Calmbach, 22 . März. Der Eisenbahnassistent Banzhaf in Ditzingen wurde auf Ansuchen nach Calm­bach versetzt.

Höfen, 19. März. Am Mittwoch, den 23. März d. Js., vormittags 11 Uhr, findet auf dem hiesigen Rat­hause ein Stamm- und Beigholz-Vsrkauf statt.

Grunbach, 19. März. Am nächsten Donnerstag findet auf dem Rathaus Hierselbst ein Holz-Verkauf statt. Beginn desselben vormittags 9 Uhr.

Eines der größten Uebel, die die Menschheit treffen, ist ohne Frage, die Verunreinigung der Wohnungen durch Ungeziefer. Die Gefahr dieser Verunreinigung besteht über­all, im Hotel, in der Villa, wie im Mietshaus, denn die Mehrzahl dieser Ungeziefer, als Wanzen, Schwaben usw. sind Wanderküfer, die van der Straße aus zulaufen; andere werden durch alte Möbelstücke, Personal, Haustiere oder oder dergl., eingeschleppt. Bekannt ist, daß sich das Auf­treten der verschiedensten Ungezieferarten auch bei größter Vorsicht nicht vermeiden läßt. Bekannt dürste auch sein, daß das Ungeziefer durch Verbreitung ansteckender Krank­

heiten eine große Gefährdung der Gesundheit bildet. Die j Ungeziefer besitzt die Firma schnell und sicher wirkende Prä

Vernichtung dieser Schmarotzer ist also eine berechtigte Hy gienische Forderung. Tagtäglich werden nun allerlei Jnsekten- vertilgungsartikel angeboten. Hier und da tauchen auch so­genannte Kammerjäger auf, die die Vernichtung des Unge- z efers übernehmen, meistenteils fehlt es aber in sehr vielen Fällen an den richtigen Erfolg. Die angebotenen Ver­tilgungsmittel sind in der Mehrzahl auch wertlos und unzu­länglich; man kann wohl mit Pulver, Dämpfen, Flüssig­keiten usw. das erreichbare Ungeziefer vernichten, nicht aber die im Holz und in Verstecken verborgenen Parasiten und ihre Brutstellen. Nach jahrelangen Versuchen ist es der ersten deutschen Versicherung gegen Ungeziefer in Pforzheim geglückt, ein Verfahren zu entdecken, das hauptsächlich in seiner Anwendung gegen Wanzen und Motten uneingeschränk­ten Erfolg garantiert. Auch hier in Wildbad hat das ge­nannte Unternehmen mit großartigem Erfolg gearbeitet und dankbare Anerkennung gefunden. Dieses Verfahren besteht in der Vergasung gewisser Chemikalien, die so gewählt sind, daß eine Beschädigung oder Besudelung des Mobiliars oder der Tapeten ausgeschlossen ist. Auch gegen alles andere

parate. Bei der einfachen Anwendung und radikalen Wir­kung der angewandten Mittel werden die Arbeiten aus ein Minimum beschränkt, wodurch die Firma in die Lage kam, Versicherungen ganzer Anwesen gegen sehr bescheidene Jahres­prämie abzuschließen. Die Versicherung übernimmt die Ver­pflichtung, das versicherte Objekt von jeglichem oder näher bezeichntem Ungeziefer frei zu halten und durch Untersuchung des Mobiliars neuer Mieter die Gefahr .der Einschleppung möglichst zu beseitigen. Dadurch genießt der Hauseigentümer weitgehendsten Schutz gegen die Chikanen der Mieter und hat die Beruhigung, daß der Wert seines Anwesens durch Ungezieferverseuchung nicht sinken kann. In ein reines Haus ist es leicht reinliche, anständige MieterFzu bekommen, in ein verseuchtes Haus will kein gesitteter Mensch! Des­halb dürfte es sich empfehlen, die Geschäftsstelle der ersten Deutschen Versicherung gegen Ungeziefer, (in Pforzheim, Westl.-K.-Fr.-Str. 49) in allen einschlägigen Fragen zu Rat zu ziehen, der gerne kostenlos erteilt wird.

Druck und Verlag der Beruh. Wildbad. Verantwortlich: i

Hofmannschen Buchdruckerei ?n

B.: Paul Köhler daselbst.

BeffeEche Aufforderung

zur

Abgabe der Aapitalsteuererklärungen

für das Jahr 1910 .

JnMemäßheit von Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 8 . August 1903,tz betreffend die Kapitalsteuer (Reg.-Bl. S. 313), werden alle Steuerpflichtigen (natürliche Personen, rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Stiftungen und Ver­eine, die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die Berggewerkschaften, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die rechtsfähigen Erwerbs- und Wirtschastsgenoffenschaften, die rechtsfähigen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sowie die Personenvereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl), welche einen steuerbaren Ertrag aus Kapitalen und Reuten be­ziehen, aufgefordert,

spätestens bis 8. April d. I.,

jedoch nicht vor den» 1. April, eine Steuererklärung abzu­geben. Die Steuerpflichtigen, welche ein Formular zur Steuer- Erklärung nichl zugcsandt erhalten, können die kostenfreie Ausfolge eines solchen bei dem Kameralamt oder bei dem Aufnahmebeamten für die Kapitalsteuer (dem Ortsvorsteher oder der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer) verlangen.

Die Steuererklärung ist schriftlich nach dem vorgeschrie­benen Formular oder zu Protokoll abzugeben. Zur schriftlichen Form ist erforderlich, daß dis Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Namcnsunterschrift unterzeichnet wird, und zwar von Bevoll­mächtigten mrr einem ihr Vollmachtsverhältnis andeutenden Zusatz.

