EerichLssaal.

Mie kann ein wahrheitsliebender Zeuge sich vor fahrlässigem Falscheid schützen?

(Von A. H auck-Freiburg.)

Schon oft ist in der Presse darauf hingewiesen wor­den, wie irreführend und widersprechend Zeugenaussagen sein können und wie schwer es für den Richter manchmal sein kann, ein zutreffendes Bild des wirklichen Tatbestan­des zu gewinnen. Täuschungen hinsichtlich der genauen fraglichen Zeit und Zeitfolge, des genauen Ortes der Handlung, der Auffassung bezüglich der Worte und Reden, die den Schwerpunkt eines Prozesses betreffen, auch Täusch­ungen hinsichtlich der Person des Täters unterliefen und unterlaufen in tausenden von Fällen.

' Es soll nur die Rede sein von Zeugen, die redlich den Willen haben, die Wahrheit zu sagen. Solche Zeu­gen, die mit Absicht zu Gunsten oder Ungunsten einer Par­tei oder eines Angeklagten deponieren, deren es gewiß auch viele gibt und die so oft unbestraft ausgehen, weil sie nicht zu fassen sind oder nicht als meineidlich erkannt werden, diese kommen hier nicht in Betracht.

Für jeden wahrheitsliebenden Zeugen ist es peinlich unter Eid Aussagen zu machen und vor Gericht zu er­scheinen. Manchem Zeugen wird solcher Schritt schwerer wie der Partei selbst. Wohl hat er bei seinem redlichen Sinn nichts zu befürchten, aber besonders wenn es sich um Aussagen handelt, die umfangreich sind oder deren Tatbestand in der Zeit weit zurückliegt, überhaupt wenn an das Gedächtnis hohe Anforderungen gestellt werden, wird gar manchen Zeugen bange zu Mut, namentlich in der Befürchtung Gefahr zu laufen, beim allerbesten Villen unbedachten oder fahrlässigen Falscheids bezichtigt zu werden.

Dabei dürfen nur widersprechende Zeugenaussagen sich Herausstellen, welche von Zeugen herrühren, die sich irrten und deren Aussagen, besonders wenn sie in der Mehrheit sind, höher gewertet werden, wobei natürlich auch ein Richter bei allem Bestreben der Unparteilichkeit irregeführt werden kann.

Hilflos und angsterfüllt steht in solchen Fällen der arme Zeuge da und kann froh sein, wenn das Gericht nicht die strengsten Konsequenzen zieht, Anordnung einer Un­tersuchung trifft.

Was ist zur Verhütung solcher Klemme ratsam?

Vor allem dient als Deckung, wenn ein Zeuge völlig j einwandsfrei Hinsichtlich seiner Wahrhaftigkeit ist, wenn ' er in seiner Umgebung als durchaus wahrheitsliebender ! Mensch bekannt ist. Also möge jeder, was bei aufrichtigem Charakter und religiöser Gesinnung selbstverständlich ist, stets in seinem Leben der Wahrheit die Ehre geben; dann findet er auch bei gedachter Anfechtung guten Rückhalt.

Muß jemand Zeugnis ablegen und es wird ihm vor der Vernehmung meist bekannt sein, worüber er zeugen soll, dann muß er unter Anstrengung seines Gedächt­nisses sich darüber klar werden, was er bestimmt und was er bedingt zu sagen weiß. Weiß er eine Tatsache aus eigener Wahrnehmung durch Hören oder Sehen ganz be­stimmt, so gebe er hierüber auch bestimmte Auskunft.

