Württemberg.
(--) Stuttgart, 3. Juni. (Unter die Straßenbahn.) Beim Überschreiten der Straßenbahngleise geriet heute mittag kurz nach 12 Uhr ein Soldat auf dem Charlottenplatz unter Einen Wagen der Linie 4. ) Er trug schwere Verleutzngen am Kopfe davon und würde nach Anlegung eines Notverbandes im Waisenhaus ins Garnisonslazaretr übergeführt. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
(-) Barhingen a. E., 3. Muni. (Festgenommen.) Gestern abend wurde, als er mit dem Zug nach Vaihingen kam, am Staatsbahnhof der frühere Tepot- leiter der hiesigen Wulle'schen Bierniederlage, Albert Sträßer von hier, festgenommen. Es werden ihm verschiedene Unlauterkeiten und auch Diebstähle in der Kornwestheimer Schuhfabrik zur Last gelegt.
(-) Göppingen, 3. Juni. (Sturz oo m Rad.) Gestern abend 8 Uhr stürzte ein Radfahrer von Rechberghausen auf der alten Steige nach Bartenbach von seinem Rad und verletzte sich schwer. Er wurde von der hiesigen Sanitätsmannschaft in das Bezirkskrankenhaus verbracht, wo er heute früh gestorben ist. i '
(-) Aalen, 4. Juni. (Landtagsersatzwahl.) Bei der hmte stattgefundenen Landtagsersatzwahl erhielt Feil (Zentr.) 1351, Höfer (Zentr.) 758 Stimmen. Der offizielle Kandidat des Zentrums, Finanzamtmann Feil- Nöppingen, ist somit gewählt. Wahlberechtigt waren 5543 Mrsonen.
(-) Metzingen, 4. Juni. (Gutes Ergebnis.) Ter Reinertrag des von Rektor Ade und Musikdirektor Schümm am 28. Mai veranstalteten Unterhaltungsabends hat die schöne Summe von 251.13 Mk. ergeben. Das Geld wurde der Stadtpflege eingchändigt und geht durch diese der Kasse für erblindete und verstümmelte Krieger zu.
(-) Herrenberg, 4. Juni. (Treffer.) Auf verschiedene kleine Leute hiesigen Bezirks ist ein Trefjer der Klassenlotterie mit 30000 Mark gefallen.
(-) Vom Oberland, 3. Juni. (Zugsverspätung.) Zug Nr. 88 Friedrichshafen-Ulm ist gestern zwischen Durlesbach und Aulendorf infolge Ueberlastung trotz zweier Maschinen stehen geblieben. Es mußte eine 3. Lokomotive von Aulendvrf geholt werden. Der Zug hatte infolgedessen starke Verspätung. _ ,
(-) Pfalzgrafenweiler, 30. Mai. (Beerdigung.) Unter zahlreicher Begleitung wurde Postverwalter a. D. Rühle zu Grabe getragen. Ueber 30 Jahre hatte er auf dem hiesigen Postamt in treuer, gewissenhafter Pflichterfüllung gewirkt. Als Mitkämpfer von 1866 und 1870—71 war er Mitbegründer des Vetera- nen-Vereins und hat das Amt eines Vorstandes bis zu seinem Tode bekleidet.
(-) Balingen, 31. Mai. (Zwei goldene Hochzeiten.) Der Bauer Johann Jetter und seine Ehefrau Rosine, sowie der Bauer Matthias Schneider und feine Frau Anna Maria in Engstlatt feierten am Sonntag im Kreise der Familienmitglieder und der auswärtigen Kinder die goldene Hochzeit. Der König übersandte beste Glückwünsche und sein Bild in Goldbronze.
(-) Offenhausen, 31. Mai. (Pferdeversteigerung.) Das Laydgestüt brächte wieder zwei ältere Stuten und 30 zweijährige Wallache zur Versteigerung. Die Stuten erzielten zusammen 6240 Mk., die Preise der Wallache bewegten sich zwischen 1030 bis 2460 Mk. De^ Durchschnittspreis für ein 2jähriges Pjerd betrug
(-) Sigmaringen, 31. Mai. (Die Donauversickerung.) Tie Versickerung der Donau bei Möhringen in Baden macht sich auch in unserer Gegend recht deutlich bemerkbar. Ueber das große Wehr am Mühl- bergc fließt zeitweilig kein Tropfen Wasser mehr. Die weit ausgedehnten Wucherungen der Wasserpflanzen in der Donau, darunter auch die sogenannte Wasserpest, treten jetzt vielfach als langgezogene grüne Pflanzeninseln über die Wasserfläche empor. Diese Wasserpflanzen, ganz besonders die Wasserpest, können in der Landwirtschaft nützliche Verwendung finden. Sie geben ein gutes Futter für das Vieh, sowohl im grünen als getrockneten Zustand. Ganz besonders gern werden sie von Schweinen gefressen. Ihr Nährgehalt ist ausfällig hoch.
