Amtliche Vekanntmachungett.

Betreff: Grtreidepreise.

Die Geireidepreise für das Witrschaftsjahr 1920 sind durch Vecorvnung des Neichsminisiers für Ernährung und Land­wirtschaft vom 14. 7. 20 Reichsgesetzbl. S. 1456 geregelt. Es betragen die Preise je für 1 Doppelzentner

Weizen

. . .

158.50

ftoggen

. . . .F.

144.50

ftrste

. . . .L

139.50

Hafer

139.50

Dinkel

. . . .//.

110.95.

Dazu kommen die durch Verordnung des Reichsimnchers für Ernährung und Landwirtschaft vom 30. 6. 20 festgesetzten Frühdcuschprämien für Brotgetreide und Gerste.

Brotgetreide, Gerste und Hafer der Ernte 1920 sind der Beschlagnahme unterworfen, was hiermit zur Kenntnis gebracht wird.

Ealw, den 26. Juli 1920. Oberamt: Gös.

Mau!- und Klauenseuche.

Die Maul- und Klauenseuche ist in Sinn»».',heim O.-A. Calw erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln für die Ge­meinde als Sperr- und Leodachtnngsgebiel werden vom heutigen Tag an aufgehoben.

Calw, Len 3V. Juli 1920.

Obeeamt: Bügel, Amtmann.

Neufestsetzung der Beiträge zur Jnvaliden-Bersichernng.

Vom 1. August 1920 an sind nach dem Gesetz über Ab­änderung der Leistungen und der Beiträge in der Invaliden­versicherung vom 20. Mai 1920 (Reichsgesstzblatt Seite 1091/92) bis auf weiteres als Wochenbeitrüge zu erheben:

in Lohnklaffe l 90

II 100 ,

, III 110

. IV 120 .

» V 140 .

Für BeitragSmochen, die in die Zeit nach dem 1. August 1920 fallen, sind ausschließlich Marken der n e u e n Art, die den oben angeführten Werten entsprechen, zu verwenden.

Bei nachträglicher Beitragsleistung für Zeiten vor dem 1. August 1920 bis zurück zum 1. Januar 1917 sind noch die jetzt , lügen alten Marken zu verwenden. Diese können auch nach dem 1. August 1920 vis auf weiteres noch von den Post- anstalien bezogen werden. Bis zu welchem Zeitpunkte dies noch geschehen kann und wann sie nur noch bei der Landesversiche­rungsanstalt Württemberg bezogen werden können, wird seiner­zeit bekannt gegeben werden.

Vis zum 31. Juli 1922 können Marken der asten Art bei den Postanstalten gegen gültige neue Marken unter Be­

rücksichtigung des veränderten Geldwerts umgekauscht werden.

Die für die freiwillige Znsatzversicherung ausgegebenen Zu- satzmarken im Geldwert von 1 behalten ihre Gültigkeit und sind auch für die Zeit nach dem 1. August 1920 weiter ver­wendbar.

Calw, den 29. Juli 1920.

_ Versichernngsamt: Vögel, Amtmann.

l Bekanntmachung des Arbeitsministeriums, brtr. die Behebung des Arbcitermangels i» der Landwirtschaft vom 27. Juli 192Ü.

.^^P.brivrgung der Landwirstchast mit Arbeitskräften ist auch ln Württemberg eine andauernd unbefriedigende. Es sollte nichts unterlassen werden, um den Arbeitermangel in der Land­wirtschaft soweit wie möglich zu bessern. In Folgendem werden deshalb i .- , .siegenden Vorschriften über Arbeitsvermittlung und De.. i-:g des Arbeitermangels in der Landwirtschaft den beteilig,en Kreisen und BehLrten erneut l» Erinnerung ge­bracht und entsprechend« Weisungen über de» Vollzug dieser Vorschriften erlassen.