Wenn der Steuerpflichtige zugleich eine Steuererklärung für die Einschätzung zur Einkommensteuer gemäß Art. 38 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes abzugeben hat, so ist die Kapitalsteuererklärung an demselben Ort wie die Einkommensteuererklärung abzugeben.

Wegen Steuergefährdung wird nach Art. 23 des Gesetzes mit der Geldstrafe des sieben- bis zehnfachen Betrags der gefährdeten Steuer bestraft, wer wissentlich in der Steuererklärung oder bei Beantwortung der im Steueraufnahme- oder Beschwerdeverfahren von der zuständigen Behörde gestellten bestimmten Fragen über den der Besteuerung unter­liegenden Ertrag aus seinen Kapitalen und Renten oder aus Kapitalen und Renten des von ihm zu vertretenden Steuerpflichtigen unrichtige oder unvollständige tatsächliche Angaben macht, welche geeignet sind, zur Verkürzung der Steuer zu führen, oder wer wissentlich durch gänzliche Unterlassung einer Steuererklärung oder Erstattung einer unwahren Fehlanzeige einen solchen Ertrag, welchen er nach den Vorschriften des Gesetzes anzugeben verpflichtet ist, ganz verschweigt.

Bezüglich aller weiteren Bestimmungen wird auf die Bekannt­machung des Kgl. Bezirkssteueramts Neuenbürg imEnztäler" vom 16. März 1910, Nr. 43 sowie auf dem Anschlag am Rathaus hingewiesen.

Die Steuererklärungen sind bei dem Beamten der Gemeinde­behörde für die Einkommensteuer (Rathaus-Nebengebäude Zimmer 2 ) abzugeben.

Wildbad, den 19. März 1910.

Ausnshmedksmter für die KspikMmet'.

S ch m i d.

WekcrnnLrncrchung.

betreffend die Hundeabgabe.

Die Hundebesitzer werden auf ihre Pflicht zur An- und Abmeldung ihrer Hunde m der Zeit vom 1. bis IS. April aufmerksam gemacht.

Auf den 1. April haben diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1 April einen Hund von steuerpflichtigem Alter halten, ohne schon im Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerflichtige Hunde halten, als sie in dem Vorjahr angezeigt und versteuert haben. Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April bei der Gemeindebehörde zu machen.

Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hält und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen. Die Unterlassung dieser Anzeige hat zur Folge, daß der Steuerpflichtige die Abgabe sür das neue Steuerjahr fortzuentrichten hat.

Wer nach dem 1. April einen über 3 Monate alten Hund zu halten beginnt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an für den den Rest des Steuerjahrs die Abgabe zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von dem. der ihn früher hielt, auf dieselbe Zeit versteuert worden ist

Sobald ein Hund, der bisher unangezeigt geblieben ist, weil der­selbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, ist in gleicher Weise binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Abgabe für den Rest des Steuerjahrs zu entrichten.

Nur in dem Falle, wenn jemand im Laufe des Steuerjahrs (nach dem 1 . April) einen steuerpflichtigen Hund zu halten beginnt, diesen Hund aber am I. des nächsten Vierteljahrs nicht mehr besitzt, tritt eine Steuerpflicht nicht ein.

Steuerpflichtig ist derjenige, welcher den Hund hält, gleichgiltig, ob er zugleich Eigentümer oder ob er Mieter, Entleiher, Verwahrer des Hundes ist;es genügt, daß er in eigenem Interesse durch Gewährung von Obdach und Unterhaltung die Sorge für den Hund übernommen hat.

Wer die Anzeige eines zu versteuernden Hundes innsrhalb der vorgeschriebenen Zeit unterläßt, wird mit dem 3-fachen Betrag der ge­fährdeten Abgabe bestraft.

Wildbad. den 21 . März 1910. Stadtschultheißenamt: Bätzner.

Forstamt Wildbad.

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Abends 6 Uhr,

im Gasthaus zumgrünen Hof", aus Staatswald l! Eichwald 83 Hinterer Gütersberg, 95 mittleres Speckenteich:

38 eichene Derbstangen l. Kl. 12 Ahorn Derbstangen l. Kl., Bau­stangen: 34 I. b, 54 II., 2 III. C<-, Hegstangen: 39 II. Kl., Heg­stangen: 39 11 .Kl., ferner 15Rm eich. Reisprügel, 1 Rm. Stockholz und der Schlagraum aus II Eich-

K. Forstamt Meistern.

Schlagraum-

verkauf.

- Am

Donnerstag, d.24.Marz

nachmittags 6 Uhr, imgrünen Hof" in Wildbad, aus Staatswald Meistern, Abt. 1 Scheurengrund, 3 Blumenauerteich,

5 Linkensteig, 11 Holzwiese, 25 Hinteres- und 26 Mittleres-Sulz- häusle. unausgeprügeltes Buchen- und Nadelholzreisig geschätzt zu

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Stadt Wildbad.

Straßensperre!

Infolge U m p fl a st e r u n g der Straßenkreuzung der Haup!- und der Prinz-Peter von Oldenburg- Straße ist diese Stelle für einige Tage für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Beimwilden Mann" und beim großen Badgebäude wird durch auf­gestellte Tafeln auf die Sperre ver­wiesen.

Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

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Morgen Mittwoch, abends 8 Uhr

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Die Reservisten, Landwehrmänner I. und II. Aufgebots, sowie sämtliche Ersatzreservisten haben mit ihren Militärpässen behufs Ein­klebung neuer Beorderungen und Paßnotizen von heute bis spätestens kommenden Mittwoch, de« SO. März 1S1V auf der Polizeiwache zu erscheinen.

Nichterscheinende werden gegen eine Ganggebühr von 20 Pf. be­sonders geladen.

Wildbad, den 21 . März 1910.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

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