Ist er nicht ganz sicher in seiner Wahrnehmung oder kann er sich nicht genau mit erschöpfender Sicherheit er­innern, glaubt aber, daß der Sachverhalt sich nach sei­nem Wissen verhält, dann mache er es so, wie es der I Reichskanzler als Zeuge in dem Beleidigungsprozeß gegen I Brandt hinsichtlich der von ihm nicht mit unbedingter Sicherheit zu behauptenden Punkte machte und sage:Me: nes Wissens liegt der Fall so und so." Stellt sich dann derselbe anders heraus, so kann der betr. Zeuge nicht beschuldigt werden. Weiß er eine Tatsache nur vom Hö­rensagen, so darf er natürlich dies nicht als selbst erlebt bekunden und muß ausdrücklich dies erklären. Wie leicht Jrrtümer im besten Glauben unterlaufen können, ergibt sich schon daraus, daß verschiedene Zeugen über eine und dieselbe Tatsache bei allem redlichen Willen oft verschie­dene Aussagen machen. Der eine will dies, der andere jenes gesehen oder gehört haben. Ost war im kritischen Mo­ment des Abspielens einer Handlung der eine Zeuge in Aufregung, der andere in Gleichgiltigkeit, ein dritter in Gedanken versunken und die Wahrnehmung ist ber allen irgendwie geschwächt. Nur ein Phonograph oder Kine- matograph könnten volle Wahrheit schaffen.

Ja, wenn jeder Zeuge wüßte, daß er wegen dieses oder jenes Tatbestandes einmal Zeugnis ablegen müsse, dann wäre der betreffende freilich bemüht, seine Sinnes­organe scharf anzustrengen, aber man hörte manchen schon sagen:Wo hatte ich gedacht, daß ich in der oder jener Sache eidlich vernommen würde?

Dieser Gedanke kann ihn aber von der Inanspruch­nahme als Zeugen nicht entbinden. Nur ein paar Bei­spiele, wie leicht in der Auffassung ein Irrtum unter­

laufen kann. Alan ist bei einem Freund zu Besuch im Wohnzimmer. Es tritt jemand in den Hausgang und spricht daselbst mit einem Bewohner; nach der Stimme M schließen, deren Laute ins Wohnzimmer dringen, ist der neue Ankömmlung ein guter. Bekannter, alle Wahr­nehmungen scheinen dies zu bestätigen und darüber ver­nommen, würde man dies vielleicht in gutem Glauben behaupten. Tu stellt sich aber heraus, daß man sich gleich­wohl getäuscht und der betreffende Ankömmling eine

ganz andere Person war. Man kann ein Geräusch ver­nehmen, das man bestimmt im Zusammenhang mit einem in Frage kommenden Delikt glaubt und vielleicht ist die lirsache eine ganz andere. Nach Statur, Gang, Kleid­ung und Haltung zu schließen, hält man vielleicht in der Dunkelheit oder Dämmerung oder bei Tag in der Ferne Jemand für eine bestimmte Person und beim Näherkom- men stellt sich der verblüffende Irrtum heraus.

Wie oft irrt man sich in der Zeit, Zeitfolge und Zeit­dauer des Abspielens einer Handlung, wo es vielleicht auf bie Minute ankommt in einer bedeutsamen Handlung.

Kommen dann noch abstrakte Sinnestäuschungen hin­zu, so wird die Klarstellung noch schwieriger. Es ist eine schwere Aufgabe für den Richter, bei solchem Konglomerat das Richtige zu finden, wo noch die. großen Jndividuali- tätsunterschiede der Zeugen zu berücksichtigen sind.

Im Interesse der oft so wichtigen Klarheit der Si­

tuation und richtigen Urteilfindung, sowie im eigenen In­teresse der Zeugen kann man diesem nur raten:

1. Sei stets wahr .

2. Sei klar und bestimmt in dem, was du ganz sicher weißt.

Z. Bist du in etwas nicht sicher, glaubst aber im Rechten zu sein, dann erkläre: Meines Wissens verhält es sich also."

4. Weißt du etwas vom Hörensagen, dann betone dies ausdrücklich.

5. Gebrauche aufs beste deine Gedächtniskraft beim

Erforschen eines Sachverhalts, über den du zeugen sollst und mache dir eventuell Notizen, wenn die Sach^ noch frisch im Gedächtnis haftet und du den Umständen nach annehmen kannst, daß hierüber Zeugnis von dir gefor­dert wird. ;

