Der Waffengebrauch des Militärs.

Berlin, 8. April.

MeNorddeutsche Allgemeine Zeitung" bringt unter der Ueberschrift: ,Mie neue Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs" folgende Ver­öffentlichung :

Me von dem preußischen Kriegsministerium aufge­stellte Vorschrift hat für die unter preußischer Heeres­verwaltung stehenden Truppen nach Prüfung der in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden gesetzlichen Unter­lagen die Zustimmung der beteiligten Bundesstaaten und des Statthalters in Elsaß-Lothringen gefunden. Eben­so haben Bayern, Sachsen und Württemberg ihr Einverständnis damit erklärt, daß diese Vorschrift auf ihre iu den Reichslanden stehenden Trup­penteile Anwendung findet. Wie wir hören, erscheint die neue militärische Dienstvorschrift auch im Buchhandel bei E. S. Mittler L Sohn.

'Der 1. Abschnitt behandelt den Waffengebrauch des Militärsaus eigenem Recht", der 2. die Verwendung des Militärs zur Unterdrückung in­nerer Unruhen und zur Ausführung der Gesetze, der 3. Abschnitt handelt vom Kriegs- und Belage­rungszustand.

Im 1. Abschnitt werden unter 1) die Bestimmungen des preußischen Gesetzes vom 20. März 1837 über den Waffengebrauch des Militärs auf Wachen, Posten, Pa­trouillen und allen anderen Kommandos wiederzegeben. Tiefes Gesetz ist im wesentlichen in allen in Frage kom­menden Bundesstaaten und in Elsaß-Lothringen einge­führt. Unter Ziffer 2 ist das Recht und die Ver­pflichtung des Militärs zum Waffenge­brauch nur ausgenommen, soweit es erforderlich ist zur Beseitigung einer Störung seiner dienstlichen Tätigkeit, oder um einen Angriff auf Militär und militärisches Eigentum abzuwehren. Es ist dies die im allgemeinen anerkannte Folge aus dem Militärhoheits­recht, das die Befugnis der zwangsweisen Durchführung der militärischen Ausgaben und der Abwehr von Angrif­fen in sich schließt. In Ziffer 3 ist die Ausübung der Notwehr ausgenommen, um in der Vorschrift alle Fälle zusammenzufassen, in denen der Soldat er­forderlichenfalls von der Waffe Gebrauch machen darf. Me Notwehr ist kurz dahin erläutert, daß sie bei jedem Angriff auf Leib, Leben, Ehre und Eigentum der eigenen oder einer anderen Person gestattet ist, aber das ge­botene Maß der Verteidigung nicht überschreiten und nicht in Vergeltung ausarten darf. Aus dem gleichen Grunde hat nach Z 127 der Strafprozeßordnung die vorläufige Festnahme Aufnahme gefunden.

In Abschnitt 2 ist der Grundsatz an die Spitze ge­stellt, daß es zunächst die Pflicht der Zivilbehörde ist, mit den ihr zu Gebote stehenden Polizeikräften in­nere Unruhen in ihrem Entstehen zu unterdrücken und die Ruhe zu erhalten und, daß das Militär hierbei nicht mitzuwirken hat und nicht zur bloßen Verstärkung der Polizei gebraucht werden darf, da in diesem Falle dis Leitung stets eine einheitliche sein muß. Aus diesem Grunde ist weiterhin bestimmt, daß, wenn das Militär auf Ersuchen der Zivilbehörde seine Hilfe gewährt hat, die Anordnung und Leitung der zu ergreifenden Maß­regeln allein auf den Militärbefehlshaber über­geht, bis die Ruhe wieder hergestellt ist, eine Bestimmung, die auch den Mlitärkonventionen entspricht. Ein selbständiges Einschreiten des Militärs ist im Falle desKriegs-undBelagerungszustan- des sowie in Fällen des staatlichen Notstandes vorgesehen. Beim staatlichen Nostand ist das Militär auch ohne Anforderung der Zivilbehörde selbständig eiuzuschir eiten befugt und verpflichtet, (wenn in Fällen dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit die Zivilbehörde infolge äußerer Umstände außer Stande ist, die Anforderung zu er­lassen. Die Notwendigkeit eines solchen Eingreifens des Militärs wird auch in der Staatsrechtslehre grundsätz­lich anerkannt. Es ist daran festzuhälten, daß zum Waf­fengebrauch erst geschritten werden soll, wenn andere Mittel zur Erreichung des Zwecks nicht ausreichen. Für den richtigen Waffengebrauch ist also der Militärbefehlshaber verantwort- l i ch. Dirrch die neue Vorschrift sind demnach dem Mili­tär zur Durchführung seiner Aufgaben und zur Wahrung seines Ansehens völlig ausreichende Handhaben gegeben, andererseits ist die Möglichkeit eines Konfliktes zwischen Zivil- und Militärbehörden beim Einschreiten des Mili­tärs vermieden.

