Die Formalitäten de, der Papstwahl.
Die Papjtwuhl erfolgt am 12. Tage nach der rechtmäßigen Erledigung des päpstlichen Stuhles (Tod des Papstes oder Verzichtleistung auf das Papsttum) in Rom. Zur Wahl berechtigt sind nur die in Rom erschienenen Kardinale. Diese beziehen am II. Tage das sog. Konklave, d. h. eine Reihe von zusammenhängenden Gemächern (je zwei für jeden Kardinal, der einen Sekretär und einen Kammerdiener mitbringen darf), die von der Außenwelt ganz abgeschlossen werden. Wählbar ist grundsätzlich jeder zum Vernunstgebrauch gelangte, rechtgläubige Katholik, der zum Empfang der Weihen tauglich ist. Dem Herkommen gemäß wird der Parst seit Bonifatius »X. (1389 bis 1404) aus dem Kreise der Kardinale gewählt. Außerdem hat sich seit Klemens vil. (1523—1584) die Gewohnheit herausgedildet. einem Italiener die Stimme zu geben. Die Wahl selbst findet in einer hiezu besonders eingerichteten Kapelle statt und kann aus drei,ache Weise erfolgen, nämlich entweder durch Zurus (wenn alle Wähler ohne Ausnahme einstimmig und laut erklären, ein Genannter solle Parst werden) oder durch Kompromißwahl, wenn die Wähler aus ihr Wahlrecht zugunsten eines kleineren Kreises aus ihrer Mitte (ungerade Zahl von 3—8 Kardinälen, denen die übrigen selbst das Wahlversahren vorschreiben dürfen, verzichten oder durch geheime Stimmzettelwahl. Das letztere Wahlversahren bildet naturgemäß die Regel. Seit dem Beginn der Neuzeit beanspruchten katholische Landessiirsten das Recht, beim Konklave vor der entscheidenden Stimmabgabe gegen die Wahl eines ihnen weniger angenehmen Kandidaten durch einen Kardinal Einspruch erheben zu lasten. Dieses Ausschließungsrecht (Exklusive) wurde im 18. und 19. Jahrhundert wiederholt erfolgreich geltend gemacht. Das letztem«! geschah es bei der Wahl Pius X., wo der Karinal Puzyna von Krakau ein Veto eegen die etwaige Wahl des früheren Staatssekretärs Leos XIII., Rampolla im Namen des Kaisers von Oesterreich einlegte. Pius X. »erbot 1904 unter Strafe der Exkommunifation allen Teilnehmern an einem Konklave. in Zukunft von der Exklusive, sei es auch nur in Form eines Wunsches. Gebrauch zu machen.
Am Morgen des ersten Konklavetages versammeln sich die Kardinäle aus ein Glockenzeichen in der Wahlkapelle.
Dort wird das hl. Meßopfer dargebracht und die Kardinäle empfangen die hl. Kommunion. Darauf wird der Wahlakt durch die Anrufung des hl. Geistes (Veni creator) eingeleitet Aus den Kardinälen selbst wird durch das Los ein Wahlvorstand bestimmt. Dann füllen die Wähler den vorgedruckten Wahlzettel aus. Sie schreiben den Namen des zu Wählenden mit verstellter Handschrift und benutzen als Unterschrift irgend eine Zahl und einen Satz (etwa: 18. Gloria in excelsis Deo). Ter Wahlzettel wird dann versiegelt, aber wieder mit irgend einem Siegel (Zahlen. Buchstaben, ein Bild u. dergl.), das den Benutzer nicht verrät. Darauf trägt jeder Kadinal den Wahlzettel selbst zum Altar, aus dem ein großer Kelch steht, der als Wahlurne dient. Er kniet nieder, betet eine kleine Weile, steht dann aus und leistet mit lauter Stimme folgenden Eid: „Ich rufe Cristum den Herrn, der mich richten wird, zum Zeugen an. daß ich den wähle, von dem ich vor Gott die Ueberzeugung habe, man müste ihn wühlen." Nach diesen Worten legt er seinen Stimmzettel in die Wahlurne. Jedoch darf keiner sich selbst die Stimme geben. Von den im Konklave kranklieoenden Kardinälen wird der Stimmzettel durch drei eigens durch das Los bestimmte Kardinäle in verschlossener Büchse ab eholt. Nach Schluß der Stimmabgabe werden die Wahlzelle! in der Urne durch- einandergeschütrelt und dann gezählt. Stimmt die Zahl der abgegebenen Wahlzettel, so werden sie verlesen, und -alle Kardrnäle notieren das Wahlergebnis. Daraus werden die Wahlzetkel auf einen Faden gezogen, nochmals überprüft und schließlich verbrannt. Zur Gültigkeit der Wahl ist seit Alexander Hl. (1159—1181) Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ist diele Mehrheit nicht erreicht worden, so muß die Wahl nachmittags oder schließlich an den folgenden Tagen so oft von neuem begonnen werden, bis das Ziel erreicht ist.