Rottweil, 20. Okt. Obwohl in den Tagesblättern schon oft Warnungen an solche, die vor Gericht Zeugenschaft zu leisten haben, ergangen sind, sich bei dem Anspruch auf ihre Ge­bühren sich keine unlauteren Machenschaften zu schulden kom­men zu lassen, gibt es doch immer wieder Unehrliche, die, um höhere Zeugengebühren sich zu verschaffen, dem Kassenbeamten falsche Angaben machen und hereinfallen. So hat, wie der Schwarzw. Bote berichtet, im Laufe dieses Sommers ein damals in Karlsruhee wohnhafter Metzgergeselle, der in einer Straf­sache vor dem Schöffengericht in Rottweil als Zeuge vernom­men worden ist, dem Kassenbeamten angegeben, er verdiene täglich 4,50 Mark und habe am Tage seiner Abreise von Karls­ruhe nach Rottweil einen ganzen Tag versäumt, da ihn sein Meister nicht nur einen halben Tag habe arbeiten lassen. So wurden ihm 7.50 Mark mehr ausbezahlt, als er zu Recht zu verlangen gehabt hätte, denn die angestellten Recherchen ha­ben ergeben, daß er um jene Zeit überhaupt gar fteine Arbeit hatte. Da der junge Mann wegen Betrugs schon zweimal vorbestraft ist, erfolgte in der gestrigen Strafkammersitzung seine Verurteilung wegen Betrugs im Rückfall zu drei Monaten Gefängnis, der niedersten gesetzlich zulässigen Strafe.

Ulm, 21. Okt. Vor dem Schwurgericht hatte sich ge­stern der 1843 geborene Amts- und Polizeidiener Joh. G. Wittlinger von Weidenstetten OA. Ulm wegen Körperver­letzung mit Todesfolge zu verantworten. Er hatte am 20. Juli seine Frau, die dem Trünke ergeben war und wieder wieder betrunken zu ihm aufs Feld kam, aus Zorn darüber, daß sie solche Schande über ihn gebracht, mit t^er.Heugabel so schwer verletzt, daß sie an einer Gehirn- und Herzlähmung starb. Trotzdem verneinten die Geschworenen die Schuldsrage und Wittlinger wurde freigesprochen.

Bamberg, 19. Okt. Die hiesige Sträfkammer ver­urteilte heilte den früheren Bahnbureaudienergehilfen Willibald Bas sing, der am 26. Oktober 1900 bei der Oberbahnamts­kasse Bamberg Mk. 49 620 unterschlagen hatte und dann flüchtig gegangen war, zu drei Jahren drei Monaten Ge­fängnis und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren. Bassing hatte damals 50 000 Mk. in eine Geldkassette zu verpacken und letztere dann zur Post zu geben behufs Beförderung an die Zentralkasse nach München. Von diesem Betrag entwendete er Mk. 49,620 in Papiergeld und ersetzte dasselbe durch Papierschnitzel. Noch am gleichen Tage ging er flüchtig und konnte trotz der eifrigen Recherchen nicht eruiert werden. Nach neun Jahren, am 19. September laufenden Jahres, stellte er sich freiwillig und vollständig mit­tellos bei der Staatsanwaltschaft in Aachen. Der Defraudant legte in Per heutigen Verhandlung ein offenes Geständnis ab und gab an, daß .er sich nach der Tat noch ungefähr fünf Monate in Deutschland und in der Schweiz aufgehalten habe, ohne Legitimationspapiere zu besitzen. Erst im März 1901 habe er sich in Genua nach Amerika eingeschifft. Als das Geld alle gewesen sei, habe er sich durch England durchgearbeitet und sei dann auf einem holländischen Dainpfer nach Dänemark ge­langt und von da aus sei er, zumeist zu Fuß, nach Deutsch­land gewandert und habe sich dann in Aachen gestellt. Bassing hatte bei seiner damaligen Flucht 7000 Mark für seine zahl­reiche Familie bei einem Schwager in Würzburg deponiert, welcher Betrag aber gerichtlich beschlagnahmt wurde.

Erfurt, 20. Okt. Das Schwurgericht verurteilte ge­stern nacht nach zweitägiger Verhandlung den Glasbläser Uug. Lutz ans Friedersberg, der am 5. September den Forst­aufseher Walther aus Gehren, der ihn beim Wildern ertappte, erschossen hat, zum Tode.

Vermischtes.

Schiller und die Schauspieler.

