sollen geg den sein
m 1060 Rebellen getötet und verwundet wor-
Württemberg.
Dienstnachrichte».
Ernannt: den Oberamtsrichter Hutt in Göppingen unter L-^eluna in die Dienstkategoric der üandgerichtsräte znin ^-itaunicktsührcnden Amtsrichter bei dem Amtsgericht Statt- „mt Amt, die Regierungsbaumeister Schäfer zum Maschinen- «Einem' bei der Eisenbahnwerkstätteniuspektion Cannstatt und Kucher zum Abteil,ingsingenieiir bei der Eiseubahubauinspek-
'Ravensburg. ^ .
Ker'etzt: Bezirlsuotar König in Krrchhern, u. T. an das Ne-irksnotariat Ulm mit Beschränkung auf die Verrichtungen ^ Grundbuchbeamten und Amtsgerichtssekretär Schwtznzsr in saerrenberg auf eine Landgerichtssekretärstelle in Ulm, auf
Mrstamt Sulzbach a. K. den Oberförster Burger in Keradsletten und auf die Forstamtmaunftelle bei dem Fvrstamt Kchsenmi mit dem Sitz in Ravensburg den Fvrstamtmann Walz in Weingarten.
Hefördert: auf die Hielte eines Obcrfinanzrats bei der Aeneraldirektion der tztaat-eisenbahnen den tit. Oberfinanzrat Müller bei dieser Generaldirektivn.
In den Ruhestand versetzt: Kanzleirat Dieterich (Paul) bei der Generaldirektivii der Staatseisenbahnen und den Post- jnspeltor Heidinger bei dem Postamt Nr. 4 in Heilbronn.
Württembergischer Landtag.
Ztuttgart, 24. Mai. Präsident v. Payer eröffnet die Ntzima um gt/i Uhr. Am Regierungstisch ist Kultminister v. kleischhaucr anwesend. Im Einlaus befindet sich u. a. eine M den Abg. Storz (Bp.) u. Gen. Unterzeichnete Anfrage: M die K. Staatsregierung bereit, darüber Auskunft zu ge- W, !vie weil in der Donauverfickerungsfrage die Verhandlungen M der' badischen Regierung gediehen sind und insbesondere,
zn erwarten ist, daß die badische Regierung die Zuleitung ,on Donanwasser auf württ. Gebiet in einer Menge, die zur Meitigung der bestehenden Mißstände ausreicht, bewilligen wird Md ob evtl, die K- Staatsregierung entschlossen ist, die Entscheidung des Bnndesrats anzurufeu, wenn nicht in aller Bälde eine Einigung erzielt wird."
Die gestern abgebrochene Beratung über die verbundenen Artikel 8 und 9 des Gesetzentwurfs betr.
Sie Rechtsverhältnisse der Bolksschullehrer
«ird fortgesetzt.
Abg Dr. LPüth-Biberach (Z.! spricht sich gegen den sozialdemokratischen Antrag aus, den Abs. 1 des Art. -8 zu streichen. ES gehöre schon eine volle Männere,lergie dazu, um an den oberen Kuabenklasseu 50—60 Buben, die sich in den zlegsljahren befinden, in Zncht zn halten. Wenn sich aber je eine solche resolute Dame finden sollte, die dieser Aufgabe gewachsen sei. so wünsche er, daß der Antragsteller Abg- Heymann noch nicht verheiratet sei und daß dann diese resolute Dame die Frau des Abg. Hcymanu werde. Er glaube, daß der Abg. Heymanu daun seinen Antrag nicht mehr stellen werde. Stürmische Heiterkeit). Den Antrag des Abg. Heymann, den Ms. 1 und 2 des Art. 8 also zu ersetzen: „Im Falle der Kerehelichnng finden auf die Lehrerinnen die Bestimmungen des Art. 2 Abs. 4 des BeamteugesetzeS Anwendung" bekämpft Mner energisch. Es sei selbst für eine energische Lehrerin mmüglüh, zu Hause einem Häuslein Kinder eine gute Mutter za fein und auch ihrer Lehrerinnenpflicht Nachkommen. Man sinne sich auf einen solchen Standpunkt mir stellen, wenn man die sexuelle Aufklärung unserer Schüler und Schülerinnen wolle, denn es könnten Zustände eintreten, die es notwendig machten,, daß die Lehrerin Tag für Tag in einem gewissen Zustand vor den Schülern und Schülerinnen erscheine. (Zuruf von j«z. Seile: Wie macht? die Mutter im Hause?) Das ist ein liaierschied. Wer schon in der Schule gestanden ist und weiß, Mche Unterhaltungen oft in den Oberklassen geführt werden, der kann einen solchen Zustand nicht wünschen. Jedem Mädchen steht es frei, Lehrerin z» werden. Die Andeutungen des Mg. Heymann, daß Vorsorge gegen gewisse Zustände getroffen «erden könnten, seien unmoralisch. Hehmann wolle damit nicht Mi dem französischen Zweikindersystem, sondern dem Klein- lmdetsystem das Wort reden. Seine Partei lehne den soz. Antrag ab.
