Bestimmung, daß aus den Zinsen des Reservefonds ein Betrag in den Etat eingestellt werden soll, der zur Ver­besserung forstwirtscha ftlicher Einrichtun­gen bestimmt ist. Außerdem wird einer Resolution zugestimmt, die die Regierung ersucht, für die Regel nur solche Grundstücke anzukaufen, welche zur Arrondier­ung der Staatsforsten erforderlich sind, und in Fällen, in welchen auch die Gemeinden gls Kaufliebhaber auf- treten, aus die Bedürfnisse der Gemeinden möglichst Rück­sicht zu nehmen.

Nächste Sitzung Dienstag Nachmittag: Eiseub'ahn- reservefonds, Landesfeuerlöschordnung, Denkschrift -über die Münsterlinie.

Bosch und Benz. Zu dem Nachtrags-Fiuauzgesetz, das die Deckung des durch die Amtspflichtverletzungen der vormaligen Grundbuchbeamten von Stockheim und Löch- gau vom Staat zu ersetzenden Schadens fordert,. wird im Staatsanzeigcr folgende Begründung gegeben: Es ha­ben die geschädigten Kassen Ersatzansprüche gegenüber dem Staat angemeldet. Tie Haftpflicht des Staats wird nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht in Abrede gezogen werden können. Auch der etwaigen Gel­tendmachung eines mitwirkenden Verschuldens der Be­schädigten würde abgesehen von der Frage, ob ein solches Verschulden überhaupt vorliegt die Erwägung cütgegenstchen, daß der Staat in die Verantwortlichkeit der schuldigen Beamten an deren Stelle einzulreten hat, diese aber mit der Berufung auf ein Mitverschnlden wohl keinen Erfolg erzielen würden. Wenn sodann auch eine genaue Feststellung der den Geschädigten zu ersetzenden Be­nage im einzelnen zur Zeit noch nicht möglich ist, hiel- mehr hierüber weitere Verhandlungen mit den Beteiligten erforderlich find, so können doch schon jetzt die zu bezahlen­den Entschädigungen annähernd berechnet werden, und zwar betragen sie voraussichtlich (einschließlich der laufen­den Zinsen): 1. bei der Sparkasse Bretten rund 130 000 M, 2. bei der Spar- und Waisenkässe Sinsheim 54 300 bis 54 500 M, 3. bei dem Privatsparverein Künzelsau rund 100 000 Mj 4. bei dem Vorschußverein Bretten rund 22800 M, mithin insgesamt 307 000 bis 398 000 M. Für einen Teil dieser Summe wird der Staat später gus den Konkursen des Bosch und Benz, in denen die Ersatzforder­ungen des Staats alsbald angemeldet worden sind, Deck>- ung erlangen. Nach den eingezogenen Erkundigungen kann im Konkurse des Bosch eine Dividende von 10 Proz., :m Konkurse des Benz eine solche von 23 Proz. in Aus­sicht genommen werden, so daß es angängig erscheint, Mon jetzr gegenüber der Schadenssumme von 398000 M einen Betrag von rund 63 000 M als Abzngspvsten vor- znrragen, so daß die Summe von 335000 Mark verbleibt.

Stuttgart, 8. Juli. Der Verband württem- Ler gisch er Gewcrbevercine und Handwer­ke r v e r c i n i g u n g e n hat jetzt feine Geschäftsstelle errichtet, die ihren Sitz in Stuttgart hat und deren Vor­stand Herr Rechtsanwalt E. Jehle, Stuttgart, Pauli- nenstraße 17 ist. Tie Einrichtung der Geschäftsstelle ist folgende: Abteilung für Mahnung fäumiger Schuldner und Einzug von Außenständen; Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs;.. Rechtsauskünste an Mitglieder; Gläubiger­schutz; Abwendung von Konkurrenz; Beihilfe bei Gründ­ung von Genossenschaften und Gesellschaften und Bücher- revisioneu.

Tuttlingen, 9. Juli. Im Laufe der letzten Tage sondierte der Gewerbeinspettor Baurat Hochsteller beim Vorstand des Vereins Tuttlinger Schuhsabrikanten und bei den Leitungen der Arbeiterorganisationen, auf 'welcher Grundlage eine Einigung in dem Konflikt in der hie­sigen Schuhindustrie herbeizuführen wäre. Da zu erneuren Unterhandlungen auf keiner Seite Geneigtheit be­steht, schlug Baurat Hochstetter vor ,den Konflikt einem' un­parteiischen Schiedsgericht zu unterbreiten. Der Fabrikän- tcnverein verlangt, daß beide Parteien sich vorher ver­pflichteten, den Schiedsspruch unter allen Umständen anzu­erkennen. Die Ansgesperrten werden in öffentlichen Ver­sammlungen dazu Stellung nehmen.