In dem nächstens erscheinenden ersten Novemberheft des Literarischen Echos hat sich eine große Anzahl bekannter Schauspieler darüber geäußert, in welchem Verhält­nis sie als Schauspielknnftler zuSchiller stehen, was sie ihm verdanken und welche besonderen Aufgaben sie als Darsteller Schillerscher Gestalten zu lösen fanden. Aus den mitgeteilten Antworten, zu denen Julius Bab ein kommentierendes Vor- und Nachwort geschrieben hat, ge­ben wir einige der bemerkenswertesten hier wieder. Jo­ses 'Kainz schreibt:

Schillers Dramen halte ich für das A-B-C des jungen ernsten Schauspielers; und wenn > er die hohe Schule Shake­speare, Goethe, Kleist und Ibsen absolviert hat, dann kann und soll er ihm mit reifer Kunst vergelten, was er als Anfänger von ihm profitierte. Er wird in diesen Jungbrunnen nie ver­gebens zurücktauchen. Wehe der Nachkommenschaft, die ihn ver­kennt!"

Albert Bass ermann äußert sich:

Schiller deklamieren und seine Verse schön spre­chen kann jedes Kind. (Von kritischer Seite wird oft be­hauptet, daß die nach einer neuen Ausdrucksform heiß ringen­den Schauspieler es nicht können. Seltsam! Warum sollten sie nicht, da sie doch auch einmal Kinder waren.) Schiller auf der Bühne spielen, d. h. seine Figuren erleben und sie einheitlich durchführen, so daß der Zuschauer im Parkett das Theater vergißt, das ist mxine ich für uns die herrlichste, aber auch schwierigste Aufgabe, die bis jetzt bedingungslos noch von keinem gelöst worden ist. Die definitive Lösung dieses Problems bedeutet mir den Gipfel der Schauspielkunst."

Hedwig Mangel, die jetzt viel Genannte, schrieb l just um dieselbe Zeit, da sie der Bühne auf immer entsagen zu wollen erklärte:

Notwendig sind Schillers Gestalten uns allen. Entbehr­lich dem, der Weisheit hat. Sympathisch die edle, durch­geistigte Form. Fremdartig ist nichts an ihnen es sind Menschen."

Mehr von der humoristischen Seite nimmt Else Leh­mann vom Berliner Lessingtheater die Frage, wenn sie aus der Geschichte ihrer Bühnenlaufbahn plaudert:

,,. . . Ich habe in Berlin, zumal bei Brahm, nie Schiller gespielt. Ich hatte aber auch schon vorher kein Glück mit ihm. Das mag folgende Episode aus den Anfängen meiner Laufbahn beweisen. Ich war seinerzeit in Metz engagiert. Der dortige Direktor hatte die Verpflichtung, allmonatlich ein­mal eine klassische Vorstellung zu geben, die, da klassische Stücke damals nicht viel Publikum fanden, gewöhnlich bis zum letzten des^ Monats aufgeschoben wurde. Nun brannte die ^damalige

Liebhaberin eines Tages .durch. Wir halfen ihr alle red­lich dabei, ich am meisten. Was sich dann aber schrecklich an mir rächte. Denn tags darauf stürzte der Direktor zu mir mit der Mitteilung, ich müsse den zweiten Tag darauf die Louise inKabale und Liebe" spielen. Das regte mich gerade nicht weiter auf, denn ich dachte: Rolle ist Rolle ich spielte nun aber damals Grundnaive mitHängezöpfchen", und so fiel denn auch die Rolle bei mir aus. Wenn ich mich recht erinnere, tritt Louise zuerst mit folgenden Worten auf die Szene:Guten Morgen, lieber Vater" ich aber faßte die Sache ebennaiv" auf und begrüßte den Musiker Miller mit folgeirdenherzig" gesprochenen Worten:Guten Tag, lie­ber Papa"!! Doch soll ich schließlich ganz anständig gestorben sein.-. . . Aber eine gewisse Unfähigkeit, klassisch zu kommen, lag doch wohl schon damals in mir. Und ich habe auch nie mehr den rechten Anschluß an Schiller gefunden leider, leider!"

Im übrigen lassen sich die meisten Ausführungen in die wenigen Worte Hermann Nissens zusammenfassen: Ohne Schiller keine Schauspielkunst!"

Handel und Volkswirtschaft.

Landesproduktenbörse Stuttgart.