Ausland.

Die Uebergriffe eines österreichischen Hauptmanns.

Aus Innsbruck wird zu den Uebergriffen des Haupt- manns v. Mttmann noch gemeldet: Eine vom Korps­kommando abgeordnete Kommission hat sich nach Bruneck begeben, um die Vorfälle aufs gena ueste zu untersuchen. Es bestätigt sich, daß Hauptmann v. Mttmann einen Herrn der Zivilgesellschaft mit dem Gewehr eines Soldaten angreifen wollte und daß es nur dem rechtzeitigen Eingreifen eines Unter­offiziers, der den sinnlosen Zustand des Hauptmanns er­kannte, zu danken ist, daß kein Unglück geschah. Von anderer Seite wird hierzu noch berichtet: Als der von dem Hauptmann angegriffene Zivilist sich wehrte, wurde er von 10 Soldaten niedergerissen und blutig miß­handelt und regelrecht verprügelt. Ein anderer Zivilist hatte ebenfalls blutige Verletzungen erhalten, sowie Mut­blasen und Schwellungen. Ein dritter hatte drei Blut­beulen an der Stirne. Tie Soldaten bewarfen die Zivi­listen auch mit Steinen.

Militär und Zivil in Oesterreich.

In Trient gab es am Sonntag Zusammenstöße zwischen österreichischem Militär und dem Zivil. Tsers Militär wehrte sich gegen die Uebermacht der mili- tärfeindlichew Ztaliener mit Bajonetten, Zws MßdütLN

wurden die Bajonette fortgenömmen. Ein Zivilist erlitt eine Verletzung durch einen Revolverschuß, der vermut­lich im Gedränge von einem anderen Zivilisten abgegeben worden war.

Verlobung im russischen Kaiserhaus.

Aus Petersburg wird demLokalanzeiger" be­richtet: Tie am Dienstag, dem Tage der Llbreise der Zarenfamilie nach der Krim erwartete amtliche Mit­teilung von der Verlobung der ältesten Zaren­tochter Olga mit dem Prinzen Carol von Rumänien ist nicht erfolgt. Wie verlautet, be­zweckte der Besuch der russischen Herrschaften zunächst erst ein persönliches Bekanntwerden der Prinzessin und des Prinzen Carol. Beide haben sich, heißt es, gegenseitig sehr gefallen.

Hierzu wird noch gemeldet: Prinz und Prinzessin Ferdinand von Rumänien sind am Mittwoch mittag nasch dem Auslande abgereist. Auf dem Bahn­hof hatten sich alle Großfürsten und Großfürstinnen, die kaiserliche Suite, der Minister des Aeußern, der Kriegs­minister, der Stellvertreter des Hofministers und andere Würdenträger eingefunden. Prinz Carol reiste am Dienstag abend nach Berlin zurück. Er wird in einiger Zeit auf der Krim eintreffen, wo dann die Verlobung bekanntgegeben werden soll.

