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Nachdem die Berichtigung des Grund- «ud Gefällstener- katasters der hiesigen Gemeinde auf 1. Januar l. I. durch das Bezirkssteueramt gemäß Art. 73 des Gesetzes vom 28. April 1873/8. August 1903 betreffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer (Reg.-Bl. von 1903 S. 344) stattgefunden hat» so wird das Ergebnis dieser Katasterberichtigung gemäß Art. 73 Abs. 6 und Art 61—64 dieses Gesetzes 15 Tage lang, und zwar
vom 26. April bis 10. Mai d. Js.
zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus (Zimmer Nr. 2) aufgelegt sein.
Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung vorbringn «ollen, sind an das K. Steuerkollegium Abteilung für direkte Steuer« zu richten und längstens innerhalb dreier Tage , nach dem Ablauf jener 15 Tage, also spätestens
bis zum 13. Mai d. Js.
bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung schriftlich anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 73 Abs. 6).
Hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschwerden und der Berechtigung zu solchen bestimmt das erwähnte Gesetz folgendes:
Art. 62.
Zulässigkeit vou Beschwerden.
Beschwerden in betreff der Höhe der Einschätzung und des Verfahrens bei dieser sind nur zulässig:
1. gegen die - festgesetzte Zahl der Klaffen für die verschiedenen Kulturarten des betreffenden Steuerdistrikts,
2. gegen die Einteilung der einzelnen Grundstücke in die betreffenden Kulturarten und Klaffen,
3. gegen die Steueranschläge der einzelnen Kulturarten und Klaffen, sowie der nutzbaren Rechte.
Die Beschwerden zu 3 sind immer mit speziellen, gehörig nachgewiesenen ErtragsberechnungenHuZbegründen.
Art. 63.
Berechtigung ^Beschwerden.
Zu Beschwerden «sind berechtigt:
1. die Eigentümer oder Nutznießer der betreffenden Grundstücke, bezw. der Realberechtigung (Art. 3) in dem betreffenden Steuerdistrikt,
2. der Gemeinderat deS betreffenden Steuerdistrikts.
Zu Beschwerden der in Art. 62, Punkt 1 und 2 bemerkten Art ist jeder Grundeigentümer für sich oder im Verein mit andern berechtigt; Beschwerden der in Art. 62, Punkt 3 bezeichneten Art sind nur zulässig, wenn die Beschwerdeführer mindestens V» des Meßgehalts der betreffenden Kulturart und Klaffe besitzen oder bei nutzbaren Rechten ein Drittel des Gesamtertrags der Steueranschläge derselben in einem Steuerdistrikt zu vertreten haben.
Der Gemeinderat ist nur zu Beschwerden der in Art. 63, Punkt 1 und 2 bezeichneten Art und bloß in dem Fall berechtigt, wenn die von ihm festgesetzte Klasseneinteilung geändert worden ist.
(Bezüglich der nur gemeindesteuerpflichtigen Objekte ist der Gemeinderat ohne die vorgenannte Einschränkung beschwerdeberechtigt — Art. 10 des Gemeindebesteuerungsgesetzes.
Wildbad, den 21. April 1911.
Stadtschultheißenamt : BStzner.
K. Forstamt Wilddud.
UcktMIHllck-VkliMs,
Am Samstag den 6. Mai
1S11 vorm. 10 Uhr in Wildbad auf dem Rathaus im schriftl. Aufstreich aus Staatswald !, Abt. 19 Vsrd. Kriegswaldebene, 22 Wildbaderkopf, 23 Binderswegle, 24 Bockstall, 29 Gr. Wendenstein, 38 mittl. Schaiblesweg. 70 Wasserfalle. 73 Rohrmißwiese, 74 Sn'irmlesloch, 80 Stockwiese, 86 mittl. Langerwald, 102 Vord. Altloch, 107 Oberes Baurenteich, 122 Unt. Aitergrund. Forchen : 748 Stück mit Fm. 117 4, 452 II, 379 lll, 56 IV, 34 V Kl. Tannen: 2184 Stück mit Fm. 1100 I, 600 II, 539 Ul, 305 tV, 247 V., 4 VI. Kl. Abschnitte: 459 Stück mit Fm. 335 1., 158 U., 25 III. Kl. Die verschlossenen bedingungslosen Angebote in ganzen und Zshntelsprozenten ausgedrückt, mit- der Aufschrift „Angebot auf Nadelstammholz" wollen bis '/-IO Uhr beim Forstamt und spätestens bis 10 Uhr auf dem Rathaus abgegeben werden, woselbst die Eröffnung stattfindet, welcher die Bieter anwohnen können. Der Ausschuß ist zu 100 der Taxpreise angeschlagen. Absuhrtermin: 1. Oktober 1911. Losverzeichrüsse und Offsrt- formularesind unentgeltlich, Schwarzwälderlisten gegen Bezahlung durchs Forstamt erhältlich.
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b'ür äiv vislsu 8ov?siss auliic-lltigsr Disbs unä 'leil- vkbms beim tljnsobsiäsn mvinor z-slisbtsn, uiivvr- ^ssxlwkv» (lattill, unssrsr trsubssorßtsn Autsi, Nuttor, Lobvostor, 8obvtigvrill uoä lllavto
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Lokrsillsrilloistor, mit Rinäern.
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Am Mittwoch trifft ein Waggon
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Der Vorstand.
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Mk. LSOV« — 5000 — 200V
Ziehung garantiert am 22. Juni 1911.
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