Mß. Die „christliche .Moral", die die Bäüernbündler Iv HLüsist lm Munde führen, gestattete zwar die Herabwürdigung des Politischen Gegners, sie war aber nicht ^ genug, nur demselben auch das Wort zur Richtig--- stestung Kl geben. Nach, wiederholten Anfragen und Ausflüchten ging Herr Stettner persönlich auf die Re°- hMivn der „Süddeutschen Tageszeitung" und dort spielte sich nach der eidlichen Anssage des Zeugen Stettner folgender Dialog ab:
Wengert: Za, chissen -Sie, ich Hab die Berichtigung nach Stuttgart schicken müssen. Sie ist noch immer nicht zurück. Wissen Sie, ich tat die Berichtigung schon aufnehmen, aber ich darf bloß drucken, iwas die. Herrn in Stuttgart - der Herr Körner erlaubt. Wenn ich die Bcrichtig'ung von mir aus aufnehmen würde, dann würde sch weggeschmissen und jch Hab eben Frau und Kinder."
Stettner: „Wie jko-nrmen Säe denn überhaupt dazu, einen so verlogenen Bericht zu schreiben ?"
W. eng er r: „Ja, wissen S', so ist's eben einmal. Ich Lin eben da angestellt. So will Man's eben einmal haben. Und wenn ich nicht so schreibe, werde ich weggeschmissen. Ich ümn nicht cniders sagen: Sie haben in Kirchheim anständig und nobel gesprochen, sachlich; Sie haben nicht wie andere über di« ZündMzle geschimpft, Sie haben sogar gesagt, Wer die wollen Sie gar nichts sagen. Freilich haben Sie auch Wer den Bauernbund los-gezogen, und da haben Sie's' säst zu arg gemacht. Und ba Missen wir eben drauf erwidern. So ist eben der Kampf. Ich gebe ja zu, daß der Bericht nicht ganz Mtig ist. Mer ivenn Sie von 500 Millionen indirekter Steuern sprechen, so ist djds mich nicht recht; das heißen Wir eine Lüge."
Stettner: .„ Ich habe nicht bloß von indirekten Steuern gesprochen, sondern auch von den sogenannten BesWeuern; sch habe überhaupt ganz genaue Abgaben gemacht und jede einzelne Steuer zergliedert, so daß also gar kein Mißverständnis aufkomtnen konnte."
Nach einigen weiteren Steuererörterungen sagte schließlich Wengert: „Ich will, soviel an mir liegt, dafür sorgen, daß ich die Berichtigung Morgen bringen kam. Vielleicht kann ich mit Herrn Körner noch telephonisch sprechen. Ich will ihm dann sagen, daß Sie keiner von den Schlimmsten sind, daß Sie namentlich wegen der Zündhölzlesgefchichte nicht so ein Geschimpf gemacht haben. Wer garantieren kann ich Ihnen nicht. Si-e müssen jedenfalls darauf gefaßt sein, daß Herr Körner Ihrer Berichtigung allerlei scharfe Bemerkungen anhängt. Die dürfen Sie mir aber nicht zu schreiben. Ich muß eben drucken, was Herr Körner schickt. Vielleicht daß ich einen besonders scharfen Ausdruck mildern kann, ohne daßdr's merkt."
Die Unterredung ging in diesem Ton weiter und Wßlich öffnete Herr Wengert sein Herz- noch weiter. Ti legte ziemlich eingehend und in aller Offenheit dar, in welcher Lage er sich befinde und welche RvKwüll" Zu spielen gezwungen sei. Darnach muß er nicht nur derartige verlogene Berichte schreiben, sondern auch in der Nation Dinge vertreten, die nicht seine Ueberzengung dien. U. a. sagte Wengert, er halte eine kräftige Vermögens- und Erbschaftssteuer durchaus für das richtige.
Wiederholt erklärte Wengert, daß gegen die Berichtigung nichts einzuwenden sei, aber Herr Körner entscheide
tnitber.
Stettner: Sie sind doch der verantwortliche Redakteur, nicht Körner. Sagen Sie mir, was in der Berichtigung dem Gesetz nicht entspricht, was ich ander« soll.
Wengert: „Ja, wissen Sie, davon verstehe ich nichts; das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich muß mich eben auf das verlassen, was die Herren in Stuttgart sagen.
