimmt Zeichnungen auf die

neue Kriegsanleihe

sowohl von den Einlegern, als auch von anderen Personen entgegen.

Zeichnungen vermitteln auch die Agenturen.

Empfehle meine best eingerichtete

cstever

der Einwohnerschaft zur gef. Benützung.

Karl Math.

LlunävvL888vr, Lak»>vs886r /.ttiilMl'Mn, kekAäwwv, ii8vv.

Lrogerit- Vi> Plirstiiiinit Hirns 8mh»tr

Wachfokgev: Ksrrnunn Krdmann.

den Reich:,Höchstpreis von 10 Mk. für den Zentner ab Bäinnqui zu zahlen; für beste Schiitteläpfel besteht ein Richtpreis von 6 Mark für den Zentner einschließlich der Zufuhr zur Bahn ausschließlich verladen in den Bahmvagen. Die Aufkäufer haben der Lnudcsvcrsorguugsstelle Stuttgart auf schnellstem Wege auzu- gen, was sie aufgekcucft haben. Die Landesversorgungssteil» verfugt darauf sofort und gibt Versanderlaubnis. Äu stiuden Personen als die zugelassene» Aufkäufer wird Versandgenehmi- 'pu»g nicht erteilt. Lediglich für die Mengen Aepfel und Zwei­gen, die der Gefahr des Verderbens ausgesetzt sind, kann das Oberamt Versandgenehmigung innerhalb Württembergs erteilen. Diese erfolgt durch eine Beurkundung auf dem Frachtbrief, der im diesem Fall vorzulegen ist. Das Verbringen von Aepseln und Zwetschgen auf den Markt ist verboten. Der Bedarf an Schiittel- und Falläpfel ist bei dem zuständige» Kommunalvcr- dand anzuzeigen, der für die Deckung im Verhältnis der er- wlgtcn Zun-ei ung sorgen wird. Zwetschgen sind ohne Ausnahme für das Reich beschlagnahmt und dürfen lediglich an die von der Lnndesrersorgnngsstellc ausgestellten Aufkäufer abgegeben werde-

^ Wir : d?-> Waren,nnsatzstempels. Da jeder einzelne Warenumsatz steuerpflichtig ist, so kann ein Artikel, der durch viele Hände geht, bis er an den Verbraucher gelangt, vielmals stempewslichw, Werden. Nehmen wir einen Handschuh aus Leder. Alle Stellen, die der Handschuh von Rohstoff bis zum Kunden passiert, sind stcmpelpftichtig: der Tierziichter verkauft an den Händler, der Händler an den Metzger, der Metzger an den Hautehändler, der Hnutehändler an den Gerber, der Gerber an den Handschuhmacher, der Handschuhmacher an den Kaufmann und dieser an den Kunden. Es erfolgen somit sieben Zah­lungen für gelieferte Ware und siebenmal kommt der Ümsatz- stempel in Frage. Oder ein Damcninantel, der im Kleinhandel an die Verbraucher mit 50 Mark verkauft wird, worauf 5 Pfen- ruhen, hat folgende jedesmal steuerpflichtigen Ilmsätze durchlaufen: der Echashalter verkauft die rohe Wolle deu.Woll-iuskäuler. dieser an den Wollgroßhändler, dieser an die Wollum-ch-rei, dieser an den Händler für gewaschene Wolle d>e,er an die Spinnerei, diese an den Garnhändler, dieser an die eberei, diese an den Stvffgrossisten, dieser an den Konfektionär, vieser an den Detailisten, dieser an die eigentliche Verbraucherin Die Braugerste durchlauft folgende stempclpflichtige Stellen: der- -"Muer verkauft die Gerste a» den Händler, dieser an die Malz­fabrik, diese an die Brauerei, die Brauerei verkauft das aus ^r Gerste gewonnene Bier au den Schankwirt, dieser an den Minden. Alle diese Beispiele zeigen, daß der Warenumsatz- tempel eine sehr einträglich- Steuer werden wird. Je großer )er tlmmiz, um so öfter wird die Steuer erhoben und desto großer ist der Ertrag. Bei Annahme eines Nationaleinkom- nens von 4050 Millia-den Mk. und eines vier- bis fünf­maligen ilnrchlags wird für normale Zeiten ein Stempelanfkom- mcn von 200-250 Millionen Mark berechnet.

Druck >l. Verlag der B Hosmann'schen Buchdriickerei in Willdad Brcnv! >Nick E. Reinhardt daseibsl.

Wildbad, den 29. Septbr. 1916.

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Teilnehmenden Verwandten, Freunden und Bekauülen die traurige Nachricht, daß meine jiebe Frau, unsere gute Mutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante

DlUMmme (Aof,

geb. Volz,

heute nachmittag 4 Uhr, nach langem schweren Leiden, im Aller von 69 Jahren sanft in dem Herrn entschlafen ist.

Um stille Teilnahme bittet

dev trauevvde Gatte: WliheLm Hsf,

mit seinen 2 Kindern. Beerdigung Montag mittag 2 Uhr.

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