Der Fall Hauch.
Erzählung von Julius Heiß.
Dröhnend fiel die Türe hinter dem in die Stube ein- getretenen entrüsteten Bauer in das Schloß. AuS dem Wortschwall, hatte Hedwig nur so viel verstanden, daß der Vater fürchterlich auf Fridolin erbost sei, daß ihr verboten sei, mit diesem zu verkehren — und weiter hatte sie etwas von sechs Monaten herausgehört. Sollte Fridolin wirklich verurteilt worden sein? AmbroS gab ihr Aufklärung darüber.
Er sagte ihr auch, daß nach seiner Meinung der Vater nicht so ganz uurecht habe. Wenn Fridolin wirklich schuldig sei, was ja das Gericht angenommen haben müsse — sonst hätte es ihn nicht verurteilen können —, so wäre sein Benehmen nicht das eines Ehrenmannes und sie könne sich ihn leicht aus dem Kopfe schlagen. Für einen solchen Schwager würde auch er sich bedanken. Jedenfalls müsse sie dem Vater folgen; er — Ambros — werde selbst dafür sorgen, daß Fridolin künftig ihrem Hofe fern bleibe.
Wohl waren der Hedwig auch schon Zweifel darüber gekommen, ob Fridolin nicht doch die Tat begangen habe. Anfänglich war sie sogar ganz davon überzeugt gewesen, da er doch selbst nicht widersprach, als Ambros ihn damals derselben bezichtigte. Nachdem er aber auf ihre direkte Frage erklärt hatte, er wisse nichts von der Sache, er sei eS nicht gewesen, der es dem Blattner gegeben habe, und bis auf den letzten Tag immer von seiner bestimmt zu erwartenden Freisprechung gesprochen hatte, waren die Zweifel gewichen, und sie hatte die gerichtliche Verhandlung herbei- gesehnt, als die Form, durch welche die unerquickliche Geschichte zu einem befreienden Abschluffe gebracht werde. Und nun war er es doch gewesen. — Der Blattner hats beschworen!
Nicht seine Schuld vor dem Strafgesetze tat ihr so weh im Herzen; daß er ihr di« Unwahrheit gesagt, sie seines Vertrauens nicht für wert gehalten hatte, schmerzte sie tief. Am «ehesten aber tat ihr der Gedanke an die Pein, die es für Fridolin sein müsse, wenn er, dessen größte Freude eS war, Sonntags auf den Bergen herumzuklettern, seine Blicke über die dunklen Wälder schweifen zu lassen, in die engen Täler hinabzuschauen, dann wieder den Flug der Wolken zu betrachten und den Winden zu lauschen, der so schön, Geschichten erzählen konnte — sechs lange Monate hinter Kerkermauern sitzen müsse. An ihre Zukunst dachte sie im Augenblicke nicht weiter, als daß sie einstweilen ihrem Vater folgen müsse, und daß dieser mit der Zeit schon seine feindselige Gesinnung gegen Fridolin ändern werde.
Wenn ein Wäldler den Arzt holt, dann ist er wirklich krank. So dachte auch Ambros Fromherz, als er erfuhr, der Arzt sei bei Haurys gewesen Der Schotten, den das Benehmen Fridolins auf dessen Charakter geworfen hatte, hielt ihn nicht ab, seinen alten Kameraden alsbald zu besuchen. Er hatte sich auch alle Einzelheiten genau überlegt und war zu der Ansicht gekommen, daß nicht alles völlig aufgeklärt sei. Daß der Fridolin ein schlechter Kerl sei, konnte und wollte er nicht glauben. Der Eid des Blattner? Ja, wenn Blattner eine wirklich achtbare Persönlichkeit wäre! Aber — da wußte er noch manchen im Dorse, der so dachte wie er.
Zu seiner Freude fand Ambros seinen Freund Fridolin schon wieder wohlauf. Dieser war sogar schon in der Stadt bei seinem Rechtsanwalt gewesen. Die beiden Burschen hatten eine ernste Unterredung miteinander, deren Ergebnis war, daß Fromherz mit der festen Ueberzeugung von Haury schied, daß dieser unschuldig verurteilt worden sei, und daß er ihm mit Handschlag versprochen hatte, sich
Wekanntrnachrrng
betreffend
Äontrollversammlung
des
Lnistms I. Afzetets.
Die ausgehobeueu Landstnrmpflichtige« I Aufgebots haben bei Vermeidung der im Gesetz angedrohten Strafen zu den Kontrollversammlungen zu erscheinen.
Die Kontrollversammlung findet statt:
KonLrokpLatz Wrtdvad
er« Freitag, de« 16. Oktober d. I. nachmittags SV- Uhr i« der Turnhalle für die Gemeinden:
Wildbad, Herrenalb, Loffenau, Jgelsloch, Maisenbach, Oberlengenhardt, Calmbach. Enzklösterls.