Börsenbericht vom 18. Oktober.

Auch in der abgelaufenen Woche blieb die Stimmung anr Weltmarkt eine sehr, feste und die Preise erhöhten sich ganz wesentlich. Trotz großer Zunahme der Vorräte in Nordamerika bleiben die Offerten von da vollständig unrentabel und liegt die Versorgung des europäischen Bedarfs in fremder Ware Haupt- sächlich in Händen Rußlands, ebenso die Preisbestimmung. Be­günstigt wird diese Situation noch dadurch, daß die Zufuhren in einheimischer Ware immer noch klein und die Qualitäten zum Teil nicht trocken sind. Die heutige Börse war schwach besucht, die Kauser blieben den höheren Forderungen gegenüber zurückhaltend. Wir notieren per 100 Kilogramm Frachtpari­tät Stuttgart netto Kassa je nach Qualität und Lieferzeit:

Weizen württ. neu 23 bis 23.75 Mk., Weizen bahr, neu

23.50 bis 24 Mk., Weizen niederbayr. 24 bis 24.50 Mk., Ulka 25.25 bis 25.75 Mk.. Saxonska 25 bis 25.50 Mk., Kernen 23 bis 23.75 Mk., Dinkel 15 bis 16 Mk., Roggen württ. neu 17 bis 17.50 Mk., Gerste württ. 16 bis 17.50 Mk., Gerste Pfälzer

18.50 bis 19.50 Mk., Gerste bayer. 18 bis 19.50 Mk., Gerste Taub. 18 bis 19 Mk., Gerste ungar. 21 bis 23.50 Mk., Futter­gerste russ. 14.50 bis 15 Mk., Haber württ. neu 15 bis 16.70 Mk., Mais Laplata 16.25 bis 16.75 Mk., Donau 16.25 bis 16.75 Mk., Mehlpreise per 100 Klg. inkl. Sack: Mehl Skr. 0:

34.50 bis 35.50 Mk., Nr. 1: 33.50 bis 34.50, Nr. 2: 32.50 bis 33.50, Nr. 3: 31.50 bis 32.50 Mk., Nr. 4 : 29.50 bis 30.50 Mk., Kleie 10.50 bis 11 Mk. (ohne Sack).

Stuttgart, 20. Okt. Der heutigen Ledermesse in der Gewerbehalle waren etwa 500 Zentner zugeführt. Das Geschäft nahm -inen befriedigende» Verlauf. Einige Posten wurden ge­gen Schluß der Messe unverkauft zurückgezogen. Die Preise erfuhren gegenüber der letzten Messe keine wesentliche Aender- ung. Sohlleder kostete 1.30 bis 1.40 Mark, Wildwachsleder 1 bis 1.20 Mark, Wildoberleder Io 1.90 bis 2 Mark, Wildoberleder Ila 1.40 bis 1.80 Mark, Schmalleder 1.80 bis 2 Mark, Kalb­leder 2.50 bis 3 Mark., Zaum-, Zeug- und Roßleder 1.30 bis 1.40 Mark per Pfund. Der Umsatz beträgt etwa 90 000 Mark.

Stuttgart, 20. Okt. Nachdem es vor einiger Zeit das größte Aufsehen erregt hatte, dgß eine Stuttgarter Apotheke der Zwangsversteigerung' unterlag, ein Fall, der in Jahren nicht vorkam, ist nun wieder eine Aptoheke im Zwangs- Wege versteigert worden und zwar die in Fraustadt (Posen), die ehemals im Besitze des berühmten Lehrers der Pharmaceu- ten, Dr. Hermann Hager, jahrzehntelang die erste pharmaceuti- sche Autorität in Deutschland war. Auch dieser Aall beweist wieder, wie ungesund die finanziellen Verhältnisse in der deut­schen Pharmacie sind. Es ist stets das gleiche Lied, ein unbesonnener Käufer steigert den andern und das Ende ist der Konkurs, den letzten heißen die Hunde.

Konkurs-Gröffunugv«.

Samuel Laub, Kleider- und Schuhwarenhändler in Stutt­gart, Bahnhofstraße 11.

Eduard Meditsch, Spediteur in Ehingen und München, Inhaber der Firma A. Thaler in München, Schützen­straße 1s.

