ten darin vor allem, ob Todesfälle dnrch die Behandlung mit diesem neuen Heilmittel von Geheimrat Ehrlich herbei- geführt norden seien. Ministerialdirektor von Jonc- qnie res erklärte, daß die Reichsverwaltung keine amtlichen Mitteilungen über die Wirkungen des Satvarsans hätte, daß aber die überwiegende Meinung der sachverständigen Aerzte dahin gehe, Salvarsan sei ein vorzügliches Heilmittel, und es sei bei einer großen Anzahl von Kranken ohne Schaden angewandt worden. Dem Zentrumsabg. Baum an n antwortete derselbe Ministerialdirektor, daß das Weingesetz auch bezüglich der etwa mit Alkohol ourchsetz- len Weine sehr streng durchgeführt werde. Der Sozialdemokrat Qua eck mußte erleben, daß er sich mit seiner Frage über eine reichsgesetzliche Regelung der Straßenbahnen an die Unrechte Stelle gewandt hat, er wurde damit in die einzelstaatlichen Landtage verwiesen, die für die Straßenbahnen zuständig sind.
Und nun kam man wieder zum Postetat, der sehr bald erledigt war. Einige Abgeordnete hatten an geplanten Neubauten etwas auszusetzen, darunter der Abg. König aus Hagen, der Abg. Erzberger wollte möglichst viele automatische Apparate, und der Sozialdemokrat Göhre eine völlige Beseitigung des Strafportos. Dann wurde der Etat genehmigt. Sehr schnell Passierte auch das neue Posts checkgesetz, das das Postscheckwejen aus eine gesetzliche Grundlage stellen will, während es bisher nur ans einer Verordnung beruht. Alle Parteien betonten in Ueber- einstimmung mit dem Staatssekretär, daß sich der Postscheck- Verkehr gut entwickelt habe, und daß die gesetzliche Regelung diese Entwicklung weiter fördern werde. Die bürgerlichen Parteien, für die der nationalliberale Roland- Lücke, der Fortschrittler Schweickhardt, der Zentrums- abgeordnete Nacken und der konservative Frommer sprachen, haben ein Kompromiß geschlossen, um gegenüber dem heutigen Zustand durch das Gesetz noch einige Verbesserungen herbeizuführen. Die Stammeinlage wird darin von 100 auf 50 Mark ermäßigt, bei Einzahlungen bis 25 Mark soll die Gebühr nur 6 Pfennig betragen und vom Zahlungsempfänger getragen werden, darüber soll oie Gebühr dann auf 10 Pfennig ansteigen. Die Sozialdemokraten wollten noch etwas populärer sein, sie mußten sich aber von dem Fortschrittler Schweickhardt und nationalliveralen Roland-Lücke sagen lassen, daß sie damit das ganze Gesetz zum Scheitern brächten, damit sei aber dem deutschen Volk am allerwenigsten gedient, denn unsere Bevölkerung habe sich sehr rasch an dieses bequeme Zahlungsmittel gewöhnt. Das ganze Gesetz wurde, nachdem auch noch der Staatssekretär Krätke sich dafür ausgesprochen hatte, mit den Kompromißanträgen angenommen. Die Sozialdemokraten und die wenige Köpfe zählende Wirtschaftliche Vereinigung standen abseits. Dann erledigte man noch den Etat der Reichsdruckerei.
Ein allgemeiner Parteitag der Bolkspartei
muß satzungsgemäß in diesem Jahr stattfinden. Als Ort des Parteitags ist Danzig genannt worden. Danzig kommt aber, so schreiben Berliner Blätter, heute nicht mehr in Betracht. Ter Parteitag wird an einem anderen Ort abgehalten werden müssen, weil in Danzig die Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen, die für die Veranstaltungen eines Parteitags erforderlich sind.
Vom Tchreckenskind der Armee.
Leutnant v. Forstner
wegen Soldatenmißhandlung verurtei lt.
