ten darin vor allem, ob Todesfälle dnrch die Behandlung mit diesem neuen Heilmittel von Geheimrat Ehrlich herbei- geführt norden seien. Ministerialdirektor von Jonc- qnie res erklärte, daß die Reichsverwaltung keine amt­lichen Mitteilungen über die Wirkungen des Satvarsans hätte, daß aber die überwiegende Meinung der sachver­ständigen Aerzte dahin gehe, Salvarsan sei ein vorzügliches Heilmittel, und es sei bei einer großen Anzahl von Kran­ken ohne Schaden angewandt worden. Dem Zentrumsabg. Baum an n antwortete derselbe Ministerialdirektor, daß das Weingesetz auch bezüglich der etwa mit Alkohol ourchsetz- len Weine sehr streng durchgeführt werde. Der Sozialde­mokrat Qua eck mußte erleben, daß er sich mit seiner Frage über eine reichsgesetzliche Regelung der Straßenbahnen an die Unrechte Stelle gewandt hat, er wurde damit in die einzelstaatlichen Landtage verwiesen, die für die Straßen­bahnen zuständig sind.

Und nun kam man wieder zum Postetat, der sehr bald erledigt war. Einige Abgeordnete hatten an geplan­ten Neubauten etwas auszusetzen, darunter der Abg. Kö­nig aus Hagen, der Abg. Erzberger wollte möglichst viele automatische Apparate, und der Sozialdemokrat Göhre eine völlige Beseitigung des Strafportos. Dann wurde der Etat genehmigt. Sehr schnell Passierte auch das neue Posts checkgesetz, das das Postscheckwejen aus eine ge­setzliche Grundlage stellen will, während es bisher nur ans einer Verordnung beruht. Alle Parteien betonten in Ueber- einstimmung mit dem Staatssekretär, daß sich der Postscheck- Verkehr gut entwickelt habe, und daß die gesetzliche Regel­ung diese Entwicklung weiter fördern werde. Die bürger­lichen Parteien, für die der nationalliberale Roland- Lücke, der Fortschrittler Schweickhardt, der Zentrums- abgeordnete Nacken und der konservative Frommer spra­chen, haben ein Kompromiß geschlossen, um gegenüber dem heutigen Zustand durch das Gesetz noch einige Verbesser­ungen herbeizuführen. Die Stammeinlage wird darin von 100 auf 50 Mark ermäßigt, bei Einzahlungen bis 25 Mark soll die Gebühr nur 6 Pfennig betragen und vom Zahl­ungsempfänger getragen werden, darüber soll oie Gebühr dann auf 10 Pfennig ansteigen. Die Sozialdemokraten woll­ten noch etwas populärer sein, sie mußten sich aber von dem Fortschrittler Schweickhardt und nationalliveralen Roland-Lücke sagen lassen, daß sie damit das ganze Gesetz zum Scheitern brächten, damit sei aber dem deut­schen Volk am allerwenigsten gedient, denn unsere Bevölker­ung habe sich sehr rasch an dieses bequeme Zahlungsmittel gewöhnt. Das ganze Gesetz wurde, nachdem auch noch der Staatssekretär Krätke sich dafür ausgesprochen hatte, mit den Kompromißanträgen angenommen. Die Sozialdemokra­ten und die wenige Köpfe zählende Wirtschaftliche Vereinigung standen abseits. Dann erledigte man noch den Etat der Reichsdruckerei.

Ein allgemeiner Parteitag der Bolkspartei

muß satzungsgemäß in diesem Jahr stattfinden. Als Ort des Parteitags ist Danzig genannt worden. Danzig kommt aber, so schreiben Berliner Blätter, heute nicht mehr in Be­tracht. Ter Parteitag wird an einem anderen Ort abge­halten werden müssen, weil in Danzig die Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen, die für die Veranstaltungen eines Par­teitags erforderlich sind.

Vom Tchreckenskind der Armee.

Leutnant v. Forstner

wegen Soldatenmißhandlung verurtei lt.