Und die Herren in Stuttgart sagten, daß die Berich-- >Mng den Anforderungen des § 1l des Proßgesetzes nicht entspreche, sie enthalte llrüche, sic dürfe aber nur tatsächliche Angaben enthalten. Und dis betreffenden Schriftstücke waren unterzeichnet „Redaktion der Südd. Tagesztg." Th. Körner.
Mls Herr Stettner merkte, daß er an der Nase hcnrmgesührt werde, wandte er sich an die Staatsanwalt- W, um feststellen zu lassen, wer eigentlich der verant
wortliche Redakteur der „Süddeutschen Tageszeitung" sei. Nch Prüfung des Sachverhalts erhob die Staatsanwalt- !chast Anklage gegen Körner und Wengert wegen Verschleierung des RedaktiEsverhMnisses.
In der gestrigen Schöffengerichtssitzung nun gab Herr kng.e rt zu, daß er nur die 4. Seite hier fertige, er Uormne aber jeden Abend Abzüge der „Deutschen Reichs- W" und sei jederzeit in der Lage die Aufnahme von ftlMir zu verhindern und auf die Zusammenstellung
Zeitung Einfluß auszuüben. Er sei als verantwortlicher Redakteur und technischer Leiter angestellt. Vorsitzender: Sie haben im Anfang „I. V." (in Vcrtret- "N gezeichnet. Wen haben Sie da vertreten? Wen- ftkt: Niemand. Das Macht man hall im Anfang so, Ämnge man noch nicht orientiert ist. (!)
Herr Körner gibt an, daß er Geschäftsführer der Mlschaft sei. Er mache Herrn Wengert keine Bor- Mften, was er aufnehmen dürfe. Er komme auch nur " 14 Tage hierher. Die Berichtigung Hobe Herr Mensch eingesandt, weil cs sich hier um eine schwierige jüdische Sache handle.
Nun gibt Herr Stet tn e r als Zeugs die obige Dar Mung seiner Verhandlungen. Herr Wengert sagt da ssch das sei alles nicht wahr. Der Vorsitzende ist ^Meinung, es werde wohl so sein, daß Herr Wengert ^hr gesagt habe, als er heute verantworten möchte.
Ter Vertreter der Staatsanwaltschaft M die Anklage aufrecht. Es sei bewiesen, daß Herr chWst in dem Berichtigungsfall nicht Wer die Aufnahme Ahieden habe, sondern Herr Körner. Damit sei auch Ziesen, daß er nicht der verantwortliche Redakteur der
AkA'ung war, denn ein solcher müsse über den ganzen Inhalt das Verfügungsrecht haben.
Ter Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Sprähnle, ist der Ansicht, daß dem Angeklagten nicht widerlegt sei, daß er das Verfügungsrecht hatte, in dem Falle der Berichtigung sei es erklärlich, daß er das Schriftstück Herrn Körner als dem Erfahreneren vorgelegt habe.
Das Gericht kam zu einem Freispru ch, weil man es als glaWhaft erachtete, daß Herr Wengert ein Verfügungsrecht hatte, daß er nur in dem einzelnen Fall die Entscheidung Herrn Körner als dem Geschäftsleiter überlassen habe. Im übrigen sei aber auch das Zeugnis des Herrn Stettner Wer die Vorgänge auf deri Redaktion der „Süddeutschen Tageszeitung" voll glaubwürdig.
Mit ^diesem Zeugnis, das einen tiefen Einblick in das Kärigkeitsverhältnis und in den Gedankenkreis des Redakteurs des hündlerifchen Wattes gibt, kann Herr Wengert weiter agitieren, man weiß jetzt, was inan von seinen Sprüchen zu hätten hat.