Wie aus Bitsch gemeldet wird, hatte sich vor dem dortigen Kriegsgericht Leutnant v. Forstner wegen Soldatenmißhandlung zu verantworten. Unter anderem soll er eine große Anzahl schwerer Vergehen des Sergeanten Höflich gegen elsaß-lothringische Rekruten geduldet haben. — Während die Untersuchung gegen den Sergeanten Höflich noch nicht völlig abgeschlossen ist, ist Leutnant v. Forstner zu einer erheblich höheren Strafe verurteilt worden, als die in Berliner Blättern genannte von 14 Tagen Stubenarrest.
Berliu, 7. März. Hans Leuß hat gegen seine Verurteilung zu sechs Monaten Gefängnis wegen Kronprin- zenbeileidigung Revision beim Reichsgericht anmelden lassen. Zwei weitere Prozesse wegen Beleidigung des deutschen Kronprinzen stehen noch in Aussicht: der verantwortliche Redakteur des „Vorwärts" Meyer wird sich heute zu verantworten haben, während gegen den Herausgeber des „Freien Weg" Zepler demnächst verhandelt wird.
Ausland.
Paris, 5. März. Verschiedene Pariser Industrie- Verbände richteten an die hiesige Handelskammer eine Eingabe, in der sie erklären, daß sie infolge des inquisitorischen Vorgehens der amerikanischen Regierung in ihren Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten den größten Schwierigkeiten ausgefetzt seien und es deshalb ablehnen müßten, an der Meltaus st ellung in San Franzisko teil- zunehipen. Tie Pariser Handelskammer beschloß deshalb, das Parlament zu ersuchen, die für die Beteiligung Frankreichs an der Weltausstellung in San Franzisko beantragten Kredite erst dann zu bewilligen, wenn das amerikanische Zollregime durch Maßnahmen der gesetzgebenden Körperschaften von der Verwaltungsbehörde abgeändert sein werde.
London, 7. März. Das soeben vorgelegte englische Budget bringt Mehrausgaben von mindestens 160 Millionen Mark und wird auf vier Milliarden ansteigen. Der Schatzkanzler, Lloyd George, muß sich aus neue Steuern besinnen.
Rewyork, 7. März. Offizielle Depeschen aus der brasilianischen Hauptstadt bestätigen, daß die Regierung des Marschalls Hermes de Fonseca mit der Möglichkeit einer revolutionären Erhebung ihrer Gegner im Bun- deszentrum selbst rechnet Der Belagerungszustand ist dis zum 31. März über Rio de Janeiro, Nictheroy und Petro- polis verhängt worden.
Württemberg.
Württe^rbergischer Landtag.
Sitzung vom 6. März.
Präsident v. Kraut eröffnet die Sitzung um 9l/i Uhr. Auf der Tagesordnung stehen die Anträge des Finanzausschusses zur Bitte der Arbeiter der Sa- line Äilhelmshall, um Neuregelung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen. Berichterstatter ist der Mg. Graf (Z.). Derselbe teilt mit, daß der finanzielle Ertrag der in Betracht kommenden Werke nicht besonders groß sei. Darauf sei es in erster Linie zurückzuführon, daß der Eingabe
nicht in weiterem Umfang Rechnung getragen worden sei. Tie Eingabe zerfällt in 5 Punkte, zu welchen der Ausschuß folgende Anträge stellt: Zu Zisf. 1: Bezahlung nach Arbeitstagen statt Akkordbelohnung: Uebergabe zur Erwägung. Zu Zisf. 2: Gewährung eines Grundlohns: Ueber- gab zur Kenntnisnahme. Zu Zif.s. 3: Gewährung regelm. Lvhnzulagen: Uebergabe zur Erwägung in demSinne, daß Bestimmungen über periodische Lohnerhöhungen bei ausreichenden Leistungen getroffen werden. Zu Zisf. 1: Gewährung eines 50prozentigen Lohnzuschlags zur Sonntagsarbeit: Durch die mit Wirkung vom 1. Juni 1913 an in Höhe von 2 M gewährte Doppelschicht-Zulage für erledigt zu erklären. Zu Zisf. 5: Gewährung von Lohnfortzahlung in dringenden Verhinderungsfällen durch folgende Resolution für erledigt zu erklären: Die Regierung zu ersuchen, sie möge die Bctriebsvorstände dahin instruieren, daß sie bei Arbeitern in Fällen begründeter kurzer Dienstunterbrechung nicht in llein- licher Weise Lohnabzüge machen. 1. Die Regierung zu ersuchen, für die Sieder, Handwerker und Arbeiter der Arbeitszeit an den übrigen Arbeitstagen und ohne Verringerung des Taglohns einen früheren Arbeitsschluss au den Vorabenden von Sonn- und Festtagen einzuführem 2. Die Einführung der Mündigen Arbeitszeit für die Handwerker in Erwägung zu ziehen.
