gierung für den entstandenen schaden nach völkerrechtlichen Grundsätzen aufzukommen haben.

Abg. Schulz-Erfurt (Soz.): fragt, ob es sich bei der in Aussicht genommenen Errichtung eines pädagogischen Z e n t r a l i n st i t u t s um eine Zentralstelle für Preußen , oder das Deutsche Reich handele?

Ministerialdirektor Dr. Lcwald: Wenn dieses Institut auch nur ein preußisches sein wird, so wird seine Wirk­samkeit nicht an die preußischen Grenzen gebunden sein.

Abg. Colshorn (Welfe) fragt, weshalb im Kreise Stolze­nau (Hannover) die in gesicherten Bermögensverhältnissen befindlichen Hofbesitzer gezwungen werden, ihre in: eigenen Betriebe mitarbeitenden, bei ihnen wohnenden Kin­der in den L a n d k r a n k e n ka ss e n zn versichern?

Ministerialdirektor Tr. Caspar: Diese Frage ist bei Schaffung der Reichsversicherungsordnung erörtert worden. Man ging bei Festsetzung der Versicherungspflicht von der Erwägung ans, daß diese Kinder gegen Entgelt in den elterlichen Betrieben beschäftigt würden aufgrund eines Ar­beitsvertrages. Ob die Versichernngspflicht gegeben ist, läßt sich nur von Fall zu Fall entscheiden.

Die Anfrage des Abg. Dr. Müller-Meiningen (Fortschr. Vpt.), nach Maßnahmen zur Verhütung der fortgesetzten schweren Unglücksfälle auf dem Flugplätze Jo­hannisthal, wird wie

Vizepräsident Dr. Paasche mitteilt, auf Wunsch der Ne­gierung später beantwortet werden.

Sodann wird die

Beratung des Etats des Innern >

fortgesetzt (19. Tag), und zwar werden zunächst die gestern zurückgestellten Abstimmungen vorgenommen. Das Kapitel Reichsversicherungsamt

wird bewilligt und die dazu gestellten Anträge werden angenommen.

Das Kapitel Physikalisch - Technische Reichs- anstalt passiert ohne Debatte.

Beim Kapitel

Kanalamt

klagt

Abg. Lcgien (Soz.) über zu lange Arbeitszeit der Ar­beiter bei den Kanalbauten, auch reichten die Löhne nicht aus, um den Arbeitern eine einigermaßen angemessene Lebenshaltung zu ermöglichen. Den Arbeitern werden sauer verdiente Überstundengelder vorenthalten. Der Nord- Ostsee-Kanal sollte ursprünglich nur militärischen Zwecken dienen, jetzt liefert aber der .Kauffahrteiverkehr einen erheblichen Überschuß, deshalb müssen den Schleusenarbeitern, deren Arbeitskraft dadurch er­heblich mehr in Anspruch genommen wird, die Arbeits­bedingungen aus diesen Einnahmen heraus verbessert werden.

Abg. Hoff (Fortschr. Vpt.): Der Kaiser Wilhelm- kanal sollte zwar zunächst strategischen Zwecken dienen, daneben aber auch den Zwecken des Verkehrs und der Kultur. Erfreulich ist es, daß sich dieser Verkehr der Handelsschiffe in aufsteigender Linie befindet. Leider genügt der Kanal-j betrieb doch keineswegs; bei Brunsbüttel liegen oftmals eine große Anzahl Segler Tage und Wochen lang un8 warten auf ihre Einfahrt in den Kanal. Inzwischen liegen oftmals m Holtenau die Schleppdampfer untätig, nur weil es verboten ist, ohne Schleppzug den Kanal zu passieren. Da scheint ein Fehler der Organisation vorhan­den zu sein, der die volle Ausnutzung des Kanalmaterials unmöglich macht. Die Gewerbetreibenden in Kiel wünschen eine liberalere Handhabung der Submissions­bedingungen auch seitens der Kanalverwaltung.