Eine bemerkenswerte Entscheidung des Obcrlandesgerichts
wird aus Stuttgart berichtet: Eine Gesellschaft von 7 Personen fuhr eines Sonntags im März von Endersbach nach Stuttgart in der 2. Klasse, statt in der 3., für die sie Karten hatten. MF sie in Endersbach einstiegen, war in der 3. Klasse kcjir Platz, weshalb sie sich in das anstoßende Abteil 2. Kl. des gleichen Wagens setzten. Dem durch den Wagen gehenden Zugmeister sagten sie das; er antwortete ihnen, daß am Ende des Zugs noch ein fast leerer Wagen laufe. In Waiblingen, gab es in dem anstoßenden Abteil 3. Klasse ivieder Platz, was der Schaffner den Reisenden sagte; diese blieben aber sitzen, wurden in Stuttgart vorgeführt und erhielten Strafbefehle über 6 M. Aus die von zwei der Reisenden beantragte gerichtliche ^Entscheidung wurden vom Schöffengericht beide freigesprochen mit folgender Begründung: Nachdem die Reifenden dem ZugMeister den Grund ihres Aufenthalts in der höheren Wagenklasse gesagt halten und dieser sie nicht ausdrüMch aufforderte, nmzusteigen, sondern, sie nur auf das Vorhandensein leerer Plätze in der 3. Klasse aufmerksam machte, konnten die Reisenden sich! für berechtigt hätten, weiter in der 2. Klasse zu fahren und da die Reisenden in dem Verhalten des Zugmeisters ein stillschweigendes Einverständnis erblicken konnten, so Mußten sie aus subjektiven Gründen freigesprochen werden. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft B e- rufung ein und zwar auf Veranlassung des Präsidenten v. Streler. Tie Strafkammer hob das erste Urteil auf und veru rteilte beide Angeklagte zu je 6 M Geldstrafe und zur Tragung der Kosten. Die Strafkammer stützte die Verurteilung auf die Feststellung, daß die Angeklagten der in der Bezeichnung der Wagenllasscn liegenden allgemeinen Anordnung der Eisenbähnverwaltung zuwrdergehandelt und sich dadurch einer Uebertretung im Sinn der KZ 77 und 82 der Eisenbahnb etriebs ordnuug schuldig gemacht haben. Daß seitens des Bahnpersonals «inL—besondcr« Weisung zum Verlassen der 2. Klasse an die Angeklagten ergangen wäre und sie sich einer solchen speziellen Weisung widcrsetzt hätten, konnte vom Berufungsgericht nicht festgestellt werden. Gegen das Urteil der Strafkammer legten die Angeklagten Revision ein. Der Strafsenat des Obcrlandesgerichts sprach die Angeklagten frei unter Usbernahme der Kosten auf die Staatskasse. Die Frage, ob in der Bezeichnung der Wa- geMaffen eine allgemeine Anordnung liege, ließ der Strafsenat unentschieden. Dagegen sprach das Rcvisionsgericht aus, daß für die Beurteilung des festgestellten Sachverhalts der Z 21 der Eifenbahnverkehrsordnung und zwar ausschließlich maßgebend sei. In diesem Paragraph ist u. a. bestimmt, daß Reisende, die eine höhere Wagenllasse benützen, den doppelten Fahrpreis, mindestens aber 6 M zu entrichten Haben. Tiefe Strafe sei eine Vertrags- oder Konventionalstrafe und könne nur im Wege der Zivilprozesses beigetrieben werden. An Stelle dieser Vertragsstrafe könne von der Eisenbähnverwaltung nicht beliebig eine kriminelle Bestrafung wegen Übertretung des Z 82 der Eisenbahnbetriebsordnung gesetzt werden, weil K 21 der Eisenbahnverkehrsord-nung diese Fälle ausschließlich regle.
Verächtlichmachung des Agenten- standes.
