Geschäftsstelle des KonmmnalverSandes Neuenbürg.

fSr die Textil- und Schnhnotstandsversorgung der minderbemittelten Bevölkerung.

1. Der Bezug von Textil- und Schuhnotstandsware, sog. Kommunalware ist abhängig von dem Besitz einesBe­rechtigungsscheins" der von den örtlichen Bezugsscheinstellen (Schultheißenämter) unter Benützung der Vordrucke deF Kom­munalverbands erteilt wird.

Die Berichtigungsscheine müssen vorschriftsmäßig aus­gestellt, mit der Unterschrift des zuständigen Beamten, sowie mit dem Dienststempel versehen sein. '

2. Anspruch auf Textil- und uhnotstandsware haben die Minderbemittelten.

Als minderbemittelt im Rahmen der Einkommens- grenzen werden angesehen:

sr) alleinstehende Personen mit weniger als 3000 DU. Einkommen,

b) Haushalte bis zu 4 Personen mit weniger als 5000 Mark Gesamteinkommen,

o) Haushalte mit mehr als 4 Personen und weniger als 7000 Mk. Gesamteinkommen.

Für die Abgrenzung des KreiseS der Minderbemittelten können jedoch die Einkommensgrenzen allein nicht maß­gebend sein, es mästen vielmehr gewisse Umstände wie Fa­milienstand, Kinderzahl, Art des Vermögensbesitzes (Grund­besitz oder Kapitalvermögen) oder Krankheit mit m die Wag schale gelegt werden. Auch ist zu berücksichtigen, daß die in letzter Zeit vorgenomrnenen Gehalts- und Lohnerhöhungen sür Beamte, Angestellte und Arbeiter keine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage derselben bedeutet, sondern zur Aus­gleichung der Teuerung gegeben sind und daß deshalb die starre Festhaltung der Einkommensgrenzen für sie eine Härte bedeuten würde.

Eine eingehende gewissenhafte Prüfung der Verhältnisse der Minderbemittelten muß den Ortsvorstehern bei der Knapp­heit der Waren zur besonderen Pflicht gemacht und weiter­hin verlang: werden, daß zur Feststellung der Bezugsberech­tigungen eme Kommission heranzuziehen ist, die in der Regel die Lebensmittelkornmission sein kann.

Es wird empfohlen die als minderbemittelt anzusehenden Personen in einem Verzeichnis zusammenzustellen und die er­teilten Berechtigungsscheine fortlaufend darin zu vermerken.

3. Für jeden Gesuchsteller, sowie für jede Waren-Ver- teilung ist ein besonderer Einzelberechtigungsschein auszustellen. Dauer- oder Sammelberechtigungsscheine, die nicht vorschrifts­mäßig sind, oder die von auswärtigen Kommunalverbänden herrühren, dürfen Notstandswaren nicht abgegeben werden

4. Der Verkauf der Notstandsware ist dem einschlägigen Kleinhandel zu übertragen. Gemeinden, in denen der ein­schlägige Kleinhandel nicht vertreten ist, können eigene Ver kaufsstellen einrichten.

5. Die Kleinhändler und Gemeindeverkaufsstellen, bei denen die Berechtigungsscheine zur Einlösung gelangen, haben dieselben dadurch zu entwerten, daß sie die Scheine mit ihrem Stempel, bezw. mit dem Stempel ihrer Firma versehen.

6. Zum Zweck der Kontrolle der vorschriftsmäßigen Durchführung der Notstandsversorgung haben die Kleinhändler am Schlüsse jeden Monats sämtlich? von ihnen eingelösten Berechtigungsscheine an die Gemeinde des Ausstellungsorts zurückzuliefern.

Die Gemeinden sind verpflichtet, die zurückaelieferten Berechtigungsscheine zu sammeln und ebenfalls monatlich an die Geschäftsstelle des Kommunalverbands einzusenden.

Den 26. März 1920. Oberamimann: Bullinger.

OberamLsstadt Neuenbürg.

Aufruf

z»m Eintritt in die sreiw. Feuerwehr.

Feuerwehrpflichtige Einwohner, welche bei der hiesigen rerw. Feuerwehr noch nicht eingeteilt sind, werden aufgs- ordert, sich bis spätestens 1. April ds. Js. hier (Zimmer 2) zu melden. Wer sich nicht meldet, hat eine Feuerwehr­abgabe in Höhe von bis zu 20 Mk. zu entrichten. Die Feuerwehrpflicht dauert vom 18. bis 50. Lebensjahr.

Stadtschultheitzenamt: Knödel.

StSdt. ZMenarSettsschnle Neuenbürg.

Der rreu

beginnt am Montag, de« 48. April, 8 Uhr vorm.

Anmeldungen, auch der schon Vorgemerkten, wollen bis pätesteus 1. April bei Frau Klara Schnepf abgegeben werden

Schulvorstand: Vollmer.