Ministerialdirektor v. Jonquiöres: Die Zahl der aus­ländischen Arbeiter beim Kanalbau ist im Rückgang be­griffen; während sie vor einigen Jahren noch 36 Prozent betrug, ist sie jetzt auf 25 Prozent gesunken. Von irgend einer Mogelei, wie es Herr Legien nannte, der Kanal­verwaltung gegenüber Arbeitern und Schiffsmann­schaften ist keine Rede. Den Unternehmern unsrerseits zur Pflicht zu machen, auskömmliche Löhne zu zahlen, müssen wir deshalb ablehnen, weil wir uns grundsätzlich nicht in das Arbeitsverhältnis einmischen. Der Verkehr im Kanal unterliegt selbstverständlich den verschiedenen Windverhält­nissen. Wenn hinsichtlich der Bereitschaft von Schlepp­dampfern bei Brunsbüttel Unzulänglichkeiten sich ergeben haben, so dürfte darin inzwischen schon Abhilfe geschaffen worden-sein. Bei uns besteht leider kein Schlepp­monopol, wir setzen jetzt jährlich eine halbe Million am Schlepptarif zu. Da kann man nicht verlangen, daß wir unter allen Umständen jede beliebige Zahl Schlepper stellen. Wir wollen uns aber bemühen, mit einem neuen Schleppdampfertarif einen Ausweg zu finden.

Abg. Legien (Soz.): Daß eine Gehaltsaufbesse­rung erwlgt ist, bestreite ich nicht, Wohl aber besteht nicht das richtige Verhältnis zwischen der Aufbesserung der Be­amten- und der Arbeiterbesoldung. Daß die Zahl der aus­ländischen Arbeiter zurückgegangen ist, liegt daran, daß jetzt überhaupt weniger Arbeiter beschäftigt werden. Ich wende mich gegen die ausländischen Arbeiter nur des halb, weil die ausländischen Firmen, die diese Arbeiter für das Kanalamt beschäftigen, diese schlechter bezahlen, als die deutschen Arbeiter bezahlt würden.

^ Abg. Hoff (Fortschr. Vpt.): Den auf der Elbe wartenden Seglern entstehen durch den Mangel an Schleppern wirt­schaftliche Schäden, die für die Schiffer kaum durch die Einnahmen des ganzen Jahres gut gemacht werden kön­nen. Hierin muß Wandel geschaffen werden.

Das Kapitel wird bewilligt.

Vor Eintritt in die Beratung des Kapitels Aufsichtsamt für Privatvcrsichcrung gibt

Abg. Giesberts (Ztr.) namens seiner Partei die Er­klärung ab, daß die gestrigen Ausführungen seines Partei­genossen Astor hinsichtlich des Ausscheidens der auf dem Wege zur Arbeitsstätte erlittenen Unfälle von der Entschädigungspflicht nicht namens der Fraktion gemacht worden seien. Das Zentrum stehe auf dem Stand- Punkte, daß diese Unfälle als Betriebsunfälle zu entschädigen seien, sofern sie den Arbeiter bei seiner Be­triebstätigkeit träfen. Herr Astor habe lediglich als Vor­sitzender einer Berufsgenossenschaft gesprochen. Diese Er­klärung sei wichtig, weil sonst der Anschein erweckt werden könnte, als ob ein Eingriff in schwebende Verfahren vor- genommeu werden sollte.

Zu dem zur Debatte stehenden Kupitel selber führt

Abg. Giebel (Soz.) aus: Was mein Freund Bauer aus- gesührt hat, hat er in vollen'. Einverständnis mit der sozial­demokratischen Fraktion gesagt. (Heiterkeit.) Die Ver- ficherungspflicht von Privatan ge st eilten sollte sich weniger nach der jeweiligen Beschäftigungsart rich­ten, die allgemeine Stellung des Betreffenden sollte aus­schlaggebend sein. Ein außerordentlicher Äbelstand besteht darin, daß dem Angestellten, der einen Antrag auf Ein­leitung eines Heilverfahrens stellt, der dritte Teil der Kosten anserlegt wird. Sodann bitte ich um Aus- knitft, wieviel Anträge auf Heilverfahren im ersten Ver­waltungsjahre gestellt worden sind. Die Beantwortung die­ser Frage ist deshalb wichtig, weil schon jetzt die Unternehmer gegen diese Anträge Opposition machen. Die Reichs- LLrsicherunasanstalt zieht jährlich 150 Millionen

