In Huchenfeld bei Neuenbürg brannten Stall, ^ckeuer und Wohnung der Adlerwirtschaft nieder. Der Schaden beträgt 60 000 M. Zwei Nachbarhäuser von Fril­ler und Maier wurden stark beschädigt. Kurz vor dem Brande fand die Wirtin, die Witwe v. Au, unter ihrem Bett einen eingeschlichenen Menschen, sie beförderte ihn hin­aus. Später wurde er nach dem Schopf gehend gesehen, in dem das Feuer ausbrach. Nach dem Brande wurde er verhaftet. Er ist der nicht ganz normale 28 Jahre alte ledige Goldarbeiter Gustav Kröner.

Bcrufsgcnoffenschaft und Versicherte.

Aus Tüb rügen wird berichtet: In hiesigen Aerzte- kreisen wirbelt gegenwärtig viel Staub auf das Vorgehen einer Berufsgenossenschaft der württembergischen Bange- Merksberufsgenossenschaft in Stuttgart gegenüber einem Versicherten in einem bestimmten Falle. Der Versicherte, der seit Jahren lrebsleidend ist, hierüber aber im Ein­vernehmen mit der Krankenkasse, der er angehört von. seinem Arzt schonend im Ungewissen gelassen worden ist, erlitt einen Unfall, .der das Leiden in ein derart akutes Sta­dium treten ließ, daß der Arzt dauernde und völlige Er­werbsunfähigkeit .annahm. Ein Obergutachten kam zu an­derem Ergebnis und der Versicherte wurde abgewiesen. Ob das zu Recht oder Unrecht geschah, das zu erörtern, kann so wenig Sache der Oefsentlichkeit sein, wie Auseinandersetz­ungen darüber, welches der beiden von einander abweichenden Gutachten den Zustand des Patienten und die Ursachen seiner Erwerbsunfähigkeit richtig beurteilen. Dem Forum der Oes- sentlichkeit überwiesen muß aber die Form werden, in der dem Versicherten Mitteilung von d.er Abweisung gemacht worden ist. In dem abiveisenden Erkenntnis wird nämlich ohne alle Umschweife dem Versicherten zur Kenntnis gebracht, daß bei ihm schon lange ein Krebsleiden in der Speise­röhre vorhanden sei, daß eine Krebsgeschwulst im Brustteil der Speiseröhre mit dem Unfall in keinem Zusammenhang stehe usw. Wer weiß, was ein Krebsleiden ist, mag nun ermessen, welche niederschmetternde Wirkung diese rücksichtslosen Mit­teilungen aus 'den doch an sich schon durch Abweisung seiner Nnterstützunosansprüche niedergedrückten, erwerbsunfähigen armem Teufel machte. Und in der Tat trägt sich der Mann auch seit der ihm gewordenen Eröffnung mit Selbst­mordgedanken. Die Berufsgenossenschaft wird ja nun gel­tend machen, sie sei verpflichtet, einen abweisenden Bescheid dem Versicherten gegenüber auch zu begründen. Demgegen­über ergibt sich aber die Frage, ob das nicht auch hätte ge­schehen können, in der von dem Arzte auf den Krankenzetteln gewählten Form, dre schonend von einemchronischen Brust­leiden" sprach. So hat man dem Mann ein Attentat über eine der furchtbarsten, unheilbaren Krankheiten in die Hand gebeben und welche Folgen das haben kann, läß sich noch gar nicht ab sehen. Weiter wird in Aerztekreisen dre Frage ausgeworfen, ob eine Berufsgenossenschaft, eine Versicherungs­gesellschaft, gemeinhin ein Dritter überhaupt berechtigt ist, lediglich zur Wahrung seiner Interessen Mitteilungen weiter- zngeben, die ihm von einem an das Berufsgeheimnis gebun­denen Arzt also unter der selbstverständlichen Voraussetzung der Geheimhaltung auch von Seiten des Dritten gemacht worden sind. Die Angelegenheit wird nicht verfehlen, eine lebhafte Erörterung hervorzurufen, ohne deren Ergebnis ab­zuwarten, wird man aber heute schon im Interesse der Oefsentlichkeit und der Menschlichkeit fordern dürfen, daß der Gesetzgeber oder die Aufsichtsbehörde Fürsorge trifft, die Rücksichtslosigkeit genannter Art ein für allemal ausschließt. Denn auch einesoziale" Einrichtung in Anspruch nehmender Arbeiter hat schließlich doch Anspruch darauf, nach den einfachsten Geboten der Menschlichkeit und des Taktes be­handelt zu werden.

Glück im Unglück.