Wie aus Bitsch gemeldet wird, hatte sich vor dem dor­tigen Kriegsgericht Leutnant v. Forstner wegen Soldaten­mißhandlung zu verantworten. Unter anderem soll er eine große Anzahl schwerer Vergehen des Sergean­ten Höflich gegen elsaß-lothringische Rekruten gedul­det haben. Während die Untersuchung gegen den Ser­geanten Höflich noch nicht völlig abgeschlossen ist, ist Leut­nant v. Forstner zu einer erheblich höheren Strafe verurteilt worden, als die in Berliner Blättern genannte von 14 Tagen Stubenarrest.

Berliu, 7. März. Hans Leuß hat gegen seine Ver­urteilung zu sechs Monaten Gefängnis wegen Kronprin- zenbeileidigung Revision beim Reichsgericht anmel­den lassen. Zwei weitere Prozesse wegen Beleidigung des deutschen Kronprinzen stehen noch in Aussicht: der ver­antwortliche Redakteur desVorwärts" Meyer wird sich heute zu verantworten haben, während gegen den Heraus­geber desFreien Weg" Zepler demnächst verhandelt wird.

Ausland.

Paris, 5. März. Verschiedene Pariser Industrie- Verbände richteten an die hiesige Handelskammer eine Ein­gabe, in der sie erklären, daß sie infolge des inquisitorischen Vorgehens der amerikanischen Regierung in ihren Handels­beziehungen mit den Vereinigten Staaten den größten Schwie­rigkeiten ausgefetzt seien und es deshalb ablehnen müßten, an der Meltaus st ellung in San Franzisko teil- zunehipen. Tie Pariser Handelskammer beschloß deshalb, das Parlament zu ersuchen, die für die Beteiligung Frank­reichs an der Weltausstellung in San Franzisko beantragten Kredite erst dann zu bewilligen, wenn das amerikanische Zollregime durch Maßnahmen der gesetzgebenden Körper­schaften von der Verwaltungsbehörde abgeändert sein werde.

London, 7. März. Das soeben vorgelegte englische Budget bringt Mehrausgaben von mindestens 160 Mil­lionen Mark und wird auf vier Milliarden ansteigen. Der Schatzkanzler, Lloyd George, muß sich aus neue Steuern besinnen.

Rewyork, 7. März. Offizielle Depeschen aus der bra­silianischen Hauptstadt bestätigen, daß die Regierung des Marschalls Hermes de Fonseca mit der Möglichkeit einer revolutionären Erhebung ihrer Gegner im Bun- deszentrum selbst rechnet Der Belagerungszustand ist dis zum 31. März über Rio de Janeiro, Nictheroy und Petro- polis verhängt worden.

Württemberg.

Württe^rbergischer Landtag.

Sitzung vom 6. März.

Präsident v. Kraut eröffnet die Sitzung um 9l/i Uhr. Auf der Tagesordnung stehen die Anträge des Fi­nanzausschusses zur Bitte der Arbeiter der Sa- line Äilhelmshall, um Neuregelung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen. Berichterstatter ist der Mg. Graf (Z.). Derselbe teilt mit, daß der finanzielle Ertrag der in Betracht kommenden Werke nicht besonders groß sei. Da­rauf sei es in erster Linie zurückzuführon, daß der Eingabe

nicht in weiterem Umfang Rechnung getragen worden sei. Tie Eingabe zerfällt in 5 Punkte, zu welchen der Ausschuß folgende Anträge stellt: Zu Zisf. 1: Bezahlung nach Ar­beitstagen statt Akkordbelohnung: Uebergabe zur Erwäg­ung. Zu Zisf. 2: Gewährung eines Grundlohns: Ueber- gab zur Kenntnisnahme. Zu Zif.s. 3: Gewährung regelm. Lvhnzulagen: Uebergabe zur Erwägung in demSinne, daß Be­stimmungen über periodische Lohnerhöhungen bei ausreichen­den Leistungen getroffen werden. Zu Zisf. 1: Gewährung eines 50prozentigen Lohnzuschlags zur Sonntagsarbeit: Durch die mit Wirkung vom 1. Juni 1913 an in Höhe von 2 M gewährte Doppelschicht-Zulage für erledigt zu er­klären. Zu Zisf. 5: Gewährung von Lohnfortzahlung in dringenden Verhinderungsfällen durch folgende Resolution für erledigt zu erklären: Die Regierung zu ersuchen, sie möge die Bctriebsvorstände dahin instruieren, daß sie bei Arbeitern in Fällen begründeter kurzer Dienstunterbrechung nicht in llein- licher Weise Lohnabzüge machen. 1. Die Regierung zu ersuchen, für die Sieder, Handwerker und Arbeiter der Ar­beitszeit an den übrigen Arbeitstagen und ohne Verringer­ung des Taglohns einen früheren Arbeitsschluss au den Vor­abenden von Sonn- und Festtagen einzuführem 2. Die Ein­führung der Mündigen Arbeitszeit für die Handwerker in Erwägung zu ziehen.

