fchreitungen in den Landkreisen nehmen einen großen Um­fang an.

Offene Unterstützung der Polen durch die Franzosen.

Berlin, 24. Aug. Trotzdem die interalliierte Kommission in Oberschlesien der Reichsregierung zngesichert hatte, die Entwaff­nung der Polen restlos durchzuführen und für schleunige Her­stellung geordneter Zustände zu sorgen, haben, nach den hier vor­liegenden Meldungen aus dem oberschlesischen Aufstandsgebiet, die dort befindlichen französischen Truppen bisher keine Schritte zur Entwaffnung der polnischen Insurgenten getroffen. Sie haben ihnen vielmehr Zeit gelassen, die Waffen verschwinden zu lassen und erklären, daß sie keinen Anlaß zum Einschreiten haben. Es ist auch vielfach zwischen den polnischen Bande» und den Franzosen zur Verbrüderung gekommen. Irgendwelche Maß­nahmen gegen die Führer der Banden sind nicht getroffen wor­den. Im Gegensatz dazu sind die wenigen dort befindlichen ita­lienischen Truppen auf das energischste gegen die Aufrührer ein- tzeschritten und haben ihr Möglichstes getan, um die Entwaff­nung durchzuführen.

Boykott gegen die Franzosen.

' * Breslau, 24. Aug. (Privaiiclcgr.) Erbittert über die Ereignisse in Oberschlesien faßten heute die Angestellten des hiesigen Hotels Monopol einstimmig den Beschluß, von heute ab bis zur vollkommenen Wiederherstellung der Rechte der deutschen Bevölkerung Oberschlesiens den französischen Mit­gliedern der interalliierten Kommission weder Speisen noch Getränke zu verabfolgen, sowie jede sonstige Dienstleistung zu verweigern. An alle Berufsgenoflen richten die Angestellten des Hotels Monopol die dringende Bitte, sich mit ihnen soli­darisch zu erklären.

Ein Hilfeschrei der Oberschlesier.

* Breslau, 23. Aug. Anläßlich der Borgänge in Ober­schlesien richteten die vereinigten Verbände heimattreuer Ob.'rschlesier in Breslau gestern folgendes dringende Tele­gramm an den Reichskanzler:Alle Nachrichten, die hier aus Oberschlesien einlaufen und durch zahlreiche Flüchtlingsaus­sagen bestätigt werden, beweisen, daß die von den amtlichen Stellen verbreitete Auffassung, der Aufstand sei im Abflauen begriffen, gefährlicher Optimismus ist. Im Gegenteil zeigt sich immer mehr, daß der Ausstand osfenbar nach einem wohl- durchdachten Plan strahlenförmig weitergrejst und bereits die Ich Pletz, Rybnik, Kattowitz, Beuthen, Tarnowitz und Lub- li>-.ß ergriffen hat. Die Landgemeinden dieser Kreise sind fast vollständig in den Händen der Aufständischen. Die Städte sind aufs schwerste bedroht. Sorau ist seit abends 5>< Uhr be­setzt. Den Versprechungen der interalliierten Kommission find bisher keine ausreichenden Maßnahmen gefolgt. Die deutsch­gesinnte Bevölkerung ist völlig schutzlos.' Insbesondere richtet sich der Haß der Aufständischen gegen unsere Mitglieder, in deren Händen die wichtigsten Vorarbeiten für die Durchsüh» rung der Volksabstimmung liegen. Mord, Mißhandlung und Verschleppung sind die Mittel, mit denen bereits in zahlreichen Fällen gegen sie vorgegangen ist. Die gesamten Abstim­mungsarbeiten sind nicht nur aufs schwerste gefährdet, sondern weite Kreise der deutschgesinnten Bevölkerung fürchten, daß ihnen das Schicksal Pose ns. aufgezwungen wird. ÜZber- fchlesien erwartet und verlangt von der Reichsregierung, daß sie schnellstens alle zu Gebote stehenden Mittel zur Rettung Oberschlesiens anwendet." Anmerkung: Die von den ver­einigten Verbänden gegebene Schilderung der Lage entspricht der Auffassung, wie sie in Regierungskreisen herrscht. Man ist sich dort über den Ernst der Lage durchaus klar. Die Reichsregierung wird sich, wie ihre gleichzeitig veröffentlichte Erklärung besagt, jeder gewaltsame« Abtrennung oberschlrsi- schen Gebiets mit allen Mitteln widersetzen.