Finanzminister v. Geßler: Nach der Auffassung der Hüttenverwaltung besteht kein Bedürfnis nach einer Aeu- derung der Lohnverhältnisse. Er befürchte, daß eine regelmäßige Lohnzahlung die staatlichen Hüttenwerke durch starke Ausfälle konkurrenzunfähig machen würden. Ziff.
4 und 5 des Ausschußantrags könne die Regierung zustimmen, von einer Einführung der neunstündigen Arbeitszeit könne zurzeit keine Rede sein. Hanser (Z.) bringt verschiedene Wünsche der Bergarbeiter vor, besonders bezüglich der technischen Ausgestaltung des Betriebs. Präsident v. Klüpfel: Bei einem durchgehenden Betrieb könne man ohne eine zwölfstündige Arbeitsbereitschaft, die jedoch keine zwölfstündige Arbeitszeit bedeute, nicht aus- kommen. Es würde auch die Sicherheit des Betriebes in hohem Grade beeinträchtigen, wenn man den Handwerkern den Samstag Nachmittag freigebe. Die Regierung werde soweit wie möglich entgegenkommen und die Verwaltung werde dafür sorgen, daß die wöchentliche Arbeitszeit 67 Stunden nicht überschreite. Zentrum, Sozialdemokratie und Volkspartei erklären sich mit den Ausschußanträgen einverstanden. Keil (S.) beantragt in Ziff. 2 statt Kenntnisnahme „Berücksichtigung" zu setzen und in Ziffer 3 die Worte „bei ausreichenden Leistungen" zu streichen. Es entspinnt sich eine Polemik zwischen dem Zentrum und der Sozialdemokratie bezw. den Abg. Keil (S.) und Graf (Z.), wobei jeder für seine Partei die größere Arbeirerfreundlichkeit in Anspruch nimmt. Bei der Abstimmung werden die Anträge Keil abgelehnt uno die Anträge des Ausschusses angenommen.
Man kommt zur 1. Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. einen Nachtragsetat für die Unwetter- gcschädigten in den Oberamtsbezirken Eßlingen, Herrenberg und Horb. Die Regierung fordert zu diesem Zweck 59 000 M. Nach einer Erläuterung des Ministers wird der Entwurf an den Finanzausschuß überwiesen.
Sodann kommt man zur ersten Beratung des Entwurfs betr. einen 5. Nachtrag zum Finanzgesetz. In demselben werden 44000 M für Ausftellungszwecke gefordert. Der Entwurf wird an den Finanzausschuß überwiesen.