Mark Beiträge ein, das ist ein Betrag, der für die all­gemeine Volkswirtschaft der Nation von erheblichem Einfluß ist. Die Anstalt sollte ihren Besitz nicht unsozial anlegen, sondern sich von kapitalistischen Geschäften frei halten. Bei Hypothekengeschäften nimmt sie sogar noch recht erhebliche Abschlußprovisionen. Die B e am t e n v e r h ä l t n i s s e in der Reichsversichc- rungsanstalt sind völlig ungenügend, mit Unrecht wird den Beamten die Bildung eines Ausschusses unmöglich gemacht, die Militäranwärter werden bevorzugt und die Gehälter für niedere Beamte reichen nicht aus.

Ministerialdirektor Dr. Caspar: Die Reichsversicherungs­anstalt für Angestellte besitzt das Selbstverwaltungs- recht, wir können deshalb nur Ratschläge erteilen, die Ent­scheidung z. B. auch über Anlegung der Gelder liegt aber bei der Verwaltung. Auch die übrigen Klagen des Vorred­ners können nicht hier zur Erledigung gebracht werden, son­dern im Aufsickitsrat der Anstalt. Ein Drittel der Beamten­schaft soll mindestens Militäranwärter sein, wes­halb soll es darüber hinaus aber ausgeschlossen sein, tüchtige Leute anzustellen, bloß weil sie Militäranwärter sind? In der ersten Zeit der Versicherung waren Überstunden erklär­lich, ja selbstverständlich. Daß die räumlichen Verhältnisse im Versicherungsamt nicht ausreichen, liegt daran, daß bei Errichtung des Amtes in aller Eile Privathäuser gemietet werden mußten.

Abg. Wallenborn (Zentr.): Auch die öffentlich- rechtlichen V e r s i ch e r u n g s u n t e r n e h m u n g e n, deren Geschäftsbetrieb sich über mehrere Bundesstaaten oder Provinzen eines Staates erstreckt, müssen, wie in einer der vorliegenden Resolutionen gefordert wird, der Aufsicht des Aufsichtsrats für Privatversicherung unterstellt werden. Den Behörden, Staats- und Gcmeindebeamten sowie den Lehrern muß untersagt werden, ihren amtlichen Einfluß zu Gunsten der Volksversicherung geltend zu machen.

Abg. v. Winterfeld-Menkin (Kons.): Es ist erklärlich, daß die Privat-Lebensvcrsi che r ungen zornig sind über die Gefährdung ihres Besitzstandes durch die Volks­versicherung. Auswüchse bedauern auch wir. Die Ziffern, die die Volksversicherung erzielt hat, sind imponierend und beweisen das Bedürfnis für eine Volks­versicherung. Private und öffentliche Versicherungen können sehr Wohl neben einander bestehen. Die Volks- Versicherung ist das Werk eines einzigen Mannes, und die Bewunderung kann man diesem Mann, dem Geheimrat K a p p , nicht versagen. (Bravo! rechts.) Sein Name wird nicht nur mit der Geschichte der Versicherung, sondern auch mit der Deutschlands verbunden sein und bleiben. (Leb­haftes Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Dpormann (Fortschr. Vpt.): Um der Gerechtig- keit willen mutz ich zugeben, daß die Privatversicherungs- onstalten in ihrem Kampf nicht immer in den ange­rn e s se n e n G r e n z e n geblieben sind. (Hört! hört! rechts.) Wir sind nicht Gegner der öffentlichen Versicherungsanstal­ten, wir fordern nur, daß sie sich derselben Mittel bedienen, wie die Privatversicherungcn.

Abg. Dr. Junik (Natl.): Die Waffen beider Urten Ver­sicherung sollten gut uud gleich sein. (Heiterkeit.) Das Aussichtsamt muß eine strenge Kontrolle nach allen Richtungen hin ausüben. Auch die Volksversicherung, ist kein humanitäres Werk, sondern eine geschäftliche Institu­tion. Das Reichsamt des Innern mag dafür sorgen, daß beide feindlichen Brüder vereint marschieren und schlagen, das liegt im Interesse derBekümpfungderSozial- d e m o k r a t i e.

