fe«kn Uebereinkommens, durch das Polen sich 1 t. a. verpflichtet, nicht nur seine politische Mion während der Konferenz von Gmua mit dem Vorgehen Rußlands in Einklang zu bringen, sondern auch mit allen seinm Kräfte» auf dieser Konferenz für die juristische Anerken­nung der russischen Regierung seitens derjenigen Staaten zu wirken, die sie nich anerkannt haben. Endlich schafft der Umstand, daß die Staaten, die die Antwort auf die deutsch« Note unterzeichnet haben, und von denen nur Polen, das weder zur großen noch zur kleinen En­tente gehSrt, mit Rußland durch regelrecht abgeschlossenen Vertrag gebunden ist, ihren Regierungen das Recht Vorbehalten, den einen oder anderen Artikel des russisch-deutschen Vertrages nicht anzuerken­nen, einen unerhörten Präzedenzfall, durch den jede dritte Macht sich berechtigt fühlen könnte, einen Vertrag zwischen zwei anderen Mäch­ten zu annullieren. Wollte Rußland diesem Vorgang folgen, so würde eS das unbestreitbare Recht haben, Verträge oder die eine oder andere Klausel, die ihm in zwischen Polen und anderen Mäch­ten abgeschloffenen Verträgen nicht paffen, nicht anzuerkennen. Die russische Regierung hat aber nicht die Absicht, diesen von Polen br- schrittenen Weg zu betreten, und erklärt kategorisch, daß sie in keinem Falle erlauben kann, daß von ihr abgeschloffene Verträge der An­erkennung oder Nichtanerkennung dritter Mächte bedürfen. In Er­wartung Ihrer Antwort (gez.) Tschitscherin.

Die polnische Antwort.

Genua, 26. April. In seiner Antwort auf die Note TschitscherinS bestreitet der Führer der polnischen Delegation, der Minister des Aeußern, Skirmunt, daß die Zustimmung Polens zu der an Deutsch­land gerichteten Note als ein Schritt, der bezweckt, Rußland das Recht zu entziehen, Verträge zu schließen, oder als Angriff auf die Souveränität Rußlands auSgelegt werden könne. Die Zustimmung Polens zu dieser Note sei lediglich der Ausdruck der Teilnahme Polens an einem gemeinsamen Schritt, der dm Schutz vertraglicher Rechte einer Staatengruppe, zu der Polen gehöre, gegenüber einer dritten Macht bezwecke. Das Schlußprotokoll der Rigaer Konferenz der Delegierten Esthlands, Lettlands, Polens und der Sowjetrcgie» rung sei kein Vertrag mit der Tragweite einer Verpflichtung. Polm habe sich nicht verpflichtet, mit aller Kraft auf die Anerkennung der Sowjetregierung hinzuwirken. Vielmehr hätten die Unterzeichner des Rigaer Protokolls sich darauf beschränkt, die Ansicht auszusprechen, daß es im Interesse des wirtschaftlichen Wiederaufbaues Osteuropas angebracht sei, die Sowjetregierung de jure anzuerkennen. Die im Rigaer Protokoll ausgesprochene Ansicht sei nur bestimmt gewesen, den verschiedenen Regierungen vorgelegt, aber nicht von ihnen rati­fiziert zu werden. Die von Polen Unterzeichneten Noten an Deutsch­land vom 18. und 23. April hätten nicht einen von Tschitscherin als unerhört bezeichnet«!! Präzedenzfall geschaffen, aus dem nach Tschit­scherin» Ansicht ein« dritte Macht das Recht haben solle, einm von 2 anderen Mächten geschlossenen Vertrag zu annullieren. Vielmehr habe dieser Schritt die Fähigkeit irgend eines Staates zum Vertrags­abschluß über seine vorher festgelegten internationalen Verpflichtungen hinaus nicht beschränken wollen. Gleich den anderen Unterzeichnern der Noten vom 18. und 23. April habe Polm davon Abstand ge­nommen, sich über die Gesamtheit des russisch-deutschen Vertrags von Rapallo auszusprechen, vielmehr sich darauf beschränkt, auf dm Zu­sammenhang des Vertrags mit der Genueser Konferenz Bezug zu nckmen. Nichtsdestoweniger behalte sich die polnische Regierung aus­drücklich das Recht vor, eine von ihr als angemessen erachtete Hal­tung einzunehmen bezüglich jedes internationalen Aktes, der polnische Interessen berühre. Die von Tschitscherin hervorgehobene Tatsache, Saß die von der russischen Regierung abgeschlossenen Verträge nicht mm ihrer Anerkennung oder Nichtanerkennung durch Dritte abhängen tonnten, beschränke in keiner Weise das Recht dieser Dritten, Ver­träge anzuerkennm oder nicht anzuerkennen.