Man kommt zu Anträgen des Ausschusses für innere Verwaltung. Hartenstein (Vp.) berichtet über den Antrag des Ausschusses zu der Bitte des Kaminfegermeisters Wilhelm Geiling-Stuttgart im Namen der unständigen Kaminfegermeister um Neuregelung der Anstellungs- Verhältnisse und zu dem Gesuch der Vereinigung der Württ. Kaminfegermeister um Ablehnung des Gesuchs des Kaminfegers Geiling. Der Ausschuß beantragt die beiden Eingaben zur Kenntnisnahme zu überweisen und 2. die Staatsregierung zu ersuchen, sie möge die Zuweisung der Kehrbezirke wieder dem Bezirksrat übertragen. Die Eingabe des Geiling beschwert sich hauptsächlich darüber, daß die Anstellung als Meister nicht nach der Tüchtigkeit, sondern nack' dem Dienstalter erfolge. Die Abg. Groß (Z.), Hi liier (BK.), S ch m i d - Neresheim (Z.) und Baumann (DP.) stellen folgenden Antrag: Die Regierung zu ersuchen, in Erwägung darüber einzutreten, ob und wie eine bessere Einteilung großer Kehrbezirke und damit eine Verbesserung der Anstellungsverhältnisse der geprüften Kaminfeger- gehilsen durchgeführt werden kann. Minister v. Fleischhauer: Die Wiederübertragung der Kehrbezirke an den Bezirksrat rufe starke Bedenken hervor. Eine Rückkehr zu deni alten System werde auch die alten Klagen zur Folge haben. Man solle esn <Astem suchen, das die bisherigen Fehler vermeidet. Die Regierung sei mit dem Antrag Groß einverstanden. Der Antrag des Ausschusses zu Ziff. 1 und der Antrag Groß werden ohne besondere Abstimmung angenommen. Ziff. 2 des Ausschußantrags wird abgelehnt.
Hier wird abgebrochen. Schluß der Sitzung l^ft Uhr. Nächste Sitzung Samstag vormittag 9 Uhr.
V * *
Gegen den Malzwein. Auf die Anfrage der Abg.
Haag und Genossen (BK.) betreffend den Malzwein hat das Ministerium des Innern geantwortet, der Malzwein
gehöre nicht zu den weinähnlichen, sondern zu den nachge- machten Getränken, die dem Verbot des Z 9 des Weingesetzes unterliegen. Das Ministerium habe daher früher schon die mit der Ueberwachung des Weinverkehrs betrauten Stellen (Weinkontrolleure) beauftragt, auf Grund der HZ 9 und 26 des Weingesetzes einzuschreiten, und es lege auch Wert darauf, daß nicht der Glaube erweckt werde, als ob zur
Zeit der Verkehr mit Malzweinen jeder Art erlaubt sei. Ueb- rigens werden im Reich z. Zt. allgemeine Maßnahmen zur Bekämpfung der Malzweine erwogen; die Stellungnahme der württembergischen Regierung zu solchen Maßnahmen werde sich aus ihrer ablehnenden Haltung gegen die unseren Weinbau und Weinhandel schädigenden Malzweine ergeben.
Der Entwurf eines Weggesetzes.
Die bestehende Verteilung der Last der Unterhaltung und des Baus der öffentlichen Wege kann nicht durchweg befriedigen. Die gesetzliche Unterhaltungslast hinsichtlich der öftenilichcn Verbindungswege ruht in zu weitem Umfang auf den Gemeinden, so daß die Anforderungen, die der heutige Verkehr an diese Wege stellt, die Kräfte der Gemeinden finanziell, administrativ und technisch übersteigen. Die tatsächliche Milderung dieser gesetzlichen Last durch das Eintreten des Staates bewirkt eine genügende Abhilfe nicht, weil nicht nur den Gemeinden ein Rechrsanspruch auf die Hilfe des Staates abgeht, sondern auch weil die staatliche j Unterstützung ihnen nicht gleichmäßig zugute kommt. In I Beziehung auf die Fürsorge der Amtskörperschaftcu ist haupt- > sächlich zu bemängeln, daß sie in einer Anzahl von Bell zucken nrcht umfassend genug ist, in einigen sogar völlig