Rösch eisen, Marie, geb. Morkok, Witwe des Johannes Röscheisen, gewes. Landjägers in Rot, früher Spezerei­händlerin.

Herbftnachrichten.

Cannstatt, 20. Okt. Städt. Kelter. Lese in vollem Gang. Die Qualität der Weine wird durch die anhaltend sommerliche Witterung sehr begünstigt. Gewicht 6880 Grad nach Oechsle. Einige Käufe zu 110 Mark pro 3 Hl.

Feuerbach, 19. Okt. Käufe zu 120 und 125 Mark pro 3 Hl- Mehreres verstellt auf Mittelpreis.

Uhlbach, 20. Okt. Alles verkauft zu 125, 130 und 138 Mark pro 3 Hl. Der Verkauf der Rot- und Weißweine der Weingärtner-Gesellschaft sowie vorjähriger Rotwein fand gestern Freitag Nachmittag 1 Uhr auf dem Rathaus statt.

Schloß Hohenstein bei Kirchheim a. Neckar. Nachfrage sehr stark. Auslese sehr anerkannt. Alles heute verkauft. Preise zwischen 135 und 183 Mark für 3 Hl.

Abstatt, 19. Okt. Bei steigenden Preisen und großer Nach­frage alles verkauft.

Besigheim, 21. Okt. Gestern hat die Weinbaugenosssn- schaft Besigheim ihr diesjähriges Erzeugnis, bestehend in 220 Hektolitern erster und 60 Hektolitern zweiter Klasse öffentlich versteigert. Liebhaber waren zahlreich aus nah und fern er­schienen. Es wurde alles rasch verkauft, 1. Klasse durchschnitt­lich zu 45 Mark, 2. Klasse zu 35 Mark pro Hektoliter.

Vom Leintal, 21. Okt. Die Gräflich von Neipperg'sche Wein­lese beginnt erst in der nächsten Woche. Die Trollinger, Lemberger, Weißriesling und Traminer haben infolge der prächtigen sonnigen Tage einen hohen Reifegrad erlangt. Der Behang ist reichlich, Belaubung dicht und gesund, so daß ein guter Tropfen erhofft werden kann. Der Ertrag wird auf meh­rere hundert Hektoliter geschätzt. Die Weinversteigerung durch das Gräfl. Rentamt in Schwaigern ist für die letzte Oktober- Woche in Aussicht genommen.

Stadtkelter Heilbronu, 21. Okt. Lese noch tm Gang. Die Verkäufe gingen gestern sehr lebhaft. Preise wür­den erzielt für rotes Gewächs durchgängig 130 M, für weißes Gewächs 103, 105, 110 M für 3 Hl. Die Qualität des Weines wird bei den schonen Herbsttagen immer besser. Es sind noch schöne Vorräte vorhanden.

Die Rotweinernte in der Pfalz ist beendet. Der Wurmschaden und das Eintreten der Rohfäule an den Trauben, bevor solche reif waren, übten an der Unter- Haardt nur in wenigen Orten auf die Quantität und Qualität recht ungünstigen Eindruck ans. Die Mostgewichte waren auch an der Mittelhaardt zumeist recht niedrig. Daher ist es nicht zu verwundern, daß nicht nur im Oberland, in Deidesheim, Ruppertsberg, Dürkheim, Ungstein und Wachenheim die 40 Liter Portugiesermatsche nur zu M 78 Abnahme fand. Viel besser als in erstgenannten Reborten fiel dieser Herbst in den meisten Orten der Unterhaardt, im Grünstadter Kanton und im Zeller­tal aus. Nebst recht reichlichen Erträgen ist die Qualität da­selbst auch zufriedenstellend. Mostgewichte bis zu 75 Grad Oechs- les-Wage wurden recht häufig festgestellt bei normaler Säure. Die Mgste wurden hoch bewertet. Der Mostabsatz ging so flott von statten, daß die ganze heurige Portugieserkreszenz sich schon in den Händen des Handels befindet. Während die Preise für die 40 Liter Maische sich zwischen M 8 und 9i/Z bewegten, wurden flüssige Rotmoste zu M 250 bis 300 die 1000 Liter gehandelt.