Die hiesige Gemeinde hat aus dem Gemeindewald zu verkaufen:

NadelstamMtzvlz:

29 Forchen, 244 Tannen und Fichten, 1 Lärche; Nadel-Langholz: 28,59 1. Kl., 68,73 2. Kl., 93,73 3. Kl., 34,77 4. Kl., 8.07 5. Kl., 0,33 6. Kl.;

Nadel Sägholz: 7,25 1. Kl.. 18,38 2. Kl., 4,53 3. Kl.; Lanbstammholz:

6 eichene Abschnitte, 4 Buchen: eich.: 2,24 1. Kl 1,21 2. Kl.. 0,47 3. Kl.; buch.: 1.47 2. Kl.. l,23 3. Kl.

Die bedingungslosen, in ganzen Prozenten der Taxpreise von 1920 ausgedrückten Angebote, sind spätestens bis

31 März 1S2V. abends 7 Uhr,

deim Schultheißenamt abzuqeben.

Auf die Bekanntmachung der Zentralstelle für die Landwirtschaft, betr. die

Abhaltung «an Unterrichtsburse« im Hufbeschlns,

r>om 11. März 1920 (Staatsanzeiger Nr. 65) wird auf­merksam gemacht. Anmeldungen zur Aufnahme in die Kurse find bis 10. April ds. Js. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschrifts­mäßig einzureichen.

Neuenbürg, 25. März 1920. Oberamt:

Bullinger.

Auf die Bekanntmachung des Arbettsministerinms

Aber die

Abgeltmg von Ansprüchen gegen das Reich

vom 14. März 1920, Staatsanz. Nr. 63, wird hingewiesen. Den 25. März 1920.

Oberamt Neuenbürg.

In Freiolsheim, Bez.-Amt Rastatt, ist die

Mml- «»d MueOmhe umgebrochen.

Neuenb ürg, den 25. März 1920. Oberamt.

Conweiler

Stangen-Verkaus.

Aus Gemeindewald Dennacherweg und HänleSmad kommen am - ^

Mittwoch, den 31. März, abends 7 Uhr

auf dem Rathaus im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf

64 Stück Baustangen 1. und 2. Klaffe,

89 Gerüststange»,

119 Ausschußstange»,

eine Partie Hag-, Hopfen- und Reisstangeu

Den 26. März 1920.

Gemeinderat.

Gemeinde Schwann.

Gemeinde Engetsbraud.

AmnchoWeckus.

^ Am Dienstag, den 6 April 1920 kommen auf dem Rathaus im schriftlichen Aufstreich zum Verkauf:

Langholz: 914 Stück mit 35,76 Fm. 1. Kl., 185,47 Fm.

2. Kl., 313,05 Fm. 3. Kl.. 152,94 Fm. 4.5 75,86 Fm. 5. Kl. und 9,82 Fm. 6. Kl.

Sägholz: 13,94 Fm. 1. Kl., 13,84 Fm. 2. Kl. und 5,91

3. Kl.

Die verschlossenen, vom Bieter Unterzeichneten, beding­ungslosen, auf die einzelnen Lose in ganzen Prozenten aus- gedrückteu Angebote wollen bis nachmittags 2 Uhr mit der Aufschri.rNadelholz-Stammholz" auf dem Rathaus einge­reicht werden.

Auszüge auf Bestellung durch ForstwartZeller, Salmbach. Den 25. März 1920.Schvltheißenamt.

W i l d - ab.

Bekanntmachung

betr. die Hundeabgabe.

Die Hnndebesitzer werden aus ihre Pflicht zur An- und Abmeldung auf die Zeit

vom 1. bis IS. April

aufmerksam gemacht.

Aus den 1. April haben diejenigen Steuerpflichtige» Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter halten, ohne schon im Vorjahre einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am t. April mehr steuerpflichtige Hunde halten, als sie im Vorjahre angezeigt und versteuert haben. Diese An­zeige ist spätestens bis 15. April bei der Gemeindebehörde zu machen.

Wer am 1. April einen in dem Vorjahre versteuerten Hund nicht mehr hält und auch keinen anderen Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon bis spätestens 15. April Anzeige zu machen. Die Unterlassung dieser hat zur Folge, daß der Steuerpflichtige die Abgabe für das neue Steuerjahr fortzuentrichten hat.

Wer nach dem 1. April einen über 3 Monate alten Hund zu halten beginnt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern von demselben bisher versteuerten Hundes tritt, binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahre an für den Rest des Steuerjahres die bgabe zu entrichten, ohne. Rücksicht darauf, ob der Hund chon von dem, der ihn früher hielt, auf dieselbe Zeit ver­teuert worden ist. Sobald ein Hund, der bisher unangezeigt ge­ilieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, ist in gleicher Weise binnen 3 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Abgabe für den Rest des Steuerjahrs zu entrichten. Nur in dem Falle, wenn je­mand im Laufe des Steuerjahrs (nach dem 1. April) einen euerpflichtigen Hund zu halten beginnt, diesen aber am 1. des nächsten Vierteljahres nicht mehr besitzt, tritt eine Steuer­pflicht nicht ein.

