Mtigung unterzogene Kind den Betrug von 40 Pfg. »n Aussicht nehmen wollen, schlug der Berichterstatter yon Gauß (V.) vor, für jedes der Aufsicht des staatlichen Schularztes unterstehende Kind jährlich 20 Pfg. und für jede als gelungen zu erachteirde öffentliche Impfung 70 Pfg. festzusetzen. Er beantragte anstelle des Art. 8 Abs. 3 des Regierungsentwurfs folgenden Absatz aufzunehmen: „Die Gemeinden sind, soweit nicht im Verordnungswege für gewisse Arten vdn Fällen Ausnahmen zugelassen, werden verpflichtet für jedes der Aufsicht des staatlichen Schularztes unterstehend? Kind jährlich 20 Pfg. und für jede von dem staatlichen Jmtfarzt vorgenommene als gelungen gu erachtende öffentliche Impfung 70 Pfg. an die Staatskasse zu entrichten. Die Gemeinden — bei Staats- und Privatschulen die Schulunternehmer - sind ferner verpflichtet, die für die ärztlichen Untersuchungen der Schüler sowie für die öffentlichen Impfungen erforderlichen Räume und ihre Ausrüstung auch die etwa notwendigen Hilfspersonen zur Verfügung zu stellen. Ueber die Unterstützung des Schularztes durch die .Lehrer wird durch! Verordnung das Nähere bestimmt." Der vom Berichterstatter vvrgeschlagene Betrag von 70 Pfg. wurde vom Mitberichterstatter Böhm (N.) als Zu hoch bezeichnet und deshalb von ihm die Reduzierung auf 60 Pfg. beantragt. Von einigen Rednern wurde auch die Uebernahme der Kosten auf die Staatskasse empfohlen. Von Seiten des Staatsministers des Innern Dr. v. Pischek wurde darauf hingewiesen, daß eine Beseitigung her Beitragspflicht der Gemeinden das Zustandekommen des Gesetzes gefährden würde. Auch aus inneren Gründen müßten die Gemeinden zu Beiträgen für die Kosten der Schulärzte heran gezogen werden. Es sei die Schnlarzttätigkeit überall da, wo sie Überhaupt eingeführt chgrden sei, als Gemeindesache behandelt worden. Die Schnlarzttätigkeit sei eine Ange- kegenheir der öffentlichen Gesundheitspflege und diese sei teilweise Sache der Gemeinden, teilweise Sache des Staates — eine schärfe Abgrenzung bestehe nicht —, die Kosten ihrer Gesundheitspflege fei deshalb teils vom Staat teils von den Gemeinden zu tragen. Ueber diese Frage der Beitragsleistung wurden verschiedene Anträge gestellt, die sich teils auf die Heranziehung der Gemeinden zu jden Beiträgen überhaupt bezogen, teils sich mit der Frage der Höhe der Beiträge und ihrer Festlegung in Gesetze als Normalsatz oder ihrer Festlegung in der Verordnung oder aber nrit der Festsetzung einer Maximalgrenze befassen. Fortsetzung Mittwoch
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Born elektrischen Betrieb in der amtlichen Statistik.