Abg. Hehmann (Soz.) beantragt, den Abs. 3 des Art. 8 zu streichen (vor der Anstellung einer Lehrerin auf Lebenszeit sind die Gemeindekollcgien zu hören) und einen Art. 9 a zu beschließen: „Bor Anstellung eines Lehrers oder einer Lebenszeit sind die Gemeindekollegien zu hören" und einen üventnalantrag, im Falle der Ablehnung des vorstehenden und de: früheren Anträge in Abs. 2 des Art. 9 statt „Zustimmung" „Anhörung" des Gemeinderats zu sagen.
Abg. Dr. Wolsf (BK.) tritt den Ausführungen des Zen- innnsrelmers bei. Die Mutter könne Pietät, die Lehrerin aber mr Autorität verlangen. Darin liege der Unterschied.
Abg. Kübel (D. P.) ist für den Regierungsentwurf. Daß ti« Fron körperlich und geistig nicht den Aufgaben für die meren Knabenklassen gewachsen sei, sei wohl Regel. Und wenn K einmal eine Ausnähme gebe, so könne man für diese Aus- Mhme kein Gesetz machen. Bei der Lehrerin könnten auch Müsse natürliche Zustände eintreten,. die auch der württ. Landing nicht ändern könne.
.Abg. v. Gauß (Vp.) begründet in längeren Ausführungen M Antrag seiner Partei auf Wiederherstellung der Regierungs- miage. Er führt dann ans, es sei keine Deklassierung, wenn «» einen Unterschied zwischen Mann und Weib mache und es M keinen Sinn, vorhandene Unterschiede künstlich beseitigen i» ivollen. Wenn eine Frauenrechtlerin einmal geischrieben habe, M« Lehrerin, die Mutter werde, sei besonders geeignet, die »mder mit heiliger Scheu vor diesem Vorgang zu erfüllen, r LE"« «r an diese heilige Scheu nicht. Die jvzialdemo- miychen Anträge lehne er ab. (Lebhafter Beifall).
... Dr. Lindemanu (Soz.) wundert sich, daß hier in
Mm Saale über die Lehrerin und weibliche Angelegenheiten Umwelt werde, trotzdem er ausschließlich von Männern be- (Heiterkeit). Es sei schade, daß das Haus nicht auch
WIM' Mitglieder habe, denn er glaube, daß sie die genügende besäßen, um den Angriffen der Männer Stand zu hal- Es Hebe Lehrer, die absolut keine Ordnung ini-Iv !. Flusse aufrecht erhalten könnten, es gebe aber L-ehrer- w,,?,'venen das sehr wohl gelinge. Das sei nicht Sache des
Mechjz und es sei deshalb verkehrt, einen Unterschied zu - «n. Er glaube sogar, daß das weibliche Geschlecht inehr
als das mäniiliche.