1. Nach tz 1 der Reichsverordnung zur Behebung des Ar­beitermangels in der Landwirtschaft vom Iki. März 1919

amt> anzu meiden, sowie von jeder Besetzung der als offen gemeldeten Stelle» dem Arbeitsnachweise, bei dem die Anmel-

D'e Demol> ilmachungsausschüsse werben trfn7 gend aufgefordert in alle» in Betracht kommenden Füllen die Entlastung von Arbeitern der bezeichnten Art zum nächst zu­lässigen Zertpunkt zu veranlassen und im Nichtbefolgungsfalld gegen dem Betriebsinhaber oder seinen verantwortlichen Stell­vertreter Strafanzeige zu erstatten.

, R.? >st darauf hiuzuwirken und von den Erwerbs­

los e n fu rs or g e a u s s ch ü s s e n zu beachten, daß nicht Per« sonen. die früher als landwirtschaftliche Berufsarbeiter tätia waren, die Erwerbslosenfürsorge genießen, wenn sie zu Arbeite« in der Landwirtschaft befähigt sind und Gründe im Sinne de» 8 8 der Neichsoerordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 28. 2"uuar 1.120 (Reic^-Gesetzbl. S. 98), die zu einer Ablehnung d^lmwwirtschaftlichen Beschäftigung berechtigen würde», nicht

.^.5- ^ ist darauf zu dringen, daß die Einstellung und Be» schafiigung aller land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte Notsiandsarbeitern unterbleibt. Reichs- oder staatliche Zuschüsse ,iu Notstandsarbeiten müßten gesperrt werden, wenn von de» Unternehmern entgegen der bestehenden Vorschrift landwirt« schastliche Berufsarbeiter beschäftigt werden. Angefügt wirk, noch daß die Einstellung der Notstandsarbeiter nur durch Ver­mittlung der Arbeitsämter erfolgen darf.

6. Die Betriebsleitungen aller staatlichen, nicht land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe, sowie die nickt land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsleitungen der Gemeinden, Eemeindeverbände und sonstiger

ist deshalb von den Orts- und Bezirkspolizeibehörden mit viel mehr Nachdruck, als dies seither geschehen ist, darüber zu wachen, daß die Vsrpflichiung eingehalien wird.

2. Nach 8 3 der erwähnten Reichsverordnung zur Behebung des Arbeitermangels in der Landwirtschaft dürfen Arbeit­geber außerhalb der Land- oder For st Wirtschaft Arbeitskräfte nicht einsteilen, die bei Ausbruch des Kriegs oder während desselben in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ge­wesen sind, es sei denn, daß sic für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten nicht mehr tauglich sind. Größter Nachdruck muß dar­auf gelegt werden, daß die Durchführung dieser Vorschrift nicht

ischaft Strafanzeige erstatte!:.

-!. Nach 8 5 Zifs- 2 der Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demo­bilmachung vom 25. April 1929 (Neichs-Gesetzbl. S. 798) kann von den Demobilmachungsausschussen den Arbeitgebern aufer­legt werden, diejenigen bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zn entlassen, welche bei Kriegsausbruch oder später als Arbeiter in einem land- oder forstwirtschaftlichen Haupt oder Nebenbeirieb, als Bergarbeiter oder als Gesinde berufsmäßig tätig waren. Die Eiftlaffungspflichl kann nickt angeordnet wer­den für die eigenen Airgehcrigen des Arbeitgebers, für Arbeiter, die bereits in einem land- oder forstwirtschaftlichen Hauvt- oder Nebsnb.'trieb beschäftigt sind, für Bergarbeiter und für das Gesinde.

haft

lichen Arbeiten tauglichen Arbeiter zum nächst zulässigen Zeit­punkt zu entlassen.

