der beiden Kabinette steht noch aus. Was Bulgarien anlangt, so darf man der absoluten Ablehnung der russischen Wünsche sicher sein. Trotz der Rußland nicht abgeneigten Stimmung Rumäniens bewegt sich das Kabinett Bra- tianu, das das Heft in Händen hat, in den Anschauungen des Heimgegangenen Königs, der in einer solchen Aben- teurerpolitik den Untergang des Königreichs erblickte.
Wie der „Nieuwc Rotterdamsche Courant" meldet, hat in Rumänien ein aus Sofia eingegangener Bericht, Rußland wolle für den Fall, daß Bulgarien mit Serbien ein Bündnis gegen Oesterreich-Ungarn und die Türkei schließe, Bulgarien einen Teil Mazedoniens und außerdem auch den im Frieden von Bukarest an Rumänien abgetretenen Teil der Dobrudscha verschaffen, Aufsehen und große Erregung verursacht. Tie Politiker, die für Deutschland und die Donaumonarchie eintreten, stützen sich auf diese Nachricht, um nachzuweisen, daß Rumänien von russischer Seite nichts zu erwarten habe, daß im Gegenteil Rußland Bulgarien selbst auf Kosten Rumäniens bereichern wolle.
Japan und China.
GKG. Kopenhagen, 11. Nov. Politiken meldet: Japan fordert von China die Entfernung seiner Truppen aus der Provinz Schantung, dessen Besetzung zur Sicherung Tsingtaus vorübergehend von Japan erfolge.
Weitere Nachrichten.
Ankere Jugend.
WTB. Berlin, 11. Nov. Im Reichsanzeiger erläßt der Unterrichtsminister eine Bekanntmachung, in der er die ihm unterstellten höheren Lehranstalten auffordert, in den einzelnen Unterrichtsstunden durch stetige Bezugnahme auf die Großtaten unteres Volkes und aup!ie gewaltigen Leistungen unserer tapferen Heere in die Seelen der Jugend den Samen vaterländischer Begeisterung einzupflanzen.
Unfern Feinden ist nichts heilig.
WTB. Berlin, 11. Nov. (Nicht amtlich.) Ein Beweis dafür, daß den belgischen Soldaten der schwerste Völkerrechtsbruch, nämlich der Parlamentärmord direkt besohlen worden ist, wird durch ein Dokument erbracht, das in einem Eisenbahnsort von Antwerpen aufgefunden worden ist. Darin wird ausdrücklich jedem, der ein ständiges Festungswerk besetzt hält, verboten, in Verhandlungen mit feindlichen Parlamentären einzutreten. Es solle ohne jede Ausnahme auf jeden feindlichen Parlamentär Feuer gegeben werden, der sich dem Festungswerk nähert.
Mutmatzungen über unsere 42 Zentimeter- Geschütze.
GKG. Der „Neuen Züricher Zeitung" wird geschrieben:
„Die Verwendung schwerer Geschütze spielt im gegenwärtigen Kriege eine große Rolle. Außerordentliches Aufsehen erregen die 42 Zentimeter-Geschütze der deutschen Armee. Ueber die Dimensionen dieses Geschützes ist man nicht unterrichtet, und die kursierenden Angaben verweisen eher auf eine große Kanone, statt auf einen Mörser. Die Firma Krupp offeriert in ihrem Katalog 1913 Kanonen großen Kalibers mit folgenden Angaben: Kaliber 40,64 Zentimeter, S-eelenrohrlänge 20,320 Millimeter, ganze Rohrlänge 21,375 Millimeter, Gewicht des Rohres 104,100 Kilogramm, Geschoßgewicht 920 Kilogramm, Gkschützladung 339 Kilogramm, Mündungsdungsgeschwindigkeit des Geschosses 900 Sekundenmeter. Das Geschoß soll in der Nähe der Mündung einen Panzer von 1366 Millimeter durchschlagen. Nach den spärlichen Mitteilungen in den Fachschriften errechnet sich die größte Schußweite zu 47 Kilometer. Am Ende verbleibt noch eine Energie, die genügt, um einen Panzer von 450 Millimeter zu durchschlagen. Der größte Flug beträgt 13,600 Meter. Für den Eisenbahntransport erfordert das Rohr allein acht Achsen. Mörser sind Steil- 1«uergeschütze. Wenn wir eine verhältnismäßig große Rohrlänge und einen hohen mittleren Gasdruck einsetzen, so erhält man für einen 42 Zentimeter-Mörser folgende Daten: Kaliber 42 Zentimeter, Seelenrohrlänge 5 Meter, Geschoßgewicht 800 Kilogramm, Mündungsgeschwindigkeit
340 'Sekundenmeter, Rohrgewicht"' 80 OVO Kilogramm, ,arößte Schußweite 14,5 Kilometer, entsprechende Flug- 'yöhe 4400 Meter. Die Energie am Ende der Flugbahn genügt für Panzer vyn .140., Millimeter Ticke."