Wetterbericht.
Es ist bereits wieder ein Nachlassen der Störungen zu beobachten. Für Dienstag und Mittwoch steht Aufheiterung und Erwärmung bevor.
DieMirttembergifche Verlustliste Nr. 397
betrifft Ers.-Jnft.-Regt. Nr. 51, die Gren.-Regimenter Nr. 119 und 123, Füs.-Regt. Nr. 122, die Jnf.-Regimen- ter Nr. 120, 124 und 180, Res.-Jnft.-Regt. Nr. 121, die Landw.-Jnf.-Regimenter Nr. 119, 121, 122, 123 und 125, Maschinengewehr-Ergänzungszug Nr. 653, Res.- Feldart.-Regt. Nr. 26, Art.-Fliegerabt. Nr. 216, die 6. Feld-Pinoier-Komp., Minenwerfer-Komp. Nr. 27, /Ternsprech-Doppelzug Nr. 202 und Armierungs-Bat. Nr. 59. Ferner werden „weitere Verluste", Verluste durch Krankheiten und Berichtigungen früherer Verlustlisten verzeichnet. - ...
ep Aus der Arbeit des Wiirtt. Lanoesver bands für Jugendfürsorge. Ter Landesverband für Jugendfürsorge in Württemberg läßt in diesen Taget seinen Rechenschaftsbericht ausgehen, der ein Bild gib! von der Fülle sozialer und humanitärer Arbeit, du -der Verband in seinem 8. Geschäftsjahr an der JugeiO 'geleistet hat- Die Geschäftsstelle hat im verflossener Jahr 640 Fälle behandelt. Bon den Kindern, für du Hilfe gesucht wurste, standen weitaus die Mehrzahl, nämlich 263 im Alter bis zu 7 Jahren, 147 im Alter vor 7—14 I., 44 waren über 14 I. Tie Erledigung der Fälle fand mit bereitwilligster Hilfe der verschiedenen Anstalten usw. statt. 28 Kinder, die z. D- in die neue Heimat begleitet wurden, konnten an Kindesstatt oder ganz unentgeltlich untergebracht werden. In 223 Fällen wurde die Kosthäuser-Vermittlung des Vereins in Anspruch genommen. Besondere Sorgfalt wurde der Fürsorge für Kriegswaisen zugewendet. Im ganzen sind 118 Fälle angefallen, von Stuttgart 64, vom Laut 54. 61 Kinder wurden durch den Landesverband untergebracht, davon 12 an Kindesstatt, 42 in Familien 'unentgeltlich oder gegen geringes Kostgeld, 7 in Anstalten oder Krippen. Kriegskrippen und Krieaskindergär- ten auf dem Land während der Zeit der Feldarbeit sind unter Mitwirkung des Verbands 29 entstanden. Auch in diesem Jahr wurden wieder an sämtliche aus der Volksschule entlassene Mädchen Schriftchen zur Berufswahl verteilt- > >
— Steuererhöhung. Wie verlautet, wird der am 14. d. M. zusammentretende Landtag sich u. a. auch mit einer Erhöhung der Einkommensteuer zu befassen haben, die jedoch Einkommen bis zur Höhe von 2500 Mk. fleilassen soll.
— Württembergifches Etnheitsbier. Der württ Branereiverband hat beschlossen, vom 15. Juni 1016 ab keinerlei Spezialbier mehr abzugeben und überhaupt nur noch ein einziges Einheitsbier unter dem Namen „Würt- tembergisches Einheitsbier" zum Verkauf zu bringen Es wird nicht mehr als 8 Prozent Stammwürze ent halten und die Farbe des sogen. Wiener Bieres (Mischung von dunklem und Hellem Malz) haben.
— Höchstpreise für Kälber und Kalbfleisch. Tie Viehzählung vom 15. April 1916 hat in Württem berg gegenüber der Zählung vom'l. Dezember 1915 einen starken Rückgang der Kälber unter 3 Monaten ergeben, während gleichzeitig in den meisten übrigen deutschen Bundesstaaten die Kälber erfreulicherweise eine großenteils sehr erhebliche Zunahme erfahren haben. Die Festsetzung eines Höchstpreises für Kälber ermöglicht gleichzeitig eine einheitliche Regelung des Kalbfleischpreises für das ganze Land. Für das Kalbfleisch haben die einzelnen Kommunalverbände nach den von der Fleischversorgungsstelle in Anlehnung an die Regelung des Schweinefleisch-Höchstpreises festgesetzten Bestimmungen Höchstpreise zu erlassen- Da der festgesetzte Kälberhöchstpreis nicht unwesentlich unter dem in letzter Zeit für Kälber bezahlten Marktpreis bleibt, ergibt sich hieraus eine Herabsetzung des Kalsleischhöchstpreises, die zum Beispiel für Stuttgart 20 Pfg. für das Pfund beträgt.
