mit 1917 Stimmen den bürgerlichen Parteien zusiel, indem der Kandidat der Sozialdemokratie mit 975 Stimmen erheblich in der Minderheit blieb. Wiedergewählt sind Privatier Paul Schön mit 2305, Privatier Christian Grözinger mit 143l, Kommerzienrat Ernst Fischer mit 1312 und Steuereinnehmer Jos. Kehrer in Betzingen mit 1917 Stimmen, neu gewählt wurden Sattler Karl Schäfer mit l341, Former Adolf Plaue mit 1860, Notar Fritz Kurr mit 1272 Stimmen.
Balingen, 16. Dez. Bei der gestrigen Gemeinderatswahl wurden gewählt Kausnrann Johs. Luppold mit 199 Stimmen, Fabrikant C. C. Schäfer mit 1,70 Stimmen, Oberamtsbaumeister Wilhelm Heinz mit 164 Stimmen, Mechaniker Joseph Roller init 145 Stimmen. Zwei der Gewählten sind Mitglieder der Fortschrittlichen Volkspartei. Es stimmten von 568 Wählern 410 ab.
Oberndorf a. R«, 16. Dez. Die Zahl der Wahlberechtigten bei der bevorstehenden Reichstagswahl beträgt hier nur 823. Bei der Reichstagswahl im Jahre l907 waren es noch 984 Wahlberechtigte, diesmcck also l49 weniger. Der durch die schlechte Geschäftskonjunktur in der hiesigen Hauptindustrie bedingte ständige Rückgang der Einwohnerzahl macht sich aber auch in den Wählerlisten stark bemerkbar.
UlM, 16. Dez. In die Wählerliste für die Reichslagswahl sind hier 11344 Wähler eingetragen gegen 10 337 im Jahre 1907. Das Mehr beträgt rund 1000 Wähler.
Nah und Fern.
Auf der Eisenbahn.
Aus Siegen im Rheinland wird amtlich gemeldet: Am Samstag vormittags sollten die zwischen den Eisenbahnstationen Brachbach und Kirchen liegenden drei Tunnels durch einen Tunnelprüfungszug untersucht werden. Der Zug bestand aus einer Lokomotive, einem Personenwagen und dem Tunnetprüsimgswagen. Auf der Plattform des letzteren standen 5 Beamte und Arbeiter. Sie blieben verbotswidrig bei der Weiterfahrt von dem Büdenholzer zu dem Freueburger Tunnel dort stehen, wodurch sie über das Profil ragten. Da ihnen durch den Rauch der Lokomotive der Ausblick genommen war, schlugen 4 Mann mit den Köpfen gegen die eiserne Konstruktion einer Bahnüberführung an. Der BahnuMer- haltungsarbeiter Dreisbach aus Siegen war sofort tot. Der Bahnmeister Bauer aus Niederschelden und der Schaffner Katz aus Siegen und der Bahn unterhalt ungsaweiter Grübe aus Erntebrück erlitten schwere Schädelverletzungcn.
Weitere siachrtchte«:
Der Monrepos-See bei Ludwigsburg wird diesen Winter nicht zur Eisfahrt benutzt werden können. Das Hofkameralamt gibt bekannt, daß der 6 Hektar große See im Laufe dieses Winters ausgeschlammt werden soll. Diese Arbeit wird Wochen in Anspruch nehmen.
Der Meßner Girrbach von Enzklösterle ist jetzt im Walde nach langem Suchen, an dem sich die ganze Einwohnerschaft beteiligte, als Leiche mit zertrümmertem Schädel gefunden worden.
In München wurde Sonntag früh in einem Wirt- schastsgarten die Leiche eines unbekannten Mannes aus- gefunden. Die Leiche wies schwere Verletzungen über dem linken Auge und am Hinterköpf auf. Anscheinend Hegt Raubmord vor.
GenchtmaL.
Die Haftpflicht des Turnlehrers.