Es haben zu erscheinen:
Sämtliche bei der Landsturmmusterung, sowie bei der außerterminlichen Musterung für tauglich erklärten Angehörigen des Landsturms I. Aufgebots einschließlich der zurückgestellten und der für unabkömmlich erklärten Mannschaften.
Hiezu wird bemerkt:
, Von den Mannschaften sind die Mililärpapiere mitzubringen.
Stöcke, Schirme, Zigarren usw. sind vor Beginn der Kontrollversammlung abzulegen.
UnentschuldigteS Fehlen bei der Kontrollversammlung, sowie verspätetes Erscheinen wird streng bestraft.
Befreiungsgesuche werden nur in besonders dringenden Fällen berücksichtigt und müssen 3 Tage vor Beginn der Kontrollversammlung beim Bezirkskommando Calw eingehen.
Wildbad, den 12. Oktober 1914.
Stadtschnlth eisten amt: Bätzner.
Wildbad.
WekclnnLmclchrrng
betr Jngendwehr.
Die Uebungen der Jugendwehr finden bis auf Weiteres
Montags, Mittwochs uud Freitags je abends von 8 Uhr an in der Turnhalle und Sonntags von nachmittags 2 Uhr ab vom Turnplatz aus, statt.
Die Mannschaften haben hiezu pünktlich anzutreten. Im Verhinderungsfälle ist eine schriftliche Entschuldigung vor der Uebung an den Gruppenführer einzureichen.
Diejenigen jungen Leute, welche sich «och nicht zur Jugendwehr augemeldet haben, insbesondere die Zurückgestellten der Jahrgänge 1894 und 1893 werden aufgefordert, sich zur Jugendwehr sofort auf dem Rathaus au- zumeldeu. Für Letztere, welche nach Weisung des Be- zirkskomwandos Calw der Jugendwehr beizutreteu haben, wird, ein besonderer Zug gebildet werden.
Der Leiter der Jugendwehr: Stadtschnltheisteuamt: Ttadtpfleger Gutbub. Bätzner.
Bekanntmachung.
In dieser Woche findet der
Weßlverkaufstag
am
Mittwoch, den 14. Hkt-1914
nachmittags von 1 bis 5 V» Uhr statt
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alle Mühe zu geben, Beweise für seine Unschuld zu find,« Beide waren darin einig, daß es gelte, den wahren Titer zu suchen und Ambros hielt sich als Unbeteiligter für besser dazu geeignet, Nachforschungen zu pflegen. Wegen der Hedwig stimmten beide in der Ansicht überein, daß man sich einstweilen fügen müsse, bis die Sache aufgeklärt sei um den Vater nicht noch mehr zu reizen. Bei ihm wollte Ambros schon das Erforderliche ausrichten, Fridolin s«j ihrer sicher, wenn er auch eine Zeit lang wegbleiben müsse.
Eine Bitte um gnadenweisen Nachlaß der Strafe die Fridolins Verteidiger in seinem Namen einreichte, wurde mit dem Bedeuten abgeschlagen, daß bei dem hartnäckigen Leugnen des Verurteilten keine Veranlassung vorliege Gnade gegen ihn walten zu lassen. Sin weiteres Gesuch um einen längeren Aufschub der Strafe, welches m der Hoffnung gestellt wurde, mittlerweile Beweise zu entdecken um darauf einen Antrag auf Wiederaufnahme des Vw fahrens gründen zu können, hatte unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, landwirtschaftliche Arbeiter zu finden und des Umstandes, daß die Mutter des Verurteilte» durch die sofortige Vollziehung der Strafe Schaden erleiden würde, der außerhalb des Zweckes der Bestrafung läge, den Erfolg, daß dem Haury gestalt«! wurde, fie erst im Herbst nach Beendigung der Feldgeschäfte anzutreten. Aber auch diese Frist verstrich, ohne daß die Nachforschungen der beiden Freunde einen Erfolg gehabt hätten.
So kam der Tag, an welchem Fridolin Haury die Aufforderung erhielt, bei Vermeidung der zwangsweisen Abführung seiner Strafe sofort im Landesgefängnis anzu- treten. Das war ein Tag des Jammers im Hause der Kafivogtsbäuerin.
(Fortsetzung folgt.)
Wildbad, den 13. Okt. 1914.
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Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Botschaft, daß unser lieber Sohn, Bruder und Onkel
Friedrich Schneider
auf dem Feld der Ehre den Heldentod starb Um stille Teilnahme bitten
die trauernden Eltern
Fr. Schneider, Anlagen arbeite!
mit Frau.
Wildbad, den 13. Okt. 1914.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzl. Teilnahme an dem schweren Verlust meiner lieben Frau, unserer guten Mutter
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