Finanzminister v. Geßler: Nach der Auffassung der Hüttenverwaltung besteht kein Bedürfnis nach einer Aeu- derung der Lohnverhältnisse. Er befürchte, daß eine re­gelmäßige Lohnzahlung die staatlichen Hüttenwerke durch starke Ausfälle konkurrenzunfähig machen würden. Ziff.

4 und 5 des Ausschußantrags könne die Regierung zu­stimmen, von einer Einführung der neunstündigen Ar­beitszeit könne zurzeit keine Rede sein. Hanser (Z.) bringt verschiedene Wünsche der Bergarbeiter vor, beson­ders bezüglich der technischen Ausgestaltung des Betriebs. Präsident v. Klüpfel: Bei einem durchgehenden Betrieb könne man ohne eine zwölfstündige Arbeitsbereitschaft, die jedoch keine zwölfstündige Arbeitszeit bedeute, nicht aus- kommen. Es würde auch die Sicherheit des Betriebes in hohem Grade beeinträchtigen, wenn man den Hand­werkern den Samstag Nachmittag freigebe. Die Regier­ung werde soweit wie möglich entgegenkommen und die Verwaltung werde dafür sorgen, daß die wöchentliche Ar­beitszeit 67 Stunden nicht überschreite. Zentrum, Sozial­demokratie und Volkspartei erklären sich mit den Ausschuß­anträgen einverstanden. Keil (S.) beantragt in Ziff. 2 statt KenntnisnahmeBerücksichtigung" zu setzen und in Ziffer 3 die Wortebei ausreichenden Leistungen" zu strei­chen. Es entspinnt sich eine Polemik zwischen dem Zen­trum und der Sozialdemokratie bezw. den Abg. Keil (S.) und Graf (Z.), wobei jeder für seine Partei die größere Arbeirerfreundlichkeit in Anspruch nimmt. Bei der Ab­stimmung werden die Anträge Keil abgelehnt uno die An­träge des Ausschusses angenommen.

Man kommt zur 1. Beratung des Entwurfs eines Ge­setzes betr. einen Nachtragsetat für die Unwetter- gcschädigten in den Oberamtsbezirken Eßlingen, Her­renberg und Horb. Die Regierung fordert zu diesem Zweck 59 000 M. Nach einer Erläuterung des Ministers wird der Entwurf an den Finanzausschuß überwiesen.

Sodann kommt man zur ersten Beratung des Ent­wurfs betr. einen 5. Nachtrag zum Finanzgesetz. In demselben werden 44000 M für Ausftellungszwecke ge­fordert. Der Entwurf wird an den Finanzausschuß über­wiesen.