Ravensburg, 9. Juli. Der frühere hiesige Rechts­anwalt Eugen .Mezler, der dreißig Jahre lang die Praxis ausgeübt hat und im ganzen Oberlande bekannt war, Hai seine Zulassung zum Landgericht aufgegeben, da er in Konkurs geraten war. Seine große Praxis verschaffte ihm zwar ein sehr bedeutendes Einkommen. Doch befaßte er sich nebenbei auch noch mit Grundstücks-, Häu­ser- und Hofhandel, sowie mit Hypothekengeschäften, die ihn zur Unterzeichnung von Bürgschaften und Wechseln veranl-aßten, mit welchen Operationen er kein Glück hatte. Rechtsanwalt Mezler war früher langjähriger Vorstarrd und Führer der Deutschen Partei in .Ravens­burg und 1887 nationalliberaher Reichstagskandidat für den 17. württembergischen Wahlkreis.

Nah und Fern.

Zu de« Unterschlagungen des Schultheißen Grupp in Reichenbach

ist nach derRems-Zeitung" nachzutragen: Vom Gmün­der Statro-nskommLndanten und einem Landjäger wurde festgestelkt, daß Schultheiß Grupp von mehreren Gemeinden und auch von Privatpersonen größere Darlehen für die Darlehenskasse (Reichenbach entlehnt hat. Es soll sich um die Summe von 19200 Mark handeln. Der Vorstandschaft des Darlehenskassenvereins Reichenbach, der die Schuldscheine vorgezeigt wurden, sei nichts von den entlehnten Geldern bewußt, auch wollen die vier Vor­standschaftsmitglieder diese Schuldscheine nicht unterschrie­ben haben. Grupp hat es sonach verstanden, die vier Unterschriften täuschend nachzumachen. Am gleichen Morgen, wo Grupp Reichenbach verließ (24. Juni), hat ein pensionierter Kehrer dem Grupp einen Einhundert­markschein zum Einlegen in die Darlehenskasse, ohne eine Quittung zu erhalten, übergeben. Bei der Revision be­fanden sich in der Kaffe nur zehn Mark, auch bei der Hausdurchsuchung wurde ein Einhundertmarkschein nicht vorgefunden. Bei der Festnahme soll Grupp nur wenig Geld im Besitz gehabt haben. Wohin diese 100 Mark gekoinmen sind, ist bis jetzt ebenfalls noch nicht aufgeklärt.

Kleine Nachrichten.

In Malmsheim OA. Leonberg stürzte die in den 50er Jahren stehende Ehefrau des früheren Wald­hüters Fuchs beim Futterholen kopfüber vom Wagen und brachdasGenick, worauf der Tod auf der Stelle eintrat.

In Friedrichs Hasen hat dieser Tage ein mit Zuchthaus vorbestrafter Handwerksbursche den König, der sich auf einem Spaziergang befand, angebettelt, worauf er zehn Mark erhielt. Gleich darauf wurde er aber von einem den Vorfall beobachtenden Landjäger festge- nommen und an das Oberamt eingeliefert, das ihn auf vierzehn Tagen ins Loch steckte.

Gerichtssaal.

Schultheiß Benz von Löchgan vor den Geschwo­renen wegen Urkundenfälschung und Betrug.