lieber dieses Thema veröffentlicht Herr Dr. jur. Ad. Konicki-Breslau folgende Ausführungen im Breslauer General-Anzeiger vom 12. d. M:
„Scherze über Versicherungsagenten sind billig wie Brombeeren. Früher las man derlei Witzeleien, die oft einen großen Mängel an Geist verrieten, zuweilen auch in der deutschen Tagespresse. Jetzt hat sich diese so etwas fast ganz abgewöhnt. Die Bedeutung der Versicherungsagenten für unser modernes Zeitaller verbietet den Tageszeitungen die Verächtlichmachung eines ganzen Standes, Per genau so ehrenwert ist, wie andere Stände auch Früher und zuweilen auch jetzt glauben aber unsere deutschen Witzblätter ihren Beruf zu erfüllen, wenn sie dem Versicherungsagenten etwas am Zeuge flicken. Kaiser und Könige sind heute versichert. Wie denkt sich denn solch ein gedankenloser Scherzmacher, der den Agenten verspottet, die Vermittlertätigkeit? Ob er selbst das Zeug dazu hätte? Mehr als 6 Milliarden Mark sind heutzutage allein bei den. deutschen Lebensversicherungs-Gesellschaften versichert. Daran partizipieren alle Stände ohne Unterschied. Und welche Unsumme von Pionierarbeit hat hier der deutsche Agent geleistet. Das Gesetz erkennt ja auch seinerseits den Wert dieser schwierigen sozialen Arbeit der Agenten dadurch an, daß es den Zensiten, um sie zur Versicherung anzueifern, den Abzug eines gewissen Teiles der Versicherungsprämie vom Einkommen gestattet. Hier ist also der Staat ein mit- werbender Genosse des Agenten geworden. In Lustspielen und Operetten sind die Versicherungsagenten bis auf den heutigen Tag die Parias der Berufsstände. Auch hier reibt sich ein Autor, dessen Fähigkeiten auf seinem
Gebiete sehr oft nicht an die Fähigkeiten der von ihn: verspotteten Agenten heranreichen, an einer selbstgeschaffenen Karikatur, um den ganzen Stand verächtlich zu machen. Weiß solch ein Bühnenschriftsteller nicht, daß heutzutage Versicherungsagenten vielfach dem preußischer: und anderen staatlichen Parlamenten angehören, daß sie als Handelsrichter, Schöffen und Geschworene des Richteramtes walten? Män sagt, der Agentenberuf bedarf wicht der laugen Vorbereitung wie andere Berufsarten, und Agent kann jeder werden. Gemach, gemach! Die Farben kann jeder Maler mischen, aber zum Rafael bringt er's deshalb noch lange nicht. Der Beruf des Agenten ist ein freier, aber wer nicht die Summe von Eigenschaften in sich vereint mitbringt, bleibt ein Stümper oder wird bald ganz ausgeschaltet. Jede Deutsche Gesellschaft achtet heutzutage mit Strenge auf die Qualität ihrer Agenten. Ms Berufsagenten vollends stellt heutzutage keine Gesellschaft mehr Leute an, deren sittliche Qualität nicht einwandfrei ist. Der Generalagent einer großen Gesellschaft zumal setzt mehr Leute in Bewegung als ein Regimentskommandeur. UW ist der Wert seiner Friedensarbeit etwa- geringer? Wenn gleichwohl unlautere Elemente unter den Versicherungsagenten hier und da Vorkommen, nun, in welchem Stande bis zur höchsten Gesellschaftsklasse hinauf, gibts derlei räudige Schafe nicht? Man merzt sie eben aus, wo es irgend geht. Die Rechtsstellung der Versicherungsagenten ist gesetzlich bis jetzt Noch nicht geregelt. Das kommt noch, und zwar bald. Die Tendenz der Zell geht dahin, den Agenten Befugnisse einzuräumen, die ihnen jetzt noch fehlen. Um so sorgfältiger werden deshalb noch! weiter die Gesellschaften ihre Agenten auswählen müssen, um so mehr wird sich aber dann deren Stand heben. Das vor wenigen Tagen, am 1. Januar 1910 in Kraft getretene Gesetz Wer den Versicherungsvertrag vom 7. Mai 1908 macht bereits den Beginn zur Hebung des Agentenstandes. Nicht mehr der Sitz,der Versicherungs-Gesellschaften ist fortan das Gerichtsforum, sondern das Domizil des Agenten, dessen Bedeutung für die in Frage kommende Versicherung hier voll gewürdigt wird. Man hat unter den Agenten lange den Korpsgeist vermißt. Jetzt erstarkt er. Es gibt Vereinigungen von Versicherungsvertretern, die nach den: Grundsatz „vereint sind auch! die Schwachen mächtig!" sich auf sich selbst besonnen haben. Derlei Korporationen sind die berufensten Organe zum Schutze gegen Standesverunglimpfungen. Hier sollen sie mit der Energie Front machen, welche aus der Selbstachtung und dem Selbsterhaltungstriebe hervorgeht. Früher gab's einfältige Gesellschofftsklassen, welche Wer den Warenagenten verächtlich die Achseln Zuckten und dis Geschäftsreisenden iw Bild und Wort verhöhnten. Wer wagt das heute noch wo der angesehene Verband reisender Kaufleute und die vielen angesehenen Warenagentenvereine aus Solidaritätsgeftihl alle für einen eintreten. So handelt man eben in der Wahrnehmung berechtigter Interessen. Agentenvereine aller Versichxrungszvwigc: „Geht hin und tut desgleichen"!