^ Bekanntmachung
betreffend die Verordnungen des Bundesrats über die Höchstpreif für Hafer, fowie über die Regelung des Absatzes von Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei.
I. Bekanntmachung über die Höchstpreise für Hafer.
Vom 5 November 1914 (R-Gef-Bl. S. 469.)
Aus Grund von 8 Z des Gesetzes, betreffend Höchstpreis« vom 4. August 1914 (Reichsgefctzbl. S. 938) >n der Fastun der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1914 ^Reichsgesetzbl. L 458) hat der Bundesrat folgende Verordnung erlassen:
8 1 -
Der Preis für die Tonne inländischen Hafers darf im Groß Handel nicht übersteigen in:
Aachen
22 l
Berlin
212
-
Braunschweig
217
Bremen
219
Breslau
204
Bromberg
206
-
Kastei
218
Köln
221
Danzig
207
Dortmund
223
Dresden
212
Duisburg
222
Emden
218
Erfurt
217
Frankfurt a. M.
221
Gleiwitz
202
Hamburg
217
Hannover
218
Kiel
216
Königsberg i. Pr
204
Leipzig
214
V..
Magdeburg
216
Mannheim
22 ?
München
220
Polen
205
Rostock
210
Saarbrücken
224
Schwerin i. M.
210
Stettin
209
Straßburg i. Elf.
223
Stuttgart
220
Zwickau
215
Der Höchstpreis gilt nicht für Saathafer; das Nähere bestimmt der Bundesrat.
8 2 .
In den !m Z 1 nicht genannten Orten (Nebenorte) ist der Höchstpreis gleich dem des nächstgelegenen im 8 1 genannten Orts (Hauptorts).
Die Landeszentralbehörden oder die oon ihnen bestimmten höheren Verwaltungsbehörden können einen niedrigeren Höchstpreis festfetzen. Ist für die Preisbildung eines Nebenorts ein anderer als der nächstgelegene Hauptort bestimmend, fo können diese Behörden den Höchstpreis bis zu dem für diesen Hauptort festgesetzten Höchstpreis hinaufsetzen. Liegt dieser Hauptort in einem anderen Bundesstaate, so ist die Zustimmung des Reichskanzlers erforderlich.
8 3 -
Ein nach den 88 1 und 2 in einem Orte bestehender Höchstpreis gilt für die Ware, die an diesem Orte abzunehmen ist.
8 4.
Als Großhandel im Sinne der 88 1 bis 3 gilt insbesondere der Verkehr zwischen dem Erzeuger, dem Verarbeiter und dem Händler.
8 5 .
Die Höchstpreise bleiben bis zum 31. Dezember 1914 unverändert, von da ab erhöhen sie sich am 1. »nd 15. seden
Monats um eine Ma»k fünfzig Pfennig für oie Tonne.
' 8 6 .
Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne nack uno für Barzahlung bei Empfang; wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu zwei Prozent Jahreszinsen über Reichsdankdiskont hinzugeschlagen werden. Sie schließen die Kosten der Verladung und des Transports büs zum Güterbahnhof, bei Wassertransport bis zur Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes des
Abnahmeorts in sich.
8 ?.
Diese Verordnung tritt am 9. November 1914 in Kraft.
Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
II. Bekanntmachung, betreffend Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei.
Vom 5. November 1914. (R.Ges.Bl. S. 471.)