Steuerpflichtig ist derjenige, welcher den Hund hält, gleichgiltig, ob er zugleich Eigentümer, oder ob er Mieter, Entleiher, Verwahrer des Hundes ist, es genügt, daß er in eigenem Interesse durch Gewährung von Obdach und Unter­haltung die Sorge für den Hund übernommen hat.

Wer die Anzeige eines zu versteuernden Hundes inner­halb der vorgeschriebenen Zeit unterläßt, wird mit dem drei- achen Betrag der aefährdeten Abgabe bestraft - Wildbad, den 18. März 1920.

Stadtschultheitzenamt:

Baetzner.

Altburg.

Stammholz- Verkauf.

werden verkauft:

Forchen: Langholz: 9,75 Fm. 2. Kl., 75,28 Fm. 3. Kl., 78,97 Fm. 4. Kl., 11,02 Fm. 5. Kl.; Sägholz: 3^2 Fm. 2. Kl., 1,04 Fm. 3. Kl.;

Tannen: Langholz: 16,54 Fm. 1. Kl., 42,98 Fm. 2. Kl., 64,12 Fm. 3. Kl., 34,73 Fm. 4. Kl., 23,35 Fm. 5. Kl.;

Sägholz: 3,06 Fm. 2. Kl., 2,30 Fm. 3. Kl.

Offerten wollen nach der heurigen Forsttaxe für Hirsau, in ganzen Prozenten ausgedrückt, bis spätestens

Samstag, dm 3. April 192V, nachmittags 2 Uhr,

beim Schultheißenamt eingereicht werden.

Den 26. März 1920.

Geweinderat.

Neuenbürg

Fleißiges, ehrliches

bei gutem Lohn für sofort »der 1. April gesucht.

Wälder ziehrmgSheim Aalkenburg.

Waldrennach.

Einen

MWWWg,

einen

Oken,

und einen

Vackokrn

zu verkaufen

Ott- Beck.

wieder

prima Qualität, si

eingetroffen bei'

Felix Rall.

Schwann. Eine rehfarbige

mit zwei Junge«, lonne ewige Zentner schöne zarte

Wirrterrettige

hat zu verkaufen Emil Gentner, Gärtnerei

Zwangs-Versteigerung.

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, die in Ansehung der auf Markung Calmbach belegenen, im Grund­buch von da, Heft 671, Abteilung I Nr. 13, zur Zeit der Eintragung des Versteigerunasvermerkes auf den Namen der acht Kinder der verst. Christine Pbilippine, geb. Bott, Ehefrau des Hauers Matthäus Weit in Calmbach,

1. Philippine, Ehefrau des Johann Bott, Flößers

in Galizien, .

2. Jakob Weil in Amerika,

3. Johann Weik in Bach im Oberelsaß,

4. Marie Weik in Calmbach,

5. Christof Weik, Holzhauer in Calmbach,

6. Luise Weik in Amerika.

7. Elisabethe Friedevike Weik in Amerika,

8. Wilhelm Weik in Calmbach, zu je >/s, eingetragenen Grundstücke:

-gevieinderätlich geschätzt am II. März 1820 zu

Parz. 493: 5 a 65 gm Acker im Staigacker . 300 JL

Parz. 822. 9 a 47 qw Acker und Grasrain am

Hengstberg, ob de: Höfenerstraße . 3000 Parz. 235: 6 a 89 gm Wiese in Ailenswiesen 600 besieht, sollen diese Grundstücke am

Montag, den 31. Mai 1920, nachmittags 2V- Uhr,

auf dem Rathause in Calmbach versteigert werden.

Der Versteigerüngsvermerk ist am 20. Februar 1920 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungs­termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzu­melden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des ge­ringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des

widrigenfalls für das Recht, der Stelle des versteigerten Gegen-

Verfahrens herbeizuführen,

Versteigerungserlös an die standes tritt.

Wildbad, den 24. März 1920

Komm ist 8r: Bezirksnotar Brehm.

GkWeint der Stadt Stuttgart.

Letzter EinlSsrrugotag : 30. April 1920

für die Geldsckeine zu SO Mk.. 2*. Mk. «NV 5 Mk.;

ferner für die SO Psg.-Scheine von grünlicher Farbe mit dem Aufdrucknur gültig bis 30, Juli 1919".

Gültig bleiben nur noch die 50 Pfq.-Scheine mit dem Rathausbild in blau-gelber Farbe bis 31. Juli 1921. Stattgart, 11. März 1920. Stadtschultheitzenamt.

Lautenschlager.