Ein Turnlehrer hielt mit 45 Quintanern des Gymnasiums zu I. eine Turnstunde auf der Eisbahn des Stadtparks ab. Während er einen Teil der Schüler im Kunstschlittschuhlausen einübte, spielte etwa die Hälfte der Klasse, darunter der Kläger, Greif (d. h. wohl unser „Fangerles"). Zum Schluß der Stunde pfiff der Turnlehrer zum Sammeln. Der Schüler H. wollte den Kläger noch einmal anschlagen und verfolgte ihn. Der Kläger fiel hin, bevor H. ihn erreichte, und H. siel über ihn. Daker wurde sdurch Quetschung des Sehnervs) das linke Auge des Klägers derart verletzt, daß es die Sehkraft verlor. Kläger nimmt wegen des Schadens den Turnlehrer in Anspruch, weil dieser durch Duldung des Greif- sprels fahrlässig gehandelt habe. Die Vorinstanz verurteilte den verklagten Turnlehrer in Höhe der Hälfte des Schadens. Beim Greifspiel aus dem Eise könnten Kinder, namentlich bei größerer Menschenansammlung, leicht heftig zusammenlausen und besonders schwer stürzen. Diese besondere Gefahr habe der Verklagte gekannt und das Spiel wiederholt verboten. Aber am Unfalltage habe er das Spiel nicht gehindert, obwohl es längere Zeit in seiner unmittelbaren Nähe gespielt wurde, was ihm nicht habe entgehen dürfen. Das Reichsgericht hob dieses Urteil aus und wies die Klage ab. Den in der „Deutschen Juristenzeitung" veröffentlichten Gründen entnehmen wir: „Man könne den Lehrer nicht zu einer so hochgradigen Sorgfalt für verpflichtet erklären, daß er das Spiel hätte hindern müssen. Das Greifspiel sei ein Bewegungsspiel, dessen Gefährlichkeit für Schlittschuhläufer sehr zurücktrete, wenn es gesittet u. maßvoll betrieben werde. Nun waren die Spieler Gymnasiasten, denen eine gewisse Gesittung und Wohlerzogenheit eigen zu sein pflege. Daß sie es wild und ausgelassen betrieben hatten, daß übermäßig schnell gelaufen, daß Anschlägen in heftige Stöße m den Rücken ausgeartet wäre, sei nicht behauptet. Dazu komme, daß, wie Kläger selbst vortrage, der Eisplatz an jener Vormittagsstunde noch leer war, sonstiges Eis- Publikum durch das Spiel daher kaum belästigt oder gefährdet wurde und den Knaben reichlicher Raum zu Gebote stand, aus dem sie ungehindert laufen und leicht einander ausweichen konnten.Unter diesen Umständen sei bie Gefahr verletzender Stöße und Stürze erheblich geringer. Deshalb hatte der Verklagte keinen Grund zum tatsächlichen Einschreiten. Wenn aber der Verklagte aus
den Umständen, wie hier das Kreisspiel betrieben wurde, nicht zu entnehmen brauchte, daß dabei die Schüler irgendwie erkennbar Gefahr liefen, so verletzte er seine Sorgsaltspslicht nicht, wenn er die Aufmerksamkeit, die der Unterricht der Schüler erheuchle, die den Kunstlauf übten, von den übrigen Schülern abgenkte und nicht darauf achtete, daß irgendwo auf dem Eisplatz Greif gespielt werde. Er durfte vielmehr diese ungestört sich selber überlassen.
