A«S Stadt, Bezirk urrd U«geb«»g.
Wildbad, 20. März. Allerhand Witterung ha» den wir in der letzten Zeit an jedem Tage gehabt. Glorreicher Sonnenschein wechselte rasch ab mit Finsternis, es regnete meist mehrere Male am Tage, und dazwischen hat es auch gegraupelt. Eigentlich das richtige Aprilwetter, und es scheint, als wolle der März seinem Nachfolger nicht viel mehr übrig lassen. Auf dem Gebiete rascher Witterungsmetamorphose sind sie ja Konkurrenten, denn es heißt nicht mit Unrecht: Was der März nicht will, holt sich der April. Kommt nun der April doch noch mit ebensolchen Gaben, dann sind wir es wenigstens gewöhnt. Nicht genug zu schätzen ist der starke Wind, trotzdem er uns im Freien heftig genug ausbeutelt; denn im Verein mit den immer wärmer kommenden Sonnenstrahlen sorgt der starke Wind dafür, daß das Erdreich trotz der überreichlich niedergegangenen Regenfälle nicht „ersäuft". In der Tat kann man beobachten, daß die Erdrinde unter dem Winde überraschend schnell trocknet, und das ist gerade jetzt sehr wünschenswert.
Wildbad, 20. März. Herr Bezirksnotar Brehm aus Großbottwar ist seinem Ansuchen gemäß an das Be zirksnotariat Wildbad versetzt worden.
Im Bezirk Caen in der französischen Normandie scheint nicht mehr getrunken, sondern ge . . . schwelgt zu werden. Denn man hat beschlossen, den Trunkenbolden energisch zu Leibe zu gehen, und zwar mit Hilfe der — — Zeitung! In jeder Gonntagsnummer (ausgerechnet in dieser!) werden die Namen aller derer veröffentlicht, die in der vergangenen Woche mehr oder weniger beschwipst waren. Natürlich nur die, die der Polizei in die Hände fielen, sei es, daß sie Radau machten, liegen blieben oder sonstwie nicht auf dem regelrechten Wege noch Hause gelangten. Wer da im Laufe der Woche über den Durst getrunken hat und seiner Sache nicht ganz sicher ist, wie es ablief, schaut wohl ängstlich die Liste durch! Das Mittel soll ganz vorzüglich sein, die
Trunkenheit sehr nachgelassen haben. Aber,-es muß
schon weit gekommen sein, wo solches notwendig geworden ist.
Vermischtes.
Ein probates Mittel gegen die Trunkenheit.
Letzte Nachrichte«.
Karlsruhe, 20. März. Die Großherzogin von Baden hat sich nach Luxemburg begeben.
Straßbnrg, 20. März. Gestern abend um 7 Uhr haben sich der Kaiserliche Statthalter, Graf Wedel, und seine Gemahlin nach Berlin begeben.
Duisburg, 20 März. Der Rhein erreichte vorgestern IMittag mit 6,73 Meter den höchsten Stand. Gestern früh
7 Uhr betrug die Rheinhöhe 6,65 Meter. Die Ruhr jj) um 14 «m gefallen.
Trelleborg, 20. März. Gestern nachmittag landete der österreichische Militärluftschiffer Oberleutnant Markerr auf dem hiesigen Flugplatz. Er war vorgestern vormittan in einem Ballon in Wien aufgestiegen. "
B-uedig, 20 . März. Ein italienisches Torpedoboot stieß mit einem kleinen von Lido kommenden Passaai«. dampfer zusammen, der sofort sank. Nur wenige Personen konnten gerettet werden. An 50 Personen ertranken dar. unter der russische Vizekonsul Merkenski.
Bukarest, 20. März. Der rumänische Thronfolger Prinz Ferdinand ist mit Gemahlin gestern früh nach Berlin abgereist.
Loudou, 20 . März. Gestern morgen ist der Leutnant Treebey bei einem Flug über dem Flugfeld in der Gras, schaft Salisbury tödlich verunglückt. 1
Kapstadt, 20. März. Die Nachrichten aus Johannes, bürg von dem Erfolg der Arbeiterpartei bei den Wahlen in Transvaal kamen hier sehr überraschend. Man glaubt daß sie einen erheblichen Einfluß auf die politische Lage haben werden. °
Druck und Verlag der B. Ho smann'schen Buchdrucker« in Wildb-K Inh.: E. Reinhardt. Verantwortlich: E. Reinhardt daselbst.
Wekcrnntmclchung.
Die sämtlichen Militärpflichtige«, welche an der heurigen Musterung teilnahmen, haben am
Samstag, de« 21. März d. Js., nachmittags « Uhr, auf der Polizeiwache hier zur Empfangnahme ihrer Losnugsfcheiue zu erscheinen. Nichterscheinenden wird der Losungsschein gegen eine Ganggebühr von 20 Pfennig zugestellt.
Wildbad, den 18. März 1914.
Stadtschnltheißenamt: Bätzner.
Aufforderung W ÄMÄW dnWIWt», Keilen I. Aste
Nach Art. 9 l Ziffer 4 des Einkommensteuergesetzes vom 8. August 1903 sind bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens von den Einnahmen in Abzug zu bringen die von dem Steuerpflichtigen nach dem Staub vom 1. April ds. Js. nachgewiesenermaßen zu entrichtenden Schnld- ziusen «ud Reuten, sowie die auf besonderem privat- rechtlichem oder öffentlichrechtlichem Verpflichtungsgrunde beruhenden dauernden Lasten, soweit die Schuldzir.se usw. nicht auf außerhalb Württembergs befindlichen Einnahme- quellen basten (Art. 8 Z'.ff. 1 und 2 des Gesetzes). Bei Steuerpflichtigen, welche nur der beschränkten Sleuerpflicht in Art. 3 des Gesetzes unterliegen, sind nur die Zinse solcher Schulden oder solche Renten oder Lasten abzugssähig, welche auf den inländischen Einkommensquellen haften.
Auf Grund der Bestimmung in Art 42 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes werden nun die Einkommensteuerpflich- tigen, welche keine Steuererklärung abgebe«, ausgefordert, in der Zeit
vom I. -iS spätestens 8. April ds. Js.
die abzugSsähigen Schuldzinse, Renten und Lasten, deren Abzug sie beanspruchen, auznmeldeu. Hiezu wird ausdrücklich bemerkt, daß die Anmeldung auch da«« zu erfolgen hat, wen« die betr Tchuldziuse re bereits im vorigen Jahr augemeldet worden find.
Die Anmeldung hat auf einem Formular zu erfolgen, welches an die Steuerpflichti gen auf Verlangen von der Unterzeichneten Gemeindebehörde (Rathaus, Zimmer Nr. 2) unentgeltlich abgegeben wird.
Wildbad, den 20. März 1914.
Gemeindebehörde für die Einkommensteuer:
Verwalt.-Aktuar Schmid.
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und können dieselben von morgen, Samstag ab angesehen werden.
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