Der Bunbesrat hat «auf Grund des 8 3 des Geiekes über
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Mnimni, men usw. vom 4. August 1914 (Relchsgesetzbl. S. 937 «" gende Verordnung erlassen: - 1 -
8 1 -
Wer Erzeugnisse der landwirtschaftlichen oder gewerblichen Kartoffeltrocknerei herstellt oder durch andere Herstellen läkt (Trockner), darf die Erzeugnisse bis zum 30. September igis nur durch die Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschast mit be. schrünkter Haftung in Berlin abfetzen.
Jeder Trockner ist berechtigt, der Trockenkartoffel-Verwertungsgesellschaft m. b. H. unter den Bedingungen des Geielv schaftsvertrags beizutreten.
8 2.
Hinsichtlich der Verwertung der zur Verfügung gestellten Erzeugnisse durch die Gesellschaft unterliegt der'Trockner der von dem Rechte, Gesellschafter zu werden, keinen Gebrauch gemacht hat, denselben Bedingungen wie die Gesellschafter mit der Maßgabe, daß über Rechtsstreitigkeiten zwischen ihm und der Gesellschaft die ordentlichen Gerichte entscheiden.
8 3-
Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerek im Sinne dieser Verordnung sind:
a) Kartoffel-Trockenschnitzel und -Krümel, -AUE.
b) Kartoffelflocken, '
c) Kartoffelwalzmehl. -
Streitigkeiten darüber, ob ein Erzeugnis der Kartoffel-
trocknerei zu den unter a bis c aufgesührten Gegenständen gehört, entscheidet der Reichskanzler.
8 4.
Die Trockenkartoffel-Berwertungs-Gesellschast untersteht der Aufsicht des Reichskanzlers. Sie darf den Betrieb nur mit Erlaubnis des Reichskanzlers beginnen; der Reichskanzler kann die Erlaubnis von der Erfüllung bestimmter ,m Geiells'chafts- vertrage festzulegenber Voraussetzungen abhängig machen.
8 S.
Wer der Vorschrift des 8 1 zuwider Erzeugnisse der Kar- toffeltrvcknerei in anderer Weise als durch die Trockenkar- toffei-Berwertungs-Gesellfchast m. b. H. absetzt, wird mit Geld- strafe bis zu dreitausend Mark bestraft.
8 6 .
Fabrikanten von Kartoffelstärke sind auf Verlangen des Reichskanzlers verpflichtet, einen von ihm zu bestimmenden Anteil ihrer Erzeugnisse zum Zwecke der Brotbereitung durch die Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft ab,;u setzen; die Bedingungen werden vom Reichskanzler festgesetzt.
8 7.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. ^
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Werden
Der Grenzverkehr zwischen Baden und Ser^Schweiz.
. .Mit dem heutigen 12 . November ist der Grenzschutz an der badisch-schweizerischen Grenze von den Militärbehörden übernvm- men worden. Von diesem Tage an gelten die im Einverständnis mit dem Ministerium des Innern erlassenen Verordnungen der Armeegruppe Gaede. Die neue Verordnung bestimmt u. a., daß die badisch-schweizerische Grenze von der Schusterinsei (Hünin- gcn-Basel) bis Radolfzell gesperrt ist. Die Zperrlinie verläuft von West nach Ost von der Schusterinsei bis zum Schnittpunkt der Grenze mit der Bahnlinie Thaingen-Gottmadingen übereinstimmend mit der Zollinie. Das Gebiet von Iestettcn, Wiechs und Schlatt am Randen bleibt außerhalb der Sperrlim'e. Von dem bezeichneten Schnittpunkt der Grenze mit ver Bahnlinie bis Radolfzell über Singen folgt die Sperrlinie dem Bahndamm. Für das Uebcrschreiten der Grenze bei Konstanz gilt die seitherige Verordnung des Ministeriums des Innern.