Aus Ehingen wird berichtet: Eine Ehefrau im Win­kel > itlehnte heimlich Geld aus des Mannes Kassenschrank, in i-csem Falle aus einer Kaffeekanne in des Kleider­kastens hintersten Tiefe. Den Dieb erkennend tat der Kluge seineMarken" heimlich beiseite. Die Frau kam wieder und fand nur noch einen Zweimärker, während ein gan­zer Hunderter fehlte. Großer Schrecken! Dieostahlsanzeige in der Nachbarschaft und hernach Aufbruch zum Manne trotz Weg und Dreck! In einer guten Stunde war sie bei ihm, der im Engelhau Reis aufmachte.Mal ons Hot ma's Geld gschtola!"So, Han i di jetzt! Gang no wieder hoim in deine Haustäpper!"

Ihre drei Kinder umgebracht

hat in Ulm die Frau Käthe Marion. Sie erschien aus der Polizei und zeigte an, daß sie ihre drei Kinder ,m Alter von 6 Jahren, 4 Jahren und 4 Monaten erhängt habe. Eine Nachforschung bestätigte die furchtbare An­klage. Die Kinder waren an der Zimmerdecke und an einem Türpfosten aufgehängt. Ob die Frau im Wahnsinn oder w der Verzweiflung handelte, steht noch nicht fest.

Tod eines Heilgelehrte« durch Schlangenbiß.

Der australische Gelehrte Tr. Fox, der kürzlich vor Ver­tretern der Wissenschaft sein Antitoxin gegen Schlangen- msse vorführte, ist am 28. Februar nach einer praktischen oorsührung seines Mittels im Zoologischen Garten an den Mgen eines Bisses gestorben. Fox, der sich öfter von Gift­schlangen hatte beißen lassen, um die Wirkung seines Anti- wMs vorznführen, war von einer Giftschlange an fünf stellen in die .Hand gebissen worden. Er machte an vier stellen Einschnitte, übersah aber die sünste. Am späten Nach- wittag z ig'ten sich die Vergiftungserscheinungen. Als man die fünfte Bißstelle entdeckte, war es jedoch zu spät, da das äntitoxm nur wirkt, wenn es unmittelbar nach dem Biß an­gewandt wird.

Schreckliches Ende eines Jägers.

Aus Santa Fe in Neu-Mexiko wird über das schreck- 'W Schicksal eines Jägers in den Wildnissen des Socerno- «biets berichtet. Charles Mc. Carihy, ein Angestellter aus einer Ranch, erzählte dem Untersuchungsrichter in Santa Fe, » deute alles daraus hin, daß ein unbekannter Jäger seine Eenfalle aus Stahl ausgestellt habe und dann beim Ver- Men gegen den Mechanismus gestolpert sei und ihn so ui Bewegung gesetzt habe. Die besten Hände des Unglücklichen Kuchen von den Zähnen des Mechanismus gepackt, so daß ss stch ohne Hilfe nicht befreien konnte. Der Körper oder dielniehr seine Ueberreste wurden in einer Region gefun- die selten ein Mensch betritt, und der Gefangene M dom ersten Augenblick an einsehen müssen, daß er ver- wren war. Augenscheinlich wurden wilde Tiere es gibt eine Menge Bären, Wölfe, Wildkatzen usw. bald aus die menschliche Lockspeise gelenkt, und nach dem Zustand kr Ueberbleibsel 'muß der Unglückliche lebend zerrissen wor- sein, da der Grund Spuren eines verzweifelten Kampfes d-utüch zeigt.

x Auf dem Schwarzwald und auf der Alb ist wieder Schnee fall eingetrete».

.Auf den Lehrer Friedrich von Dußlingen sind, wäh- knd er von Osterdingen heim ging, drei scharfe Schüsse

abgegeben worden, die aber nicht trafen. Ter Täter blieb unerkannt.

Im Oberndorf stürzt« das dreijährige Mädchen des Oberbaurats Wünsch in der Schwanenbrauerer aus dem Fenster etwa 10 Meter hoch aus die Straße herab und er­litt einen schweren Schädelbruch, an dem es bald daraus starb.

In Werden (Ruhr) ereignete sich in der Deutsch- Holländischen Kapokfabrik von Thomas und Boßkamp eine schwere Explosion. Vier Personen sind schwer, zwei leicht verletzt worden. Die Fabrikgebäude sind niedergebraunt.

DasBerliner Tageblatt" meldet aus Dessau: In einem Walde in der Nähe der Stadt wurden der 13 Jahre alte Waisenknabe Max Lange erhängt aufgefunden. Von der Mutter eines 16 Jahre alten Mädchens waren ihm Vor­würfe gemacht worden, daß er sich an dem Kinde ver­gangen habe. Ter Knabe stellte dies entschieden in Abrede. Er soll sich aber aus Scham über üble Nachrede erhängt haben.