AmerikanischeBefürchtungen-.

Paris, 26. April. Bei der Begründung ves amerikanischen Heeresbudgets für das kommende Jahr, das, wie gemeldet, eine Mannschaftsstärke von 115 WO Mann oorsieht, hat, lautNew ">ork Herald" Kriegssekretär Werks u. a. erklärt, did europä­ischen Nationen suchten ein neues Gleichgewicht der Mächte zu schassen und es seien neue Kombinationen in per Bildung be­griffen. die weitreichende Wirkungen haben werde». Nichts­destoweniger wäre es der Gipfel der Unvorsichtigkeit, nicht ein- msehen, daß sich aus ihnen eine Lage entwickeln tonne, die msere nationale Sicherheit (?) ernstlich in M lleidenschaft zie­hen würde. Es handelt sich also auch hier um den deutsch- -issischen Vertrag, von dem man fürchtet, daß hm auch vicl- ickit Japan beitreten könnte.

Amerikanische Geschäftspolitik.

Washington, 26. April. (Reuter.) Im We'ßen Haus wird rkrärt, daß Harding erfreut wäre, wenn d>c Leiter der Fe­deral Reserve Bank, Strang, an der internationalen Konferenz er Emissionsbanken teilnehmen wollte. Wie verlautet, würde -nrong nicht als offizieller Vertreter der Vereinigten Staaten ! .ilnehmen, sondern nur als geschäftlicher Unterhändler mit der Absicht Europa wieder herzustellen.

Amerikanische Ansicht über Genua.

Berlin, 27. April. DieVossische Zeitung" bringt einen Artikel ?>:s amerikanischen Finanzmannes Vanderlip, der als Beobachter in Genua über die politischen Konseguenzen der Konferenz folgender­maßen urteilt: Lmte, die die Situation in Genua verstehen, teilen Europa in 2 Parteien ein. Auf der einen Seite steht die Gruppe von Ländern, die eine starke industriell« Bevölkerung haben und oringeu» fremde Märkte brauchen und entschlossen sind, alles in ihren Kräfte» Stehende zu tun, um den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas z» ermöglichen. Zu dieser Gruppe gehören Großbritannien, Deutschland, die skandinavischen Länder, Belgien, Italien und die Tschtcho-Slovakti. Die entgegengesetzte Völkergruppe ist fast aus­schließlich von politischen Zielen beherrscht. Jedes dieser Länder ist, soweit Lebensmittel in Betracht kommen, mehr oder weniger auf sich selbst angewiesen. Diese Länder find imperialistisch gefärbt mit mili­tärischen Gesichtspunkten und unversöhnlichem Antagonismus gegen benachbarte Nationen. Diese Gruppe, die von Frankreich geführt ist, umfaßt auch Polen, Jugoslavie« und Rumänien.

Auch die Syrier komme« «ach Genua.

Genua, 26. April. (Spezialbericht des WTB.) Hier ist ein« syrische Delegation eingetroffen, die der Konferenz ein Memo­randum überreichen will. Sie wünschen wahrscheinlich auch Befreiung von der französischen Besetzung.

Beendigung der Geschäfte der Finanzkommission.

Berlin, 26. April. Wie dieDeutsche Allgemeine Zeitung" mitteilt, wird der deutsche Delegierte der Finanzkommission in Genua, Reichsbankpräsident Havenstein, morgen aus Genua zu- rückkehren, nachdem oie Finanzkommission ihre Arbeiten be­endet hat.

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demgegenüber (d. h. gegenüber 0ic>en Ziffern der deutschen Ab­rüstung) ist die Behauptung eine Vermessenheit, daß Deutschland zur Abrüstung nichts getan habe. Die deutsche Abrüstung ist eine Lei­stung von unerhörter Größe."

Reichsminister Dr. Rathen im (ReichstagSrche vom 24. März d. I.)

Ausland.

Schweres Brandunglück.

Malaga, 26. April. (Havas.) Eine mächtige Feuersbrunst ist heute nacht in einem Zollgebäude ausgebrochen, in dem sich die Woh­nungen der Zivilverwaliung, das Schatzamt, das Finanzamt, die Büros des Generalrats, sowie die Polizeidirektion befinden. DaS Feuer brach in den oberen Stockwerken aus, wo die Unterbeamten wohnen, und griff rasch auf die Treppen über und' schnitt so den einzigen Weg, den die Familien zu ihrer Flucht hätten nehmen kön­nen, ab. Sie konnten nur als verkohlte Leichen geborgen werden. Das Löschmaterial war nur ungenügend und man befürchtet, daß das Feuer auch auf das Erdgeschoß übergreifen wird, in dem sich Sie Magazine der afrikanischen Armee befinden und zahlreiche Explosiv­stoffe angesammelt sind. Das Gebäude bedeckt einen Fiächenraum von 800 Quadratmetern. Malaga ist ein spanischer Hafenplatz nordöstlich von Gibraltar.