Wiederwahl des englischen Ministerpräsidenten-

Premierminister Asqnith ist in East-Fife ohne Ge­genkandidat wieder ins Unterhaus gewählt worden. Asqnith übernahm bekanntlich auch das Portefeuille des Krieges und unterzog sich aus diesem Gründe einer Wie­derwahl. Es war von vornherein unwahrscheinlich, daß die Unionisten einen Gegenkandidaten aufstellen würden. Tja auch die Arbeiterpartei auf eine Kandidatur verzichtete, war die Wahl von Asqnith, der den Wahlkreis schon seit Jahrzehnten vertritt, gesichert.

Amerikanische Wahlen.

An den Staats Wahlen in Illinois nehmen zum erstenmal die Frauen teil. In Chicago stehen 217 000 Frauen in den Wahllisten neben 455 000 Männern. Beide Parteien lassen es sich viel kosten, Wagen und Automobile zu stellen, um die Frauen in das Wahllokal zu befördern.

Me bisher bekannt gewordenen Stimmabgaben bei den Staatswahlen inPatterson lassen auf einen voll­ständigen Sieg der Republikaner bei den näch­sten Kongreßwahlen schließen. Man legt den Staats- Wahlen deshalb besondere Bedeutung bei, weil Präsident Wilson früher Gouverneur von Newjersey und wnl er persönlich für die Wahl des demokratischen Kan­didaten eingetreten war. Bei dem Wahlkampf handelt es sich im wesentlichen um die Beschränkung oder das Verbot des Handels mit geistigen Getränken.

Die Lage in Mexiko.

Tie von General Villa aus Dorreon vertriebenen 600 Spanier sind am Mittwoch bei Tagesanbruch in Juarez gegenüber von El Paso an gekommen. Eine im Hauptquartier der Rebellen ausgegebene Meldung besagt, daß General Caballero am Dienstag in den Straßen von Tampico kämpfte und daß man die baldige Eroberung der Stadt erwartet. Aus Vera­cruz wird hierzu noch gemeldet: Me Aufständischen haben Ton Cecilia und dem Anscheine nach auch eine andere kleine Stadt eingenommen. Tie amerikanischen Frauen und Kinder wurden nach Tampico gebracht. Tier ameri­kanische Admiral erwartet nicht, daß die Rebellen im jetzigen Augenblick Tampico angreifen werden, da sie keine Kanonen haben. Tos Kanonenboot Beracrnz be­schießt die Rebellen vom Tamesiflusse uns. Der spanische Kreuzer Carlos V. ist im Begriff, von Veracruz nach Tampico zu gehen.

Neues aus aller Welt.

* A-gestürztev Flieger. Ter Militärflieger Tjeane ist auf dem Flugfelde Brookland bei London a b - gestürzt. Tieane war sofort tot.

* Magenoperation des Königs von Schweden.

König Gustav V. von Schweden ist seit längerer Zeit magenleidend. Tie Krankheit scheint in den letzten Tagen eine ernsthafte Wendung genommen zu haben, so daß der Heidelberger Professor Dir. Meiner, ein Spezialist für Magenkrankheiten, an das Krankenlager des Königs ge­rufen wurde. Nach dem Gutachten der Aerzte leidet der König an einer Magen wunde, die eine Operation nötig macht. Wie aus Stockholm gemeldet wird, findet die Operation am Tjonnerstag im Krankenhaus Sofien­heim statt.

Württembergischer Landtag.

Stuttgart, 8. April.

Tie Zweite Kammer beriet heute den Antrag Vogt- Weinsberg (B. K.) und Genossen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswüchse im Grundstückshandel und in Verbindung damit einen Antrag des Aba. Hauß- mann (Vp.), die Angelegenheit dem volkswirtschaftlichen Ausschuß zu überweisen und die Regierung um Vor­legung von Material zur Beurteilung der mit den Güter­zertrümmerungen zusammenhängenden wirtschaftlichen Mißstände zu ersuchen. Dieses Material soll Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umsang eine Ver­schuldung des ländlichen Besitzes und eine Aenderung der Güterpreise durch die Güterzerstückelung sowie eine durch sie hervorgerufene Erhöhung oder Schwächung der Steuerkraft in den Gemeinden zu beobachten ist und welche Wirkung das bayrische Güterzertrümmerungsgesetz aus- geübt hat. Ter Abg. Ströbel (B. K.) wies in IVs- stündiger Rede darauf hin, daß verschiedene Länder Ge­setze erlassen, die den unreellen Grundstückshandel be­seitigen sollen. Man müsse den Bauernstand vor Ueber- vorteilung, vor künstlich geschaffenem Angebot schützen und dürfe den Grund und Boden nicht zum Spekulations­objekt unreeller Händler werden lassen. Namentlich den Scheinverkäufen müsse ein Ende gemacht werden. In