Im Staate Newyork herrscht ein furchtbarer Sch nee sturm. Der Bahnverkehr nach Westen und Süden ist gestört.

Eine wichtige Entscheidung.

Eine wichtige Entscheidung für die Landwirte hat das Reichsgericht in Bezug auf die Haftung für ungeschütztes Stehenlassen von landwirtschaftlichen Maschinen getroffen. Angesichts der Gefahren, welche bei landwirtschaftlichen Ma­schinen wie Dresch- und Futterschneidmaschinen für damit nicht vertraute Personen, insbesondere Kinder, bestehen, sei es fahrlässig, wenn die Besitzer nicht aus die Neugier der Kinder Rücksicht nehmen; es gehe nicht an, die Sorge für die Sicherheit der Kinder in solchen Fällen allein auf die Eltern abzuwälzen, wenn die Gefahren durch die freie un- verwahrte Aufstellung der Maschinen geschaffen wurden. In einer unverschlossenen Scheuer müsse z. B. die Ma­schine durch eine Sicherheitsvorrichtung (wie Schlußkette) ver­wahrt werden, damit sie von Unberufenen nicht in Betrieb gesetzt werden könne: im Unterlassungsfälle mache sich der Eigentümer haftpflichtig.

Dresden, 3. März. Tie Zigarettenfabrik Georg A. Jasmatzi Aktiengesellschaft hatte gegen ihren schärfsten Konkurrenten, die Firma Georg Jasmatzr und Söhne, eine Klage aus Zahlung einer Konventionalstrafe von 400 000 M angestrengt. Tie Inhaber der beklagten Firma sollten an­geblich den Vertrag nicht innegehalten haben, der ihnen verbot, vor einem gewissen Termin eine neue Zigarettenfabrik als Konkurrenz gegen die Aktiengesellschaft zu gründen. Laut Berliner Tageblatt hat das Gericht die Klage abgewiesen, weil die Gesellschaft kernen Schemen nachgewiesen habe.

Breslau, 28. Febr. Ein unerhörter Fall von Miß­handlung eines Dienstmädchens, hat jetzt seine gerichtliche Sühne gefunden. Wegen fortgesetzter brutaler Miß­handlung ihres Dienstmädchens verurteilte die hie­sige Strafkammer die Apothekersfrau Hedwig Thiel, die schon wegen Mißhandlung eines anderen Dienstmädchens mit 50 Mark Geldstrafe vorbestraft ist, zu drei Monaten Ge­fängnis und 260 Mark Geldstrafe. Die 16jährige Toch­ter der Apothekersfrau wurde wegen Beihilfe zu 60 Mark Geldstrafe verurteilt. Die Anzeige war von der Leitung des Wenzel-Hankeschen Krankenhauses erstattet worden, in dem das Mädchen schließlich untergebracht werden mußt«. Nach der Schilderung des Hospitalarztes war das Mädchen in einem wahrhaft bedauernswerten Zustand in das Kran­kenhaus gekommen. Kaum eine Stelle am ganzen Kör­per war unverletzt, der ganze Körper war mit Striemen bedeckt und braun und blau geschlagen. Di: Augen waren so verschwollen, daß sie zur Untersuchung mit Instrumenten geöffnet werden mußten. Tie Heilung hat längere Zeit in Anspruch genommen.

Spiel und Sport und Lustschiffahrt.

Der Prinz Heinrich-Flug.

Mainz, 1. März. Bei einer heute hier unter Vor­sitz des Generalleutnants G ä d e - Freiburg i. B. stattge­fundenen Vertrcterversammlung der Südwestgruppe des Deutschen Lustsahrer-Verbandes wurde die Mitteilung ge­macht, daß zum Prinz Heinrich-Flug 1914 heute, am ersten Nennungstage, bereits die tzöchstzahl der Teilnehmer von den Zivilsliegern überschritten ist, indem 24'Nennungen von Flugzeugen in Prtvatoesitz abgegeben wurden. Für den Flug, zu dem der Nennungsbeginn der 1. März und Nenn­ungsschluß der 15. März ist, werden höchstens 20 Offi­ziere und 20 Zivilflieger zugelassen.

Gotha, 2. März. Das heute früh in Köln aüfgestiegene MilitärlusischrfsZ. 4" ist um 5 Uhr nachmittags vor der hiesigen Lustschifshalle glatt gelandet.

Vermischtes.

Der Prinz von Wied.