Italienische Objektivitüt.

* Berlin, 2s. Juli. Wie demB. L.-A." aus Rybnik gemeldet wird, hat der italienische Oberst Presenti den Polen im Landkreis Rybnik ein Ultimatum auf sofortige Waf­fenablieferung gestellt, widrigenfalls er sich gezwungen sehen würde, die allerschärfsten Maßnahmen gegen die polnischen be­waffneten Banden zu ergreifen.

Der Abstimmungstermin.

Berlin, 24. Aug. Nach einem schlesischen Zentrumsblatt soll die Abstimmung in Oberschlesien auf die erste Oktoberwoche festgesetzt sein.

Sic ImWhrmz der Entmssming.

Lin Aufruf des Reichspräsidenten

zur Abgabe der Waffen.

(WTV.) Berlin, 24. Aug. Der Reichspräsident hat folgenden Ausruf erlassen:

An das deutsche Volk! Das Gesetz über die Ent- wast»ung der Bevölkerung ist in Kraft getreten. Die erfor­derlichen ersten Ausführungsvorschriften sind mit Zustim­mung des Reichstagsbeirats festgesetzt. Geboten ist es jetzt, das deutsche Volk auf die schwere Bedeutung des Gesetzes hinzuweisen. Die Verpflichtungen, die wir durch den Frie­densvertrag und die Vereinbarungen von Spa haben über­nehmen müssen, verlangen das Entwasfnungsgesetz. Unab­sehbar sind die Folgen, wenn die Entwaffnung nicht gelingt. An alle Volksgenossen geht die Forderung, die Waffen her­auszugeben. Wer sein Vaterland nicht aufs neue infolge der Nichterfüllung des Friedensvertrages in schwere Gefahr stürzen will, darf sich der Forderung der Wasfenabgabe nicht entziehen. Die Befolgung der Vorschriften, die zur Durch­führung der Waffenabgabe erlassen werden, ist gebieterische Notwendigkeit, die Entwaffnung der Bevölkerung ist für uns Zwang und gleichzeitig Lebensfrage. Die Waffenabgabe wird gleichmäßig und ^parteiisch gegen jeden durchgejüchrj

Ämmrye Bettannrmachunge».

Oberamt Calw.

Bekanntmachung betr. Fortschreibung der Bevölkerung zum Zwecke der Lebensmittelversorgung vom 1. Juni bis 31. August 192Ü.

Die Herren Ortsvorsteher werden an die Erledigung des oberamtlichen Erlasses vom 13. September 1919 betr. Fort­schreibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Nahrungs­mittelversorgung erinnert. Eingekommene Lebensmittel­abmeldescheine und ausgestellte Zählkarten sind bis spätestens S. September dem Oberamt einzusenden. Unbedingte Einhal­tung des Termins ist -erforderlich. Oberamt:

Calw, den 23. August 1920. Bügel, Amtmann, A.-V.

Maul- und Klauenseuche.

Die Maul- und Klauenseuche ist in Lalw erloschen. Die angeordneten Ssterrmaßregeln sind aufgehoben. Calw liegt nur noch im 15-Kilometer-Umkreis.

Calw, den 21. August 1920. Oberamt:

Vögel, Amtmann.

Winterkurse an den staatlichen Bauhandwerkerschnle».

