Verfügung der Landesversorgungsstelle über den Verkehr mit Kirschen.

Auf Grund der KZ 12 und 15 der Verordnung des Vun- Vesrats über die Versorgungsregelung vom 25. September/4. November 1915/6. Juli 1916 (RGBl. 1915 S. 607 /728, 1916 S. 675) wird mit Genehmigung des Ernäyrungsministeriums verfügt:

8 1. (1) Der Erwerb von Kirschen zum eigenen Verbrauch unterliegt keiner Beschränkung.

(2) Für den Erwerb von Kirschen beim Erzeuger zum Zweck des Weiterverkaufs gelten folgende Bestimmungen:

l Großhändler bedürfen zum Aufkauf von Kirschen eines Erlaubnisscheines. Der Antrag auf Ausstellung des Erlaub­nisscheins ist an das Oberamt des Wohnsitzes oder der gewerb­lichen Niederlassung, in Stuttgart an das Stadtschultheißen­amt zu richten. Großhändler, die keinen Wohnsitz oder keine gewerbliche Niederlassung in Württemberg haben, richten den Antrag an die Landesversorgungsstelle. Dem Antrag ist der Nachweis der nach 8 1 der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Ketten­handels vom 24. Juni 1916 (RGBl. S. 581) erforderlichen Han­delsgenehmigung anzuschließen.

Eines besonderen Erlaubnisscheines bedürfen auch Hilfs­personen und bloße Beauftrage der Großhändler (llnter- käufer). Die Ausstellung dieses Ausweises ist von dem Groß­händler unter Vorlage seines Erlaubnisscheines bei dem Ober­amt des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung des Unterkäufers, in Stuttgart bei dem Stadtschultheißenamt zu beantragen. Für Unterkäufer, die keinen Wohnsitz oder keine gewerbliche Niederlassung in Württemberg haben, ist der An­trag an die Landesversorgungsstelle zu richten.

Zuständig zur. Ausstellung des Erlaubnisscheines ist die­jenige Behörde, bei welcher der Antrag einzureichen ist.

Für die Ausstellung eines Eroßhändlererlaubnisscheins wird eine Gebühr von 2 .tt, für die Ausstellung eines Scheins für die Unterkäufer eine solche von 1 erhoben.

Den Inhabern von Betrieben zur gewerbsmäßigen Ver­arbeitung und Konservierung von Kirschen, sowie ihren Ange­stellten dürfen Erlaubnisscheine nicht erteilt werden.

ll. Kleinhändler, die Kirschen beim Erzeuger aufkaufen, bedürfen hiezu einer Bescheinigung des Ortsvorstehers ihres Wohnsitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassung, in Stutt-

Zur sichere» Lage.

Die Unmöglichkeit der Erfüllung der Ententeforderungen.

Berlin, 28. Mai. Das Mißverhältnis, in dem die En­tenteforderungen und die deutsche Leistungsfähigkeit stehen, kann man sich, wie dasBerliner Tageblatt" schreibt, am ehesten klar machen, wenn man sich-überlegt, welchen Wert der gesamte deutsche Grund und Boden besitzt. Vor dem Krieg wurde derselbe auf 40 Milliarden Mark geschätzt.' Jetzt haben wir noch große Teile von Deutschland verloren, der Boden ist ausgesogen und kann erst nach Jahren mühe­vollster Arbeit wieder ertragfähiger gemacht werden. Aus Grund einer Unterredung mit dem Reichsfinanzminister will das genannte Blatt sagen können, daß der gesamte Wert des land- und forstwirtschaftlich benutzten Bodens in Deutschland heute kaum mehr als 25 Milliarden Gold­mark ausmacht. Die Last, die Deutschland auferlegt wer­den solle, sei um ein Vielfaches größer, als der ganze Wert des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes.

Eine offiziöse Stimme zur Gefahr aus dem Osten.

Berlin, AI. Mai. In derDeutschen Allg. Ztg." wird zu der Frage, ob Kriegsgefahr im Osten besteht) ausgeführt: Der Kampf vor d«r deutschen Ostgrenze wird vermutlich von den beiden Gegnern allein ausgefochten werden. Beide Parteien verfügen über Reserven k, die Russen wahrscheinlich über stärkere als die Polen. Die Sovjetregierung ist nicht lebensfähig ohne den wirtschaftlichen Aufbau im Innern Rußlands. Und dieser wiederum ist nicht möglich ohne Unterstützung Deutschlands. Letzteres aber hat zur Voraussetzung, daß hier nicht alles drunter und drüber geht. Führende Köpfe in Sovjetrußland sind un­bedingt gegen einen Angriff auf Deutschland. Niemand wird leugnen wollen, daß russische Emissäre, die im Ruhrgebiet, in Sachien, Mecklenburg, in Pommern agitiert haben,' in den Massen rühriger vorzugehen und Gehör finden werden, als die Sovjettruppen Erfolge zu verzeichnen haben. Dieser Gefahr mit allen Mitteln zu begegnen, ist eine Mahnung, die das europäische Selbstbewußtsein zugleich an Deutschland und den Verband richtet. Die Krise, die uns in den nächsten Wochen bkoorsteht, kennzeichnet sich in dem russisch-polnischen Problem, in de» deutschen Wahlen und in der Konferenz von Spaa. Deutschland kann zur Rettung beitragen durch die neue Her­stellung einer Regierungskoalition auf mittlerer Linie.

Der deutsch-lettische Friedensvertrag.