Handel und Volkswirtschaft.
Lanvcsproduktendörsc Stuttgart.
Börsenbericht vom 21. Februar. Wir notieren per 100 Kg. Frachtparität Stuttgart netto Cassa je nach Qualität und Lieferzeit:
Weizen württ. 23.25—23.75 Mark, fränkischer 23.50—24 Mt.,- baycrischer 24.50—25 Mark, Ulka 25.25 bis 25.50 Mark, Sa» xonska 25.25 bis 25.50 Mark, Rost. Azim. 25.26 25.50 Mark, Laplata neu 24.50 bis 25 Mark, Kernen 23.26 bis 23.75 Mark, Dinkel 16 bis 16.50 Mark, Roggen württemb. 17 bis 17.50 Mart, bayerischer 17.25 bis 17.72 Mark, Gerste württ. 15.50 bis 16.50 Mart, bayer. 16 bis 18 Mark, Tauber 17 bis 17.50 Mark, Futtergerste russ. 14.75 bis 15.25 Mark, Haber württ. 15 bis 16 Mark, Mais Laplata 17.50 bis 17.76 Mark, Donau 17.50 bis 17.75 Mark. Mehlpreis« per 100 Kg. inkl. Sack. Mehl Nr. 0 35 bis 36 Mark, Nr. 1 34 bis 35 Mark, Nr. 2 33 bis 34 Mark, SW. 3 32 bis 38 Mark, Nr. 4 29 bis 30 Mark, Tafelgries 35 bis 36 Mark, Kleie 10.50 bis 11 Mark (o. Sack).
Infolge höherer Notierungen Amerikas hat sich die Tendenz aus den Weltmarktsbörsen in letzter Bcrichtswoche wieder etwas befestigt, doch konnte eine durchgreifende Besserung nicht aufkommen, da die Großmühlen über schlechten Geschäftsgang klagen und die Spekulation eine vollständig abwartende Haltung einnimmt. Argentinische und russische Offerten sind ziem- lich unverändert. In Landware, speziell Kernen, sind immer noch gut« Zufuhren bei letztwöchentlicheu Preisen; dagegen ist bayerischer Weizen knapper und gibt kaum noch Rechnung hierher. Gerste ist vernachlässigt und wird nunmehr in vielen Gegenden zu Futter- und Mahlzwecken verwendet, auch in Ha- der ist stilles Gesteift. Die heutige Börse verkehrte bei festen Pressen in lustloser Haltung und kamen nur kleinere Abschlüsse in Landware zu stände.
EmU 'Seelig Akt.-Ges., Heilbronn a. R. Die
Bilanz der Gesellschaft ist nach der „Frkf. Ztg." wieder ungünstig, indem sich nach 440101 M (446 894 M) Unkosten Und 29 460 M (32 462 M) Abschreibungen -ein Verlust von 49550 M (165 042 M) ergibt, wonach die llnterbilanz auf 293 244 M steigt. Bei 1 Million Mark Grundkapital setzen sich die Verpflichtungen auf 0,32 Müll. Mark (0,35 Will. Marck) Kreditoren, 68 651 M (44 206 Mark) Akzepten, 133000 M.(83 000 M) Darlehen, unverändert 0,30 Mill. Mark Guthaben der Württembergi- schen Sparkasse, 61617 M (62828 M) der Württem- bergischen Hypothekenbank und schließlich 28 400 Mark (42600 M) von Hermann Kern-Hellbronn zusammen.
Kchtacht-Uivh-Markt Stuttgart.
21. Februar 1810.
Großvieh: Kälber: Schweine;
Zugetrieben: SS« 271 703
Erlös -ms '/, Kilo Schlachtgewickt:
Ochsen. 1. Qual. von
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Berlau? des Marktes: mäßig belebt