Die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen in Biberach. Hall und zurzeit Reutlingen ist auf 8. Novbr. 1920 in Aussicht genommen. Anmeldungen bis spätestens 20. Sep­tember 1920 bei dem betr. Schulvorstand. Näheres siehe Ge­werbeblatt Nr. 35 und 36. Oberamt:

Calw, den 23. August 1920. Bögel, Amtmann, A.-V.

werden, mag er in seiner politischen Anschauung rechts oder links stehen. Wer säumig ist, wer widerwillig bleibt, den mutz die schwere Strafe des uns im Spaabkommen abge­forderten Gesetzes treffen. Wir müssen durch die Tat auch hier den festen Willen zur Erfüllung der übernommenen Pflichten beweisen, sonst droht uns neue schwere Belastung, die unser gesamtes Wirtschaftsleben vernichten würde.

Berlin, den 21. August 1920.

Der Reichspräsident:

(gez.) Ebert. (gez.) Fehrenbach.

Ausführungsbefttmnmng über die Entwaffnung.

Der Reichsminister für die Entwaffnung erläßt eine erste Ausführungsbestimmung zu dem Gesetz über die Entwaffnung der Bevölkerung. Es werden die Gegenstände aufgezählt, die als Militärwaffen anzuschen sind und der Begriff der Militär­munition wird sestgelegt. Sämtliche Vereinigungen, die Mili- türwaffen oder Munition im Besitze oder Gewahrsam haben, müssen diese bis zum 1. Oktober 1920 beim zuständigen Landes­kommissar unter Angabe des Ortes, wo sich die Waffen be­finden, der Art ihrer Aufbewahrung, sowie ihre Zahl und Art angeben. Ort und Zeit der Ablieferung bestimmt der Reichs- kommisjar. Anzumelden sind auch die im Besitz von Privat­personen oder Firmen befindliche Militärwaffen. Die Ab­lieferungspflicht erstreckt sich auch auf solche Personen, die auf Grund eines Waffenscheines Militärwaffen, aügeänderte Mili­tärwaffen oder wesentliche Teile davon im Besitze oder Ge­wahrsam haben. Von der Ablieferung der Waffen ist nur die Reichswehr und die zur Ausübung ihres Berufes mit Waffen versehene Beamtenschaft befreit. Die abgelieferten Waffen sind zum Gebrauch untauglich zu machen und an die vom Reichs­kommissar bestimmten Stellen zu führen. Wer von Waffeir- oder Munitionslagern im Sinne des Entwaffnungsgesetzes Kenntnis hat oder erhält, hat unverzüglich dem zuständigen Landeskommissar Anzeige zu erstatten. Die Bestimmung findet keine Anwendung auf Mitglieder der anmeldepflichtigen Ver­einigungen. Die Bestimmungen treten mit dem Tage der Ver­kündung in Kraft.

Prämien für die Ablieferung.

Berlin, 24. Aug. Der Reichskommissar für die Entwaff­nung teilt zu der Ausführungsbestimmung des Entwaffnungs­gesetzes ergänzend mit, daß für die schnelle Ablieferung der Waf­fen Prämien bezahlt werden und zwar für die erste Abliefe- rungszeit vom 15. September bis 10. Oktober für jedes Gewehr bezw. Karabiner 100 Mark, für die Zeit vom 10. bis 20. Oktober 50 Mark. Für andere Waffen werden höhere bezw. niedrigere Summen bezahlt.

NeulschlM.

Die deutsche Außenpolitik.