Wie schon früher mitgeteilt, haben verschiedene statistische Zentralstellen im Deutschen Reiche, so das württem- bergische und das preußische Statistische Landesamt, das Landesamt in Dresden, das statistische Bureau im Großherzogtum Baden und andere, zur Verarbeitung der Volkszählung vom 1. Dezember 1010 die von dem Amerikaner Hollerith erfundenen, elektrisch betriebenen Sortier- und Additionsmaschinen benützt.- Wie bei uns, so waren auch die in den anderen Bundesstaaten gemachten Erfahrungen günstig. Die amerikanischen Zählmaschinen haben sich besonders dadurch bewährt, daß die Zuverlässigkeit der mit ihrer Hilfe erzielten Ergebnisse über jeden Zweifel erhaben ist. Ferner war es mit ihrer Hilfe möglich, die Ergebnisse der Volkszählung ohne Mehraufwand erheblich früher als sonst fertigzustellen, was nicht nur für die Verbraucher der Statistik, insbesondere für die Verwaltung und Wissenschaft, sondern auch für den inneren Dienst des statistischen Landesamtes sehr wichtig ist, weil die statistischen Hilfskräfte die ber früheren Volkszählungen oft mehrere Fahre mit der Aufbereitung des Volkszählungs- Materials beschäftigt waren, entsprechend früher zu anderen Arbeiten herangezogen werden konnten. Während beim Handbetrieb höchstens tausend Kärtchen nach den verschiedenen Unterabteilungen einer Eigenschaft zerlegt und addiert werden konnten, sortierte die Hollerithsche Zählmaschine 15000—18000 Zählkarten in der Stunde. Außerdem können für die Bedienung der Maschine weibliche Hilfskräfte verwendet werden. Auf Grund dieser günstigen Erfahrungen haben sich nunmehr die meisten statistischen Zentralstellen des Reiches entschlossen, am elektrischen Betrieb festzuhalten und die Maschinen neben der Volkszählung auch für andere statistische Arbeiten zu verwenden. Bei uns in Württemberg dienen sie neuerdings auch der Hypothekenstatistik, in Preußen der GeburtS- und Ehestatistik und in Sachsen der Mnkomwensteuerstatistik.
Richtspruch über Adam Röder. Der Verein „Württ. Presse" (Unterorganisation des Reichsverbands der deutschen Presse) hielt eine Mitgtiedewersamm- kung, die sich u. a. noch einmal mit dem Fall Röder beschäftigte. Es wurde dazu einstimmig die folgende Entschließung gefaßt: „1) -Die Versammlung nimmt Kenntnis von der Erklärung des Leiters der Deutschen Reichspost, daß er die Stuttgarter Kritiker nicht der Bestechlichkeit hat bezichtigen wollen; 2) die Versammlung halt indessen die Deutung, die der Jerfasser der von ihm gebrauchten Wendung: „Cassinsfe mit der hohlen Hand" gibt, für durchaus ungenügend; zudem enthält sie, im Zusammenhang mit der Wendung: „allerhand Korybanten der „unabhängigen" Kritik" eine neue schwere Kränkung der Kritiker, da hier der Borwurf gegen sie erhoben wird, ohne eigenes Urteil als Claqne sich in den Dienst einer Mache, aber nicht in den Dienst der Kunst gestellt zu haben; 3) die Versammlung erklärt, daß eine solche Verunglimpfung und das ganze Verhalten des Leiters der Deutschen Reichspost in dieser Sache den Gepflogenheiten der anständigen deutschen Presse und der Würde des Journalistenstandes nicht entspricht.
Güglingen, 18. Dez. Für den Zuckerrübenbau, her bis jetzt nur ganz vereinzelt im mittleren Zabergäu gepflegt wurde, wird jetzt auch Stimmung gemacht. Die Böden würden sich gut für Rübenbau eignen, Verfrachtungsgelegenheit wäre auch am Platz. Für den Doppelzentner werden 2.50 Mk. in Aussicht gestellt.
Besigheim, 16. Dez. Die Zahl der Wahlberechtigten zur Reichstagswahl pur 12. Januar beträgt nach der»
vorläufigen Abschluß der Wählerlisten im ganzen Bezirk zusammen 7245 und hat seit der letzten Wahl um 407 Kugenommen.
Nah und Fern.
Zusammenstoß.
Montag Abend fuhr inStuttgart ein Bierwageu- führer der Bierbrauerei Widmaier-Vaihingen die Böb- lingerstraßo auswärts. In der Nähe der Tannenstraße überholte ein Straßenbahnzug das Bierfuhrwerk, worauf dres hinter dem Motorwagen über die Gleise bog und dabei mit ernem in ziemlich rascher Fahrt einwärts fahrenden Elektrischen zusammenstieß. Der Kutscher erlitt nur leichte Gesichtsverletzungen, doch sollen die Pferde nicht unbedeutende Verletzungen dabei erlitten haben. Die auf dem Wagen befindlichen Flaschen und Fässer wurden aus die Straße geschleudert und teilweise zertrümmert. Schlimm erging es dem Führer der Straßenbahn namens Halber, der nach dem Katharinenhospital gebracht werden mußte. Er erlitt eine starke Brustquetschung. Der Vorderperron des Straßenbahnwagens wurde vollständig eingedrückt und demoliert. Die Fensterscheiben gingen in Scherben. Von den Insassen des Wagens wurde anscheinend bei dem Zusammenstoß keiner verletzt.