Heilbronn, 9. Juli. Die Verhandlung gegen den Schultheißen und Grundbnchbeamten Karl .August Benz von Löchgan hatte ein zahlreiches Publikum in den Gerichtssaal gelockt. Ten Vorsitz führt Landgerichts­rat Fischbach, die'klage vertritt Staatsanwalt Sigel, die Verteidigung führt Rechtsanwalt Du. Gumbel II. Ter Angeklagte ist geboren am 7. März 1862 zu Löchgan, er war von 189296 Schultheiß in Hofen, von 18961898 Schultheiß in Walheim und seit 1899 Schultheiß und Verwaltungsaktuav in Löchgan OM. Besigheim. Tie An­klage legt ihm zur Last, er habe in den Jahren 1892 bis 1909 zu Hosen, Walheim und Löchgan, je OM. Be­sigheim und Zu Künzelsau und Bretten in einer und der­selben fortgesetzten Handlung Zum Zweck, sich einen Ver­mögensvorteil'zu . verschaffen, in seiner Eigenschaft als Beamter öffentliche Urkunden gefälscht, indem er je unter der Unterstellung, daß ein Einwohner von Hosen oder Walheim oder Löchgan ein oder mehrere Grundstücke ver­kauft, einen Psaudrechtsvorbehalt, unter dem neuen Recht eine Briefhypothek oder eine Sichernngshypothek aus den verkauften Grundstücken eingeräumt, und der Verkäufer seine Forderung oder seine restliche Forderung an den Pri- vatsparverein Künzelsau oder an die Sparkasse Breiten, abgetreten 'habe, und Zwar habe er 1) in der Zeit vom März 1892 bis Januar 1894 'zu Hofen, in der Zeit von etwa 24. Juli 1896 bis 22. Oktober 1897 zu Walheim und um den 27. Okt., den 2. Növ. .und den 16 Dez. 1899 zu Löchgan in insgesamt 23 Fällen einen angeblichen Auszug aus den: Unterpfandsbuch hergestellt, wonach der angeb­liche Käufer und Schuldner den Kauf anerkannte, ein Dritter sich für die Schuld verbürgt und die Schuld zum Zweck der Beleihung au die oben genannten Kassen wei- tergegeben zu haben; 2) in der Zeit von etwa 23. Okt. 1900 bis 14. Okt. 1909 zu Löchgan in 31 Fällen einen Hypothekenbrief Msstellte; 3) in der Zeit von etwa 25. Okt- 1902 bis 14. Okt. 4909 zu Löchgau in 25 Fällen Zeugnisse ausstellte, wonach zu Gunsten eines angeb­lichen Verkäufers und Gläubigers eine Sicherungshypo­thek eingetragen und diM Forderung an die eine oder andere der oben genannten Kassen abgetreten worden fei.

Die Fälschungen und Betrügereien hat Beyz ähnlich vorgenommen wie sein Meister und Vorbild Bosch. Tie Grundstücke waren auf dem Mond gelegen, die Käufer und Verkäufer waren entweder gestorben oder existierten gar nicht. Ms Tarlehcnsvermittler für seine Gemeindebür­ger iiberbrachte er die Papiere meist persönlich den Spar­kassen in Bretten und Künzelsau, die natürlich an der Echtheit nicht zweifelten und dem Benz den Betrag aus- folgten. , Im ganzen erhielt die Sparvereinskasse Kün­zelsau gefälschte Urkunden im Gesanrtbetrag von 166 286 M, wovon 2500 M Provision abgingen, die Sparkasse Bretten im Gesamtbetrag von 295 284 M 'abzüglich ei- . ner Provision von 1476 M. Zusammen hat also Benz Urkunden im Gesamtbetrag von 461576 M gefälscht und ausgegeben. Da er wie Bösch die Zie­ler zahlte, sind noch im Rückstand 186676 M und zwar bei dem Privatsparverein Künzelsau 65 310 M, bei der Sparkasse Breiten 115666 M.

Seine Schreibübungen begann der Angeklagte im Jahr 1892 in Hofen. Während seiner vierjährigen Tätigkeit dort betrug die Summe der Fälschungen 5151 M, die er ausschließlich bei dem Sparverein Künzelsau unter­brachte. In Walheim wurde die Tätigkeit fortgesetzt, of­fenbar Zunächst zu dem Zweck, die Hafener Schuld zu til°» gen, dami aber um für seine eigenen Bedürfnisse Geld zu bekommen. Tie Summe der in Walheim begangenen Fälschungen betrug 47 599 M. Als Benz im Jahr 1898 in Löchgau zum Schultheißen gewählt worden war, ar­beitete er großzügiger, denn jetzt war die Sache durch das neue Recht erleichtert. Die in Löchgau begangenen Fälschungen betrugen 408820 M. An einem einzigen Tage hatte er 9 Hypothekenbriefe im Gesamtbetrag von über 40 000 M zu Gelde gemacht. Die Zinsen und Zieler zahlte Benz Pünktlich jedes Jahr, so daß schließlich bei beiden Kassen noch die Summe von 180976 Mark unge­deckt war. Die Zahl der Fälschungen betrug 263, und zwar 218 falsche Beurkundungen im .Amt, 32 Fälschungen von Privaturkünden und 13 Fälschungen von öffentlichen Ur- ,künden.