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Ravensburg. 16. Dez. Bor der Strafkammer des hresigen Landgerichts als Berufungsinstanz kam in mehrtägiger Verhandlung die Anklagesache gegen den Eisenbahnsekretär Dehn in Aulendorf zur Verhandlung. Dehn ist bekanntlich beschuldigt, er habe in einer an die Generaldrrektron der Staatseisenbahnen gerichteten Beschwerde- und Anklageschrift seinen Vorgesetzten, den Bahn- hossverwalter Morlok in Aulendors, durch dessen dcensb- liche Anordnungen er sich schikaniert glaubte, sowie dessen Ehefrau und weiter seinen früheren Vorgesetzten, den ;etzigen Verwalter Beßler in Mannheim in unverantwortlicher Weise schwer beleidigt. Dehn war deswegen vom Schöffengericht Wakdsee zu 100 M im Falle B, zu 50 Mark im Falle Morlok und zu 25 M im Falle Frau Morlok verurteilt worden. Gegen dieses Urteil haben sowohl der Angeklagte als der Verwalter Morlok als Nebenkläger Berufung eingelegt. Nach Vernehmung zahlreicher Zeugen hat die Strafkammer den Angeklagten bezüglich der Beleidigung der Frau Morlok auf Grund des 8 193 St. G. B. von der Anklage freigesprochen, und insoweit die Kosten des Verfahrens aus die Staatskasse übernommen, die Kosten der Nebenklage aber Morlok auferlegt. Hinsichtlich der Beleidigung des Verwalters Beßler wurde die Berufung des Angeklagten kostenfällig verworfen und hinsichtlich der Beleidigung des Bahnhos- verwalters Morlok auf 80 M erhöht, auch wurde Dehn zur Tragung der Kosten des Verfahrens beider Instanzen und zum Ersatz der den Nebenklägern erwachsenen Auslagen verpflichtet. Wie erinnerlich, hatte Dehn die Blätter, die über die erste Verhandlung in Waldsee berichtet hatten, mit einem Schwall von Berichtigungen bedacht, deren .Haltlosigkeit jetzt klar erwiesen ist.
Vermischtes.
Die Philosophie der Braut.
Eine witzige junge Engländerin, die sich mit Stolz seit kurzem Braut nennt, veröffentlicht in einer Londoner Zeitschrift ihre Betrachtungen über die Philosophie
Brautschaft und gibt dabei allen jungen Bräuten und solchen die es werden wollen, einige lustige und kluge Ratschläge. Wir geben im folgenden eine Probe dieser Brautschaftsaphorismen:
Brautschaft ist wie ein heißes Bad: erst glaubt man sich beinahe zu verbrennen, mit der Zeit findet man dje Temperatur als wohltuend, aber es ist nicht Mt, zu lange darin zu bleiben.
Das Zeitwort „lieben" sollte stets ohne die dritte Person konjugiert werden.
Dre Zungen sind gemacht, um Liebe zu verbergen, und die Augen, um sie zu verraten.
Glaube nie, was andere Dir vom Kusse erzählen. Hast Du ;e mit dem Manne, den Du lieb hast, einen Muß getauscht, so kann Dir kein Wesen der Welt mehr etwas über dieses Thema verraten. Hast Du es aber nicht getan, so wird Dir trotzdem niemand das Wesen des Gusses begreiflich machen können.
Was zu töricht ist, um laut ausgesprochen zu werden, darfst Du flüstern, aber bilde Dir nicht ein, daß es andere nicht hören: während Deiner Verlobung wird sogar Großmama trotz ihrer Taubheit feinhörig.
Laß Demen Bräutigam in allen unwichtigen Dingen tun, was ihm beliebt. Und laß den Mann auch manchmal töricht und ausgelassen sein. Der beste Mann ist nmner wie ein Kind, und die Liebe und das Vertrauen eines Kindes zu erobern, ist der Mühe wert.
Liebesbriefe müssen kurz und süß, sein: mehr Lrebe als Briese.
Ji> verschwenderischer der Mann ist, je sparsamer will er die künftige Frau sehen, und jeder Bräutigam hat irgend einen Sparsamkeitstrick. Wenn er Dir ein Paket bringt, so schneide den Bindfaden nicht entzwei: mache ihm die Freude und knüpfe ihn sorgsam aus. Wenn er das nächste Mal kommt, wird er Dir daraufhin wahrscheinlich zwer Schachteln Pralinees statt einer mitbringen.
Danke Gott, daß er von Kleidung nichts versteht. Frauen ziehen sich an, Männer tragen Anzüge. Genau so wie Männer nur kaufen, während Frauen Besorgungen machen. Eine Frau ist nie so glücklich, als wenn sie sich gut angezogen weiß; ein glücklicher Mann aber weiß überhaupt nicht, was er anhat. Aber lasse Dich dadurch nicht täuschen: er wird trotzdem Men zerknitterten Rock und jeden ausgegangenen Druckknopf sehen. Selbst die entzückendste Bluse musi gut schließen. . .