Man kommt zu Anträgen des Ausschusses für innere Verwaltung. Hartenstein (Vp.) berichtet über den An­trag des Ausschusses zu der Bitte des Kaminfegermeisters Wilhelm Geiling-Stuttgart im Namen der unständi­gen Kaminfegermeister um Neuregelung der Anstellungs- Verhältnisse und zu dem Gesuch der Vereinigung der Württ. Kaminfegermeister um Ablehnung des Gesuchs des Kamin­fegers Geiling. Der Ausschuß beantragt die beiden Ein­gaben zur Kenntnisnahme zu überweisen und 2. die Staats­regierung zu ersuchen, sie möge die Zuweisung der Kehr­bezirke wieder dem Bezirksrat übertragen. Die Eingabe des Geiling beschwert sich hauptsächlich darüber, daß die Anstellung als Meister nicht nach der Tüchtigkeit, sondern nack' dem Dienstalter erfolge. Die Abg. Groß (Z.), Hi li­ier (BK.), S ch m i d - Neresheim (Z.) und Baumann (DP.) stellen folgenden Antrag: Die Regierung zu ersuchen, in Erwägung darüber einzutreten, ob und wie eine bessere Einteilung großer Kehrbezirke und damit eine Verbesser­ung der Anstellungsverhältnisse der geprüften Kaminfeger- gehilsen durchgeführt werden kann. Minister v. Fleisch­hauer: Die Wiederübertragung der Kehrbezirke an den Bezirksrat rufe starke Bedenken hervor. Eine Rückkehr zu deni alten System werde auch die alten Klagen zur Folge haben. Man solle esn <Astem suchen, das die bisherigen Fehler vermeidet. Die Regierung sei mit dem Antrag Groß einverstanden. Der Antrag des Ausschusses zu Ziff. 1 und der Antrag Groß werden ohne besondere Abstimmung angenommen. Ziff. 2 des Ausschußantrags wird abgelehnt.

Hier wird abgebrochen. Schluß der Sitzung l^ft Uhr. Nächste Sitzung Samstag vormittag 9 Uhr.

V * *

Gegen den Malzwein. Auf die Anfrage der Abg.

Haag und Genossen (BK.) betreffend den Malzwein hat das Ministerium des Innern geantwortet, der Malzwein

gehöre nicht zu den weinähnlichen, sondern zu den nachge- machten Getränken, die dem Verbot des Z 9 des Weingesetzes unterliegen. Das Ministerium habe daher früher schon die mit der Ueberwachung des Weinverkehrs betrauten Stellen (Weinkontrolleure) beauftragt, auf Grund der HZ 9 und 26 des Weingesetzes einzuschreiten, und es lege auch Wert da­rauf, daß nicht der Glaube erweckt werde, als ob zur

Zeit der Verkehr mit Malzweinen jeder Art erlaubt sei. Ueb- rigens werden im Reich z. Zt. allgemeine Maßnahmen zur Bekämpfung der Malzweine erwogen; die Stellungnahme der württembergischen Regierung zu solchen Maßnahmen werde sich aus ihrer ablehnenden Haltung gegen die unseren Wein­bau und Weinhandel schädigenden Malzweine ergeben.

Der Entwurf eines Weggesetzes.

Die bestehende Verteilung der Last der Unterhaltung und des Baus der öffentlichen Wege kann nicht durchweg befriedigen. Die gesetzliche Unterhaltungslast hinsichtlich der öftenilichcn Verbindungswege ruht in zu weitem Umfang auf den Gemeinden, so daß die Anforderungen, die der heutige Verkehr an diese Wege stellt, die Kräfte der Ge­meinden finanziell, administrativ und technisch übersteigen. Die tatsächliche Milderung dieser gesetzlichen Last durch das Eintreten des Staates bewirkt eine genügende Abhilfe nicht, weil nicht nur den Gemeinden ein Rechrsanspruch auf die Hilfe des Staates abgeht, sondern auch weil die staatliche j Unterstützung ihnen nicht gleichmäßig zugute kommt. In I Beziehung auf die Fürsorge der Amtskörperschaftcu ist haupt- > sächlich zu bemängeln, daß sie in einer Anzahl von Be­ll zucken nrcht umfassend genug ist, in einigen sogar völlig

