Amtsblatt für öie Stadt Wildbad und zugleich Verkündigungslilstt des Kgl. Remersmts Wildbad.

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Anzeige- und HlnLerHattungsbKrLt für Wildbad und Umgebung.

Der .Wildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwar »Montag, Mittwoch u. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit L 8 Pfennig berechnet.

Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunft.

Der AbonnementS-PreiS beträgt in hiesiger Stadt Vierteljahr. SV Pfg. monatl. 3V Pfg. Durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk Viertels. 1 15 ^

außerhalb des Bezirk» 1 ^ SS. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.

^46 67.

Samstag, de« 10. Juni 1899

^6.

Revier Wildbad.

Die alte Banrenbergsteige kann

vom Montag den 12. d. M. an

wieder befahren werden.

Revier Wildbad.

Am Mittwoch den 14. d. M., morgens 7 Uhr kommt aus der Revieramtskanzlei zum Ver­kauf:

Schlagraum aus Abt. I. 5 Linkensteig, II. 90 Bord. Poliert Wegliuieholz mit dem Scheidholz aus II. 81, Nißhalde unterhalb der Grünhültersteige;

Reinigungsmaterial (meist Derbholz) aus II. 93 Rollwasserhof und II. 100 Vord. Langsteig (je in der Nähe des Roll» Wasserhofs);

Abbruchmaterial (Fiocklinge) vom untern Bröckle der Rollwasserausfahrt beim Lauten­hof, sowie eine zerbrochene Floßtasel bei der Brühiwasserstube im Kleineuzihal.

W i l d b a d.

Bekanntmachnng.

Nachdem die Gewerbekataster (Steuer- kapitale) der neu eingeschätzten Gewerbetrei­benden in der Gemeinde Wildbad durch die BezirksschätzungSkommisston gemäß Art. 98 Abs. 3 des Gesetzes vom 28. April 1873 betreffend die Grund», Gebäude- u. Gewerbe­steuer, festgestellt sind, wird das Ergebnis der Einschätzung gemäß Art. 97 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 1 dieses Gesetzes 21 Tage lang vom 13. Juni bis 3. Juli zur Einsicht der Beteiligten aus dem Rathaus aufgelegt sein.

Jedem Unternehmer eines Gewerbes steht bezüglich seines SteueranschlagS (Sleuer- kapitalS) das Recht der Beschwerde zu. (Ge­setz Art. 97 Abs 2.)

Elwaige Beschwerden, welche die Beteilig­ten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das Steuerkollegium, Abt. für direkte Steuern, zu richten und längstens bis zum 6. Juli 1899

bei dem OrtSvorsteher zur Weiterbeförderung anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts noch sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2, und Art. 97 Abs. 3.)

Den 9. Juni 1899.

Stadtschultheitzenamt:

Bätzner.

ZreitvUjg- I-enem-hr Mitöbaö.

Die Chargierten der Freiwilligen Feuerwehr versammeln sich

morgen Sonntag früh halb 7 Uhr

vor dem Theater.

Anzug: Uniformsrock und Mütze.

Den 9. Juni 1899.

Das Commando.

Miiitlir-Becci» WildbadKönigin Charlotte."

Den Mitgliedern, welche den am 18. Juni d. IS. in Gmünd statifindenden

Bundestag des Württemd. Knegerbundes

besuchen wollen, wird freie Eisenbahnfahrt auS der Vereinskosse gewährt und wollen sich dieselben bis längstens 12. Juni beim Casster Christoph Treiber

melden.

Der Vorstand.

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