versagt. Man könnte daran denken, Wandel dadurch zu schassen, daß der Staat zu den Staatsstraßen noch die jenigeu Straßen in seine Unterhaltung nimmt, die neben den vorhandenen Staatsstraßen dem Außenverkehr der Gemeinden dienen. Diesen Ausweg einzuschlagen ist jedoch schon deshalb ausgeschlossen, weil er mit einer übermäßigen Steigerung des staatlichen Aufwandes verbunden wäre. Erscheint das nicht. tunlich, sv fragt es sich, ob das Ziel einer möglichst gleichmäßigen Beteiligung der Gemeinden an den Straßenlasten sich nicht auf andere Weise erreichen läßt. Daß die Lösung nicht darin bestehen kann, daß der Staat sich seines Straßennetzes einfach entledigt und es den Gemeinden zur Unterhaltung und zur Bestreitung der Kosten zuweist, bedarf keiner weiteren Begründung. Selbst die Bezirke der Amtskörperschaften erweisen sich noch nicht groß genug, um den letzteren die Verwaltung des gesamten Netzes der Verbiudungsstraßeu einschließlich der bestehenden Staatsstraßen auszuerlegen. Neue größere Verbände aber für den einzigen Zweck der Verwaltung des Straßeu- wesens zu bilden, etwa für jeden Kreis oder etwa die Hälfte eines solchen einen, also vier bezw. acht solcher Verbände, empfiehlt sich aus dem Grunde nicht, weil Spezialverbände naturgemäß geneigt sind, mit einer gewissen Einseitigkeit die ihnen zugewiesene Aufgabe zu verfolgen, ohne jederzeit die genügende Rücksicht darauf zu nehmen, daß die öffentlichen Mittel zugleich noch für viele andere gleichwertige oder unter Umständen noch vorgehende öffentliche Zwecke zu dienen haben.
Die den Verhältnissen unseres Landes am besten angepaßte Lösung der Frage nach der Verteilung der Last der Unterhaltung und des Baues der öffentlichen Verbindungswege erblickt der Entwurf vielmehr im nachstehenden. Der Staat (Staatsstraßenbauverwaltung) unterhält und baut auch fernerhin einen Teil dieser Wege wie bisher selbst, im übrigen aber werden anknüpsend an die Entwicklung, die die Fürsorge der Amtskörperschaften betreffs der Nachbarschaftsstraßen in der überwiegenden Mehrzahl der Oberamtsbezirke genommen hat, die neben den Staatsstraßen bestehenden und künftig sich ergebenden öffentlichen Verbindungswege von größerer VerkehrÄbedeutung durch die Amtskörperschasteu mit Beiträgen des Staats unterhalten und gebaut, während der Rest der öffentlichen Verbindungswege, sowie die öffentlichen Ortswege und die öffentlichen Güterwege den Gemeinden zugewiesen bleiben. Durch eine solche Regelung der Wegfürsorge dürfte das Ziel, das sich der Gesetzgeber stecken muß, eine befriedigende Gestalt und Beschaffenheit des dem Außenverkehr der Gemeinden dienenden Megnetzes herbeizuführen, in der dem LandeSinteressc am besten entsprechenden Weise erreicht werden. Dieses gemischte System hat den besonderen Vorzug, daß die Staatsstraßenbauverwaltung, da sie ihre Wirksamkeit auf das ganze Land erstreckt, über größere Mittel verfügt und eine erhebliche Zahl tüchtiger technischer Kräfte in sich vereinigt, auch schwierigen technischen Aufgaben, wie sie beispielsweise öfters der Brückenbau «stellt, gewachsen ist, den Fortschritt im Bau und in der Unterhaltung der Straßen pflegen kann und durch ihr Vorbild wie durch ihren erfahrenen Rat den Wegverwaltungen der Gemeinden und Amtskörperschaften die wichtigsten Dienste zu leisten vermag Das bestehende Staatsstraßennetz ist beibehalten und zugleich die Möglichkeit eröffnet, es im Wege der Etatsverabschiedung nach Maßgabe des Bedürfnisses und der zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb gewisser sachlicher Grenzen weiter auszudehnen. Von der Aufstellung scharfer Merkmale für die Scheidung der Staatsstraßen gegenüber den für die Unterhaltung der Amtskörperschaften