(Heiterkeit). Es sei oft
w ^^nger, in den unteren Klassen die Disziplin aufrecht iin?^t' ' *cks 1" den oberen. Seine Partei halte es nicht wuk „auch die Lehrer legten keinen Wert mehr da- , «ine Kontingentierung der Lehrerin (15 Proz. der L«) stattsrnde. Das sei eine. Ausnahmemaßcegel gegen Sein-« des weiblichen Geschlechts in den Lehrerstand,
üre/srl - davon aus, daß alle Lehrerinnen nach
dm ch^röesratung im Berufe blieben, aber wenn eine Lehrerin dis Och fühle, im Berufe zu bleiben, so sei das für
Nan >o wertvoll, daß sie dieser erhalten werden müßte, «it unnier yermieden, den Zustand einer Verheirateten
liail Namen zu nennen. Er frage, ob die Schwanger-
M in Unanständiges sei. Der Zentrumsredner babe gesagt, Rr' Oberklassen schon sehr bedenkliche Gespräche ge-
Zch. da müsse doch die sexuelle Aufklärung doch der Es sei eine Konzession an das Gefühl
üs "B" sage, daß eine schwangere Frau sich
Aeyrerm nicht ergne.
n!^, r (Z.)Er und seine Partei ständen durch»
^anitmimÄ ^ Standpunkt, daß die Schwangerschaft etwas ^ 0? s^ im Gegenteil etwas Heiliges, das
:»ch A?rkt gehöre. Und daß honnette Frauen
^kidrng ' iZefuhl hatten, das zeige ihre Fürsorge in der
Berichterstatter Löchner (Bp.) weist den Vorwurf des Abg. Rcmbold zurück, daß seine Partei nicht den Fortschritt wolle,, weil sic bezüglich des Abs. 2 die Wiederherstellung der Regierungsvorlage wolle, denn die Lehrer,nnenfrage sei auch eine Lehrerfrage, wo eine Lehrerin sei, sei eben für einen Lehrer vielleicht mit Familie kein Platz.
Kultminister v. Fleischhauer wandte sich gegen den Antrag Hehmann, daß vor jeder Anstellung von Lehrern und Lehrerinnen die Gemeindekollegien gehört werden müßten. Diese Frage werde durch das Lchrerbesoldungsgesetz geregelt und gehöre nicht hierher. Im weiteren Verlaufe verteidigt der Minister die Bestimmung des Entwurfes, daß die Lehrerinnen in widerruflicher Weise angestellt werden sollen, gegenüber den sozialdemokratischen Anträgen.
Abg. Heymann (Soz.) verteidigt nochmals seine Anträge und weist die von der Rechten und dem Zentrum gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück, daß er der Unmoral (Verhütung von Kinoersegen) das Wort geredet habe. Die Erfahrung habe gezeigt, daß nicht alle Ehen mit Kindern gesegnet seien. Ob dabei ein Wille der Ehegatten zum Ansdruck komme, um ihren Bernsen nachgehen zu können, gehe niemand, auch oen Staat nichts an.
Nach abermaligen Bemerkungen des Berichterstatters und des Kultministers wird zur Abstimmung geschritten. Dabei wird der Antrag Hehmann, den ganzen Art. 8 zn streichen, ab gelehnt, ebenso der vvlkspartciliche Antrag, die Regierungsvorlage bezüglich des Abs. 2 wiedcrherznstellen, und ferner der Antrag Heymann, anstatt des Abs. 3 einen neuen Art. 9 a rinzufügen. Damit wird also der Ansschußantrag angenommen, der dahingeht, der Regierungsvorlage bezüglich der Abs. 1 und 3 des Art. 8 zuzustimmen und den Ubs. 2 abzulehnen. Der Antrag Heymann, die Abs. 1 und 2 des Art. 9 durch seinen sog. Heiratsantrag z» ersetzen, wird in namentlicher Abstimmung mir 60 gegen 14 Stimmen abgelehnt, ebenfalls die Even- tualanträg« des Wg. Hehmann zu Art. 9 in einfacher Abstimmung. Damit ist der Art. 9 in der Fassung des Entwurfes mit geringen redaktionellen Aendernngen, die der Ausschuß daran vorgenommen hat, angenommen.
