Wildbad.

Lieteszütil skr msm Krieger.

Nachdem Feldpostbriefe bis zu 500 xr. und Postpakete bis 8 kgr. zugelassen find, ist es beabsichtigt, jedem unserer hiesigen im Felde stehenden Krieger dies» Woche ein Päckchen Liebesgaben zu übersenden. Zu diesem Zwecke find Liebes­gaben jeder Art, bestehend in Zigarren, Schokolade, Dauer­wurstwaren, warmen Unterkleidern wie Hemden, Unterhosen, Socken, Pulswärmern, Ohrenschützern, Leibbinden und Lhnl erwünscht. Diese Liebesgabe» werden zunächst am Dienstag, de« v. bts

Samstag, de« 1«. Oktober dS. Js. je Nachmittag- vo« 24 Uhr im Rathaussaal eutgegengenommen.

Die Angehörige» der Krieger werden anf- gefordert, die genaue Adresse ihrer i« Felde stehende» Angehörige« (am besten «uter Vor­zeigung von Briefe» der letztere«) im Nathans­saal z« obige« Zeiten abzngebe«.

Wildbad, den 4. Oktober 1914.

Stadtschultheißenamt: BStzner.

VMdsä.

Die ernste Zeit fordert von Jedem, seine Kraft in den Dienst des Vaterlandes zu stellen. Die Jugend von 16 Jahre» an muß daher für de« Militärdienst jetzt schon vorbereitet werde». Zu diesem Zwecke ist überall eine

Jugendwehr

zu bilden.

Die gesamte hiesige männliche Jugend vom 16 . Lebens­jahr an wird aufgefordert, sich zur Stammrolle der Jugend­wehr

am Sonntag, de» 11. Oktober ds. Js. nachmittags 2 Uhr

im Rathaussaal anzumelden. ES ist vaterländische Pflicht jeden jungen Mannes, sich dem Dienst in der Jugendwehr nicht zu entziehen. Ueber die Teilnahme an der Jugend­wehr wird ein Schein ausgestellt, der beim Eintritt ins Heer oder in die Flotte als Empfehlung vorzulegen ist.

Durch die Jugendwehr wird der Bestand der bestehenden Jugendvereinigen (wie Turnverein. Jünglingsverein, Pfad­finder ufw.) nicht berührt. Es wird daher lt. Minist.-Verf. vom 11. September 1914 erwartet, daß vor allem die Mit­glieder dieser Vereinigungen an der Jugendwehr vollzählig teilnehmen.

Wildbad, den 7. Oktober 1914.

Stadtfchnltheiß Bätzner.

WekcmnLrnuchung

betreffend Jugendwehr.

Laut Verfügung des Kriegsministeriums Nr. 974 K. 14 A. sollen die jungen Leute vom 16. Lebensjahr aufwärts während der Dauer des Krieges für den militärischen Hilfs- und Arbeitsdienst wie für den ihnen bevorstehenden Dienst im Heere durch Bildung einer Jugendwehr vorbereitet werden. In Anbetracht der patriotischen Bedeutung einer solchen Wehr werden die im Laufe des Ersatzgeschäfts zurückgestell­ten jungen Leute, sowie die vorläufig nicht eingestellten Kriegs­freiwilligen anfgefordert, sich bei der Jugendwehr zu melden, da ihnen dort die Gelegenheit geboten wird, eine militärische Vorbildung zu erhalten.

Den 3. Oktober 1914.

Köutgl. BezirkSkommando: Scholl.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.

Wildbad, den 8. Oktober 1914.

St ad tschnlth eisten amt: BStzner.

Kriegsfreiwillige

werden sofort bis auf weiteres augenommen. Meldung mit Meldeschein beim Grsatz-Bataillo» Laudwehr-Juf - Regt. Nr. 12V, ASperg (Geschäftszimmer Rathaus). Wildbad, den 8. Oktober 1914.

Stadtschnltheißenamt: Bätzner.

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Deutsche Kriegssterbekasse 1914.

Errichtet mit Genehmigung des Kaiserlichen Ausfichtsamt für Privatverficherung in Berlin

von der

MrOerrer LeitnslierWrWs-Binlk A.- 8 . in Arnberg.

Die Einrichtung gibt ans rein gemeinnütziger Grundlage de» Kriegsdienst, pflichtigen und deren Angehörigen Gelegenheit, die Auszahlung eines Kriegssterbegeldes sicher zu stellen. Die Beteiligung erfolgt ohne besondere Formalitäten durch Lösung von Anteilscheinen Die gesamte» Einzahlungen werde» ohne jede» Abzug nach Maßgabe des 8 6 der Bedingungen an die Hinterbliebenen der von Kriegssterbe- fälleu betroffene« Mitglieder der Kaste verteilt. Auch der Zinsertrag der Einzahlungen kommt, soweit er durch die bar ausgewendeten VerwattungSkosten nicht aufgezehrt wird, zur Verteilung. Tollte der Zinsertrag zur Deckung der VerwaltungS- kosten nicht ausretchen, so trägt den Fehlbetrag die Nürnberger LebensoersicherungS-Bank. Ihren Beamtenapparat stellt die Bank in den Dienst der guten Sache.

Ist der in die Kriegsfierbekafse auszunehmende Kriegsdienstpflichtige bereits ins Feld gerückt, so können die Anteilscheine auch durch di- Angehörigen, durch Arbeit- geber «sw. des Kriegsteilnehmers gelöst werden.

Frauen, Väter, Mütter, Geschwister usw. O

Eure im Felde stehende» Männer, Söhne, Brüder nsw. in di-Dentsche Kriegssterbekaste" einznkanfe«!

Der Preis des Anteilscheins ist ans 5 festgesetzt.

Für einen Kriegsdienstpflichtigen können bis zu SV Anteilscheine gelöst werden. Wenn die Verluste in dem Krieg im Verhältnis ungefähr die gleichen sein werden, wie im Kriege 1870/71, so werde» anf jede« vo» einem KriegSsterbefall be­troffenen Anteilschein je nach dem Militärverhältnis des Kriegsteilnehmers (8 6 der Bedingungen) ungefähr 100150 ÄRark verteilt werden können. Auf SO Anteilscheine würden also voraussichtlich 50007500 Mark entfallen.

Nähere Auskunft erteilt

Ludwig Müller, WitdSad.

K«W. AUÜIIMMN.

Freitag, 9 Oktober, abends 8 Uhr:

Bibelstnnde.

MV

Bestellungen auf

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nimmt entgegen Der Vorstand: K. Rath, und Kassier: Ad. Krumm.

Am Samstag den 10. Okt. 1914, nachmitt. 3 Uhr, kommen im Wege der Zwangsvollstreck­ung in Sprollenhaus

eine Kuh n. ein Rind

öffentlich gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Zusammenkunft bei der Krone. Wildbsd, den 9. Okt. 1914.

Gerichtsvollzieher r Hähle.

Wildbad, 9. Okt. 1914 .

Godes-Anzeige.

Verwandten, Freunden und Bekannten teilen wir die schmerzliche Nachricht mit, daß unser lieber Sohn, Bruder und Schwager

Herma«« Mutterer

am 26. September bei Baucanville den Tod fürs Vaterland erlitten hat.

Um stille Teilnahme bitten

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