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Stuttgart. Di Nr. 1 dkS Militär-Ver- ordnungSbiails für 1900 veröffentlicht folgen­des Unmit'klbareS Köntgl. D'kret:

Im Hinblick auf die Waffenthaten der Söhne Württembergs in dem eben verflossenen Jahrhuntert, in Sonderheit in Erinnerung an deren ruhmvolle Teilnahme an dem glor­reichen Kriege, dessen Siegesprcis noch heißem gemeinsamen Ringen der Stämme aus Nord und Süd die Einigung des D-ritschen Volkes war, verleihe Ich den Fahnen und Stan­darten Meines Armeekorps Sekularspang'N, welche am heutigen Tage an den Bändern der mit Loorbeer zu schmückenden Feldzeichen in feierlicher Weise anzubringen sind. Dieses nach einmütigem Beschluß der Deutschen Fürsten den Fahnen und Standarten sämt­licher Kontingente zu teil werdende Erinner­ungszeichen soll ein weiteres Unterpfand für die Einheit und Untrrnnbarkeil des b utschen Heeres und eine Mahnung sein, immerdar festzuhalten an dem Errungenen und in Sturm und Gefahr furchtlos und treu zu stehen zu Kaiser, König und Vaterland.

Stuttgart, den 1. Januar 1900.

Wilhelm.

An das KriegSministerium Schott von SLoltenstein.

Die Ordre des Königs bringt das KriegS- ministerium zur Kenntnis des Königlichen ArmeccorpS.

Stuttgart, t. Jan. Das fürstlich von Wied'sche Erbprinzenpaar ist vorgestern zum Besuche der königlichen Majestäten hier ein» getroffen.

Stuttgart, 2. J>n. Am Hofe wurde per Neujahr»mvrgen durch Gratulationkcour

der K. Hofstaaten und der Angehörigen der K. Familie etngeleitet, worauf feierlicher Kirchgang zur Schloßkirche staitfond. Es nahmen daran teil ihre Majestäten der König und die Königin, die Herzogin Wera mit ihren Töchtern, Prinzessin Olga und Elsa und ihrem Schwiegersohn dem Prinzen Max zu Schoumburg.Lipps, ferner Prinz H-r>manu zu Sachsen Weimar mit Prinzes­sin Olga, Prinz Friedrich zu Wied mit Gemahlin und die Hofstaaten. Außerdem hatten sich die Minister mit andern hohen Staatsbeamte» des diplomatischen Korps, Generale rc. eingefunden. Schon um 9'/r war die Kirche mit Andächtigen dicht besetzt; viele, die später kamen, erhielten keinen Einlaß, Oberhosprediger Prälat v. Bllfinger hielt die Festpredigt, wozu als Text dir Biebelworte: Wir haben hier keine bleibende Stätte, die zukünftige suchen wir, bestimmt worden waren. Der Geistliche warf einen kurzen Rückblick aus das verstoßene Jahr­hundert mit seinen freudigen und schmerz­lichen Ereignissen für unser Königshaus und Vaterland. , mit deren Zukunft er am Schluß des Gottesdienstes GotteS reichsten Segen e> flehte.

Stuttgart, 30. Dez. Der Ausschuß des württemdergilchen LandeSobstbauvereins hat in einstimmigem Beschluß dem Reichsamt des Innern auf Anfrage geantwortet, daß ein Obstzoll nicht im Interesse Württembergs gelegen sei. Dagegen bezeichnet er unter de» jetzigen Verhältnissen billigere Frachtsätze für frisches Obst als wünschenswert.

Stuttgart, 1. Jan. Mit dem bürger­lichen Gesetz'-uche tritt am 1. Januar 1900 eine Neuerung in Kraft, nach welcher ein­

zelnen Personen, die nicht Rechtsanwälte sind, durch eine seitens der Justizverwaltung genossene Anordnung das Verhandeln vor Gericht ein für allemal gestattet werden kann. Nach einer Verfügung solle» diese Personen im dienstlichen Verkehr als Pro­zeßagenten bezeichnet werden.

Cannstatt, 30. Dez. Da die Sportel- bezüge der Gemeinderäte vom 1. Januar an Wegfällen, so wurde in gestriger Sitzung der bürgerlichen Kollegien beschlossen, von der durch eine königliche Verordnung einer Reihe von Slädten eingeräumten Vergünstigung Gebrauch zu machen und den Gemeinde­rätin außer einem Sitzungs-Taggeid von 5 ,/A dieselbe Summe auch für andere Ge­schäftslage zu verwilligen.

Cannstatt, 2. Jan. Vor einigen Tagen fanden hier Knaben beim Spiel im Garlen einer Wirtschaft in Papier eingewickelt 550 Der Besitzer deö Geldes ist noch un­bekannt.

Eßlingen, 2. Januar. (Unfall.) In der NeujrhrSnacht wurde hier ein junger Mann aus Unachtsamkeit durch einen scharf geladenenen Revolverschuß so unglücklich ge­troffen, daß jenem die Kugel quer durch den Unterleib drang und ihn so gesährlich ver­letzte, daß er heute früh um 5 Uhr der Ver­letzung erlag.

Urach, 2 Jan. Ein junger Ehemann muß e seine Unvorsichtigkeit beim Schießen in der Sylvesternacht mit dem Leben büßen. Er wollte seiner Frau das Neujahr an- schießm, band die Pistole an die Hausthüre und zog mit einer Schnur ab. Die über­ladene alte Waffe zersprang und zerfetzte dem Unglücklichen dergestalt den rechten Arm,