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mit Erzähler vom Schwarzwild.

Amtsblatt für die Stadt wildbad.

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S8. Jahrgang

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Bekanntmachung.

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.. de» M. Mümtcr i>§. A.

Wenden Jahrmarktes ist die König-Karlstraße der Wildmannsbrücke bis zum Bahnhof an diesem Tage

gesperrt.

Wad, den 27. November 1912,

! Ttadtschnltheißeuamt: Bätzner.

Bekanntmachung,

betr. Jr»valide«-Bersicher»tng.

Die nachstehenden wichtigen Bestimmungen i§i zur Kenntnis der Beteiligten gebracht.

I. das unterdrochene Versicherungsverhältnis ist vor .Januar 1913 zu erneuern.

Die Anwartschaft auf die Leistungen aus der Jnvali- «. Werung, die durch Beitragsentrichtung begründet ist, ! s!, wenn während zweier Jahre nach dem auf der !»»gs-Karte verzeichnten Ausstellungstage »)auf Grund der Versicherungspsticht oder der frei­willigen. Weiterverficherung weniger als 20, d) auf Grund der Selbstvrrsicherung weniger als 40 Wochenbeiträge entrichtet worden sind.

Dir erloschene Anwartschaft lebt wieder auf, wenn der Urte auf Grund einer verstcherungspflichtigen Beschäf- 4 oder freiwilligen Beitragsleistung das Versicherungs- Änis erneuert und darnach eine Wartezeit von 200 iiMochen zurückgelegt hat.

Lies gilt aber vom 1. Januar 1913 ab nur noch für V Versicherten, welche das 40. Lebensjahr noch nicht ' A haben.

Wrr älter als 40 Jahre ist, besten Anwartschaft lebt dm 1. Januar 1913 nur unter den erschwerten Be» «V des tz 1283 Abs. 3 und 2 der Reichsvers.-Ord- i«ieder aus.

ist daher jetzt höchste Zeit, für alle diejenigen, welche Lebensjahr vollendet haben und deren Anwartschaft 4m ist, das Versicherungsverhältnis zu erneuern; es Westens bis 3l. Dezember 1912 geschehen, wenn sie «jetzt noch geltenden günstigeren Bestimmungen zunutze v wollen.?

Zn Erneuerung genügt die Klebung einer einzigen wirksam verwendeten Beitragsmarke.

! Kr die der Angestellten-Versicherung unterliegenden A hört die Wicht oder das Recht zur Invalidenver- ^ nicht aus.

» Diejenigen Angestellten usw., welche vom 1. Januar 1913 an der Angestelltenversicherung unterliegen werden und deren Jahresverdienst 2000 Mark nicht übersteigt, bleiben nach wie vor auch Pflichtmitglieder der Jnvaliden-Versicherung, müssen also beiden Ver­sicherungen angehören.

Diejenigen Angestellten usw., welche bis jetzt srei- willige Mitglieder der Invalidenversicherung sind, können dies auch fernerhin bleiben.

- ist dringend zu empfehlen, auch die Mitgliedschaft Invalidenversicherung freiwillig fortzusetzen, da die «M der Invalidenversicherung neben den Bezügen Angestelltenversicherung gewährt werden, solange Wammen nicht den früheren vollen Jahresarbeits- A übersteigen.

"übbad, den 24. November 1912.

Mkhörde für die Arbeiterversicheruug: Edelmann.

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smR. KemöenliK«.

Mittwoch, den 27. November ISIS

rechts der Enz auf dem Rathaus hier und für d-u II. Distrikt links der Enz i« dem Bolksschnl- gebände parterre links hier statt. Die Wahlhand­lung beginnt am Freitag, den 28. November 1812, vormittags 18 Uhr «nd wird geschlossen V Uhr abends.

Die Wahl wird auf Grund derselben Wählerlisten, nach denselben Abstimmungsbezirken und bei gleicher Be­setzung der Wahlkommission wie die erste Wahl vorgenommen.

