ArrS Stadt, Bezirk und Umgebung.

Neuenbürg, 16. März. Morgen, Dienstag, vorm. 9 Uhr, kommt auf dem hiesigen Rathaus Stammholz, Stangen und Brennholz zum Verkauf.

Feldreuuach, 16. März. Morgen findet hier Vieh­markt statt.

Letzte Nachrichte«.

Sinzheim b. Baden-Baden, 16. März. Durch Erd­rutsche auf dem staatlichen Porphyrwsrk sind die Anbauten zweier Häuser eingedrückt und eine Scheune durchgebrochen worden. Verluste an Menschenleben sind nicht zu beklagen.

Die Ursache der Rutschungen wird aus die vielen Regenfälle zurückgeführt, wodurch der Lehm aufquoll, so daß Verschie­bungen des Erdreiches eintraten.

Königsberg, 16 März. Auf der preußischen Grenz­station Jllow stach in einem Wahnsinnsanfall ein russischer Auswanderer auf seine Umgebung loS und verletzte drei Zollbeamte schwer und drei weitere und eine Frau leichter. Ein russischer Gendarm machte den Täter durch einen Säbel­hieb unschädlich.

Belgrad, 16. März. Die Meldungen betreffend die Aufdeckung einer Militärverschwörung gegen den König ent behren jeder Grundlage.

Tokio, 16. März. In Akitra ereigneten sich innerhalb

einer Stunde 6 schwere Erdstöße Mehrere Häuser stürzten ein. Verluste an Menschenleben sind nicht zu beklagen.

Groznih (Ciskaukasien), 16. März. Vorgestern nach­mittag brauste ein gewaltiger Orkan über die Stadt. Der Himmel war mit rötlichen Wolken bedeckt und die zuneh­mende Finsternis erreichte einen Grad, der einer totalen Sonnenfinsternis gleichkam.

Druck und Verlag der B. Hofmann'schen Buchdruckerei in Wildbai Inh.: E. Reinhardt. Verantwortlich: E. Reinhardt daselbst.

Musterrmg 1914 .

Die Musterung der Militärpflichtigen von Wildbad findet

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statt und zwar:

vormittag 8'/« Uhr für die Jahresklaffe 1892,

9 Uhr .. . 1893 und

.. 9'/- Uhr .. .. 1894.

Die Vorstellung der Militärpflichtigen findet nicht wie bisher Gemeindeweise, sondern getrennt nachJahr- gängen (der älteste zuerst) statt.

Die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894, 1893 und 1892, sowie solche früherer Jahrgänge, über deren Militär­pflicht noch nicht endgültig entschieden ist, haben pünktlich in dem Rathaus in Calmbach zu erscheinen, soweit nicht einzelne auf Ansuchen von der Gestellung ausdrücklich durch das Oberamt befreit sind.

Unpünktliches Erscheinen kann Bestrafung und

Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Die Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge muß erfolgen bei böswilligem oder wiederholtem Nichter­scheinen; auch kann in diesem Falle die sofortige Ein­stellung beim Truppenteil verfügt werden

Unterlassene Anmeldung zur Stammrolle ent­bindet nicht von der Gestellungspflicht.

Jeder Militärpflichtige ist in dem Aushebungsbezirk ge­stellungspflichtig. in welchem er sich zur Stammrolle zu mel- den hat, also in dem Bezirk, in dem der Ort seines dauern­den Aufenthaltes oder mangels eines solchen der Ort seines Wohnsitzes liegt. Eine Gestellung in einem andern Aushebungsbezirk ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn Mi­litärpflichtige ohne ihr Verschulden an der Teilnahme an dem in ihrem Musterungsbezirk stattfindenden Mufterungs- geschäft verhindert waren.

^ Am Tage der Musterung haben die Militärpflichtigen mit frischer Leibwäsche zu erscheinen.

Wer an Schwerhörigkeit zu leiden behauptet, hat das Innere des Ohres gründlich zn reinigen, um eine Untersuchung zu ermöglichen Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizu­bringen; desgleichen haben Militärpflichtige, welche erheb­liche Krankheiten durchgemacht haben oder mit Gebrechen behaftet sind, die nicht augenscheinlich sind, Zeugnisse be­handelnder Aerzte, der Geistlichen, Lehrer usw. beizubringen und dem Oberamt vor der Musterung vor­zulegen.

Die Gemeindebehörden können von der Gestellung nicht entbinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das von der Gemeindebehörde beglaubigt sein muß, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist.

Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung durch das Oberamt befreit werden.

Die Verhandlung über die Znrückstellnngsgesnche findet nach Schluß der Musterung am 21. März d. I. im Nathans z« Neuenbürg statt. Da behauptete Er­werbsunfähigkeit von Angehörigen der Reklamierten unter Umständen durch ärztliche Untersuchung beim Musterungs- geschäst festgestellt werden muß. haben sich die genannten Personen zu dieser Zeit der Ersatzkommisston hier vorzu- stellen, falls sie nicht bereits ärztliche Zeugnisse vorgelegt haben oder über das Reklamationsgesuch schon vor dem Musterungsgeschäft entschieden worden ist.

Wildbad, den 10. März 1914.