— Kluffenlotterie. Auf Württemberg gefallen? Gewinne: 3000 Mk. auf Nr. 176 399, 176 914, 187 35:, 188508; 1000 Mk. auf Nr. 31088, 186 907, 189 487; 500 Mk. auf Nr. 176143, 176 323, 177 805, 179 867, 186 362, 188867, 219 473. Außerdem 92 Gewinne zu 240 Mk. (Ohne Gewähr.)
— Die Vereinfachte Speisekarte Nach dem Wortlaut der Verordnungen vom 31. Mai dürfen in Vast-, Schank- und Speisewirtschäften, aber auch in Familienheimen, Pensionaten, Kasinos, Vereins- und Erfrischungsräumen aller Art, an den Tagen, an denen die Verabfolgung von Fleisch- und Fleischwaren überhaupt zulässig ist, zu einer Mahlzeit nicht mehr als zwei Fleischgerichte zur Wahl gestellt und an den einzelnen Gast zu wder Mahlzeit nicht mehr als ein Fleischgericht aba" geben Werden. Alle anderen Gerichte bleiben von der Regelung Unberührt. Feste Speisenfolgen dürfen nur eine Suppe-, ein FisH- oder Zwischengeri'cht, bei dem Fleisch nicht verwendet ist, und dann einen Gang aus Fleisch mit Beilage sowie Süßspeisen oder Käse toder Dunstobst oder! Früchte enthalten. An fleischlosen Tagen ist ein veiteres Fisch- oder Zwischengericht, zu dem Fleisch nicht oerwendet worden ist, erlaubt. Zur weiteren Fetterspar- ris dürfen warme Speisen, zu deren Bereitung Fett oerwandt ist, nicht mehr auf besonderen Borlageplatten oder -Schüsseln serviert werden, es sei denn, daß es sich im gleichzeitige Verabfolgung an zwei oder mehrere Per- onen handelt. Tie Verabfolgung von roher oder zerlassener Butter zu warmen Speisen ist verboten. Ms Fleisch im Sinne der Verordnung gelten Rind-, Kalb-, Schaf-, Schweine- und Ziegenfleisch, sowie Fleisch von Zeflügel und Wild aller Art, außer dem Kops und oen inneren Teilen. Wo bei besonderen Anlässen (Festlichkeiten usw.) ein Bedürfnis nach größerer Reichhaltigkeit der Speisekarte vorliegeu sollte, können die Behörden Ausnahmen zulassen. Die Verordnung tritt am 7. Juni ln Kraft.
— Immer wenn's zu spät ist. Die Potsdamer Handelskammer hat eine Eingabe an den Bnndesrat.gemacht, daß, um dem Wucher vorzubeugen, nur solche Personen als Händler oder Vermittler im Lebensmittelbandel zugelassen werden sollen, die schon vor dem Kriege im Lebensmittelhandel tätig waren.
— Austausch der ältesten Jahrgänge des Landsturms. (Amtlich.) Ans rerichiedenen Mitteilungen der Tagespreise und den m letzter Zeit beim Kriegsministerium sich häufenden Anträgen auf Entlassung älterer Landsturmleute geht hervor, daß irrige Ansichten über den eingeleiteten Austausch der ältesten Jahrgänge des preußischen Landsturms der Aufklärung bedürfen. Ta Landsturmmannschasten der ältesten Jahrgänge sich seit geraumer Zeit, zum Teil schon seit Beginn des Krieges, in vorderster Linie oder in dem an- strengenoen und wichtigen Sich r.'.nasdienst der Etappen- und Generalgouvernementsbezirke befanden, schien ihre allmähliche Ablösung durch jüngere Landsturmmannschaften aus dem Heimatdienst angezeigt. Im allgemeinen ist daher die Ablösung und Zurücksührnng zunächst der 1870 und früher, demnächst die der 1871 und 1872 geborenen Mannschaften dnrchgeführt oder in die Wege geleitet worden. Ter alleinige Zweck des Austauschs ist, diesen seit längerer Zeit rm Felde stehenden Landsturmleuten der ältesten Jahrgänge die Erleichterung des Dienstes bei den Truppen des Besatzungsheeres zu verschaffen, nicht aber, wie fälschlicherweise angenommen worden ist, ihre Entlassung ans dem Heeresdienst herbeizusühren. Er betrifft auch nicht Landfturm- mannschaflen älterer Jahrgänge, die noch gar nicht etn- gezogen waren. Tic Einziehung Wehrpflichtiger, auch wenn sie zurzeit übeo 45 Jahre alt geworden sind, ist nach 8 27 des Gesetzes über die Aen e lg der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 zulässig. Die Entlassung nichtkriegsverweudungsfähiger Mannschaften, die für militärische Aufgaben nicht gebraucht werden, aus den Er- satztrupveu kann ohne Rücksicht auf das Lebensalter von den stellvertretenden Generalkommandos genehmigt werden.