In der weiteren Beratung wurden dm Artikel 10, 11 und 12 betreffend die Fachlehrer und -Lehrerinnen verbunden. Nach langer Debatte wurden die Artikel nach dem Antrag der Kommission, der ans Zustimmung lautet, angenommen, mit Ausnahme des Abs. 2 des Art. 11, für den die Kommission eine neue Fassung oorgeschlagen hatte und der nach einer Umformulierung nach dem Antrag Gauß bestimmt: „Für die Rechtsverhältnisse der Fachlehrer und -Lehrerinnen sind die Bestimmungen des DienstocrtrageS, in dem dieUnterrichtsoer- pflichtung und das definitiv zn gewährende Entgelt zu regeln sind, maßgebend. Es finden auf sie die für Bolksschnllehrer und -Lehrerinnen geltenden Vorschriften sinngemäße Anwendung.
Zu Art. 13, der die Rechtsverhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen an Lehrerbildungsanstalten regelt, liegen zwei Resolutionen vor. In der ersten wird verlangt, in einer Anlage zum Beamtengesetz ein Verzeichnis der auf Lebenszeit anzn- stellenden Lehrer und Lehrerinnen au Staatsanstalten aufzunehmen, in der zweiten, in Erwägung zu ziehen, ob nicht auch, die Volksschullehrer und -Lehrerinnen in der Anlage zum Beamtengesetz Aufnahme finden können.
Rach unwesentlicher Debatte wurde Art. 13 in der Fassung des Entwurfes angenommen, ebenso die erste Resolution in einfacher Abstimmung. Bei der Abstimmung über die zweite Resolution blieb das Ergebnis zweifelhaft. Es mußte deshalb namentliche Abstimmung erfolge». Für die Resolution stimmten 32, dagegen 32 Abgeordnete. Durch Stichentscheio des Präsidenten v. Payer wurde die zweite Resolution ebenfalls angenommen.
Um 1/42 Uhr vertagte sich das Haus auf Mittwoch nachmittag 3 Uhr. Wegen Behinderung des Kultministers und des Berichterstatters an diesem Tage warde die Weiterberatung des Entwurfs ansgesetzt. Auf die Tagesordnung kam deshalb die voltsvarteilichc Anfrage betreffend die Donauversickcrung, ferner die erste Beratung der Novelle zur Aenderung der Nummer 94 des Sporteltariss, sowie 5. Nachtrag für 1912—13 und Anträge des Ausschusses für innere Verwaltung zu verschiedenen Eingaben.
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Die Erste Kammer.
Stuttgart, 24. Mai. Tie Erste Kammer setzte heute die Beratung des Ausführungsgesetzes zur Reichs-- v er s i ch e r u n gs 0 r dn un g bei der Organisa- lions frage fort. Das andere Haus hat hiezu folgende Resolution beschlossen: „Die Regierung zu ersuchen: 1. Das für das Königreich Württemberg errichtete Landesversicherungsamt bestehen zu lassen; 2. an Stelle der seitherigen fünf Schiedsgerichte für Arbeitcrversicher- ung vier Oberversicherungsämter zu errichten; 0. die Oberversicherungsämter als selbständige Aemter einzurich- ten und sie nicht an die Kreisregierungen anzugliedern." Ter staatsrechtliche Ausschuß der Ersten Kammer beantragt: „1. den Ziffern 1 und 2 der vom anderen .Haus zum Ersten Abschnitt des Entwurfs beschlossenen Resolution bcizutreten; 2. für den Fall der Beibehaltung der Kreisregicrnngen die Oberversicherungsämter an diese anzugliedern." Berichterstatter war Staatsrat v. M o st- haf. In der Debatte trat Graf Adelmann für die Beibehaltung der Kreisregierungen und die Ausschußan- träge ein. Minister v. Pischek erklärte, er halte daran fest, daß die Errichtung eines Obcrversicherungsamtes für das ganze Land das Beste fei. Jedenfalls müßten aber, die Bersichernngsämter als selbständige Organe geschaffen werden. Präsident v. Zeller stellte den Antrag, dem Beschluß des anderen Hauses nicht beizutreten. Freiherr v. O w war für ein einziges Oberversichernngsamt. Nach weiterer Debatte wurde der Antrag Zeller mit 46 ge- ge 15 Stimmen abgelehnt, abgelehnt wurde ferner Ziff. 1 der Resolution des anderen .Hauses, während üer Zisf. 2 beigetreten wurde. Ebenso fand Annahme die vom Ausschuß beantragte weitere Resolution, für den Fall der Beibehaltung der Kreisregierungen die Oberversicherungsäm- ter an diese anzngliedern. Hierauf wurde beschlossen, den ganzen Gesetzentwurf an den Ausschuß zurückzuverweisen, der sich heute nachmittag mit dem Entwurf erneut befassen soll. Morgen soll dann die Beratung im Plenum weiter fortgesetzt werden.