versagt. Man könnte daran denken, Wandel dadurch zu schassen, daß der Staat zu den Staatsstraßen noch die jenigeu Straßen in seine Unterhaltung nimmt, die neben den vorhandenen Staatsstraßen dem Außenverkehr der Ge­meinden dienen. Diesen Ausweg einzuschlagen ist jedoch schon deshalb ausgeschlossen, weil er mit einer übermäßi­gen Steigerung des staatlichen Aufwandes verbunden wäre. Erscheint das nicht. tunlich, sv fragt es sich, ob das Ziel einer möglichst gleichmäßigen Beteiligung der Gemeinden an den Straßenlasten sich nicht auf andere Weise erreichen läßt. Daß die Lösung nicht darin bestehen kann, daß der Staat sich seines Straßennetzes einfach entledigt und es den Gemeinden zur Unterhaltung und zur Bestreitung der Kosten zuweist, bedarf keiner weiteren Begründung. Selbst die Bezirke der Amtskörperschaften erweisen sich noch nicht groß genug, um den letzteren die Verwaltung des gesamten Netzes der Verbiudungsstraßeu einschließlich der bestehen­den Staatsstraßen auszuerlegen. Neue größere Verbände aber für den einzigen Zweck der Verwaltung des Straßeu- wesens zu bilden, etwa für jeden Kreis oder etwa die Hälfte eines solchen einen, also vier bezw. acht solcher Ver­bände, empfiehlt sich aus dem Grunde nicht, weil Spezial­verbände naturgemäß geneigt sind, mit einer gewissen Ein­seitigkeit die ihnen zugewiesene Aufgabe zu verfolgen, ohne jederzeit die genügende Rücksicht darauf zu nehmen, daß die öffentlichen Mittel zugleich noch für viele andere gleich­wertige oder unter Umständen noch vorgehende öffentliche Zwecke zu dienen haben.

Die den Verhältnissen unseres Landes am besten an­gepaßte Lösung der Frage nach der Verteilung der Last der Unterhaltung und des Baues der öffentlichen Ver­bindungswege erblickt der Entwurf vielmehr im nachstehen­den. Der Staat (Staatsstraßenbauverwaltung) unterhält und baut auch fernerhin einen Teil dieser Wege wie bis­her selbst, im übrigen aber werden anknüpsend an die Ent­wicklung, die die Fürsorge der Amtskörperschaften betreffs der Nachbarschaftsstraßen in der überwiegenden Mehrzahl der Oberamtsbezirke genommen hat, die neben den Staats­straßen bestehenden und künftig sich ergebenden öffentlichen Verbindungswege von größerer VerkehrÄbedeutung durch die Amtskörperschasteu mit Beiträgen des Staats unterhalten und gebaut, während der Rest der öffentlichen Verbindungs­wege, sowie die öffentlichen Ortswege und die öffentlichen Güterwege den Gemeinden zugewiesen bleiben. Durch eine solche Regelung der Wegfürsorge dürfte das Ziel, das sich der Gesetzgeber stecken muß, eine befriedigende Gestalt und Beschaffenheit des dem Außenverkehr der Gemeinden dienen­den Megnetzes herbeizuführen, in der dem LandeSinteressc am besten entsprechenden Weise erreicht werden. Dieses gemischte System hat den besonderen Vorzug, daß die Staatsstraßenbauverwaltung, da sie ihre Wirksamkeit auf das ganze Land erstreckt, über größere Mittel verfügt und eine erhebliche Zahl tüchtiger technischer Kräfte in sich ver­einigt, auch schwierigen technischen Aufgaben, wie sie beispiels­weise öfters der Brückenbau «stellt, gewachsen ist, den Fort­schritt im Bau und in der Unterhaltung der Straßen pfle­gen kann und durch ihr Vorbild wie durch ihren erfahrenen Rat den Wegverwaltungen der Gemeinden und Amtskör­perschaften die wichtigsten Dienste zu leisten vermag Das bestehende Staatsstraßennetz ist beibehalten und zugleich die Möglichkeit eröffnet, es im Wege der Etatsverabschiedung nach Maßgabe des Bedürfnisses und der zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb gewisser sachlicher Grenzen wei­ter auszudehnen. Von der Aufstellung scharfer Merkmale für die Scheidung der Staatsstraßen gegenüber den für die Unterhaltung der Amtskörperschaften in Betracht kom­menden Straßen, den künftigen Bezirksstraßen, mußte ab­gesehen werden, weil die tatsächlichen Verhältnisse jo mannig­faltig und flüssig sind, daß sie sich nicht in starre Schran­ken zwängen lassen, ohne daß eine solche Cinzwängung praktisch vielfach zu unbefriedigenden Ergebnissen führt. In Beziehung auf die Staatsstraßen ist sodann gegenüber dem geltenden Recht vorwiegend aus technischen Gründen die Aenderung vorgeschlagen, daß die Pflicht der Gemeinden zur Graben- und Dohlenreinigung und zur Herstellung und Unterhaltung der '.Sicherheitsmittel in Wegfall kommt. Ge­blieben ist dagegen die Pflicht der Gemeinden zur Unter­haltung der Brücken im Zuge von Staatsstraßen inner­halb und außerhalb Etters, soweit die Gemeinden die Brük- ken vor Uebernahme der Straßen in die Verwaltung des Staats zu unterhalten hatten und eine Uebernahme der Brücken durch den Staat nicht etwa stattgesunden hat. Es steht indes auch künftig den Gemeinden das Recht zu, die Uebertragung der Weglast an Brücken im Zuge von Staatsstraßen aus die Staatsstraßenbauverwaltung gegen bil­lige Entschädigung der letzteren zu verlangen. Berreffs der Etterstrecken der Staatsstraßen hält der Entwurf zwar an der Unterhaltungspflicht der Gemeinden fest, er sieht aber im Interesse der Herbeiführung eines gutes Zustandes der­selben vor, daß da, wo die Gemeinden ihrer Aufgabe in vollem Maße nicht gerecht zu werden vermögen, die Unter­haltung der bezeichneten Strecken in Vertretung der Ge­meinden gegen eine von diesen zu leistende billige Ver­gütung von her Staatsstraßenbauverwaltung besorgt wird.