Der Angeklagte, der seines leidenden Zustands wegen die Angaben sitzend machen darf, gibt mit weinen­der Stimme an, daß er von Haus aus völlig unvermö­gend gewesen sei und gls junger Mann mit geringem Taggeld noch seine Eltern zu unterstützen gehabt habe. Ms er im Jahr 1890 zum Schultheißen in Dosen ge- - wählt wurde, habe er etwa 1500 M 'Schulden gehabt. Sein Gehalt in Hofen betrug anfangs 748 M, er stieg allmählich auf 930 M. Mit diesem Gehalt habe er seine Schulden und die Unterstützungsgelder für seine Eltern nicht bezahlen können. Als er gedrängt wurde, habe er zu­nächst neue Darlehen anfzunehmen gesucht, jedoch ergeb­nislos. In dieser Not habe er die erste Fälschung be­gangen, Um Zu einer Summe von 500 M zu kommen. Um die Zieler Zn zahlen habe er dann zu größerer: Fälsch­ungen gegriffen, er habe auch, da er gut gewesen sei, Darlehen gegeben, so u. a. einem Revisionsassistenten

Sarrdmann in Besigheim, durch dessen Fürsprache er eine bessere Stelle Zu erlangen hoffte, gegen 6000 M. Wie der Porsitzerrde feststellt, hat der Angeklagte in Hofen Zwar gut, aber nicht über seine Verhältnisse gelebt. Im Jahre 1896 wurde Benz in Walheim zum Ortsvorsteher gewählt. Sein Gehalt betrag dort etwas über 2000 M. In Wal­heim kaufte er sich, obwohl er noch ledig war, ein Haus um 24 000 ,M, das er dann später bei seiner Uebersied- lung nach Löchgau um 13 000 M verkaufte. Er lebte dort gut, doch nicht auffallend. Zum Schultheißen in Löch­gan wurde er im Jahr 1898 gewählt. Sein Gehalt be­trug anfangs etwa 2000 M, er stieg allmählich und betrug in den letzten Zwei Jahren ca. 4000 M. Hiezu kommen noch etwa 600 M Gebühren. Sowohl in Walheim als in Löchgau hielt er sich einen Gehilfen. Nach seiner Wahl in Löchgau heiratete er. Seine Frau brachte ein Ver­mögen von 12 000 M in die Ehe, da,runter 7000 M bar. Von seiner Schwiegermutter hat der Angeklagte wieder­holt größere Summen erhalten, so'im Juli 1903 5000 M, im Dezember 1905 7000 M, im Dezember 1909 3000 M. Zunächst kaufte er sich in Löchgau ein Haus um 8000 M, das er dann mit 1000 M Verlust wieder ver­kaufte. Er baute sich danu ein neues Hans, das etwa 32000 M kostete. Als besonderen Aufwand konnte ihm nur nachgewiesen werden, daß er jedes Jahr mit Frau und Kind eine Badereise machte, die ca. 800 M kostete. Der Angeklagte ist seit etwa 10 Jahren nierenleidend. Seine Amtsgeschäftc besorgte .er stets pünktlich und Zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten Behörde. Den Verkehr mit den Kassen in Bretter: und Künzelsau besorgte er meist persönlich. Er fragte stets im Herbst an, wieviele Zieler für feine Gemeindebücher fällig seien, um für die Bezahil- üng zu sorgen, und schickte dann pünktlich auf 'Martini - das Geld ein. T-er Angeklagte meint, er wisse nicht, wo das Geld hingekommen sei, er sei eben zu gut gewesen.

Ms erster Zeuge wird Gerichtsnotar Wegmann van Besigheim vernommen. Er gibt an, daß die Ge­schäftsführung von Benz, soweit sie sich auf ehrlichen Bah­nen bewegte, eine gute gewesen sei. In letzter Zeit habe es Zwar ziemlich Rückstände gegeben, was auf seinen lei­denden Zustand zneückznsühren sei. Die Aktiva der Kon­kursmasse betragen 53 400 M und zwar seien erlöst 'wor­den für Haus und Garten 25 850 M, für einen Banm­acker 870 M, für Fahrnis 4350 M, an barem Geld waren vorhanden 2000 M und Tarlehenssorderungen in der Höhe von 20 000 M. Tie Ueberschüldung beträgt Mer 250 000 M, es dürfte für die Gläubiger eine Dividende von 2425 Prozerrt herapskommen. Ter Haushalt des Benz sei der eines mittleren Beamten, solid und gut ein­gerichtet.