Längs der Sperrlinie werden folgende 12 Hauptpassieritelie» errichtet: 1 . Otterbach-Leopoldshöhe, 2 . Stetten, 3. Säckmgen, 4. Waldshut-Bahnhof, 5. Erznigen-Bahnhof, 6 . Gottmadingen- Bahnhof, 7. Singeii-Nieüerhof, 8 . Radolfzell, 9. Konstanz-Bahnhof, 10. Konstanz-Kreuzlingertor, II. Konstanz-Landungsstelle und 12 . Meersburg. Für die Bewohner des Kantons Basel bleiben die bisherigen für den schweizerisch-badischen kieinen Grenzverkehr erlassenen Bestimmungen weiter bestehen. Zur Erleichterung des Verkehrs, der im Gebiet des sogenannten kleinen Grenzverkchrs wohnenden Deutschen und Schweizer wird diesen Personen, sofern sie der Grenzwache persönlich bekannt und, gestattet, ohne Reisepaß die Grenze an allen Uebergangs- «tellen zu überschreiten. Für den Eisenbahnverkehr nach und aon der Schweiz gelten die besonderen Anordnungen der zuständigen Elsenbahnbehörden. Alle badischen Gemeinden außcr- saib der Sperrlinie genießen die Vorteile des kleinen Grenz- »erkeyrs. Außer den 12 Hauptstellen wurden noch 29 Nebenstellen errichtet. Außer der Fähre bei Waldshut dürfen auf >er Strecke von Basel bis Stein am Rhein keinerlei Wasserfahrzeuge die Grenze überschreiten, vom badischen Ufer adsahren »der am badischen User landen.
Karlsruhe, 12. Nov. Ter Großherzog besichtigte ünen Teil des Kriegsbekleidungsamtes und begrüßte »abei die anwesendeil Offiziere und Mannschaften^ der
Teuerdank's Vrautfahrt.
Don Gustav von Meyern.
<6) Nachdruck verboten.
„Herl der Herzogin und ihrem erwählten Gemahl!" rief er würdig, mit Betonung der wohlerwogenen beiden letzten Worte. Und „Heil, Heil!" sielen die Abgeordneten ein, . und.,,Heil, Heil!".,pflarMe es sich im Volke fort.
„Ich danke euch, lieber H«.rc und werte Freunde," fuhr der Herzog mit sichtbarer Zufriedenheit fort- ,M!ein Sohn wird euren Beifall zu verdienen wissen, denn.er ist wohl in der Kriegskunst unterwiesen und wird nvH in dieser: Nacht zum Heere abgehen, um eurem tapferen Präsidenten Kilfstruppen zuzuiühren. Wer aber soll jn der Bedrängnis dieser Zeit, uns wenn der Feind vor unseren Toren hält, der fangen Herzogin an seiner Statt als Berater und Beistand zur Seite stehen?"
> WiÄxw «erhob sich der Vizepräsident.
- „Verzeihet, Herr Herzog! Diese Eigenschaft dürfte w>ohl erst Eurem Sohne gesetzlich zuzusprechen sein, und dazu bedarf es noch vor dem Verlöbnisse der feierlichen Verbriefung Unserer Privilegien von seiner Seite."
„Sehr richtig bemerkt, Herr Vizepräsident! Umsichtig und pflichttreu, wie es das Volk von Euch gewohnt ist. Wie Ihr aber sehen wollet, so sitzen dort zwei Notare, welche bereits sämtliche Dokumente bis zur Unterschrift vorbereitet haben, indeß ich mir Vorbehalte, die Ehepakten genau nach den Wünschen der Staaten mit Euch und dem Kanzler zu vereinbaren. Somit dürste die Frage der Stellvertretung eine wahlberechtigte, ja angesichts des drohenden Feindes eine Pflicht sein."
„Euer Gnaden weise Vorsicht ist bekannt," antwortete mit höflicher Zähigkeit der andere, „allein das Wohl der Staaten würde die Vertagung der Frage doch bis dahin verlangen, daß die Befugnisse eines Beraters und Beistandes gesetzlich festgestellt sind."
_„Dp hören wir den gewiegten Beamten und den
Vertreter des öffentlichen Rechtes," lobte Kleve mit verhaltenem Grolle. „Aber scheint Euch nicht, daß die Worte Berater und Beistand schon so treffend diejenigen Befugnisse Ausdrücken, welche nicht überschritten werden dürfen, daß es unnötig Zeit verlieren hieße, sie noch zu interpretieren? Tenn der Berater der Krone hat nicht zu handeln, und ihr Beistand kann ihr nach der Logika nicht mehr Rechte ausüben helfen, als sie selber verfassungsmäßig hat."