Malaga, 27. April. Bei dem Brande des Zollgebäudes sind bisher 17 Tote festgestellt, darunter 4 Verbrannte und 8 Per­sonen, die sich aus den 20 Meter hochgelegenen Fenstern auf die Straße gestürzt hatten.

Die neue irische Krisis.

London, 25. April. Das Hauptquartier des irischen republi­kanischen Heeres teilt offiziell mit, daß Brigadegeneral Adamson von Meuterertruppen erschossen worden sei. Mehrere Offiziere wurden verhaftet. In Irland herrscht allgemein L'e Befürch­tung, daß die Ermordung des Brigadegenerals die irische Krise bcschleunigen werde.

Untergang e res französischen Dampfers.

Brest, 27. April. Der Dampfer,, Albert Taillanüler" (30 000 Tonnen) erlitt vorgestern bei hohem Seegang im Kanal 26 Meilen nordöstlich Sept-Jles Schissbruch. Das Schiff war mit einer Kohlenladung auf der Fahrt von Rotterdam nach Brest begriffen. Die Besatzung bestand aus 3 2 Mann, von denen nur einer, ein Bootsmannsmaat, von dem griechischen Damp­ferPelagi" gerettet wurde. Das Schiff sank in wenigen Minuten. Von den Vermißten fehlt jede Spur.

Deutschland.

Vorbereitung zur endgültige« »Regelung* der oberschlesischen Frage.

Opprl«, 26. April. DieOppelner Morgenzeitucg" erfährt von interalliierter zuständiger Stelle: Die interalliierte Kom­mission unterbreitete der deutschen und der polnischen Regie­rung eine Note, worin sie den deutschen Vertreter Dr. Eckart und den polnischen Minister Saida für den 4. Mar zu einer Besprechung über die Vorbereitungen zur Uebergab« des beletz- te» oberjchlesischen Gebiets an die deutsche und die polnische Regierung einladet.

Oppeln, SS. Aprlk. Ei« von derOppelner Morgenzek«' tung" verbreiteter Aufruf der interalliierten Kommission ans die Bewohner Oberschlesiens aus Anlaß der I^Mrgabe ober­schlesischer Gebietsteile an Deutschland he;D. Polen fordert all« friedliebenden Bllra-^ shr« Ungeduld im Zaum zu halten, unLhr:(sgien Handlungen vorzubeugen und überall und bei je­der Gelegenheit die Sprache der Vernunft zu führen.

Der preußische Schuldienst und der 1. Mai.

Berlin, 26. April. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, ist an den preußischen Schulen am 1. Mat grundsätzlich Unterricht zu halten, da dieser Tag in Preußen kein gesetzlicher Feiertag ist. Bezüglich der Befreiung von Lehrern und Leh­rerinnen vom Dienst am 1. Mai gelten die nach dem Beschluß des Reichskabinetts für Beamte getroffenen Vereinbarungen. Gesuchen von Eltern zur Befreiung ihrer Kinder vom Unter­richt ist zu entsprechen.

Vertagung des Erzbergerprozeffes.

Offeaburg, 26. April. Wie dieOffenburger Zeitung' hört, wird der Erzbergerprozeß infolge Vertagung der Schwurge­richtsperiode um 8 Tage voraussichtlich erst Anfang Juni be­ginnen. Die Untersuchungsbehörde teilt mit, daß die in d,'tt nächsten Tagen über die Erzberger-Angelegenheit veröffcnrlich- t Nachrichten teils richtig, teils unrichtig wiedergegeben worden sind. Sie steht diesen Nachrichten fern. Ueber öen Aufenthalt der Erzbergermörder Schulz und Tillessen nach ihrem Fortgang von Budapest ist nichts mehr bekannt geworden uno es besteht auch wenig Aussicht, ihrer vorerst habhaft zu werden,

Schwere Operation Kapps.

Leipzig, 26. April. Dem Eenerallandschastsdirektor Dr. Kapp, der bekanntlich wegen einer Geschwulst in der linken Augenhöhle operiert werden mußte, mußte, da die Geschwulst bereits große Abschnitte der Augenhöhlenrandung ergriffen hatte, das linke Auge entfernt werden, ebenso die erkrankten Teile des Schädels in großer Ausdehnung. Das Allgemein­befinden Kapps ist entsprechend der Schwere und der langen Dauer der Operation erheblich beeinträchtigt. Die Aerzte hoffen, das rechte Auge zu erhalten.