Das Pflichtbewusstsein der Telephouistiu.
Ueber eine schwer Probe amtlichen Pftichtbewußtseins, die vor einigen Wochen eine junge amerikanische Telephonistin in Texas zu bestehen hatte, berichtet „Humphrcys Magazine". Ein bekannter Prediger, der Kanonikus Berdsye, war in Verdacht geraten, seine Frau vergiftet zu haben. Tie amerikanischen Behörden waren noch nicht zu einer Verhaftung geschritten, weil nicht genügend Beweise Vorlagen, über um jo eifriger arbeitete man im Stillen, um die Lücke der Beweiskette zu schließen. Der Kanonikus hatte als einziges Kind eine Tochter, Doris, die als Telephonistin angestellt war. Eines Nachts, als sie gerade Nachtdienst zu versehen hatte, mußte sie eine Verbindung mit dem Polizeiamt Herstellen und horte dabei folgendes Gespräch: „Hier Inspektor Edwards." „Neues im Fall Berdsye?" — „Ja, in diesem Augenblick habe ich endlich das entscheidende Beweisstück bekommen, den Brief Berdjyes an seine Kusine. Er beweist einwandfrei den Mord. Was soll ich tun?" — — „Zögern Sie nicht eine Minute, wir haben ja bereits
-xn Haftbefehl. Stellen .Sie zwei .Leute vor das Haus und Nehmen Sie den Kanonikus bei Morgengrauen fest." — ,/Bll right, ich bin in dreiviertel Stunden dort." Die sirnge Telephonistin hat das ganze Gespräch mitangehört; sie hatte immer an der Schuld ihres Vaters gezweiselft. Ihre erste Regung war, daheim anzullingeln und den Vater zu warnen. Aber im letzten Augenblick stellte sich Pr Pflichtgefühl als Telephonistin der unwillkürlichen Regung .ihres Herzes entgegen. Sie durfte im Dienste zufällig Erfahrene Dinge nicht für sich selbst verwerten. Und sie telephonierte nicht nach Hanse und versah ihren Dienst Weiter, während daheim das Schicksal seinen Lauf nahm.
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Aus dem Lebe« des reichsten Mannes der Welt.
John Rockeseller, der Oelkönig, zieht sich, wie bereits gemeldet, von den Geschäften zurück und will sich fortan mit sportlichen Körperübungen beschäftigen, nachdem er in der industriellen und politischen Arena der Vereinigten Staaten all die Jahre hindurch die Rolle des tonangebenden Matadors gespielt hat. Schwankt auch das Charakterbild des gewaltigen Präsidenten des mächtigsten Trusts, der dem Petroleummarkt der ganzen Welt als unbeschränkter Herrscher seine Gesetze diktierte, in der wechselnden Beleuchtung, die ihm die Gunst und der Haß der Parteien geben, so sind doch Freund und Feind M dem Urteil einig, daß der Trustgewaltige kraft seines Mormen Vermögens unbestrittenermaßen als der reichste Mann der Welt zu gelten hat. Rockefellers Lebensgang gleicht in seinem sprunghaften Ausstieg einem phantastischen Abenteurerroman. Der Mann, der heute 72 Jahre zählt und der im Jahre 1865 auf lumpige 20000 Mark eingeschätzt wurde, besaß pn seinem 70. Geburtstage ein Vermögen von nicht weniger als 2 Milliarden 800 Millionen Mark, etn Vermögen, daß, wenn es dem Krösus vergönnt ist, im Jahre 1919 seinen 80. Geburtstag zu begehen, auf rund 4 Milliarden Mark angewachsen fein wird. Er begann, wie der „Standard" ausführt, feine Karriere als Hilfsbuchhalter mit einem Wochen- gehalt von 12 Mark. Als er 19 Jahre alt war, machte er sich mit den 1000 Dollars, die er sich erspart hatte, und den 1000 Dollars, die er sich dazugeborgt hatte, im Petroleumgeschäft selbständig. Sein Bruder William hatte inzwischen die berühmten Standart-Oelwerke gegründet, und