Zur Abstimmung ist nur zugelafsen, wer in der Wähler­liste ausgenommen ist.

Die Wahl erfolgt durch unmittelbare u. geheime Stimm­abgabe der Wahlberechtigten.

Jeder Wähler, welcher seine Stimme abgeben will, nimmt von der in der Nähe des Eingangs zu den Ab­sonderungsvorrichtungen besonders aufgestellten Person (Amts­diener, Polizeidiener und dergl.) einen gestempelten Umschlag in Empfang und begibt sich an den abgesonderten Tisch, wo er seinen Stimmzettel in den Umschlag steckt; er tritt sodann in den Tisch, an welchem die Distriktswahlkommission sitzt, nennt seinen Namen und gibt, wenn der Abstimmungsdistrikt aus mehreren Gemeinden besteht, seinen Wohnort, in Orten, an welchen die Wählerliste nach Straßen und Hausnummern aufgestellt ist, seine Wohnung an. Hat der Protokollführer den Namen >des Abstimmenden in der Wählerliste auf­gefunden, so legt der Wähler selbst den Umschlag unver­schlossen in die Wahlurne.

Wähler, welche durch körperliche Gebrechen gehindert sind, an den abgesonderten Tisch zu treten oder ihren Stimm­zettel eigenhändig in den Umschlag zu verbringen und diesen in die Wahlurne zu legen, dürfen sich der Beihilfe einer Vertrauensperson bedienen.

Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.

Stimmzettel, welche nicht in einem amtlich gestempelten oder welche in einem mit einem Kennzeichen versehenen Um- chlag oder von Wählern abgegeben werden wollen, die sich nicht zuvor an den abgesonderten Tisch begeben haben, hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen.

Die Distriktswahlkommission entscheidet über sich er­gebende Anstände; sie handhabt bei dem Wahlgeschäte die Ordnung.

Bei dem «euer» Mahlgang habe« Wiederum sämtliche Wahlberechtigte, wie beim erste« Wahl- gang abznstimme»; die Wahl ist «icht a«f die im erste» Wahlgang anfgetretene« Bewerber be­schränkt, es entscheidet aber nunmehr in diesem Wahlgang die verhältnitzmäßige (relative) Stim­menmehrheit «nd im Falle der Stimmengleichheit das durch die Hand des Borfitzenden der Ober­amtswahlkommission zu ziehende Los.

Während der ganzen Wahlhandlung einschließlich der Stimmzählung steht jedem Wähler der Zutritt zu dem Wahl- aum offen. Es dürfen jedoch daselbst außer den Beratungen und Beschlüssen der Distriktswahlkommijsion, welche durch die Leitung des Wahlgeschäfts bedingt sind, weder Berat­

ungen stattfinden, nvu Ansprachen gehalten, noch Beschlüsse gefaßt, noch Stimmzettel aufgelegt oder verteilt werden.

Um 7 Uhr abends erkürt der Wahlvorsteher, daß nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelafsen werden, welche im Wahlraum bereits anwesend sind. Die in diesem Falle noch zuzulassenden Wähler werden von den übrigen im Wahlraum anwesenden Personen in geeigneter Weise ge­trennt gehalten; erforderlichenfalls werden die Türen des Wahlraums auf kurze Zeit, jedoch höchstens bis zur Beendig­ung der Abstimmung abgeschlossen.

Als Wahlvorsteher ist bestellt : Herr Stadtschultheiß Bätzner hier für den 1 Abstimmungsdistrikt und Herr Ver­waltungsaktuar Schund hier für den 2. Abstimmungsdistrckt.

Zu deren Stellvertreter im Verhinderungsfall: Herr Stadtpfleger Gutbub hie- für den 1. Abstimmungsdistrikt und Herr Hofapotheker Dr. Metzger für den 2. Abftimm- ungsdistrikt.

Wildbad, den 21. November 1912.