Die Renten der Kriegsbeschädigten.

Der Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegshinterbliebenen schreibt uns:

In weiten Kreisen ist die Meinung verbreitet, daß di« Kriegsbeschädigten sich gegenwärtig auf Grund der ihnen nach dem Reichsversorgungsgejetz gewährten Bezüge erheblich bes­ser stellen, als es während des Krieges der Fall gewesen ist. Dies trifft jedoch nicht zu. Würde man z.B. entsprechend der Entwertung der deutschen Mark einem Armamputierten nur die Rente gewähren wollen, die auf Grund des alten Mann­schaftsversorgungsgesetzes einem Unteroffizier (Durchschnitts­rente) zustand, so müßte ihm gegenwärtig eine Rente von monatlich 5215 .Zt gewährt werden, denn für eine Goldmarl müssen jetzt 80 Papiermark gerechnet werden, wie es aus der vom Statistischen Reichsamt errechtneten Indexziffer und ans der letzten Note der Reparationskommission sich ergibt. Die Durchschnittsrente eines Armamputierten ohne Kinder in der Ortsklasse -1 beträgt gegenwärtig jedoch nur 330,45 -K mo­natlich. Dabei ist eine Kürzung der Rente auf Grund des Arbeitseinkommens, die bei einem steuerbaren Einkommen von! mehr als 7000 einsetzt, noch nicht berücksichtigt. Vergleicht man die nach dem Reichsversorgungsgesetz gegenwärtig zuste« )ende Rente der Kriegsbeschädigten mit den Höchstsätzen der Erwerbslosenunterstützung, so findet man, daß diese erheblich hinter der Erwerbslosenunterstützung zurückbleibt. Das Stati­stische Reichsamt legt bei der Berechnung seiner Indexziffer stets eine fünfköpfige Familie (Mann, Frau und 3 Kinder^ zugrunde. Errechnet man nach diesen Prinzipien die Reichs« durchschnitterente eines vollständig erwerbsunfähigen Krieg« beschädigten, dem eine Pflegezulage nicht gewährt wird, so er­gibt sich, daß die tägliche Rente um mehr als 16 hinter de« tin Betracht kommenden Höchstsätzen der Erwerbslosemurter» stützung zurückbleibt.

Nur diejenigen Kriegsbeschädigten, die einer Arbeit über­haupt nicht mehr nachgehen können oder nur ein Einkommeq von drei Viertel der Erwerbslosenunterstützung haben, erhalte« durch die Kriegsbeschädigtenfürsorge gegenwärtig auf Grund eines Erlasses des Reichsarbeitsministeriums eine« besondere»! Fürsorgezuschuß. Mit diesem Fürsorgezuschuß wird gerade der Höchstsatz der Erwerbslosenunterstützung erreicht. Daß die Er- werbslojenunterstützung immer nur einen äußersten Notbehelf darstellen und nur eine vorübergehende Maßnahme sein soll, ist auch von seiten des Reichsarbeitsministeriums grundsätzlich anerkannt worden. Die Bezüge der Kriegsbeschädigten müsse» deshalb die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung wesent­lich überschreiten, weil cs sich hier, das hat das Reichsarbeits­ministerium in einem Erlaß vom 1. Dezember 1921 selbst aus­gesprochen, um eine dauernde Unterstützungsbedürstigkeit han­delt. Würde man entsprechend dem Anträge des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegerhinter­bliebenen die Renten um 100 Prozent erhöhen, so wäre damit der tägliche Höchstsatz der Erwerbslosenunterstützung um 13 Mark im Durchschnitt überschritten. Die Renten würden bei Verdoppelung immer noch um mehr als 15 hinter den vom Statistischen Reichsamt für eine Normalfamtlie errechneten täglichen Lebenshaltungskosten Zurückbleiben. Damit wird von amtlicher Seite selbst anerkannt, daß es kein unbilliges Verlan­gen ist, wenn angesichts der ungeheuren Teuerung die Verdop­pelung der gegenwärtigen Gesamtbezüge für all« Kriegsbe­schädigten verlangt wird.

Das Bestreben des Reichsarbettsministeriums geht aber da­hin, denjenigen Kriegsbeschädigten, die im Erwerbsleben ste­hen, eine Teuerungszulage soviel wie gar nicht zu gewähren. Dieser Standpunkt kann um so weniger geteilt werden, als ja die Kriegsbeschädigten nur unter Aufwendung erheblicher Tat­kraft in Ausnahmefällen ein Einkommen wie ein Gesunder er-