7. Nachdem sich infolge des Rückgangs der Industrie die Frage der Versorgung beschäftigungsloser Industriearbeiter wie­der verschärft hat, muß mit allen Mitteln versucht werden« solche Industriearbeiter, die früher in der Landwirtschaft tätig waren, wieder der landwirtschaftlichen Beschäftigung zuzuiiihren. Die früher in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer werden deshalb dringend auf« gefordert, zur landwirtschaftlichen Arbeit zu rückzu kehren. Hiebei werden dieselben darauf hinge- wiejen, daß ihnen für diesen Fall wei' zehende Ver­günstigungen cingeräumt werden, näm.ich: a) auf Kosten der Erwerbslosenfürforae freie Fahrt in den Beschäftigungsart und angemessene Beihilfe zu den Reise­kosten für sich und die in ihrem Haushalt lebenden, Mit­reisenden oder nachfolgenden Familienangehörigen, falls deren Unterkunft in dem neuen Beschüftigungsort ge­sichert ist:

solange die Mitnahme der Familienangehörigen in den neuen Beschäftigungsart nicht angängig ist, auf die ganze Dauer der landwirtschaftlichen Beschäftigung aus Mitteln der Erwerbslosensiirsorge die Fortgewührung der Familien­zuschläge im 114 fachen Betrage; c) das Recht auf Selbstversorgerration, solange sie in land­wirtschaftlichen Selbstversorgerbetriebe» beschäftigt sind.

Die Oberämter und das Stadtschultheißenamt Stuttgart werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in geeigneter Weise zur allgemeine» Kenntnis zu bringen. §

Schall. '

b)

8 WWerWM

s. dem Sie

Mgeril

tHmMsstz

Der schwarze Rater.

3j Erzählung von E. A. Poe.

<§rachdrua verboten.)

So fand ich mich zwar bei dem aufregenden Vorkommnis mit meinem Verstand rasch ab. nicht so schnell jedoch mit meinem Gewissen, und meine Phantasie blieb in dauernder Aufregung. Monate lang brachte ich es nicht fertig, mich von den Hirn­gespinsten zu befreien, die der Kater in mir hervorrief; und die ganze Zeit empfand ich in meinem Innern ein unbestimmtes Gefühl wie Reue, und doch war es keine Reue. Ich beklagte den Verlust des Tieres und fing an, in den ärmlichen Stadt­winkeln, die ich jetzt gewöhnlich besuchte, nach einem neuen Liebling Umschau zu halten, der von derselben Gattung wie der erste und von ähnlicher Erscheinung sein sollte und dessen Platz ausfüllen konnte.

So saß ich einmal Nachts mit halb geschwundenen Sinnen in einer mehr als erbärmlichen Schnapskneipe, als meine Auf­merksamkeit plötzlich auf einen schwarzen Gegenstand gelenkt wurde, der auf einein mächtigen Seidel voll Branntwein oder Ruin, das eine Hauptzierde des Ausschankes bildete, hingekauert saß. Einige Minuten lang starrte ich wie gebannt nach dem oberen Boden des FasseS; und am meisten erstaunt war ich dar­über, daß ich den darauf ruhenden Gegenstand nicht schon früher beobachtet hatte. Ich näherte mich ihm und berührte ihn mit der Hand. Es war ein schwarzer Kater ein sehr großer genau so groß wie Pluto, und in allem ihm täuschend ähnlich, mit Aus­nahme eines einzigen Kennzeichens: Pluto hatte am ganzen Kör­per kein weißes Härchen gehabt; dieser Kater jedoch besaß einen großen weißgesprenkelten Flecken mit verschwommenen Umrissen, der fast die ganze Brust bedeckte.

Bei meiner Berührung erhob sich das Tier sofort, schnurrte laut, rieb sich an meiner Hand und schien sehr erfreut über die Aufmerksamkeit, die ich ihm schenkte. Es war gerade so ein Tier,

wie ich es suchte. Ich machte dem Wirt gleich einen Vorschlag, es zu kaufen. Dieser erhob jedoch gar keine Ansprüche darauf. er wisse nichts von einem Kater, habe nie einen solchen gesehen.

Ich fuhr fort, das Tier zu streicheln, und als ich nach Hause gehen wollte, folgte es mir. Ich. gestattete es ihm, und unter­wegs bückte ich mich von Zeit zu Zeit und streichelte es. Zu Hause angekommen, gewöhnte es sich gleich an und wurde auch sofort ein Liebling meiner Frau.

