lung der Stadt Ulm wichtige Angelenenheit Ist die Erbauung einer zweiten Donaubrücke zwischen Ulm und damit hängt eug zusam­men eine gangbare Verbindung der Bockgosse mit dem Gänsihor. Eine solche Verbindung wird nun wahrscheinlich in absehbarer Zeit ermöglicht, insofern das K. Kriegsministerium die K. Korps-Jntendatur ermächtigt hat, mit der Stadt Ulm wegen Abiretnng des FestungS- gefängnisses in Unterhandlung zu treten.

Pforzheim, 26. Juni. In der letzten Nacht wurde dem Pferdemetzger Boxheimer hier sein Bernerwägelchen entwendet. B. machte sich auf die Suche und fand auf der Kreuzstraße sein Wägelchen mit einem frem­den Pferd bespannt und 2 Männer auf dem Wagen sitzend. Als B- dieselben fragte, Wie sie zu seinem Wagen gekommen, sprangen sie ab und ergriffen die Flucht. Heute stellte sich heraus, daß das Pferd dem Landwirt Weber jr. hier gehöre, welchem dasselbe ebenfalls in letztverflossener Nacht aus dem Stall gestohlen wurde. Nach den Strolchen Wird gefahndet.

Ein nettes Stückchen passierte in einem unweit von Pforzheim gelegenen Watt - orte. Ein Bewohner desselben erhielt von hier aus folgende Einladung:Lieber Schwa­ger. Wir teilen dir schmerzersülll mit, daß deine liebe Schwester sanft verschieden ist. Die Beerdigung findet morgen nachmittag 4 Uhr ohne Fußbegleitung statt." Der Mann las den Brief wiederholt, konnte aber nicht verstehen, was das heißen sollohne Fußbegleitung", bis er endlich auf den Ge­danken kam, das könne vielleicht ohne Stiesel wegen der warmen Witterung sein. Der Brave in seiner Unschuld reiste auch andern TagcS zur Beerdigung, konnte aber den neu­gierigen Blicken seiner Mitreisenden auf der Bahnstation nicht entgehen, als er mit seinem Angstrohr und Kirchcnfrack barfuß dahin- dampfte. Als er bei seinen Angehörigen in Pforzheim eintraf, konnten sich dieselben trotz der Trauer des Lachens nicht enthalten und als endlich der Vetter merkte, daß er der Gegenstand der Unterhaltung sei, da wurde ihm klar, wie dasohne Fußbeglei­tung" zu verstehen sei. Um nun an der Beerdigung teilnehmen zu können, mußte man dem Schwager erst ein paar Stiefel in einem Schuhladen holen.

Mutige Thal. Vor einigen Tagen ist in Neureichenou (im Bay rischen Wald) ein Anwesen vollständig niedergebrannt. Da­bei vollführte der 16jährige Hüterbube Max Schröger eine überaus mutige Thal. Der Junge eilte in die Wohnstube des lichterloh brennenden Anwesens und rettete ein auf dem Tisch schlafendes zweijähriges Kind vom stcheren Tode. Ein vierjähriges Mädchen, daS aus Furcht unter den Tisch gekrochen War, konnte der mutige Junge infolge der furchtbaren Hitze leider nicht mehr retten, so daß es den Tod in den Flammen fand.

München, 26. Juni. Prinzregent Luid pold von Bayern hat dem Prinzen Herrmann von Sachsen-Weimar den St Hubertus- Orden verliehen.

Berlin, 26. Juni. Der frühere konser­vative Parteiführer und Abgeordnete Frhr. v. Hammerstein ist heute aus der Strafan­stalt Moadit entlassen worden. Das gegen ihn am 22. April >896 nach II3:ägiger Untersuchungshaft wegen Betrugs und Ur­kundenfälschung aeiäitte Urteit lameie auf 3

Jahre Zuchthaus, 1600 ^ Geldstrafe und 5 Jahre Ehrverlust, wurde erst am 26. Juni 1896 rechtskräftig, da an diesem Tage die Revision vom Reichsgericht verworfen wurde, v. Hammerstein soll sich während seiner Strafzeit musterhaft geführt haben.

Ein viersüßiges Manöge-Talent. Ein Pferd, das Treppen steigt, beschäftigte am Sonntag Vormittag die Berliner Feuer­wehr in der Bülowstraße. Der Gaul war aus dem Stall durchgegangen und über eine Treppe nach dem Boden hinaufgeftiegen. Alle Bemühungen, das Tier wieder über die Treppe in den Stall zu bringen scheiterten. Man rief deshalb die Feuerwehr, die nach einständtgem Bemühen den Durchbrenner mitteist eines FlaschenzugeS, nachdem man ihm starke Gurten um den Leib gelegt hatte, aus einer Dachlucke wieder gesund auf den Hof schaffte.

Im Gerichtssaale in Würzburg gab cs am Mittwoch eine aufregende Scene. Die Frau eines Realgymnasialprofeffors wurde wegen anonymer Briefe zu einer Geldstrafe und den Gerichtskosten verurteilt. Während des Plaidoyers deS gegnerischen Anwalts wurde der Kläger, ein Lehrer, infolge der Aufregung vom Schlage getroffen. Seine Tochter sank ohnmächtig zusammen.