Stadtschnltheißenamt : Bähner.

Stadt Wildbad.

Brennholz- u. Stangenverkaus

an, Dienstag, den 17. März IS14,

vormittags 10 Uhr auf dem Rathaus in Wildbad im öffentlichen Aufstreich aus Stadtwald V Wanne Abt. 10 k Tiesengrund 3 Rm. buchene Prügel II. Kl.

69 Rm. Nadelholzprügel II. Kl.

32 Rm. Nadelholz-Reisprügel

Stadtwald V Wanne Abt. 6 k Buchplatte 26 Rm. Nadelholzprügel II. Kl.

26 Rm. Nadelholz-Reisprügel Stadtwald HI Sommerberg Abt. 16 Lottbaumsteigle 2 Rm. fichtene Prügel I. Kl.

14 Rm. tannene Prügel II. Kl.

21 Rm. tannene und forchene Prügel Ik. Kl.

13 Rm. tannene und forchene Reisprügel Stadtwald lll Tommerberg Abt. 15 k Auchhalde 83 Rm. Nadelholzprügel II. Kl.

29 Rm. Nadelholzreisprügel

Stadtwald I Meistern, Abt. 4 f Gchillereiche 45 Rm. Nadelholzprügel ll. Kl.

16 Rm. Nadelholz-Reisprügel Stadtwald I Meistern Abt. 3 Eberhardsteig, Riesenstein 75 Rm. Nadelholzprügel II. Kl

22 Rm. Nadelholz-Reisprügel 36 Rm. Nadelholz-Prügel II. Kl.

16 Rm. Nadelholz-Reisprügel

Stadtwald I Meistern, Abt. 7 Altesteig 54 Rm. Nadelholzprügel II. Kl.

29 Rm. Nadelholz-Reisprügel Stadtwald Hl Sommerberg, Abt. 16 Lottbaumsteigle 40 Stück Banstangen I.II. Kl.

45 Stück Hagstangen III. Kl.

18 Stück Hopfenstangen I. Kl.

Wildbad, den 9. März 1914.

Stadtschultheißenamt: Bähner.

Wekanntrnolchung.

Durch eine Stiftung des verstorbenen Stadtschultheißen Albrecht Heinrich Bätzuer soll es braven, fähigen, der unbemittelten Volksklasse ungehörigen Schülern ermöglicht werden, die hiesige Realschule zu besuchen, und es sollen zu diesem Zwecke die Zinsen des gestifteten Kapitals in der Weise verwendet werden, daß bedürftigen, von Wildbad gebürtigen Schülern der hiesigen Realschule ohne Unterschied der Konfession und des Geschlechts nach Maßgabe der ver fügbaren Mitte! Lehrbücher, Lehrmittel, Schreib- und Zeichen Materialien angeschafft und verabreicht werden.

Diejenigen Schüler, welche die Wohltat dieser Stiftung in Anspruch nehmen wollen, haben sich bei einem der Lehrer der Realschule zu melden.

Wildbad, den 14. März 1914.

bTtadtschultheitzeuamt: Bähner.

Wildbad.

Straßensperre.

Die hiesige Hauptstraße vom Hotel Post bis zum Haus Josenhans ist wegen Vornahme von Gtraßen-Bauarbeiten in der Zeit

vom 1«. März bis IS. April ds. Js.

für Fuhrwerke aller Art

gesperrt.

Wildbad, den 14. März 1914.

Stadtschultheißenamt: Bähner

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Nivbtmitglisävr llabsn keinen Antritt.

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k. Forstamt Meistern in Wildbad.

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im schriftlichen Aufstreich. Am Donnerstag, den 2«. März, vorm. 1« Uhr in Wildbad auf dem Rathaus auS Staatswald Meistern Abt.

Neuwiesenteich, 6 Ochsen­weide, 14 Heselsteig, 21 Vor­derer Rauherberg und 22 Hin­terer Riesenstein, Langholz: 1010 Stück mit Festm. 358 242 II., 236 lll., 126 IV., 98 V., 6 VI. Kl. Sägholz: 301 Stück mit Festm. 167 I.. 91 H., 17 III. Kl., das Holz in Abt. 4, 6, 14 und 22 ist angerückt.

Bei Langholz V. und VI. Kl. und Sägholz III. Kl wurde kein Ausschuß gemacht. Die verschlossenen, bedingungslosen Angebote, in Ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückt, mit der AufschriftAngebot auf Nadelstammholz" wollen bis V-lO Uhr beim Forstamt und spätestens bis 10 Uhr auf dem Rathaus abgegeben wer­den, woselbst die Eröffnung stattfiudet, welcher die Bieter anwohnen können.

Losverzeichniffe und Offert- Formulare unentgeltlich durchs Forstamt.

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Erklärung.

Zu dem in dir 57 des Freien Gchwarzwälders" er. schienenen Artikel betr. Wasser- leitung für die UhlandShShe erkläre ich, daß ich der Ver. faffer des Artikels nicht bin, wie von gewissen Leuten be­hauptet wird, und werde ich gegen Jedermann, der diese Behauptung nochmals aufstellt, gerichtlich vorgehen.

Karl Schmid.

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