* Berlin, 25. Aug. Der deutsch« Außenminister Dr. Si­mons ist gestern aus der Schweiz über Bayern nach Berlin zurückgereist. Am Tage zuvor hatte er in Mädensvil eine Unterredung mit einem schweizerischen Zeitungsvertreter. Aus ihr wird lautB. Tgbl." berichtet, der Minister halte jede Differenz zwischen Frankreich und England als für Deutsch­land schädlich. Die Gegensätze würden auf dem Rücken der Deutschen ausgetragen. Schlimm sei das grenzenlose franzö­sische Mißtrauen. Die Nichtunterzeichnungdes Versail­ler Friedens und ein französisches Erdrücken wäre psycho­logisch besser gewesen. In Frankreich hätte dies entscheidend gewirkt und gleichzeitig der ganzen Welt eingeprägt, daß Ver­sailles ein unmöglicher Gewaltakt sei. Auch von den polnischen Bäumen sei zu erwarten, daß sie nicht in den Him­mel wachsen würden. Er, der Minister, kreis jetzt leidenschaft­lich für die volle Neutralität ein. Zwischen Osten und Westen könne Deuts.gland nur Schlachtfeld oder Bindeglied sein und er strebe danach, daß es das letztere sei. Nach seiner Meinung werde die Entscheidung über die Zukunft fallen, wenn Frank­reich seine wahre finanzielle Lage erkennen würde.

Die deutschen Auslandsvertretungen.

(WTB.) Berlin, 23. Aug. Die Nachricht, daß in Verbin­dung mit der Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen zu mehreren Mächten die Neubesetzung einer Anzahl von deut­

schen Vertretungen im Auslande bevorstetze, wird von zustän­diger Stelle bestätigt. Der bisherige Chef der englischen Ab­teilung des Auswärtigen Amts Dr. Rhomberg soll die Ge­sandtschaft in Christiania übernehmen. Für Buenos Aires ist der Gesandte Pauli in Aussicht genommen, zuletzt Chef der amerikanischen Abteilung des Auswärtigen Amts. Für Rio de Janeiro ist Generalkonsul Plehn, der auf verschiedenen Aus­landsposten der gleichen Abteilung tätig war, für die Bot­schaft in Rom Herr v. Berenberg-Eößler, Mitglied des Ham- burgischen Senats ausersehen. Nachdem zwischen dem Deutschen Reich und Lettland ein vorläufiges Abkommen über die Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen den beiden Ländern abgeschlossen worden ist, ist auch die Errichtung einer diplo­matischen Vertretung für Riga notwendig geworden, an deren Spitze Dr. Weber treten wird, der zuletzt eine vorläufige Ver­wendung bei der Gesandtschaft in Prag hatte. Der bisherige Leiter der Friedensdelegation in Paris, Ministerialrat Dr. Eöppert, hat die Leitung der Friedensabteilung, sowie gleich­zeitig die der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes über­nommen. Er wird in Paris durch den Gesandten V. Mutius ersetzt.

Die Reichsregkerung gegen die Organisation Escherich.

Berlin, 24. Aug. Das Reichskabinett hat sich gestern mit der Organisation Escherich befaßt. Die Regierung ist ein­mütig der Ansicht, daß ihr keine Ausnahmebehandlung zu ge­währen ist, und daß der Reichskommissar für die Entwaffnung die Angehörigen dieser Organisation bei der Durchführung der Entwaffnung nicht anders zu behandeln habe, als andere Staatsbürger. In der heutigen Kabincttssttzung berichtete der Neichskommifsar des Innern von seiner Reise ins besetzte Ge­biet u. a., daß sich in zahlreichen Besprechungen mit Angehörigen aller Parteien der Bevölkerung die kraftvolle Entschiedenheit er­geben habe, mit der die Bevölkerung am Reiche festhält.

Die Kohlenlieferungen an die Entente.

* Essen, 23. Äug. Wie wir hören, haben die Zwangs­lieferungen der rheinisch-westfälischen Kohlensyndikate an die Entente mitte August fast genau die vorgeschriebene Zahl erreicht und bewegen sich auch jetzt auf dieser Höhe.

Moralische Unterstützung sür das Rheinland!