Ttadtschnltheißenamt: Bätzner

Kd. ArNer-Perm Wildst-.

Zu der heute Mittwoch, den 27. Nov. 1812, abends 8 Uhr im

Gasthaus zur alten Linde

stattfindenden

M-HrvtrsaW«lMg

für Herr Commerell in Höfe« lade ich hiemit die Mitglieder des Evangel. Arbeiter-Vereins höfl. ein, voll­zählig hierbei erscheinen zu wollen.

Der Vorstand: Karl Rath.

Prima frisch geumjfetten

empfiehlt

Kuhn,

Hauptstr. 109.

1 Waggon Eierkohlen ist ein getroffen und können heute am Bahnhof gefaßt werden.

Der Borstand.

. der am 1«. November 1812 vorgeuom- "Wahl eines Landtags-Abgeordneten für Vberamtsbezirk Neuenbürg find ans Herr«' Commerell, Sägwerksbesitzer in Höfen 3827 M, Herrn Otto Wasner, Gemeinderat in "Mt 2888 Stimme» und Herrn Karl Häber- ,Schultheiß a. D. in Calmbach 228 Stimme» 8 Stimmen waren zersplittert. Somit Mer der Bewerber mehr als die Hälfte der Denen Stimme« erhalte«. Es ist daher die Me eines zweite« Wahlgangs ans

Freitag, de« LS. November 1S12 Mmt worden.;

Demgemäß findet die neue Wahl in de« Ab- '"ugsdistrikteu Nr. I 34 nnd II 35 an dem Mannten Tage in demselben Wahlranm,

" erste Wahl, nämlich für den I. Distrikt

Erklärung.

Meine Bemerkungen betr. Abschaffung des Umgelds sind von sozialdemokratischer Seite (Enztäler Nr. 183) entstellt wiedergegeben und als Agitationsmittel gegen mich benützt worden; ich sehe mich deshalb ge­nötigt, meine Stellungnahme öffentlich bekannt zu geben.

Es entspricht den Tatsachen, daß ich die Art und Weise, wie von dem Vorstand der Wirtevereine den Kandidaten geradezu das Messer auf die Brust gesetzt wurde, nicht gebilligt habe, denn wohin sollte es führen, wenn jede einzelne Jnteressentengruppe einen so schroffen Weg zur Erzwing­ung ihrer Wünsche wählen wollte. Es war auch bisher nicht üblich, daß alle Kandidaten in eine reine Jnteressentenversammlung zusammen einge­laden werden, um sich gegenseitig über ihre Stellungnahme zu äußern. Eine große Anzahl von Wirten gibt mir auch in dieser Beziehung Recht und ich glaube nicht, daß die Wirtevereine nochmals diese Form zur Durch­setzung ihrer gewiß berechtigten Wünsche wählen würden.

Ich erkläre aber hiermit nochmals ausdrücklich, daß ich das Nmgeld für eine Ungerechtigkeit halte, denn es werden durch dasselbe die Wirte in ganz einseitiger Weise belastet, während Privatleute, die sich Wein einlegen und das sind gerade die vermöglicheren steuerfrei gelassen werden. Ich würde deshalb im Falle meiner Wahl für die Abschaffung des Umgelds stimmen.

Kurl Kornmsvell, Köfen.

MiMrmck

Königin Mcrrtotte"

Donnerstag, abends 8 Uhr

Singstunde

Tchwarzwaldhotel". der Borstand.

Kd. Zircheichr.

Ausschußfltzung

am Mittwoch, de» 27. November 1812 abends 7 Uhr im Nebenzimmer des Gasthofs zur alten Linde.

Irisches

kvbrllAöul

Pfund 50 Pfg. empfiehlt

A. BImM.

sV« 188 - UUä Kot-

(über die Straße) in verschie­denen Preislagen empfiehlt

kr. Kv88lvr,

Weinhandlung.

Heuer Nein

pro Liter 88 Pfg. bei Mehrabnahme bedeutend billiger.

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