Rascher Tod.
Als gestern Mittag der Gutsbesitzer Bernhard Naher fr. von hier mit dem Zug 12.30 ab Karlstür nach Weinsberg fahren wollte, erlitt er einen Schlaganfall, welcher seinen sofortigen Tod herbeiführte.
Zug entgleist.
Ein nur Montags von Jagstfeld nach Eberbach fahrender Güterzug ist Montag früh auf der Station Zwingenberg, wo er das Ueberholungssignal überfuhr, entgleist. Sechs Wagen wurden aus dem Gleis geworfen, zwei Wagen stürzten die Böschung hinunter. Der Verkehr wird eingleisig aufrecht erhalten.
Aabrikbrand.
In der Mischerei der Süddeutschen Baumwollindu- strie in Kuchen brach am Montag vormittag sh 10 Uhr Feuer aus, dessen man erst in den späten Nachmittagsstunden Herr werden konnte. Die in dem Gebäude aufgestapelten Waren sind zum größtenteil verbrannt oder wurden zum Teil unter Wasser unbrauchbar gemacht. Der Arbeiter Wohlfahrt wurde vom Feuer überrascht und mußte mit schweren Brandwunden ins Krankenhaus geschafft werden. Der Fabrikbetrieb erleidet keine Unterbrechung.
Hinrichtung ans der Bühne,
Eine scheußliche Hinrichtung wird aus Jackson im Staate Georgia gemeldet: Ein Negerprediger war wegen Teilnahme an einer Meuterei und wegen Mordes zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Für die Vollstreckung des Urteils im Gefängnishofe tvar schon alles bereit. Ein plötzlich einsetzender Regen schien die zahlreich eingetroffenen Zuschauer um das Schauspiel bringen zu wollen. Doch hat nicht Jackson eine entgegenkommende Behörde? Und wenn schon eine Hinrichtung wie ein Schauspiel von Zuschauern begafft wird, ist es dann nicht besser, es. gleich auf der Bühne abzuwickeln? Die Zuschauer werden eingeladen, sich nach der Stadtoper zu begeben, wohin auch die Freunde und Verwandten des Verurteilten geschleppt wurden, und auf der Bühne im Rampenlicht angesichts einer großen Zuschauermenge vollzog sich dann die Hinrichtung. So versichert eine amerikanische Nachricht, welche von der „Tägl. Rmrdschau" in Berlin übernommen worden ist.
Vom Schwarzwald.
In Furtwangen ist, 71 Jahre alt, Wrl Hektar Furtwängler gestorben, ein Mann, dessen Namen ans der Geschichte der Schwarzwälder Uhrenindustrie nicht verschwinden wird. Er war der letzte von vier Brüdern, die die große Uhrenfabrik vorm. L. Furtwängler Söhne Aktien-Gesellschaft gründeten und entwickeln halfen. Furtwängler war politisch ein treuer Anhänger der liberalen Sache.
Aus einem Gitter aufgespießt.
Mn schweres Mißgeschick hat in Berlin einen jungen Mann betroffen, der zur Nachtzeit seine Geliebte besucht hatte und sich über ein eisernes Gitter entfernen wollte. Der 23 Jahre alte Schlosser Ernst Czemanski hatte in der Königsberger Straße seine Braut besucht, die dort bei einem Gastwirt beschäftigt ist. Da das Mädchen keinen Hausschlüssel besaßt war der junge Mann gezwungen, aus der im Hochparterre gelegenen Wohnung durch das Fenster herauszuklettern. Hierbei glitt er ans und fiel so unglücklich auf ein vorspringendes Eisengitter, daß er buchstäblich aufgespießt wurde. Die Eingeweide drangen sofort heraus, und der Unglückliche schrie vor Schmerzen laut um Hilfe. Es nahten einige Schutzleute, die mit Hilfe mehrerer Fleischergesellen den Schwerverletzten vorsichtig von dem Gitter abhoben und ihn nach dem Krankenhaus transportierten, wo er hoffnungslos daniederliegt.
