Lokales.
Wildbad, den 13 Januar.
* Der Hundertjährige läßt sich Heuer ganz gut vernehmen. Nur die letzte Januar-Woche ist bedenklich, da es in dieser regnen soll, was ganz und gar nicht erwünscht ist, aber auch nicht zuzutreffen braucht. Der Februar soll starke Kälte und Schneefall bringen, und auch im März soll es bis zu Frühlings Anfang kalt sein. Dann aber ist schönes Wetter angesagt, wogegen der April wieder kalt und trocken sein soll. Nur ist auf den alten Hundertjährigen schon deshalb nicht zu rechnen, weil man nicht weiß, für welche Gegend er gerade paßt, die Witterungsverhältniffe im Deutschen Reich sind bekanntlich sehr verschieden. Daß trotzdem immer noch etwas auf ihn gehalten wird, ist ein Beweis dafür, daß seine Angaben auf Zuverlässigkeit hin — — nicht kontrolliert werden.
Letzte Nachrichte».
Konstanz, 13. Jan. Gestern früh verunglückte ein mit vier Personen besetztes Boot auf dem Untersee bei Oehn- ingen. Sämtliche Personen kamen dabei ums Leben
Dresden, 13. Januar. In der Zeit von Sonnabend abend bis Montag früh wurde in der Teestraße in einem Juweliergeschäft ein Einbruch verübt, bei dem den Dieben Gold- und Silberwaren im Werte von 60—70000 Mark in die Hände fielen.
Freiberg i. Sachsen, 13. Januar. Sonntag nachmittag wurde bei Hermsdorf bei Rehefeld der Kunstmaler Werner Hieckmann aus Freiberg neben seiner Staffelei im Walde erfroren aufgefunden.
Kösli», 13. Januar. Die Häuser im unteren Teile des Dorfes Sorenbohm sind vollständig vereist und dis Strandbefestigungen zum Teil verwüstet. Die See ist jetzt ziemlich ruhig und zurückgetreten. Das Wasser des Jamunder Sees fällt ständig und die Einwohner befinden sich wohl.
Paris, 13. Januar. Der griechische Ministerpräsident Venizelos »ft gestern nachmittag hier eingetroffen.
Haag, 13. Jan. Die im Friedenspalast abgehaltenen Besprechungen haben zur Gründung einer Akademie für internationales Recht geführt.
Kapstadt, !3. Jan. Die Hälfte der Arbeiter in den wichtigeren Effenbahnwerkftäiten am Salt River in der Nähe von Kapstadt feiern zum größten Teil. Es handelt sich um junge Leute.
Germiston (Transvaal), 13. Jan. Vorgestern Abend marschierte ein Haufe von Arbeitern nach einer Versammlung zu den» Gefängnis und drohte dieses zu zerstören, sofern nicht sofort der Arbeiterführer Wade, der am 9. d. M. verhaftet worden war, freigelaffen werde. Eine starke Abteilung berittener Polizei, die sofort erschien, trieb die Menge auseinander
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Druck und »«rtag drr Beruh. üol«wimsMn Buchdruckers! in Wildbad. — Bsrwntwörtlich: V. Reinhardt basMst.
Bekanntmachung
betreffend
die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutierungs-Stammrolle.
Auf Grund des Reichsmilitärgesetzes und der deutschen Wehrordnung Par 25 und 45 K wird folgendes bekannt gemacht:
I. Zum Zweck der Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle haben sich in der Zeit
WM- vom ll. bis IS. Januar 1SI4 -HW bei der OrtSbehörde zu melden:
1. Alle im Kalenderjahr 18S4 geborene« und daher mit dem Beginn des Jahres 1914 in das militärpflichtige Alter eingetretenen jungen Männer, welche dem deutschen Reiche angehören (einschließlich derjenigen, welche die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst erlangt haben und ihre Zurückstellung nicht beantragen).
Diese haben bei der Anmeldung ihr Gebnrtszengnis vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht in ihrem Geburtsort selbst erfolgt.
2 . Alle Militärpflichtige« früherer Altersklaffe» und zwar so lange, bis eine endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht erfolgt ist. Dazu gehören insbesondere die wegen zeitiger Ausschließungsgründe, wegen zeitiger Untauglichkeit, in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse oder als überzählig ZurÜckgeftellten.
Diese Anmeldungspflichtigen haben bei der Anmeldung den im ersten Militärpflichtjahr erhaltenen Losungsscheiu vorzulegen und etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Berufs, des Standes usw.) dabei anzuzeigen.
Befreit von der Wiederholung -er Anmeldung
sind nur diejenigen Militärpflichtigen, welche für eine» bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hievon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind.
3. Eingewauderte, bei früheren Aushebungen Ueber-
gangene rc. (R.-M.-G. Par. 11), welche im militärpflichtigen Alter stehen. - -»
II. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Orts zu erfolgen, an welchem der Militärpflichtige seinen danernde« Aufenthalt hat.
Als dauernder Aufenthalt gilt jeder nicht blos vorübergehende Aufenthalt, ohne Rücksicht darauf, ob er von bestimmter oder unbestimmter Dauer ist. Daher haben sich Haus- «nd Wirtfchaftsdeamte, Handlungsgehilfe«, Lehrlinge, Fabrikarbeiter, Dienstboten und in ähnlichen Verhältnissen lebende Personen an dem Orte zur Rekrutierungs-Stammrolle anzumelden, wo sie in Diensten stehen, es wäre denn, daß sie nur tagsüber wegen ihres Dienstes dahin kommen und in einem anderen Orte ihre Wohnung (oder Schlafstelle) haben, in welchem Falle sie an dem letzteren Orte sich anzumelden haben.