Noch ist der Thron nicht aufgezimmert,

Auf den der Herrscher steigen soll,

Noch hat kein Kronreif überschimmert Das Haüpt, das stolzer Träume voll.

Noch reiste nicht die erste Garbe Bon mühsam angesätem Ruhm.

Nach duftet stark nach frischer Farbe Sein junges Gottesgnadentum.

Noch ist sein Name nicht gewechselt,

Noch ist sein Zepter nicht gedrechselt.

Noch weilt er nicht in seinen Reichen

Und doch beweist ein sichres Zeichen,

Daß seine Herrscherwürde nah:

Die ersten Schmeichler sind schon da.

Oskar Blumenthal im B. T.

Der «eue mexikanische Attila.

Der blutdürstige Zapata, dA sich durch seine Grau­samkeiten den schaurigen BeinamenDer Attilla Mexikos* erworben hat, hat Schule gemacht. Ihm ist im den Wett­streit, die blutrünstigsten Mordtaten zu begehen, in dem berüchtigten Maximo Castillo ein Widersacher erstanden, der das Mörderhandwerk schier noch besser versteht als er. Maximo Castillo war der Erzbandit, der die Welt vor ein- igen Wochen dadurch in Schrecken setzte, daß er einen voll­besetzten Zug in einen in Brand gesteckten Tunnel hinetn- jagen ließ und so 55 Menschen den grausamen Verbrenn- ungs- und Erstickungstod bereitete. Der Räuberhauptmann

ist ein typisches Gewächs des an derartigen Pflanzen so überreichen mexikanischen Bodens. Als Madero in West­chihuahua das Kriegsbeil ausgrub und die Fahne der Re­volution entrollte, da war Maximo Castillo ein kleiner Rancher in Carmen in jenem Staate. Als Maderos Trup­pen an seiner Farm vorüberzogen, da schulterte Maximo fein Gewehr, schwang sich aufs Pferd und schloß sich ihren Reihen an. Bis dahin hatte ersein Geschoß nur auf des Waldes Tiere gerichtet". Jetzt aber schien er vom Teufel besessen zu sein. Seine Mordlust kannte keine Grenzen und Madero, dessen Aufmerksamkeit er alsbald auf sich zog, ernannte ihn zum Kommandanten seiner zwan­zig Mann starken persönlichen Leibgarde, einer auserlesenen Schar, die sämtlich von einer geradezu neronischen Grau­samkeit und einem teuslichen Blutdurst beseelt waren. Wo immer Madero weilte, da war Castillo in seiner Nähe, und auf den Photographien Maderos sieht man neben dem kleinen, gedrungenen Manne zur Rechten einen mäch­tigen, breitschultrigen, wild dreinschauenden Riesen. Als Madero nach der Stadt Mexiko zog, um die Präsidentschaft an sich zu reißen, da war Castillo in seinem Gefolge, der jetzt den Lohn für seine hündische Treue zu ernten gedach­te. Madero wurde Präsident Mexikos und Maximo Castillo der Oberst der Chapultepec-Garden. Das Leben am Prä­sidentenhofe sagte dem Wildling aber wenig zu, und bald kehrte er nach Chihuahua zurück, um seine Ranch wieder zu bewirtschaften. Doch ihn, der gewöhnt war, im Pulver­dampf zu stehen, hielt es jetzt nicht mehr in der ländlichen Einsamkeit, u. als Orozco sich empörte, da elfte Castillo zu seinen Fahnen u. trug kein Bedenken, gegen seinen einstigen Gönner Madero ins Feld zu ziehen. Und als Orozco niederge­rungen war, da wurde Castillo auch offen das, was er eigentlich immer gewesen war, nämlich Räuberhauptmann und begann mordend und plündernd das Land zu durch­streifen. Alle machte er sich tributpflichtig, und wer nicht zahlte, der mußte es grausig büßen. Nun hat er durch seine eingangs erwähnte Schandtat im Cumbre-Tunnel seinen Greueltaten die Krone aufgesetzt.

Auch ein Gebet. Wir lesen in derStraßb. Post": In einer höheren Mädchenschule unserer Stadt, die von Schülerinnen der drei Konfessionen besucht wird, spricht abwechselnd ein Mädchen vor dem Unterricht ein kurzes Gebet chen. Als nun die Reihenfolge einmal an das siebenjährige Töchterchen des jetzt verstorbenen Inten­danten des Stadttheaters, Wilhelms, kam, stellte die Kleine sich mit der ernstesten Miene vor die Klaffe und betete folgendes:

Der lirbe Gott hat nicht gewollt.