Staatssekretär Dr. Delbrück: Bei dem dieser Debatte zu Grunde liegenden Konkurrenzkampf zweier Arten von Versicherungen sind leider Ausschreitungen vorge­kommen. Die öffentlich-rechtlichen Versicherungen unter­stehen dem preußischen Ministerium des Innern, die Volks­versicherung dem Reichsamt des Innern. Die Vorstellung, daß von diesen Ämtern die eine oder andere Partei be­günstigt worden sei, ist falsch. Der Minister und ich sind stets in engster Fühlung mit einander geblieben. Wir waren uns darin einig, daß eine energischePropagierung der V o l k s v e r s i ch e r u n g eine überaus wichtige Auf­gabe sc» und gefördert werden müsse. Wir waren uns einig, daß für bestimmte Gegenden die Volksversicherung die ge­eignetere Versicherungsform sei, in anderen die andere Form. Auf Wunsch der großen christlichen Arbeiterorganisationen habe ich die Beteiligung der Reichsregierung in der Verwaltung gesichert. Auch waren wir uns einig, daß es nicht erwünscht sei, wenn beide Unternehmun- gen sich bekämpfen, sie sollten vielmehr in gemeinschaftlicher Front schlagen. Eine Einigung rechtzeitig herbeizuführen, ist mir leider nicht gelungen. Wenn sich der Rauch des Kampfes verzogen hat, wird sich diese Vereinbarung hoffentlich erreichen lassen. Wir sind uns einig darüber ge­worden, daß jeder Teil dafür zu sorgen hat, daß sich der stampf künftig in angemessenen Formen abspielt. Nun hat man geglaubt, diese Vorkommnisse zum Anlaß für eins Änderung unserer gesetzlichen Bestimmungen über die Be­aufsichtigung der Versicherungsunternehmungen nehmen zu müssen und zwar in dem Sinne, daß die öffentlichen Anstalten der Bundesstaaten, soweit sich ihre Tätigkeit über den Bezirk eines Bundesstaates erstreckt, der Aufsicht des A u fs i ch t s a m t es unterstellt wer­den. Dem gegenüber muß ich meine Bedenken zum Ausdruck bringen. Durch ein Übergreifen der preußischen öffentlich- rechtlichen Versicherungen über die Grenzen des preußischen Staates tritt keine Rechtsverschiebung ein. Außerdem sind^zwischen einzelnen Bundesstaaten, zum Bei­spiel Preußen und Bayern, auch Abmachungen rechtlicher Natur über Zuständigkeit bei Prozessen usw. getroffen worden. Die Befürchtung, daß die öffentlich-rechtlichen Ver­sicherungsanstalten sich dem ordentlichen Gerichtsstand ent­ziehen könnten, ist grundlos. Es ist selbstverständlich, daß alle .Klager: aus Versicherungsverträgen, die öffentlich-recht­liche Anstalten abgeschlossen haben, im ordentlichen Rechts-- Wege zum Austrag zu bringen sind. Ausschreitungen- im Konkurrenzkämpfe seitens der einen oder an­deren Partei würden nach den gleichen Grundsätzen und mit der gleichen Schärfe geahndet werden. !

Abg. Rapp-Marburg (Wirtsch. Vgg.): Die verbreiteten Flugblätter der beiden Versicherungsarten beweisen, daß ein g a n z ungehör igerKam Pf sich entspannen hat. Üin diesen zu beenden, ist es nötig, die beiden Resolutionen an-! zunelnnen.