Wegen einer schlechten Weihnachtszensur erhängte sich in Mannheim unmittelbar nach der Heimkehr aus der Schule der 13 Jahre alte Realschüler Christian Moll, der Sohn eines in der Schwetzinger Straße wohnenden Friseurs.
Vermischte^.
Fra« Toselli heiratet wieder.
„Giornale d'Jtalia" verzeichnet das Gerücht, daß die ehemalige Kronprinzessin von Sachsen sich mit dem Gedanken trage, eine neue Ehe, diesmal mit einem Elektrotechniker aus Florenz einzugehen. Wie das Blatt versichert, soll die bon der sächsischen Regierung für die ehemalige Kronprinzessin ansgeworfene Pension in Höhe von 50000 Francs aus 4000 Francs ermäßigt worden sein. Der geschiedene Gatte Toselli will im nächsten Frühjahr eine Gastspielreise ins Ausland unternehmen.
Gerichtsaal.
Stuttgart, 18. Dez. Ein böses Ende nahm eine von Arbeitern auf einer Kegelbahn gespielte Partie. Nach Beendigung der Kegelpartie schoben die Kegler noch Kugeln hinaus, um den Taglöhner Gottlob Gruhler, der die Kegel aufgesetzt hatte, zu ärgern. Plötzlich krachte ein Schuß und traf einen der Kegler in den Arm. Den Schuß auf die Kegler hatte Gruhler aus einem Revolver abgegeben, er hatte allerdings mehrmals gerufen, er schieße. Es ist nicht das erste Mal, .daß er .sich im Jähzorn zu einer solchen Tat Hinreißen läßt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde er nun vom Schöffengericht zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung.
Augsburg, 19. Dez. Das Begnadigungsgesuch des Tode verurteilten Tagelöhners Ra ith/der im st den Schutzmann Gnggenberger in Regensburg ernrordete, wurde vom Prinzregenten abgelehnt. Die Hinrichtung findet.morgen statt.
Köln, 17. Dez. Daß das Motuproprio des Papstes trotz der Erklärung des Vatikans in Deutschland mindestens eine moralische Einwirkung ausübt, bewies eine Verhandlung vor dem hiesigen Schöffengericht. Ein Pfarrer klagte gegen einen Pfarrangehörigen. Der Anwalt des Beklagten teilte mit) daß sein Klient ein guter Katholik sei und als solcher nicht gegen den Pfarrer Widerklage erheben wolle, um den Pfarrer nicht in die Rolle des Angeklagten zu bringen, weil der Beklagte sich dadurch der Gefahr der Exkommunikation aussetzen müsse. Unter Vorlegung des Sachverhaltes habe er sich an die erzbischöfliche Behörde gewandt und diese habe den Pfarrer zur Zurücknahme der Klage veranlaßt. Der klägerische Anwalt bestätigte diese Mitteilungen und zog die Klage zurück.
Berlin, 18. Dez. In dem Beleidigungsprozcß des Romanschriftstellers Karl May wider den Generalsekretär der Gelben Gewerkschaft Rudolf Leb ins wurde vom Landgericht Berlin als Berufungsinstanz heute das freisprechende Urteil vom Schöffengericht Charlottenburg vom 13. April ds. Js. aufgehoben. Lebius wurde zu 100 Mwrk Geldstrafe, im Nichtbeibringungsfalle zu 20 Tagen Haft und zur Tragung der Gerichtskosten verurteilt.