Bald fühlte ich in mir eine Abneigung gegen das Tier er­wachen. Und so tcckf gerade das Gegenteil von dem ein, was ich erwartet hatte; ich weiß nicht, wie und warum es so kam aber seine offenkundige Zärtlichkeit für mich wurde mir schließ­lich unangenehm, ja geradezu widerlich. Allmählich verwandelten sich diese Gefühle der Abneigung und des Abscheus in erbitterten Haß. Ich mied den Kater; ein gewisses Schamgefühl und die Erinnerung an meine frühere grausame Tat bewahrten mich da­vor, ihn körperlich zu mißhandeln. Mehrere Wochen vergingen so. ohne daß ich ihn geschlagen oder sovst mißhandelt hätte. All­mählich jedoch sogar sehr allmählich begann ich, ihn mit unsäglichem Widerwillen zu betrachten und seine unerträgliche Gegenwart stumm zu fliehen wie giftigen Pesthauch.

Mein Abscheu gegen das Tier wurde noch dadurch ver­größert, daß ich gleich an dem Morgen, an dem ich es heim­gebracht hatte, entdeckte, daß es wie Pluto um eins seiner Augen gekommen war. Meine Frau hotte deshalb den Kater nur um so lieber. Sie besaß, wie ich schon erwähnte, jene große Liebe zu Tieren, die ehemals ein hervorstechender Zug meines eigenen Wesens und die Quelle vieler meiner einfachsten und reinsten Freuden gewesen war.

Es schien jedoch, als hätte sich mit meinem Abscheu gegen den Kater dessen Anhänglichkeit mir gegenüber nur gesteigert. Er folgte mir mit einer aufdringlichen Beharrlichkeit, von der sich der Leser kaum einm Begriff machen kann. Wo ich mich hin­setzte. wollte er unter meinen Stuhl kriechen oder mir auf die

Kniee springen und mich mit seinen widerlichen Liebkosungen überhäufen. Stand ich auf, um fortzugehen, dann kroch er mir zwischen die Füße, so daß ich beinahe siel, oder er klammerte sich mit seinen langen scharfen Krallen an meine Kleider und kletterte mir auf die Brust. Obgleich es mich in solchen Fällen reizte, ihn mit einem Schlag zu töten, ließ ich mich doch zurück halten teils durch die Erinnerung an mein früheres Verbrechen- hauptsächlich aber ich will es lieber gestehen aus wirk­licher Angst vor dem Tiere selbst. ^

Ich fürchtete nicht, daß mir das Tier irgend eine schwer« körperliche Verletzung zufügen könnte, und doch bin ich nicht imstande, meine Angslempfindung durch eine andere Erklärung begreiflich zu machen. Ich schäme mich fast, es gestehen zu müssen

sogar in dieser Verbrecherzelle kann ich es nicht ohne Beschä, mung gestehen, das Entsetzen und das Grausen, das ich gegen« über dem Tier empfand, wurden durch reinen Trug der EinbiK düng noch gesteigert. Meine Frau hatte mich des öftern auf di« Form des Fleckens aufmerksam gemacht, den die weißen Haare bildeten. Wie ich schon bemerkt habe, bestand darin der einzig« äußerliche Unterschied zwischen diesem seltsamen Tier und dem von mir getöteten Pluto. Vielleicht erinnert sich der Leser, daß dieser Flecken, obgleich er fast die ganze Brust bedeckte, anfänglich nur sehr verschwommen in seinen Umrissen zu sehen war. Ganz allmählich jedoch und in unmerklichen Steigerungen, die mei» Verstand lange als Einbildungen abzulehnen suchte, trat daS Kennzeichen zuletzt mit furchtbar deutlichen Umrissen hervor. Eg schaudert mich, den Gegenstand zu nennen, den es jetzt darsiellte;

und dies war vor allem der Gmnd meines Widerwillens und meiner Furcht, deshalb auch wagte ich es nicht, mich von dem Unhold zu befreien. Das Kennzeichen hatte jetzt ich sprech« es aus die Gestalt eines fürchterlichen, eines grauenhafte» Dinges angenommen: es war ein Galgen! O, traurige- und schreckliches Werkzeug der Schande und der strengen Straß«

der Seelenpein und des Todes!

(Fortsetzung folgt.).