Abg. Hildeubraud (Soz.): Dieie ganze Debatte zeigt wreoer, welch' kleinlicher Preußisch-deutscher Geist in diesen Dingen besteht. Anstatt daß die Reichs­regierung sich über die tatkräftige Setbsthilse der Arbeiterschaft freut, versucht sie. diese zu stören. Wir freueil uns, daß das Aufsichtsamt der sozialdemokratischen Volksfürsorge gegenüber das Recht gewahrt hat. Die Ge- werkschaften haben als erste erkannt, daß die Pnoat-Ner- sicherungsanstalten nicht aus sozialen Motiven ge­handelt haben, sondern lediglich aus Profitsucht. Herr Är. Kapp ist diesem Vorgehn gefolgt, hat sich dabei nur "den nationalen Mantel umgehängt. Dagegen hat Dr. Kapp in seinem Jahresbericht zwei Vorstandsmitglieder unserer Vor-' sicherung mit dem schimpflichem Vorwurf bedacht. Unter- schlagungen begangen zu haben. Eine Genug­tuung war von ihm nicht zu erlangen, das Gericht bat seine

uzersolgung abgelehnt, und ich stelle fest, daß Dr. Kapp bei seiner falschen Anschuldigung vom preußischen Landwirt­schaftsminister gestützt worden ist. (Vizepräsident Dope: Sie dürfen dem Minister einen derartigen Vorwurf nicht machen, es handelt sich hier um einen rein formalen Akt.) Unsere Hoffnung, daß es noch Richter in Preußen gebe, die den guten Namen zu schützen wissen, hat sich nicht erfüllt. Die Grundlage der Volksfürsorge ist nicht anfechtbar. Deshalb verdächtigt man sie und bezeichnet sie als eine Gründung der sozialdemokratischen Partei. Damit' beginn der unlautere Kcunpf. Mißstände in der deutschen Volksversicherung sind aber aktenmäßig festgelegt. Wir haben uns gegen die gemeinsame Front zu verteidigen, und fordern in diesem Kampfe gleiche Waffen auch für uns.

Abg. Schwarz-Schweinfurt (Ztr.): Es ist von den Führern der Sozialdemokratie anerkannt worden, daß die Volks-, fürsorge zugunsten der freien Gewerkschaften und somit indirekt zugunsten der Sozialdemokratie be­gründet worden ist. (Sehr unrichtig! bei den Sozial­demokraten.) Das ist nicht widerlegt worden.

H * *

Im Reichstag haben sämtliche bürgerlichen Parteien einene Initiativantrag eingebracht betr. die Einschränkung des Verkehrs mit Mitteln zur Verhinderung von Geburten.

AuslKiid.

Die Ministerkrisis in Schweden.

ve. Stockholm, 13. Februar.

Svenska Telcgram Byran ist ermächtigt mitzuteilen, Gouverneur Freiherr de Geer hat dem König erklärt, er habe, nachdem er die Lage geprüft, gefunden, daß die Voraus­setzungen, die er für die Bildung eines neuen liberalen Mirn- steriums für notwendig erachtet hatte, nicht vorhanden sind. Der König hat unmittelbar darauf den Gouverneur Ham- marckjöld zu sich rufen lassen und ihm angeboten, das Mini­sterium zu bilden. Hammarckjöld hat mit Rücksicht auf die Lage, die durch die Weigerung der Linken des Reichstages ent­standen ist, dem König geraten, sich an die Rechte des Reichs­tages wegen der Bildung eines Ministeriums zu wenden. Der König hat jedoch den Gouverneur Hammarckjöld ersucht, dre Frage von neuem in Erwägung zu ziehen.

Kapstadt, 11. Febr. Während der Debatte über die Judemmtätsbill verteidigte Premierminister Botha die Halt­ung der Regierung während der Ausbreitungen im Jul: und Januar. Er bezeichnete den Ausbruch der Unruhen im Juli als einen Krieg gegen Frauen und Kinder und als einen mörderischen Angriff aus die Volkssreiheit. Johannes­burg habe sich am 5. Jul: in einem Zustand der Revolution befunden. Botha rechtfertigte sodann das Kriegsrecht mit der Begründung, daß es Blutvergießen verhindert und den gefährlichsten Angriff ans die Nation zunichte gemacht habe.

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Württemberg. ^

Wiirttembergischer Landtag. f

Zweite Kammer.