im Jahre 1867 wurden diese mit dem Geschäft Johns unter der Firma Rockefeller u. Co. vereint. Später gesellte sich dann Mr. H. Nt. Flagler der Firma als Teilhaber zu, und diese drei Geschäfte bildeten die Basis, auf der im Jahre 1870 die Standard Oil Company of Ohio mit einem Kapital von 1 Milliarde 400 Millionen Mark begründet wurde, das späterhin auf 1 Milliarde 900 Millionen erhöht wurde. Der Oeltrust war einem Polypen zu vergleichen, der seine Faugarme überall ausstreckte, wo nur immer eine Petroleumquelle gefunden wurde, und bald hatte er sich zu einem Riesen ausgewachsen, der eine weltbeherrschende kommerzielle und finanzielle Tyrannei ausübte und die Konkurrenz mit brutaler Gewalt erdrosselte. Bei den enormen Gewinnen, die das Unternehmen erbrachte, bedeuteten die in die Millionen gehenden Geldstrafen, die die Standard Oil Company im Laufe der letzten zwanzig Jahre zu zahlen hatte, Bagatellen, die leicht zu verschmerzen waren.
John Rockefeller war von Jugend an ein glaubens- eisriger Baptist und beteiligte sich als solcher mit unermüdlichem Eifer am kirchlichen Leben. Aber so fromm er auch war, in Geldsachen hörte bei ihm ganz und gar die Gemütlichkeit auf, und trotz aller Moralphrasen, die er im Munde führte und denen er auch in seinen jüngst veröffentlichten Erinnerungen einen überaus breit bemessenen Platz einräumte, war für jeden, der mit ihm geschäftlich zu tun hatte, äußerste Vorsicht ein unerläßliches Gebot kaufmännischer Klugheit. Bezeichnend ist nach dieser Richtung die Bemerkung eines seiner langjährigen Geschäftsfreunde, der sich einmal dahin aussprach : „Ich habe mit Rockefeller 35 Jahre in Geschäftsverbindung gestanden, trotzdem würde er mich heute unbedenklich mit einem Dollar absurden, das heißt natürlich, wenn er es anständigerweise zu tun vermöchte."
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Unappetitliche Moorbäder.
Die Moorbäderzubereitung in dem auch von Kurgästen aus Berlin besuchten Badeort Oppelsdors bei Zittau ist von der ersten Strafkammer in Bautzen einer Prüfung unterzogen worden. Wegen gemeinschaftlichen Betruges hatten sich der 71jährige Privatmann Donath, der 71jährige Privatmann Bischofs, der 65- jährige Bademeister Bischofs und wegen Beihilfe der 64jährige Moormann Bischofs zu verantworten. Die beiden ersten Angeklagten sind Mitin- habtzp der beiden Badeanstalten Albertbad und Karolabad in Oppelsdors. Die Angeklagten waren beschuldigt, seit dem Jahre 1906 Moorbäder mit Verwendung schon benutzten M o o r s ch l a mnk s als frisch zubereitcte Moorbäder an Gäste verabfolgt und sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft zu haben. Die Beweisaufnahme ergab, daß im Albertbad aus Anordnung des Bademeisters Bischofs Moorbäder aus altem, ausgetaugtem Moor hergerichtet und verabfolgt worden war. Unter Berücksichtigung des ekelerregenden und gesundheitsschädlichen Schmutzes und des Umstandes, daß die Angeklagten Heilung suchende Kranken aus Habsucht ausgebeutet haben, versagte das Gericht mildernde Umstände. Donath, der Privatmann Bischofs und der Bademeister Bischofs wurden zu je fünf Monaten Gefängnis und der Moormann Bischofs zu einem Monat Gefängnis verurteilt.
i, Handel und Volkswirtschaft.
Manl» an» ManensenA?
itt weiter ausgebrochen in Besigheim: in Reqglisweile OA. Lanpheim; und in Unterwachingen, OA. Riedlingen.
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