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Keine Herbfttagnng.
Stuttgart, 24. Mai. Aus parlamentarischen Kreisen wird dem Schw. M. bestätigt, daß eine Herbst- tagung des Landtags nicht in Aussicht zu nehmen ist. Mit deni vorhandenen Beratungsstoff soll im Laufe des Monats Juni aufgeräumt werden. - - Rätselhaft ist nur, warum dann in Schorndorf eine Nachwahl anberanmt werden soll.
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Aus dem Parteileben.
Stuttgart, 24. Mai. Gewerkschaftssekretär Krag in Stuttgart tritt am 1. September von der Leitung des württembergifchen Sekretariats des Gesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften Deutschlands zurück, nm die Leitung des Parteisekretariates der Deutsch-Konservativen Württembergs zu übernehmen. Das Sekretariat lag bis
her irl den Händen des Abg. Schremps, der ans Gesundheitsrücksichten seit einiger Zeit in seiner erfolgreichen Wirksamkeil als Parteisekretär gehemmt war, sich aber auch ferner im politischeil Leben aktiv betätigen wird.
Geradstetten bei Schorndorf, 24. Mai. Die infolge Ablebens des Schultheißen Bcißwanger in Erledigung gekommene hiesige Ortsvorsteherstelle ist mit einem jährlichen Gehalt von 3000 M zur Bewerbung ausgeschrieben. Sämtliche Gebühren fließen in die Gemeindekassen, wogegen zur Gehilfenhaltung ein Beitrag bewilligt wird. Meldungen von Fachleuten sind bis 24. ds. Mts. an den * Gemeiuderat zu richten. Tie Wahl findet am 8. Juni ds. Js. statt.
Nrach, 24. Mai. Am 18. Juni tagt hier der Verband selbständiger Konditoren Württembergs. Tie Beratungen beginnen vorm.--9 Uhr im Gasthaus zum wilden Mann. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Tagesordnung kann der Besuch nicht allein sämtlichen Verbandsmitgliedern sondern auch jedem selbständigen Konditor empfohlen werden. Nach dem Festessen und am folgenden Tag findet die Besichtigung der Feststadt mit ihrer romantischen Umgebung (Wasserfälle, Hohen Urach, Hohen Wittlingen, Wittlinger Schlucht, Tropfsteinhöhlen usw.) statt, was jeden Teilnehmer vollauf befriedigen wird.
Nah und Fern.
«rotzseuer.
In Nürtingen brach Samstag nacht kurz vor 1 Uhr in den Portland Zementwerken Feuer aus, das mit rasender Schnelligkeit um sich griff. Sämtliche Fabrikgebäude brannten nieder samt dem großen Lagerschuppen. Nur das Maschinenhaus und das Wohngebäude wurden gerettet.
Ekuftnrz eines Eisenlagers.
In Köln ist das große E.isenlager der Firma Schönail gusaminengestürzt. Gs ivaren 7 Arbeiter in dem Lager beschäftigt, drei konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen, vier wurden von den Eisenmassen begraben. Zwei davon sind tödlich verletzt, die beiden anderen sind tot. An den Ausräumungsarbeiten wird von Pionieren fieberhaft gearbeitet.
Ei« Gymnasium abgesiraunt.