Stuttgart, 13. Febr. Präsident v. Kraut eröffnet die Sitzung um 91/4 Uhr. Es wird in der Beratung des Körperschaftsbeamtengesetzes' bei Art. 30 a fort­fortgefahren. Berichterstatter ist der Abg. Keck (DP.). Art. 30 n behandelt die Frage der Entrichtung von Beiträgen beim Uebertritt vom Staats-, Kirchen- oder Schuldienst in den Körperschaftsdienst. Jahresbeiträge sind nachzuzahlen und Eintrittsgeld wird nur vor einer Gehaltserhöhung er­hoben. In Art. 30 b31 werden die Grundsätze festge­stellt, nach welchen die bei der Pensionskasse beteiligten Kör­perschaften zum Aufwand der Kasse herangezogen werden. Die Zuschüsse an die Pensionskasse werden auf 4 Prozent der pensionsberechtigten Bezüge festgestellt. Der Ausschuß be- ^ antragt, die Staatskasse mit einem Drittel der Beiträge her- ! anzuziehen.

v. Gauß (Vp.) beantragt, im Falle der Annahme § dieses Antrags dem Art. 31 einen Absatz beizusügen, des > Inhalts:Denjenigen Gemeinden, die eine eigene Pensions­kasse unterhalten, ist ein Staatsbeitrag zu gewähren, der den Leistungen des Staats zur Körperschaft-pcnsionskasse nach dem Verhältnis der Kopfzahl der Bevölkerung jener Gemeinden zu derjenigen des übrigen Landes entspricht."

Dieser Zusatzantrag findet von keiner Seite Widerspruch. Der Abg. Roth (BK.) erklärt ihn ausdrücklich sogar für berechtigt. Trotzdem stimmen der größte Teil der Konser­vativen und des Zentrums nur aus Opposition gegen Stutt­gart, welche Stadt vorläufig bei dem Antrag allein in Be­tracht kommt, gegen denselben. Der Antrag wird jedoch angenommen, ebenso wie der Antrag des Ausschusses.

Es entspinnt sich dabei eine lebhafte Debatte über die Leistungen, die die Genieinden für den Staat zu machen haben.

Minister v. Fleischhauer ist der Meinung, daß diese Leistungen nicht so groß seien. Man könnte ja schließlich konsequenterweise auch noch einen Beitrag für Besoldung der hier in Betracht kommenden Gemeindebeam­ten vom Staate verlangen, was zur Folge hätte, daß dieser dann einen größeren Einfluß aus die Anstellung dieser Be­amten verlangen könne, was einen Eingriff in die Selbst­verwaltung bedeuten würde. Ter Ausschußantrag würde die Staatskasse mit mindestens 500 000 M pro Jahr belasten. Ter Minister bittet, nicht an dem Ausschußantrag sestzu- halten.

Sämtliche Abgeordnete (Vertreter aller Parteien), die zu der Sache sprechen, sind jedoch der Ansicht, daß matt von! Staat einen Beitrag für die Pensionskasse verlangen könne, da die Leistungen dxr Gemeinden für den Staat ganz erhebliche seien.

Man kommt zu Art. 32 a. Derselbe ist völlig neu und eiikhäl! Bestimmungen über die freiwillige Weiler Versicher­ung derjenigen Körperschaftsbeamten, die nach vollendeter Mjöhriger Twnstzei: ohne eigenes Verschulden wegen Auf­lösung oder Nichterneuerung des Dienstverhältnisses oder dauernder Herabsetzung ihres Diensteinkommens aus der Kasse ausscheiden. Der Artikel wird nach dem Entwurf des Ausschusses mit einem von allen Parteien Unterzeichneten Zusatzantrag angenommen. Dieser Zusatzantrag enthält die Bestimmung, daß ein Beamter, der nach einer 20jährigen ancechnungssähigen Dienstzeit ohne eigenes Verschulden einen Teil seines pensionsberechtigten Einkommens verliert, ohne daß er aus der Kasse ausscheidct, verlangen kann, daß der Festsetzuitg seines Ruhegehalts das höhere Einkommen zu Gründe gelegt wird. Er hat in diesem Falle aus dem weg- gefallenen Diensteinkommen die Beiträge aus eigenen Mit­tels zn entrichten. Die Anträge weichen angenommen.