Bayern habe das Gesetz günstig 'gewirkt. Mr M Schmidberger (Z.) sah die Ursache der Grundstücks Verstümmelungen hauptsächlich in dem Arbeitermanoel und in den steigenden Ansprüchen der Dienstboten bei abnehmenden Leistungen. Das bayrische Gesetz habe ver­schiedene dortige Händler veranlaßt, ihre Tätigkeit in Württemberg anszuüben und so habe die Güterzer- trümmerung zugenommen. Der Abg. H errmannMbi erklärte sich namens seiner Partei zur Mitarbeit an der Beseitigung der Auswüchse des Grundstückshandels be­reit. Das bayrische Gesetz habe nicht alle Bedürfnisse be­friedigt. Man dürfe die Selbsthilfe nicht ganz ans schalten. Minister des Innern v. Fleischhauer führy aus, es könne sich nicht darum handeln, durch gesetz­geberische Maßnahmen den gewerbsmäßigen Güterhandel auszumerzen, denn der Besitzwechsel sei oft eine Not­wendigkeit, die man nicht übermäßig erschweren dürfe. Indessen könne eine gewerbsmäßige Güterzertrümmeruno zu einer ungesunden Bodenpreissteigerung führen, die ihrerseits den Interessen der Landwirtschaft entgeaen- wirke. Es empfehle sich, das Rücktrittsrecht einzusühren. Me Erfahrungen Bayerns reichen zu einem abschließen­den Urteil nicht aus. Gegen den Zuzug bayrischer Güter­händler müssen allerdings Maßnahmen ergriffen wer­den. Mit Verweisung an die Ausschüsse sei er einver­standen. Ter Mg. Körner (B. K.) beantragte hieraus Lie Ueberweisuug des zweiten Teils des Antrags Hach mann an den volkswirtschaftlichen Ausschuß. ' NM weiteren Ausführungen des Abg. Hasel (natl.) zog der Aba. Haußmann den zweiten Tell seines Antrag zu­rück. Ter Abg. Keil (Soz.) betonte, seine Partei stehe dem Antrag Vogt nicht grundsätzlich ablehnend gegen­über, doch habe sie erhebliche Zweifel, ob es möglich sein werde, durch ein Gesetz den Zweck des Antrags zu erfüllen. Hierauf wurde der Antrag Vogt einmütig an­genommen, die Angelegenheit also im volkswirtschaft­lichen Ausschuß vorberaten. Zum Schluß wünschte dn Wg. Keil (Soz.) noch, die nächste Tagung möglichst in die Wöche zu verlegen, die mit dem 20. April beginnt, da 8 Mitglieder des Hauses dem Reichstag angehören, der am 28. April seine Beratung wieder ausnimmt. Präsident v. Kraut sagte zu, daß er diesem Wunsche möglichst Rechnung tragen werde und wünschte den Ab­geordneten vergnügte Osterferien. Schluß Uhr.