Berlin, 24. Aug. Wie wir hören, hat der Reichsminister des Innern bet seinen Besprechungen in Köln sein Bedauern darüber geäußert, daß sich die deutschem Touristen von Wande­rungen am Rhein jetzt abhalten lassen. Es sei gerade in der gegenwärtigen Zeit erwünscht, daß deutsche Touristen soviel wie möglich am Rhein wandern. Ebenso hat es der Neichsminister als wünschenswert bezeichnet, daß so häufig wie möglich Kon­gresse und Versammlungen in rheinische Städte gelegt werden.

Neue Lohnbewegung im Ruhrgebiet.

Berlin, 24. Aug. Wie die Abendblätter aus Essen mel­den, haben die Bergarbeiterverbände den Lohntarif im Ruhr» bergbau gekündigt. Sie fordern eine Loherhöhung von 6 pro Schicht für Untertagarbeiter und 65 H die Stunde für Ueber- tagarbeiter. Auch die Angestelltenorganisationen haben den Lohntarif zum 31. August gekündigt.

An SM M Land.

Calw, den 25. August 1920

Aus dem Bezirksrat.

Bei der letzten K. ezirksratssitzung war unter ande­ren! Folgendes Gegenstand der Beratung: Die Rechner der Amtskörperschast waren bisher genötigt, ihre Sicherheitslei­stungen (Kautionen) selbst zu stellen. Nach langwierigen Ver­handlungen mit dem Ministerium hat dieses jetzt gestattet, daß die Kautionen der Rechner durch Abschluß eines Vertrages mit einer Versicherungsgesellschaft gestellt werden. Diese Verhand­lungen bedeuten einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Kautionswesens der Körperschafts- und Gemeindebeamtcn und werden nicht ohne Rückwirkung auf die übrigen Körper­schafts- und Eemeindebeamten des Landes bleiben. Zur Beratung steht die DienMnteNnng zwischen den Beamten der Oberamtssparkasse. Zur Entlastung des leitenden Beamten der Kasse sollen ihm die eigentlichen Kassengeschäfte abgenommen werden. Der zweite Beamte soll dafür die Kasse übernehmen« sowie die Besorgung des Postscheckverkehrs und der Barschecks. Die hinterlegten Wertpapiere sollen in die gemeinsame Ver­wahrung beider Beamten kommen. Der 3. Beamte soll die ständige Stellvertretung des Eegenrechners übernehmen und im übrigen zur Unterstützung der beiden Beamten, sowie zur Entlastung derselben vom Schreibereigeschäft zur Verfügung stehen. Diese Dienstabteilung soll zunächst probeweise aus ein Jahr eingeführt werden. Der Vorsitzende hat am 11. August mit 4 Vertretern der Arbeitgeber und. 4 Vertretern der Arbeit­nehmer über den Entwurf eines Statuts zwecks Errichtung eines Bezirksgewerbegerichts verhandelt und erstattet Bericht hierüber. Bei der Verhandlung, die durchaus sachlich verlau­fen ist. hat sich in der Hauptsache llebereinstimmung zwischen dem Entwurf und den Wünschen der Vertreter ergeben. Im Grunde find es nur 2 Punkte, welche zu einer längeren Aus­sprache führten. 1. Speziell die Vertreter der Arbeitnehmer wünschten, daß sür die Wahl der Beisitzer zum Bezirksgewerbe­gericht die Verhältniswahl mit gebundenen Listen ein» geführt werde, während der Entwurf die Verhältniswahl mit freien Listen vorsieht. Hienach soll nach dem Wunsch der Vertreter der Arbeitnehmer das sogen. Panaschieren aus­geschlossen werden. Der Bezirksrat trägt jedoch Bedenken, diesem Antrags stattzugeben. Die Verhältniswahl mit gebun­denen Listen läßt sich vom Standpunkt politischer Wahlen aus rechtfertigen, wenn gleich sie eine Knechtung des Denkens ent­hält. Bei politischen Wahlen lassen sich aber aus diesem Wege .Umtriebe o«AWem. und es wird der Wähler PrMjA,