Schultheiß Roth von Walheim sagt aus, daß die 'Amtsführung seines Vorgängers eine geordnete gewesen sei, alle Arbeiten seien sachgemäß und pünktlich erledigt gewesen. Er habe gehört, daß Benz gut gelebt habe, aber nicht über seine Verhältnisse.

Sparkassenrechner Maier von Bretten gibt Aufschluß über den Verkehr des Angeklagten mit seiner Kasse. Tie Urkunden seien stets in tadelloser Ordnung gewesen, der Angeklagte hatte Vollmacht und sandte die Zahlungen stets prompt ein. Aülaß Zu einein Verdacht war nicht ge­geben. Tie Ueberschüsse ihrer Kasse, die städtisch ist, werde zu gemeinnützigen Zwecken verwendet. Zunächst habe die Stadt Bretten für den Verlust aufzuk'ommcn, man hoffe aber auf Ersatz durch Pen württembergischen Staat.

Kassier Roller von Künzelsau sagt gleichfalls, daß Benz einen durchaus vertrauenswürdigen Eindruck ge­macht und ihnen als tüchtiger Ortsvorsteher geschildert wurde. Man habe den Eindruck gehabt, daß er sich um die Verhältnisse seiner Gemeindebürger sehr annehme. Der Schaden sei bei ihnen durch den Reservesond einstweilen gedeckt.

Es folgten nun die Vorträge von Staatsanwalt und Ver teidiger. Mrgesichts des Geständnisses des Angeklagten handelt es sich nur um die Frage, 'ob 'dem­selben für die Privaturkundensälschnngen mildernde Um­stände zuzubilligen seien, für die falsche Beurkundung im Amt sind 'solche ausgeschlossen. Es handelt sich also um das Strafmaß und darum wurde heftig gekämpft. Ter Staatsanwalt bittet mildernde Umstände auszn- schließen, die Höhe der Fälschungen seien noch größer als im Fall Bosch, wenn Benz auch mehr zurückbezahlt habe, der Umfang und die Zeitdauer der Fälschungen rechtfertige eine milde Beurteilung nicht. Ter Verteidiger Rechtsan­walt Dr. Gumbel II trat mit Wärme für mildernde Umstände ein. Man dürfe nicht bloß die Straftat An­sehen, sondern man müsse auch den Täter ansehen, und die Umstände durch die er zu der Tat gekommen sei. Diese seien aber ganz anders als im Fall Bosch. Benz war in einer Notlage, als er zr Fälschung griff, er wollte spä­ter die Schulden wieder bezahlen, aber sic wuchsen ihm über den Kopf. Er konnte von der schiefen Ebene nicht mehr abkommen. Benz legt große Reue an den Tag und er muß deshalb milder beurteilt werden. Tie Strafe werde immer noch hart genug sein. Tie Geschwore­nen bejahten die Schuldfrage unter Aüsschluß mildern­der Umstände, worauf der Angeklagte zu der Zuchthaus­strafe Von 6 Jahren verurteilt wurde, worauf 2 Monate Untersuchungshaft angerechnet werden.

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Am Freitag wurde in einer nachträglich anberaumten Sitzung gegen den 26 Jahre alten ledigen Invaliden Chri­stian Kälber von Wurmberg -(Maulbronn) wegen ver­suchten Totschlags verhandelt. Tie Anklage ver­trat Staatsanwalt D-r. Frank, verteidigt wurde der An­geklagte von Rechtsanwalt K'östlin. Zu der Verhand­lung waren 3 Sachverständige, Medizinalrat Dr. Haag, Regtmentsbüchsenmacher Dirießner und Tr. Eitel von Pforzheim und 44 Zeugen geladen. Kälber hatte mit seinem Bruder August oft Streit, so auch in der Nacht des 15. Mai, der damit endete, daß er mehrere Re­tz ol v e r sch ü sie auf den Bruder abgab, wovon einer jenen in den Unterleib traf und so schwer verletzte, baß der Getroffene beinahe sein Leben einbüßte, und auf die Dauer benachteiligt ist. Ta er zu der Tat gereizt worden war, wurde nur auf gefährliche Korperverletz-: ung erkannt und der Angeklagte zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.