Aus den Sitzungen der Gemeiudekollegieu
vom 23. November LSVS.
Fortsetzung.
Gegen die aus dem Betrieb der Bergbahn drohende Haftpflichtfälle und Schadenersatzansprüche hat sick die Stadtgemeinde durch Abschluß einer Haftpflichtversicherung zu schützen. Zur Erreichung dieses Zweckes stehen ihr 2 Wege offen:
1. Beitritt zu der Haftpflichtgemeinschast Deutscher Straßen- und Kleinbahnen.
2. Abschluß einer Haftpflichtversicherung in unbegrenzter Höhe bei der Versicherungsgesellschaft „Thuringia" in Erfurt.
Die Haftpflichtgemeinschast Deutscher Straßen- und Kleinbahnen ist ein Vertragsverhäitnis zwischen letzteren betreffend Gewähr und Bürgschaft gemeinsamer Tragung des aus schädigenden Betriebsereigniffen zu leistenden Schadenersatzes an betriebsfremde Personen. Jeder Teilnehmer hat bei jedem Schadensereignis 500 Mk. selbst zu tragen und auch die nicht 500 Mk. erreichenden Schadenersatzansprüche jedes Einzelfalles aus eigenen Mitteln zu decken. Die bisher von den Teilnehmern erhobenen Beiträge betrugen bis jetzt 1904 3.60 Mk., 1905 2.95 Mk. und 1906 2 Mk-, 1907 1.50 Mk., 1908 1 Mk je pro 1000 Mk. Roheinnahme der Teilnehmer, wobei Ende 1908 noch Schadensfälle in Höhe von 1304060 Mk. unerledigt bezw. im Prozesse unentschieden waren. Die Höhe, in welcher die Teilnehmer künftig zur Beitragsleistung bei dieser Vereinigung herangezogen werden müssen, ist nicht vorausznsehen, ebensowenig wie lange und in welcher Höhe Nachforderungen an die Teilnehmer später sich ergeben werden. Ungünstig wirkt auch der Umstand, daß nur Schadensfälle Über 500 Mk. übernommen werden und daß Hastpflichtfälle des Betriebsunternehmers gegenüber den im Betrieb beschäftigten Personen überhaupt von der Garantie ausgeschlossen sind.
Der Beitritt der Stadtgemeinde zu der Haftpflichtgemein- schast würde auch zweifellos die Eingehung einer Haftverbindlichkeit im Sinne des Art. 190 Z. 4 der Gem.-Ord.
involvieren, die besser vermieden und zu der die Genehmigung der K. Kreisregierung erforderlich wäre. Der Abschluß einer Haftpflichtversicherung bei der Thuringia, die in ihrer Offerte vom 6. September d. I. eine solche aus die Dauer von 10 Jahren bei Zugrundl-gung einer jährlichen Einnahme an Fahrgeldern von 60 000 Mk. gegen eine jährl. Prämie von 1575 Mk. anbietet, würde hiegegea die Versicherung gegen jeden Haftpflichtfall in unbegrenzter Höhe und auch für die Fälle unter 600 Mk. gewähren. Eine an die Stadt herantretende weitere Nachforderung ist ausgeschlossen und es erstreckt sich die Versicherung auch auf die gesetzliche Haftpflicht der Stadt für Unfälle der in ihrem Betrieb angeftellten oder beschäftigten Personen. Der Vorsitzende beantragt deshalb den Abschluß der Versicherung bei der Thuringia, empfiehlt aber, sich jederzeitigen Rücktritt von dem Versicherungsverträge für den Fall vorzube- hallen, daß seitens der Straßen- und Kleinbahnberufsgenossen- schaft eine Hastpflichtversicherungsanstalt als berufsgenoffen- schaMche Einrichtung gegründet würde, wozu bereits Schrite unternommen seien. Vom Gemeinderat wird mit Zustimmung des Bürgerausschusfes ^beschlossen, den Abschluß einer Haftpflichtversicherung bei der Thuringia in Erfurt, (Vertreter Fr. Rath, Bankbeamter hier) gegen eine jährl. Prämie von 1575 Mk. zu genehmigen und die Stadtpflege zum Abschluß des Versicherungsvertrags unter der vom Stadtvorstand beantragten Bedingung zu ermächtigen.
Bezüglich des Betriebs der Bergbahn werden von den bürg. Kollegien bis auf Weiteres folgende Bestimmungen getroffen :
Fahrzeiten:
1. Fahrplan für de« Sommer.
Die beiden Wagen verlassen gleichzeitig die Stationen Wildbad und Sommerberg zu Beginn und in der Mitte jeder Stunde des Tages und zwar in den Monaten: a. Mai und September:
an den Wochentagen von morgens 8 Uhr bis abends 8 Uhr „ Sonntagen 6 „ „ „10 „
b. Jun>, Juli und August.
an den Wochentagen von morgens 7 Uhr bis abends 11 Uhr „ Sonntagen „ ., 1 „ n
2 Fahrplan für den Winter.
(Oktober bis April je einschließl.)
a. Sonntags:
stündlich von morgens 8 Uhr bis abends 8 Uhr.
b. Werktags:
vormittags 8'/-, 10, 12 Uhr, nachmittags 1'/-, 4, 5^ Uhr.
o. an Tagen, an denen die Rodelbahn geöffnet ist: je nach Bedarf halb- oder viertelstündig von morgens 8 Uhr bis abends 8 Uhr.
Nach Bedarf und auf Verlangen werden innerhalb obiger Fahrzeiten zwischen den regelmäßigen Fahrten auch außerordentliche Fahrten xoder Extrazüge ausgeführt, die je um '/i oder 2/4 der Tagesstunden die Stationen verlassen. Außerordentliche Fahrten innerhalb der Fahrzeit werden ausge- sührt, wenn sich 10 Personen zur Teilnahme melden oder der Preis für 5 Berg- und Talfahrten bezahlt wird. Außerhalb der obigen Fahrzeiten werden Extrazüge nicht ausgeführt, doch wird der Stadtvorstand ermächtigt, bei besonderen Anlässen die Ausführung solcher zu genehmigen.
L. Fahrpreise:
1. von Station Wildbad bis zum Panoramaweg
oder zurück 35 Psg.
2. vom Panoramaweg bis zur Sommerbergstation
oder zurück 50 Psg.
3. von Station Wildbad bis zur Sommerbecgftation
(ganze Fahrt) 70 Psg.
4. Retoursahrt von dort > Talfahrt) 50 Psg.
5. ganze Hin-und Rückfahrt(Retourbillet) 1 M. —
6 10 Billete für Hin- und Rückfahrt 9 M. —
7. io Billete für Bergfahrt 6 M. —
8. io Billete für Talfahrt 4M. —
9. Arbeiterbillete werden im Beisein des Meisters abgegeben,
ganze Retourbillet 40 Psg
Berg- oder Talfahrt 20 Psg,
Kinder bis zu 14 Jahren bezahlen die Hälfte dieser Fahrpreise; Kinder unter 4 Jahren für welche kein eigener Platz beansprucht wird, sind frei. Forts, folgt.
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