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In der Abendsitznng am Dienstag referierte Abg. Gröber über die von der Geschäftsordnungskommission vorgeschlagene Aenderung der Geschäftsordnung. Dar­nach sollen künftig die Beschlüsse des Seniorenkonvents den Abgeordneten mitgeteilt werden. Außerdem müssen Anträge, die einen Gegenstand zur Ausschußbe­ratung verweisen, vor Schluß oer Beratung eingebracht werden. 'Tie Anträge wurden einstimmig angenommen, ebenso ein Ansschußantrag zu einer Eingabe der Ber­einigung tvürtt. Zahntechniker usw. D!er Ausschußan­trag ersucht die Regierung, Personen, die vor dem 1. Januar 1914 die Zahnheilkunde selbständig unbeanstandet ausgeübt haben, auch wenn sie Nebengewerbe betreiben, als Zahntechniker im Sinne des Z 123 der Reichsver­sicherungsordnung zu erklären; ferner sollen die Ein­gaben der Regierung zur Kenntnisnahme überwiesen werden.

Württemberg.

(-) Stuttgart, 8. April. (Straßenbahnunfall.) Heute nachmittag VZ5 Uhr ist von einem Straßenbahn­wagen, der eben am Alten Postplatz über die Kurve fuhr, ein Herr abgestürzt und bewußtlos liegen geblieben. Ei wurde zunächst in eine nahegelegene Wirtschaft geschafft.

(-) Waiblingen, 8. April. (Kirschenblüte.) Die Kirschenwälder des Remstals stehen in voller Blüte und sind wiederum um mindestens 8 Tage zu früh daran. Zwischen Stetten und Strümpfelbach sowie an der Kir- schenhalde und an der Schurwaldsteige bei Strümpfelbach ist der Blütenschmuck unbeschreiblich schön. Tie uner­wartet rasche Entfaltung der Blüte erweckt bei dem herrschenden naßkalten Wetter mancherlei Besorgnisse, die sich hoffentlich als unbegründet erweisen.

(--) Enzweihingen, 8. April. (Billiges Fleisch.) Ein hiesiger Bauer ließ ausschellen, bei ihm sei schönes Schweinefleisch, das Pfund für 70 Pfg., zu haben. Bald daraus schwang der Büttel seine Schelle zum zweiten­mal und machte bekannt, das Pfund Schweinefleisch sei bei sämtlichen hiesigen Metzgern für 60 Pfg. zu haben. Warum geht's denn jetzt?

(-) Metzingen, 8. April. (Autounfall.) Zwischen hier und Sondelfingen ist ein Uracher Auto, worin kon- trollpflichtige junge Leute eine Spazierfahrt unternahmen, in einen Straßengraben gefahren und hat sich überschla­gen. Dias Auto wurde übel mitgenommen, die Insassen kamen jedoch mit dem Schrecken und einigen Beulen davon.

(-) Göppingen, 8. Slpril. (Leiche gesucht.) Eie Leiche des vor 3 Wochen in der Fils ertrunkenen 4 Aahre alten Mädchens des Bäckers Honecker in Salach ist immer noch nicht gefunden. Der Vater hat eine Belohnung von 30 Mark auf die Beibringung ausgesetzt.

(-) Reutlingen, 8. April. (Raubüberfall.) In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch wurde zwischen Reutlingen und Eningen einem Mann aus Eningen der Geldbeutel entrissen und ihm daraus 9 Mark, bestehend aus einem 5 Markstück und zwei 2 Markstücken ent­wendet. Nach der Tat ist der Täter in der Richtung nach Pfullingen und Reutlingen davongesprungen.

(-) Tuttlingen, 8. April. (Wilde Schwäne.) In den Ntwassern der Donau hat sich in diesem Frühjahr wieder eine Kolonie wilder Schwäne gebildet. Bis jetzt wurden 7 Tiere gezählt. Es ist zu hoffen, daß sie ihrem Brutgeschäft ungestörter Nachkommen können, als in den letzten Jahren, wo jedesmal öffentliche Klagen über Plünderung von Schwanennestern laut geworden ftno.

(-) Rottenburg, 8. April. (Tombau.) Mit dem Bau des neuen Toms soll im Herbst begonnen werden. Zunächst kommen die Grabarbeiten dran. Voraussicht­lich wird das Steinmaterial aus einem städtischen Stein­bruck) bezogen. Ter Kvuf der Grundstücke ist endgültig rn einem Umfang von etwa 8 Morsen einschueMw