Ueber ein heiteres Intermezzo, das

sich kürzlich nach Schluß einer ZentrumS- vcrsammlung in KalleneggolSfeld bei Bam­berg ereignet bat, berichtet derNürnb. An­zeiger" wie folgt: Nach Schluß des Vortrags rief ein Bäuerlein dem Redner, Psarrver- weser Martin von Burggrub, voller Be­geisterung zu:Sie, Hochwürden, sollten wir in den Landtag wählen", worauf der Herr Pfarrverweser bescheiden abwehrte mit den Wollen:Da müßt ihr einen Geschei­teren wählen I" Rasch entgegnele das Bäuer­lein :Da sitzen noch viel Dümmere drin." Ob er damit wohl unrecht gehabt hat?!

Raubmord. Bei der 72jährigen Witwe Hermsdorf in Dr-Sden erschien unter dem Vorwände, sich einmieten zu wollen, ein junger Mann, angeblich ein Schlosser. Nachdem Frau HermSdorf längere Zeit mit ihm unterhandelt hatte, muß er sie plötzlich zu Boden geworfen und so lange gewürgt zu haben, bis sie tot war. Dann hat er verschiedene Wertsachen der Ermordeten und ihrer abwesender Afiermieten geraubt und ist entflohen.

Die Erbschaft eines Sonderlings. Vor etwa drei Wochen verstarb in Dessau der aus Berlin gebürtige Rentier Posener. P. war dreißig Jahre lang in Dessau an­sässig gewesen und galt alSgemein als ein Sonderling. Er trug Jahre lang einen und denselben Anzug und lührte die an den­selben notwendigen Reparaturen allein aus. Sein Haus, welches P. allein bewohnie, durfte niemals ein Fremder betreten; er be­reitete sich sein Essen selbst, und seine Woh­nung wurde nie g-reinigt, so daß nach seinem Tode der Schmutz buchstäblich in Schaufeln entfernt werden konnte. Einem Bäcker, bei dem P. täglich für 6 Pfennig Backwaare zu holen pflegte, fiel cs auf, daß sich sein Kunde schon fett drei Tagen nicht mehr sehen ließ. Er benachrichttgte die Polizei und ledere ließ das Haus Posencrs öffnen. Nun wuibe der Renüer ivt aufgesunoc». Eine Herzlävmung hatte seinem Leben ei» Ende gemach!. Während man allgemein an­

nahm, daß der Sonderling nur ein geringes Vermögen besessen habe, wurden zum großen Erstaunen der Beamten in einem Zimmer für ca. 200,000 ^ Wertpapiere, sowie 40,000 Baargeld vorgefunden- Der Verstorbene hat ein Testament hinterlassen, in welchem er einen Teil seines Vermögens für wohlthätige Anstalten bestimmte, während der Nest seinen gesetzlichen Erben, zwei in Berlin lebenden Schwestern zufallcn soll.

In Kiew sollten sieben Arrestanten Möbel aus einem Hotel ins andere über­führen. Dabei entdeckte einer In einem Buffet wohlschmeckende Speiseüberreste, die ste alle für Käse hielten. Alle aßen davon und zwar eine Quantität von 4 Pfund. Sofort trat Erbrechen ein und nach kurzer Zeit gaben sechs ihren Geist auf. Die Uniersuchung ergab, daß alle Gift genossen hatten, welches zur Vertilgung von Natten ausgestellt war. Alle Umgekommenen waren junge Leute.

Aus London wird berichtet: Ein unfehlbares Mittel gegen das Schnarchen hat Mrs. Grace Ramsey, die im Garden- Hotel zu New-Aork wohnt, an ihrem Ge­mahl ausprobieri. Sie hat ihm nämlich, während er schlief und schnarchte, den Hals abgeschnitten. Bet ihrer Verhaftung gab ste zu, den Mord verübt zu haben, will aber durch das Schnarchen geradezu in Raserei versetzt worden sein.

Was ein gebrochenes Herz kostet. Der jungen nach einer Grafenkrone lüsternen Newyorkerin Lesbia Bostwick wurde ein schwe­rer Schimpf gethan. Sie trat als Klägerin gegen den jungen schwedischen Grafen Stern- grannt auf, von dem ste wegen gebrochenen Ehcversprechens 50 000 Dollars Schadener­saß verlangte. Der junge Mann hatte sich mit ihr verlobt. Ihren Angaben zufolge hatte er ihr und ihren Ellern gesagt, seine künftige Gemahlin würde daselbst später ge­sellschaftlich eine gleich glänzende Rolle spie­len. Der Graf schickte ihr aber eines Tages einen Absagebrief, woraus die entrüstete Schöne ihn verhaften ließ und die besagte Klage anhängig machte. Er wurde ins Gc» fängnis gesteckt und mußte, da er als völlig mittelloser Mensch keine Bürgschaft stellen konnte, auch darin bis zur Prozeßverhand­lung bleiben. Die Jury sprach den armen Grafen, dessen schäbige Kleidung in interes­santem Gegensatz zu dem mit Diamanten überladenen Staat der Klägerin stand, aller­dings schuldig, das Herz der stolzen Lesbia gebrochen zu haben, bemaß aber den von ihr erlittenen Schaden nur auf 45 Dollars und 87 Cent.

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