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Telephon Nr. 39.
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betr. Gesellenprüsnnge« im Frühjahr 1S02.
1. Die Geselle: prütungcn werben im April oder Mat d. I. abgehalten. Diese Prüfungen sind vn Stelle der LchrlingSprüfungcn getreten.
2. Wer sich der Gesellenprüfung nicht unterzieht, darf als Geschäftsinhaber Lehrlinge erst dann halten und anleilen, wenn er fünf Jahre hindurch sein Handwerk selb, ständig betrieben hat oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung thätig gewesen ist.
3. Der Prüfling hat 1. eine Arbeitsprode und, soweit eS die Prüfungsordnung vorschreibt, auch ein Gesellenstück zu machen, wird 2. in seinen Fachkenntnifsen mündlich und 3. wenn er Gelegenheit hatte sich die erforderlichen Kenntniste zu erwerben, an der Buch- und Rechnungsführung mündlich und schriftlich geprüft.
Die Prüfungsordnung kann bei den Vorständen der gewerblichen Vereinigungen und tm Bureau der Kammer etngesehen werden.
ES steht den Prüflingen frei, sich an der nächstgelegenen gewerblichen Fortbildungsschule auch in Deutscher Sprache, Rechnen und Zeichnen sowie in anderen Schulfächern prüfen zu lassen.
4. Prüfungsorte sind in der Regel die OberamtSstädte. Finden sich aber in einer andern Gemeinde mindestens vier Prüflinge aus demselben Gewerbe oder aus nahe verwandten Gewerben, so werden sie dort geprüft.
5. Als Prüfungsorte für die Lehrlinge deö Oberamts Neuenbürg find zunächst bestimmt:
a) Reuenbürg für die Bäcker, Metzger, Schneider, Schuhmacher, Schreiner und Glaser, Sägmüller, Wagner und Stellar. (Vositzender d. Pr.»A.: Hr. Seilerm. Fr. Gollmer.)
Lehrlinge aus den hier nicht besonders genannten Gewerben. (V. der Pr.-A.: Hr. Seifensiedermstr. Gust. Echlatterer.) Getreidemüller, Dreher, Buchdrucker und Schriftsetzer. (B. d. Pr.-A.: Hr. Stadtpfarrer Hökh.)
Gerber. (B. d. Pr.-A.: Hr. Overpräzeptor vr. Wagner.) Holzbildhauer (V. d. Pr.-A.: Hr. Färbcrmstr. Joh. Schanz.) Brauer, Werkz.- u. Messerschmiede (V. d. Pr.-A.: Stadt- schulth. Hartranft.)
Feinmech.-, Kürschner, Hut- u. Kappenmacher, Photogr., Steinbildb- (V. d. Pr.-A.: Hr. Bäckermst. A. Flammer sen.) Handschuhmacher (V. d. Pr.-A.: Hr. Stadtbaumstr. Scllmer.) Konditoren, Seifensieder, Hafner, Schornsteinfeger, Bürstenmacher, Korbmacher, Goldarbeiter, Buchbinder (V. d. Pr.-A.: Hr. Malermstr. Chr. Fr. Fischle.)
PofamentenmachersB. d. Pr.-A.: Hr. Zimmermstr. K.Feß« mann sen.)
Anmeldeformulare sind unentgeltlich bei den gewerbl. Bereinigungen und vom Bureau der Kammer zu beziehen.
7. Die Anmeldung ist an den Vorsitzenden des zuständigen PrüfnngSanSschnsseS (s. oben Punkt 5) spätestens bis 25- März d- I. einzureichen.
Beizulegen find: n.) ein vom Prüfling selbst verfaßter und geschriebener Lebrnlauf, b) ein LehrzeugniS oder Lehrbrief, v) Zeugnisse über Fortbildung»- od. Fachschulbesuch.
8. Alles Weitere wird den Angemeldetrn von den Vorsitzenden der zuständigen Prüfungsausschüsse mitgeteilt.
Reutlingen, 6. März 1902.
Für die Handwerkskammer:
Der I. Vorsitzende: Der Sekretär:
Chr. Fr. Fischle. R u d. Dietrich.
Vorst'hendeS wird hiemit höheren Auftrages zufolge bekannt gemacht.
Wildbad, den 4. April 1902.
Stadtschultheitzenamt: Bätzner.
b) Calw
v) Nagold
ä) Altensteig s) Horb k) Freudenstadt,
g) Tübingen ,
d) Balingen ,
i) Reutlingen
lc) Nürtingen 6.
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