Nach rechtmäßig erfolgter Wahl wird der Gewählte von dem ersten Kardinal (Kardinaldekan) gefragt, ob er die Wähl annehme. Bejaht er dies, so wird er weiter nach dem Namen gefragt, den er als Papst führen will. (Johann ^ll. 955—964, war der erste, der seinen Namen sLktavianj änderte. Seit dem 11. Jahrhundert ist die Namensänderung zur feststehenden Sitte geworden). Darauf verkündet der erste Kardinaldialon vom Balkon herab dem versammelten Volke Vas Wahlresultat mit den Worten: „Ich verkünde euch eine große Freude: Wir haben einen Papst, den erleuchtetsten und ehrwürdigsten Herrn Kardinal N.N.»
der sich den Namen.beigekegk hat.- Unterdessen steckt
der Kardinaldekan dem Neugewählten den Fjscherring an und geleitet ihn in die Sakristei. Hier wird er mit den päpstlichen Gewändern bekleidet („Immantalion"). Vor dem Altäre, in der Wablkapelle fitzend, empfängt er dann die erste Huldigung der Kardinale, die ihm Fuß und Hand küssen, woraus die Umarmung erfolgt. Nach dem Gesang des Tedeum erteilt der Heilige Vater „Urbi et orbi" (der Stadt und dem Erdkreise) den päpstlichen Segen.
Die Krönung des neuen Papstes erjolgt in der Regel am folgenden Sonn- oder Festtage in Verbindung mit der feierlichen Bcnediktion. Beim Einzüge in die Kirche zündet der Zeremoniar dreimal vor dem Hl. Vater We'-o an und spricht dazu die Worte: „Pater sancte. sit transtt glorm munde", d. h. Heiliger Vater, so vergeht der Nubm der Welt. Während des Pontifikalamtes das vom Parste gefeiert wird, sprechen drei Kardinalblschöse über ihn ein Weihegebct, in dem sie nach dem Ctaffelgebet den Hl. Geist über ihn Herabrufen. Vor der Epistel wird ihm am Grabe des hl. Arostelfürsten Petrus unter Anrufung zahlreicher Heiligen ein langes Leben und Gottes Hilfe erfleht Nach dem Amte findet die feierliche Krönung statt Der Papst sitzt aut einem Throne. Der zweitälteste Kardinaldiakon nimmt ihm die Mitra vom Haupte und der älteste krönt ihn mit dem Parstdiadem, indem er dabei die Worte spricht: „Empsanae die mit drei Kronen geschmückte Tiara und wisse, daß Du Vater bist der Fürsten und Kö"iae. Lenker des Erdkreises. Stellvertreter unseres Herrn Jesus Christus dem Ehre und Ruhm sei in alle Ewiokeit." Das Volk ruft hiebei „Kyrie eleison!". Den Abschluß bildet die Verkündigung eins vollkommenen Ablasses.
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D!e Beisetzung des Papstes.
Rom, 25. Jan. Das Kardinalkollegium bat honte beschlossen, daß die Bestattung der sterblichen Ueberreste des Papstes morgen Donnerstag um 8 Uhr Nachmittaas stattfinden soll. Das Kollegium bestimmte auch, daß der Feierlichkeit nur die Kardinale, das diplomatische Korps und Vertreter der römischen Patrizierschast beiwohnen sollen. ___
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