Den Kern der Neuerungen, die der Entwurf bringt, bilden die Bestimmungen über die Bezirksstraßen, und zwar was die Beteiligung sowohl der Amtskörperschaften als des Staats und der Gemeinden betrifft. An die Stelle der freiwilligen Beteiligung der Amtskörperschaften und des Staates an der Unterhaltung und dem Bau der Nachbar- schafisstraßen tritt für die Amtskörperschaft die Pflicht, Un­terhaltung und Bau dieser Straßen selbst in die Hand zu nehmen, und für den Staat die gesetzliche Verbindlichkeit Geldbeiträge zu leisten. Was die Verteilung der Unter­haltung der Bezirksstraßen zwischen der Amtskörverschaft und den Gemeinden betrifft, so ist der gesetzliche Anteil der Amtskörperschaft ganz dem Anteil nachgebildet, der der Staatsstraßenbauverwaltung bei Staatsstraßen künftighin ge­setzlich obliegt. Zu den Kosten der Unterhaltung der Be­zirksstraßen sollen die Amtskörperschaften von dem Staat einen ordentlichen Beitrag von einem Drittel erhalten. Dazu soll für diejenige Bezirke, die hierbei noch als verkürzt er­scheinen würden, ein sog. Ausgleichungsbeitcag kommen, auf den die betreffenden Amtskörperschaften einen gesetzlichen Anspruch haben. Der Aufwand der Staatsstraßeubauver- waltung wird vorausiichtlich betragen: 1695400 M- Der Aufwand der Amtskörperschaften auf die Bezirksstraßen wird unter Berücksichtigung des bei der vertretungsweisen Unter­haltung der Etterstrecken durch die Vergütung dec Gemein­den nicht gedeckten Aufwands sich voraussichtlich belaufen aus 3 900 000 M. Hiervon geht ab der Siaatsbeitrag, so daß für die Amtskörperschaften ein Aufwand verbleibt von H 372 600 M. In Prozenten ausgedrückt beträgt der Anteil des Staates an dem Gesamtaufwand sür die Unter­haltung der Staats- und Bezirksstraßen 5130400:

7 503 MO gleich rund 68 Proz. oder etwas über 2 Drittel, derjenige der Amtskörperschaften 2 372 6M: 7503000 gleich rund 32 Proz. oder etwas weniger als 1 Drittel.

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