in Betracht kommenden Straßen, den künftigen Bezirksstraßen, mußte abgesehen werden, weil die tatsächlichen Verhältnisse jo mannigfaltig und flüssig sind, daß sie sich nicht in starre Schranken zwängen lassen, ohne daß eine solche Cinzwängung praktisch vielfach zu unbefriedigenden Ergebnissen führt. In Beziehung auf die Staatsstraßen ist sodann gegenüber dem geltenden Recht vorwiegend aus technischen Gründen die Aenderung vorgeschlagen, daß die Pflicht der Gemeinden zur Graben- und Dohlenreinigung und zur Herstellung und Unterhaltung der '.Sicherheitsmittel in Wegfall kommt. Geblieben ist dagegen die Pflicht der Gemeinden zur Unterhaltung der Brücken im Zuge von Staatsstraßen innerhalb und außerhalb Etters, soweit die Gemeinden die Brük- ken vor Uebernahme der Straßen in die Verwaltung des Staats zu unterhalten hatten und eine Uebernahme der Brücken durch den Staat nicht etwa stattgesunden hat. Es steht indes auch künftig den Gemeinden das Recht zu, die Uebertragung der Weglast an Brücken im Zuge von Staatsstraßen aus die Staatsstraßenbauverwaltung gegen billige Entschädigung der letzteren zu verlangen. Berreffs der Etterstrecken der Staatsstraßen hält der Entwurf zwar an der Unterhaltungspflicht der Gemeinden fest, er sieht aber im Interesse der Herbeiführung eines gutes Zustandes derselben vor, daß da, wo die Gemeinden ihrer Aufgabe in vollem Maße nicht gerecht zu werden vermögen, die Unterhaltung der bezeichneten Strecken in Vertretung der Gemeinden gegen eine von diesen zu leistende billige Vergütung von her Staatsstraßenbauverwaltung besorgt wird.
Den Kern der Neuerungen, die der Entwurf bringt, bilden die Bestimmungen über die Bezirksstraßen, und zwar was die Beteiligung sowohl der Amtskörperschaften als des Staats und der Gemeinden betrifft. An die Stelle der freiwilligen Beteiligung der Amtskörperschaften und des Staates an der Unterhaltung und dem Bau der Nachbar- schafisstraßen tritt für die Amtskörperschaft die Pflicht, Unterhaltung und Bau dieser Straßen selbst in die Hand zu nehmen, und für den Staat die gesetzliche Verbindlichkeit Geldbeiträge zu leisten. Was die Verteilung der Unterhaltung der Bezirksstraßen zwischen der Amtskörverschaft und den Gemeinden betrifft, so ist der gesetzliche Anteil der Amtskörperschaft ganz dem Anteil nachgebildet, der der Staatsstraßenbauverwaltung bei Staatsstraßen künftighin gesetzlich obliegt. Zu den Kosten der Unterhaltung der Bezirksstraßen sollen die Amtskörperschaften von dem Staat einen ordentlichen Beitrag von einem Drittel erhalten. Dazu soll für diejenige Bezirke, die hierbei noch als verkürzt erscheinen würden, ein sog. Ausgleichungsbeitcag kommen, auf den die betreffenden Amtskörperschaften einen gesetzlichen Anspruch haben. Der Aufwand der Staatsstraßeubauver- waltung wird vorausiichtlich betragen: 1695400 M- Der Aufwand der Amtskörperschaften auf die Bezirksstraßen wird unter Berücksichtigung des bei der vertretungsweisen Unterhaltung der Etterstrecken durch die Vergütung dec Gemeinden nicht gedeckten Aufwands sich voraussichtlich belaufen aus 3 900 000 M. Hiervon geht ab der Siaatsbeitrag, so daß für die Amtskörperschaften ein Aufwand verbleibt von H 372 600 M. In Prozenten ausgedrückt beträgt der Anteil des Staates an dem Gesamtaufwand sür die Unterhaltung der Staats- und Bezirksstraßen 5130400:
7 503 MO gleich rund 68 Proz. oder etwas über 2 Drittel, derjenige der Amtskörperschaften 2 372 6M: 7503000 gleich rund 32 Proz. oder etwas weniger als 1 Drittel.
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