Lokales.
Wildbad, den 29. November.
Sitzung der bürgerl. Kollegien vom 21. November (Fortsetzung a. vor. Num.) Der Erlaß des Kgl. ev. Oberschulrats betr. die Besoldung der unständigen Lehrerinnen und Fachlehrerinnen wird den Gemeindekollegien bekannt gegeben Hienach betragen vom I. April 1911 ab a) das Taggeld der Unterlehrerin Kämmerer 3 Mk. 50 Pfg. und das der Arbeitslehrerin Riegel 3 Mk. 20 Pfg. und vom 1. Januar 1912 an 3 Mk. 40 Pfg An der Belohnung zu s, Kämmerer hat die Stadtgemeinde 3 Mk. und zu b Riegel 2 Mk. 40 Pfg. aufzubringen. — Der Stadtvorstand beantragt, das zur Zeit verkäufliche Gasthaus zum Adler des Gustav Kuch hier für die städt. Bergbahnverwaltung um 80000 Mk. käuflich zu erwerben, da die zu dem Gasthaus gehörigen, nördlich der unteren Einsteighalle gelegenen Grundstücke zu einer späteren Erweiterung der Bahnanlage unentbehrlich seien und da die Erwerbung auch im Interesse einer Arrontierung des Eigentums der städt. Bergbahn und Bereinigung des letzteren von lästigem Miteigentum des Kuch dringend geboten erscheine. Nach Ausführung der Bätznerstraße sei infolge der Benützung des Staffelaufgangs der Einsteighalle als Zugang zu dieser Straße die Herstellung eines zweiten Einsteigperrons auf der Nordseite des Bahngleises unbedingt nötig. Die jetzt schon hervorgetretene Unzulänglichkeit des jetzigen Perrons weise schon auf die Notwendigkeit einer solchen Erweiterung hin. soll nicht die Prosperität des Bergbahnunternehmens unter den durch die Unzulänglichkeit der Räume dem Publikum verursachten Unbequemlichkeiten auf die Dauer notleiden. Die unteren Räume des Gasthauses zum Adler seien bei weiterer Ausdehnung der Bebauung des Sommerbergs überdies zur Schaffung von Aufbewahrungsräumen für die Frachtgüter der Bergbahn erforderlich; dringend erwünscht sei auch die Beseitigung der Schweineställe und anderen häßlichen Gebäulichkeiten auf den Kuch'schen Grundstücken. Auch müsse
der Stadt die Möglichkeit gewahrt sein, einen lästigen, den Bergbahnbetrieb störenden Wirtschafts- und sonstigen Gewerbebetrieb auf dem das Bergbahneigentum auf 2 Seiten umschließenden Kuch'schen Anwesen verhindern zu können. Da die Kaufsumme von der Bergbahn selbst aufgebracht und auf eine 4°/»ige Rente aus dem Kuch'schen Anwesen gerechnet werden könne, sei zu der Erwerbung weder eine Schuldaufnahme nötig, noch sei durch sie irgend welche Belastung der Stadtkasse oder der Steuerzähler zu befürchten. Der Vorsitzende empfiehlt daher, mit dem Besitzer Gustav Kuch einen provisorischen Kaufvertrag mit 2 monatlichem Rücktrittsrecht der Stadt abzuschließen, wodurch der Stadt Gelegenheit geboten wäre, sich die Erwerbung eingehender zu überlegen, Verpachtungsversuche und für den Fall, daß die Stadt das ganze Anwesen nicht behalten wolle, auch Wiederverkaufs- versuchr anzustellen. Der Vorsitzende betont noch, daß zu der beabsichtigten Erweiterung der Perronanlage auch die Erwerbung des Anwesens des Fabrikarbeiters Franz Leicht hier, Geb. Nr B. 54 nebst dazu gehörigen Plätzen, erforderlich sei. Trotz eingehender Begründung findet jedoch der Antrag des Vorsitzenden keine Mehrheit im Schoße der bürgerlichen Kollegien und beschließen dieselben, von der käuflichen Erwerbung des Gasthauses zum Adler abzusehen. — Nach Mitteilung des Kgl. Forstamts Meistern kann Heuer die erforderliche Anzahl Christbäume aus den Stadt- waldungen nicht mehr abgegeben werden, da es an Kulturen in entsprechendem Alter fehlt. Es soll daher das Kgl. Forstamt Wildbad und Meistern gebeten werden, das fehlende Quantum Christbäume aus den Staatsungen an die Stadtpflege zu Revierpreis abzugeben. — Die Belohnung des Oberholzhauers der städtischen Holzhauer in Höhe von 1°/o der Akkordslöhne wird ab 1. November ds. Js zufolge eines Antrags des Forstamts Meistern auf die Stadtkasse übernommen und ferner das Verbrennen des Reisich in den Kahlschlägen im Taglohn gestattet. — Der Erlaß des Kgl. ev. Oberschulrats vom 8. November 1911 betr. Errichtung einer 3. Lehrstelle in Sprollenhaus wird
den Gemeindekollegien^bekannt gegeben, ebenso deHBeschluß des Ortsschulrats in dieser Sache. Nach Anstellung der erforderlichen Erhebungen soll in weitere Beratung hierüber eingetreten werden. — Die Herstellung einer Wandvertäfer- ung in der Schule in Sprollenhaus nach dem Voranschlag des Stadtbauamts wird genehmigt. — Die zufolge Beschlusses der Gemeindekollegien vorzunehmende Besichtigung neuer Schulhausbauten in Stuttgart, Untertürkheim, Eßlingen und Pforzheim soll am Donnerstag, den 23. ds. Mts. erfolgen. — Die Anlieger der Löwenbergstraße von der Hummelswiese abwärts, welchen durch Beschluß der Gemeindekollegien vom 8. September 1911 die Ausführung einer Wasserleitung und Einlegung derselben in die Löwenbergstraße erlaubt wurde, suchen um Ausführung der Leitung durch die Stadt nach, gleichzeitig beantragen dieselben auch die Herstellung einer Gasleitung in der Löwenbergstraße. Bei dem zu erwartenden geringen Gas- und Wasserkonsum in der Löwenbergstraße und mangels verfügbarer Etatsmittel können sich die Gemeindekollegien zu dem beträchtlichen Aufwand einer Gas- und Wasserleitung für diese Straße nicht verstehen, dagegen geben sie ihre Zustimmung zur Ausführung der Wasserleitung durch das Stadtbauamt auf Kosten der Anlieger unter den im Beschlüsse vom 8 September 1911 gegebenen Bestimmungen. Es wird beschlossen, eine Strecke des Blöchrrwegs von etwa 100 m mit Vorlage und Kalk- steinbeschotterung versehen zu lassen und das Stadtbauamt mit Fertigung von Plan und Kostenvoranschlag zu beauftragen.
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Wildbad, den 27. November 1911.
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Wildbad, den 29. Novbr. 1911.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
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