Studierende, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an dem Ort der Lehranstalt anzumelden, der sie angehören, ausgenommen der Fall, daß sie ihre Wohnung an einem anderen Orte haben, von welchem aus sie die Lehranstalt besuchen.
Wer innerhalb des Reichsgebiets keinen dauernden Aufenthalt hat, hat sich bei der OrtSbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes anzumelden, an welchem sein, oder, sofern er noch nicht selbständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtstand sich befindet.
Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthalt noch einen Wohnsitz hat. hat sich in seinem Geburtsort und, wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte zur Stammrolle anzumelden, an welchem die Eltern oder Familienhäupter den letzten Wohnsitz hatten.
III. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Nr. II zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf Reise begriffene Handlungsdiener, auf See befindliche Seeleute rc), so haben ihre Elter«, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
IV. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpfltchtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung zur Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle aufge- nommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage z« melden.
V. Die Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von qer Meldepflicht; ebensowenig entbindet unterlassene Anmel
dung zur Stammrolle von der Gestellungspflicht, d. h. von der Verpflichtung, in den von den Ersatzbehörden anberaumten Terminen zu erscheinen.
VI. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft
Wildbad, den 8. Januar 1914.
Stadtfchultheißenamt : Vähner.
Wildbäd^
Die hier wohnhaften
Militärpflichtige«
der Jahrgänge Z8S2, 18S» und I8S4 werden aufgefordert, sich nächsten
Mittwoch, de» 14. ds. Mts., vo» abends «—8 Uhr
zur Stammrolle auf dem Rathaus (Einwohnermeldeamt) hier soweit noch nicht geschehen, anzumelden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1892 und 1893 haben ihre Lofnugs- scheiue und diejenigen des Jahrgangs 1894 (soweit sie auswärts geboren sind) ihre Geburtsscheine mitzubringen. Den 10. Januar 1914
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
Aufforderung
zur Anbringung der Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger von der Aushebung wegen häuslicher Verhältnisse.
Diejenigen, welche Ansprüche auf Zurückstellung Militärpflichtiger wegen häuslicher Verhältnisse aus den in der deutschen Wehrordnung Par 32 Z ff 2 lit. » bis s mff- geführten Gründen (Reklamationen) erheben wollen, werden aufgefordert, dieselben womöglich so zeitig geltend zu mache», daß sie noch vor dem Zusammentritt der zur Entscheidung darüber berufenen Ersatzkommission vollständig er- örte t werden können.
Es wird nachdrücklich darauf hingewieseu, -aß verspätet angebrachte Gesuche nicht berücksichtigt werden.
Wildbad, den 9. Januar 1914.
Ttadtschnltheißenamt : Bätzner.
Stadt Wilddad.
erkrmk.
Am Mittwoch, de« 14. Januar 1S14,
vormittags 9*/« Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad im schriftlichen Aufstreich aus Stadlwald I Meistern, Abt. 5 ku Kappelberg 151 Stück forchenes u. tannenes Langholz l—VI Kl.
mit zus. 238,35 Fm.
135 Stück forchmes und tannenes Sägholz I—lil Kl.
mit zus. 145,68 Fm
Stadtwald lll Sommersberg Abt. 9 v Birkenbrand 1191 Stück Nadelholz-Stammholz II—VI Kl.
mit zus. 401,20 Fm. 18 .. Nadelholz-Tägholz H-lll Kl.
mit zus. 7,73 Fm.
Die verschlossenen, vom Bieter Unterzeichneten, bedingungslosen, in ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückten Angebote mit der Aufschrift „Angebot auf Nadelstammholz" wollen spätestens zu obengenannter Stunde dem Stadtschult- heißenamt übergeben werden; der alsbald auf dem Rathaus hier erfolgenden Eröffnung können die Bieter anwohnen. Klaffeneinteilung und Taxpreise pro 1914; dec Ausschuß ist zu 100 °/o der Taxpreise angeschlagen.
Wildbad, den 3 Januar 1914.
Stadtschnltheißeuamtr Bätzner.
Stadt Wildbad.
öreimkülr- ll.8tLllKkllverIrLlll.
Am Mittwoch, den 14. Januar 1S14,
vormittags 10 Uhr auf dem Rathaus in Wildbad aus
Stadtwald I Meistern Abt. 5 ka Kappelberg 108 Rm. Nadelholzprügel II Kl.
45 „ Nadelholzreisprügel Ttadtwald lll Sommerberg Abt. 9 o Birkenbrand 1 Rm. buchene Prügel II Kl.
199 „ tannene Prügel I Kl. (Roller)
441 „ tannene Prügel II Kl.
81 „ tannene Reisprügel Stadtwald III Sommecberg Abt. 9 o Birkenbrand 937 Stück Baustangen 1—III Kl.
512 „ Hagstangen I—111 Kl.
877 „ Hopfenstangen l—III Kl.
Wildbad, den 3. Januar 1914.
Stadtschnltheißenamt: Bätzner.
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Wildbad.
Der Verein ist im Besitz einer
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welche bei Kassier W. Bott aufgestellt ist. Für Benützung derselben ist für Mitglieder pro Jahr 1,50 Mk. festgesetzt.
Der Vorstand.
Bei hartnäckigen
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