— Acrztemarrgel. In verschiedenen Kleinstädten und ländlichen Ortschaften der Provinz Ostpreußen, in denen cs an einer ausreichenden ärztlichen Versorgung der Bevölkerung zur Zeit mangelt, finden Anziehende jüngere Aerzte lohnende Privatpraxis. Es besteht die Aussicht, ihnen in besonderen Fällen Einkommensznschüsse zu gewähren, wenn sie die Verpflichtung übernehmen, die ärmere Bevölkerung, soweit sie nicht der Knankenversiche- riingspflicht unterliegt, unentgeltlich zu behandeln. Nähöhere Auskunft über die einschlägigen Verhältnisse erteilt der Rcgierungs- und Medizinalrat in jedem der drei Regierungsbezirke Köni-'-sberg, Gnmüiuucn und Mlcnstein.4
Den hiesigen Kaufleuten und Kleinhändlern wurde ein Quantum rheinische Gairbakäfe zugeteilt, welche sie zum Preise von Mk. 1.50 für 1 Pfund zu verkaufen haben, Wildbad, den 5. Juni 1916.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
K. Oberamt Neuenbürg.
HöDreist flr ZchveimM«. Mrsimm.
I. Gemäß Z 7 der Bundesratsverordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine vom 14. Februar 1916 (R.-G.-B. S. 99) wurden mit Zustimmung der Württem. Fleischversorgungsstelle folgende Höchstpreise bestimmt, die bei der Abgabe an den Verbraucher gelten und sich auf 1 Pfund beziehen, soweit nicht ein anderes Gewicht angegeben ist.
1. Schweinefleisch, frisch (roh), gesalzen oder geprökelt: 3 . Rippenstück (Kotellette) und Lendenstück Mk. 1.84
b. Schlegel, Bug und sonstige Bratenstücke „ 1.64
c. übriges Fleisch „ 1.44
6. Kopf- und Fußstücke „ 1.—
Für geräucherte Wurstwaren erhöhen sich die
Preise um „ —.40
3 . Speck, frisch (roh) oder gesalzen „ 1.95
Ausgel. Schweinefett (reines Schweineschmalz) „ 2.35
3 Schinken.
s. roh (frisch geräuchert) im ganzen „ 2.40
b. gedörrt im ganzen „ 2.80
c. gekocht im ganzen „ 2.60
ck. „ „ Aufschnitt (ohne Schwarte) „ 3 20
4 Murstmarerr:
3. Schwarze Wurst und Blutwurst,
Mindestgewicht 100 g „ 0.15
b. Griebenwurst „ 1 30
c. gewöhnliche Leberwurst (abgebunden)
Mindestgewicht 100 g „0.15
ci. Streichwurst („Frankfurter oder Thüringer"-
Leberwürste) „ 1.80
e Schwartenmagen „ 1.30
t. Weiße Preßwurst „ !.6n
g. Bratwurst, frisch und geräuchert,
Mindestgewicht 70 g „ 0.22
ll. Saitenwurst, 1 Paar, Mindestgewicht 70 g „ 0.18
i. Note Wurst „ 70 g „ 0.18
k. Schinkenwurst zweiter Güte „ 1.50
l. „ erster „ Lyvnerwurst „ l.95
II. Die Gemeinden sind befugt, niedrigere Höchstpreise mit Zustimmung des Oberamts sestzusetzen.
III. Für Schweinefleisch und Wurstwaren, die in den Bezirk eingeführt werden, gelten die Höchstpreise nicht.
IV. Gemäß Z 12 der Bundesratsverordnung über die Verbraucksregelung vom 4. November >915 (N.-G.-Vl. S. 728) wird bestimmt, daß Wurstwaren, für die Höchstpreise nicht festgesetzt sind, nicht hergesiellt werden dürfen.
V. Vorstehende Anordnungen treten mit dem Tag ihrer Verkündigung in Kraft.
Den 26. Mai 1916. Oberammtmann Ziegele.
Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.
Wildbad, den 29 Mai 1916.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
AGrdttW Br AWt 0. km,! MHWen.
Am Dienstag» 6. Juni 1916, nachm, von 1—3 Uhr,
haben die Bäcker und Mehlhändler ihren gesamten Vorrat von leeren Mehlfacken im Mehllockal zur Ablieferung zu bringe a.
Wildbad, den 5. Juni 1916.
Slädt. Mehkaögabestelle.
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