Daß edler Wein verderben sollt;

Drum hat er uns nicht nur die Reben,

Nein, auch den schönen Durst gegeben. Amen.

Sprach's und begab sich so ernst, wie es gekommen war, an seinen. Platz.

Zurückgegeben. Städter (zur Bäuerin in der Sommerfrische):Also, wie gesagt, wenn ich bis diesen Nachmittag nichts Besseres finde, nehme ich die Wohnung!" Bäuerin:Schon guat so! Wenn nit entzwischen a' Besserer kommt, kriegen Sie's!"

Verdächtig.Schauen Sie mal unseren neuen Kommis an, hundert Mark Gehalt und dabei diesen Um­fang! Mir scheint, den jungen Mann müssen wir im Auge behalten der Bauch geht nicht mit rechten Dingen zu!"

Handel und Volkswirtschaft.

Stuttgart, 1. März. Die Stellungnahme der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft zur Einführung des Lebendgewichthandels auf dem Stuttgarter Schlacht- und Viehhos gab der StuttgarterFletscherinnung Ver­anlassung, in einer außerordentlichen Jnnungsversammlung mit dieser Frage sich zu befassen. Es wurde dabei zum Ausdruck gebracht, daß die Zentralstelle für Landwirtschaft bei dieser neuen Handelsform am Stuttgarter Schlacht- und Viehhof weniger das Interesse der Metzger als das der Landwirtschaft im Auge habe. Der Handel nach Schlacht­gewicht sei deshalb der reellste, weil der Verkäufer tatsäch­lich den vollen Preis für das bekomme, was er verkauft habe und der Käufer das erhalte, was er bezahlt habe. An­ders aber beim Lebendgewichtshandel, bei dem durch den

Verkauf überfütterter oder übertränkter Tiere dem Betrug Tür und Tor geöffnet sei. Zu bestreiten sei auch, daß der Lebendgewichthandel eine bessere Uebersichtlichkeit für die Landwirtschaft biete. Der einzige triftige Grund, der füt den Lebendgewichtshandel sprechen würde, wäre die Aus­schaltung des Zwischenhandels. Deshalb seien auch die Vieh­händler entschieden gegen eine Aenderung. Tie württem­bergischen Landwirte seien übrigens gar nicht in der Lagh den Stuttgarter Markt mit derjenigen Ware zu versor­

gen, die gebraucht werde. Sollte je der Lebendgewichthandel eingeiührt werden, dann hätte die Regierung dafür zu

sorgen, daß er möglichst reell vor sich gehe, damit nur

gesunde Ware und keine kranke geliefert wird. Eine Heb­ung des Stuttgarter Marktes durch den Lebendgewichthandel werde nicht erreicht werden, denn die Fleischerinnung werde dann dazu übergehen, ihre Schlachtschweine direkt von aus­wärts zu beziehen.

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FM

Larrdcsprodukteribörse Stuttgart.

Bericht vom 2. März.

Auf dem Getreidemarkt hat sich di: Stimmung in der abgelauf- enen Woche weiter befestigt, da hauptsächlich England als kräftiger Käufer aullrat und die erhöhten Angebote der Exportländer glatt akzeptierte. Das Geschäft war lebhafter. Auch die deutschen Groß­mühlen machten größere Ankäufe, da nirgends große Vorräte vor­handen find und auch der Mehlabsatz sich gebessert hat. Die heut­ige Börse war gut besucht. In Landware u. auch in fremden Weizen gab es etwas Geschäft zu höheren Preisen. Wir notieren: Weizen württ. 1920.50 M, srän'. 19.50 20.5« M, bayr. 20.50 21.50, Ulka 33 bis 23.7öM. Saxonska 23.25-2375 M. Azima 22.75 -28.25M, Kau- saS II 23.75- 24.25 M, Manitoba 24-24.50 M,Dinkel 12.50-13.50 M Kernen 1920.58 M, Rogaen 16.7517.50 M, Gerste württ. 16 18 M, Pfälzer 19.00 -19.50 M.Tauber 17.00-18 M, ftäak. 17 b. 18 M, Futtergeiste 1414.50 M. Hakr. württ. l5.5t>M17.00 M, Mais, Laplata 15.2515.:« M. Mehl mit Sack, Kassa mit 1°/« Skon­to (württ. Marken). TafelgriesS3.2S34.25 M, Mehl Nr. 0: 33.25-34 25 M, Slr. 1: 32.25-32.75 M. r. 2:N 31.2531.75 M, Nr. 8 : 29.75-30.75 M, Nr. 4: 26.25 -27.25 M, Kleie 9.50 - 10 M, netto Kaffe ohne Sack.