„Nichts anderes als diese treffliche Auslegung ist es auch," nahm gleich verbindlich, wenn auch nicht ohne Ironie, der Vizepräsident das Wort, „was ich namens der Staaten dokumentiert sehen möchte." .
„Schreibet es, ihr Herren Notare, schreibet es so, daß keinerlei Mißtrauen aufkommen kann!" rief fast unwillig der Herzog, indem er seinen Blick im Vorüberschweifen mit vielsagendem Ausdrucke auf Nikol haften liest
Ein unwilliges Gemurmel, in leisem Basse beginnend und in verdächtiger Weise sich sortpflanzend, war die Folge dieses Blickes. Tann ertönte grollend das Wort „Mißtrauen!", und „Mißtrauen!" rollte es drohend weiter von Mund zu Mund. Ein offener Ausbruch stand bevor. Aber Kleve selbst war es, der ihn hemmte. Seine Loyalität litt keinen Akt der Drohung.
„Ruhe, meine Kinder, Ruhe!" rief er den Murrenden zu. „Ter Herr Vizepräsident ist im vollsten Rechte! Selbst übergroße Vorsicht ist besser, als leichtfertige Nachsicht, wo es sich um eure Privilegien handelt, und läge auch eine Kränkung eurer besten Freunde darin. Erst der Staat, dann der Herzog und sein Stellvertreter. Jetzt aber, werte Herren, nachdem jedes Bedenken beseitigt, dünkt es mich an der Zeit, wenn es euch genehm ist, zur Wahl des Stellvertreters zu schreiten. Gefällt es noch jemand, darüber zu sprechen?" «
Einer der Abgeordneten erhob sich. -
„Ah, RioM der Schreiber, Ihr wollet sprechen? Recht so! Nur ohne Umschweif, ohne Hintergedanken, von der^Leber weg!" — „'Ter Kerl," murrte er. sich
setzend, Verno ins Ohr, „hat zwanzig Dukaten von mir in der Tasche."
Riom, der Schreiber, ein blasses Männchen mit pfiffigem Gesicht und großem Munde, dem das Flachshaar wohlgescheitelt uno gewellt um den Nacken hing, räusperte sich und nahm mit einer gewissen Salbung seiner schnarrenden Stimme, daß man nicht wußte, wollte er Befangenheit unterdrücken oder war es sarkastisch gemeint, also das Wort:
„Hochwerte Herren und fürstliche Gnaden! Wir Schreiber von der Zunft, ,Gesellen van Rhetorikcll und und von der edlen Tichtgenossenschaft, schreiben und sprechen, wie ihr alle wisset, sonder Ansehen der Person nur für dcu Rubm der lauteren Wahrheit. Ich, von der Gesellschaft der .Fonteneistcill, der Wohlredenden und Wohlerzogenen, schlage an meine Brust und behaupte kühnlich: wir brauchen einen Regenten, und so dieser im Felde stehet, einen Stellvertreter für ihn, und ich meine, wir haben nicht weit zu suchen nach dem Stellvertreter, wenn ich auch, uni nicht als Lobhudler zu erscheinen, seinen Namen jetzt nicht nenne — denn .nomilia. sunt ockiüsn/ sagt der Lateiner . . . Ich h^ gesprochen."
Ein Gemurmel des Beifalls lief durch die Rech'ii, als der kleine Mann, nicht ohne einen selbstbewußten Blick auf den Herzog zu werfen, sich niederließ. .s
„Gut angelegte Tukaten!" murmelte Cleve. ..
„Ein feiner Kopf!" sagte ein ehrbarer Handwerksmeister bewundernd zu seinem Nachbarn. Der Nachbar nickte.
Cleve war eben im Begriff, sich zu erheben, als ihm der Vizepräsident zuvorkam.
„Mit Verlaub, Herr Herzog," nahm er das Wort, „es ist da ein Ansdruck gefallen, den zu gebrauchen Euch selber nicht beliebte, weil Euch ohne Zweifel bekannt ist, daß bei uns kein fremder Herr, uyd sei es der Gemahl der Herzogin, ,regieren^, also auch mcht ,Regenll sein kann."
_Einen so groben Strich durch die Rechnung schien