In Hanau ist das staatliche Gymnasium, ein dreigeschossiges Bruchsteingebäude, bis zur Höhe des ersten Stockwerks niedergeb r a n n t. Die Bibliothek und eine in dem Gebäude aufbewahrte wertvolle Münzensammlung konnten von der Keusrioehr gerettet werden. Wie das Feuer entstand, ist noch nicht aufgeklärt worden.
Gerichtsaal.
Das Müllheimer Eisenbahnunglück.
Freiburg, 23. Mai. Die heutige Vorinittags- (itzuna beschäftigte sich mit der Beweisaufnahme gegen den Angeklagten Zugführer Bär. Es sind dazn 27 Zeugen geladen. Dem Angeklagten wird vorgehalten, daß er durch Unterlassen der Bremsung das Unglück mitverschuldet habe. Der Angeklagte erklärt, daß er sich keiner Lchuld bewußt fei. Er habe vorschriftsmäßig die Notbremse gezogen, allerdings erst innerhalb der Einfahrtssignale, und bei der alsbald erfolgten Entgleisung sei die Bremsung unwirksam geblieben. Verschiedene Zeugen, die mit den Ausräumungsarbeiten aus dem Bahnhof Müllheim beschäftigt waren, erklärten auf ihren Eid, daß die Notbremse im Zugführer-Kabinett noch geschlossen und mit der vorschriftsmäßigen Plombe versehe» gewesen sei. Ter Angeklagte widerspricht diesen Angaben. Aus weitere an ihn gerichtete Fragen lehnt er eine Erklärung ab.
In der N a ch m i t t a g s s i tz u n g erfolgt auf Verlangen des Verteidigers Strauß zunächst die Feststellung. ob sich am Geschwindigkeitsmesser der Lokomotive nicht seststellen lasse, daß eine, wenn auch schwache, Bremsung stattgefunden hätte. Sachverständiger F n ch s erklärt, daß wohl eine Bremsung zu konstatieren war, diese sei aber nicht auf Veranlassung der beiden Angeklagten erfolgt, sondern infolge Bruches der Luftleitung.
Es wird dann in die Beweisaufnahme gegen den dritten Angeklagten, den Heizer Männlc, eingetreten. Zur Verlesung kamen zunächst die auf die Heizer bezüglichen Dienstvorschriften, nach denen der Heizer immer dann einzugreifen hat, wenn der Lokomotivführer dienstunfähig oder höchste Gefahr im Verzüge ist. Der Angeklagte erklärte, daß er von dem Vorsichtsbefehl für die Station Müllheini keine Kenntnis gehabt habe. Ferner erklärte der Heizer, daß er nicht imstande gewesen sei, das Unglück zn verhüten,,denn er sei mit der Fahrstrecke noch nicht vertraut gewesen; er sei die Strecke nur etwa zehnmal gefahren. Das Zeugenverhör bringt wenig vvn Belang. Sehr lange wird die Arbeitszeit des an- geklagten Heizers erörtert und festgestellt, daß sie eine sehr lange war.
Schopfheim, 28. Mai. Dem beim Müllheimer Eilen- bahnuntzlück schwerverletzten Reisenden W. Kiefer dahier wurde Vieler Tage von der badischen Eisenbahnverwaltnnc, ein« Entschädipuntzssumme von 96 000 Mark ansbezahlt. Der Verunglückte hat sich übrigens inzwischen soweit erholt, daß er mit Unterstützung eines Stocke? wieder gehen kann. Anläßlich der Empfangnahme dieser bedeutenden Summe übsrwies Kiefer dem Schopsheimer Sviralfond 1000 Mark.
Lustschiffahrt.
Potsdam, 35. Mai. Bei einem Aufstieg des Acroplans deK Prinzen Sigismund von Preußen stürzte gestern abend zwischen halb 7 und 7 Uhr auf dem Bornstedter Felde der Ingenieur des Prinzen ab. Der Prinz eilte sofort auf seinen, Motorrad zum Garnilonslazarett, um den Krankenwagen zn requirieren. In diesem erfolgte der Transport des bewußtlosen und qnsclteineiid schwer verletzten Ingenieurs in das Lazarett. Der Flugapparat, eine Erfindung des Prinzen, ist beim Absturz völlig zerstört worden.
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