Prag, 18. Dez. Das Oberlandesgericht verhandelte heute als Berufungsinstanz die Klage des Königs von Sachsen gegen den ehemaligen Kammersänger Burrian .und verurteilte Burrian zur Zahlung Kr vollen Konventionalstrafe von 30000 M nebst 4 Prozent Zinsen und Tragung der Kosten. Das Urteil der ersten Instanz, gegen das beide Parteien Berufung eingelegt harren, hatte gegen Burrian auf Zahlung der Hälfte der Konventionalstrafe und 5 Prozent Zinsen gelautet. Gegen die neuerliche Verurteilung legte der Vertreter Burrians Berufung beim obersten Gerichtshof ien Wien ein.
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Das Revolverattentat der Choristinnen auf den Millionär Stokes.
Ans Newyork wird berichtet: Der Prozeß gegen die beiden Choristinnen Lillian Graham und Ethel Conrad, die seinerzeit auf den Millionär Stokes, den Besitzer des großen „Hotel Asontas", ein Revolverattentat verübt hatten, weil er weitere Geldzahlungen an feine frühere Geliebte Graham verweigerte, endete mit der Freisprechung der Heiden Angeklagten. Die Verteidiger machten gellend, daß die beiden Mädchen aus N v t- wehr gehandelt hatten, weil sie von Stokes bedroht worden seien, um die Herausgabe feiner Briefe zu erzwingen. Das Urteil der Geschworenen wurde in Newyork sehr skeptisch ausgenommen. Man befürchtet, Saß ein Präzedenzfall für gewalttätige Angriffe von Frauen auf Männer zur Erzwingung von Geldzahlungen geschaffen ist Der eigentliche Grund des Freispruches ist in der Abneigung der Geschworenen gegen die Millionäre zu suchen.
Hände! und Volkswirtschaft.
LarlSesvr-ovuktt-nbörse Stuttgart Bericht vom 18. Dezember.1911.
Infolge ungünstiger Ernteberichte von Argentinien hat sich die Stimmung auf dem Getreidemarkt jn abge- knifener Berichtswoche noch weiter befestigt und haben deshalb in erster Linie Amerika, dann aber auch Rußlaird und Rumänien ihre Angebote wiederum erhöht. Inländische Mare wird jetzt knapper und auch teurer, deshalb sind die Großmühlen wieder mehr auf ausländischen Weizen angewiesen und fanden größere Ansätze hauptsächlich in argentinischen Weizen zu erhöhten Preisen statt. Auf unserer heutigen Börse konnte sich kein größeres Geschäft entwickeln, da unsere Mühlen die erhöhten Forderungen noch nicht bewilligen wollen und sie andererseits auch noch immer unter kleinem Wasserstand unv dadurch hervorgerufener Betriebseinschränkungen zu leiden haben. Die nächste Börse findet am Dienstag den 2. Januar 1912 statt. — Wir notieren: Weizen württ. 22.25—22.50 M, fränk. 22.25—22.50 Mark, Layer. 22.75—23 Mark, Rn- mänier. 23.75—24 Mark, Ulka 24—24.25 Mark, Sa- xonska 24—24.25 Mark, >Azima 24—24.25 Mark, La- plata 23.50—23.75 Mark, Kernen 22.25—22.50 Mark, Dinkel 15.50—16.50 Mark, Roggen 20.50—21 Mark, Gerste württ. 21.50—22 Mark, bayer. 23—23.50 Mark, Tauber 23.25—23.50 Mark, ftänk. 23—23.50 Mark, Fnttergerste 1.50—1.75 Mark, Hafer württ. 19.25 bis 19.75 Mark, Donau 18.75—19 Mark, Tafelgries 33.50 bis 34.50 Mark, Mehl Nr. 0: 33.50—34.50 Mark, Nr. 1: 32.50—33.50 Mark, Nr. 2: 31.50—32.50 Mark, Nr. 3: 30—31 Mark, Nr. 4: 26.60—27.50 Mark, Kleie 13 bis 13.50 Mark.
— Lakonisch. „Kann ich ein Glas Milch bekommen?" — „Hab' i nöl!" — „Sie haben doch eine Kuh im Stall und brauchen sie bloß zu melken!" — „dlber mögen muß i'!"