Kopenhagen, 28. Mai. Nach Mitteilung desLettischen Telegr.-Bur." in Riga hat die lettische Negierung das Frie­densprotokoll, das am 5. Mai in Berlin von den Delegier­ten Lettlands und Deutschlands unterzeichnet wurde und das nach Austausch der Ratifikationen in Kraft treten soll, veröffentlicht. Hauptbedingungen sind: Deutschland er­kennt Lettland als selbständigen Staat an und zwar sofort, nachdem von den alliierten Mächten diese Anerkennung ausgesprochen ist. Sowohl Deutschland als Lettland ver­pflichten sich, keine Bestrebungen zu unterstützen, die sich gegen eines der beiden Länder richten, und keine feindliche Truppenbildung auf ihrem Gebiet zu dulden. Deutschland verpflichtet sich zum Ersatz des Schadens, den seine Trup­pen in Lettland angerichtet haben. In Riga wird eine ge­mischte Kommission die Höhe des Schadensersatzes festsetzen. Lettland erhält alles Kriegsmaterial, das den Truppen Bermondts gehört hat, ausgeliesert und Deutschland ver­pflichtet sich, Lettland Waren auf Kredit zu liefern.

Wie W.T.V. hierzu von zuständiger Seite hört, sind noch folgende Punkte des Vertrags bemerkenswert: Die oben erwähnte gemischte Kommission wird auch den Wert des von Lettland zu ersetzenden Aufwands feststellen, der

gart des Stadtschultheißenamts, daß sie den Kleinhandel mit Kirschen angemeldet haben. Etwa von dem Kleinhändler zum Aufkauf zugezogene Hilfskräfte sind in der Bescheinigung namentlich aufzuführen. Als Kleinhandel -gilt nur der un­mittelbare Absatz an Verbraucher.

(3) Die Großhändler, Unterkäufer und Kleinhändler haben ihre Erlaubnisscheine und Ausweise bei sich zu führen und den Ueberwachungsbeamten auf Verlangen vorzuzeigen.

(4j Die Landesversorgungsstelle ist befugt, den zugelassenen Händlern (Abs. 2 Ziff. I) Auflagen hinsichtlich des Absatzes von Kirschen zu erteilen.

(5) Die Erlaubnis zum Großhandel mit Kirschen kann von der Behörde, welche sie ausgestellt hat, zurückgenomme» werden, wenn der Händler sich als unzuverlässig erweist. Das­selbe gilt für die Ausweise der Unterkäufer.

(6) Gegen die Zurücknahme der Erlaubnis kann binnen einer Woche nach Zustellung des' Bescheides einmalige Be­schwerde erhoben werden und zwar gegen Verfügungen der Landesversorgungsstelle an das Ernährungsministerium, im übrigen an die Landesversorgungsstelle. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

8 2. Der Verkauf und Erwerb von Kirschen auf dem Baum mit oder ohne Versteigerung ist verboten. Ausnahmen hievon werden nur von der Landesversorgungsstelle erteilt, und zwar in der Regel nur für VäuMe, die Eigentum des Staates oder der Gemeinde sind. Etwa schon abgeschlossene Vertrüge dieser Art sind ungültig.

8 3. Der Erwerb von Kirschen zur gewerbsmäßigen Ver­arbeitung und Konservierung, sowie die Verarbeitung und Konservierung selbst ist verboten. Ausnahmen hievon können von der Landesversorgungsstelle bewilligt werden.

8 4. (1) Die gewerbsmäßige oder nichigswerbsmäßige Her­stellung von Branntwein ist grundsätzlich verboten, ebenso das Einschlagen zum Zweck der Branntweinherstellung.

(2) Der Ortsvorsteher kann genehmigen, daß für den Haus­haltungsbedarf des Kirschenerzeugers Branntwein bis zur Höchstmenge von 3 Liter auf den Kopf der erwachsenen Haus­haltungsangehörigen hergestellt wird. In diese Menge ist der Branntwein einzurechnen, der aus Brennkirschen hcrgestellt. wird (vergl. Abs. 3).

(3) Brennkirschen dürfen mit Genehmigung des Ortsvor­stehers zur gewerbsmäßigen wie zur nichtgewerbsmüßigen Branntweinherstellung verwendet werden. Als Brennkirschen

mit deutschen Mitteln für öffentliche Anlagen auf lettlün- dischem Gebiet gemacht worden ist. -Beide Vertragsteile sichern sich für den gegenseitigen Handelsverkehr, ihre in­dustriellen Unternehmungen, sowie für die Schiffahrt das Rocht der Meistbegünstigung zu. Lettland verpflichtet sich, den Transitverkehr aus Deutschland durch Lettland oder aus anderen Ländern durch Lettland nach Deutschland nicht zu erschweren und keine besonderen Transitabgaben zu er­heben.

Die Franzosen und Spaa.

Paris, 28. Mai. In der heutigen Kammersitzung be­gründete der gemäßigte Sozialist Paul Aubriot die Inter­pellation über die Festsetzung der von Deutschland zu zah­lenden Wiedergutmachung. Der Vertrag von Versailles sei für viele Deputierte das Minimum (!) der Rechte Frank­reichs gewesen. Eine Politik der Großmut gegenüber Deutschland würde einzig und allein auf Kosten Frankreichs gehen. Er ersuche deshalb die Regierung, der Armuts­maskerade Deutschlands zu mißtrauen. Er hoffe, daß die Regierung noch sagen könne, daß sie für Spaa frei Hand habe. Auf welche Weife man auch die Gesamtsumme der deutschen Schuld festsetzen werde, diese Aufgabe komme der Wiedergutmachungskommission zu. Millerand erklärte, in den bisherigen Verhandlungen sei noch keine Verpflich­tung übernommen worden. Die Alliierten ginge» nach Spaa als Fordernde mit vollkommen freier Hand, um die Ausführung des Friedensvertrags, aber nicht dessen Revi­sion, zu erzielen. Die. Entwaffnung Deutschlands sei die erste Bedingung des Weltfriedens. Die wesentlichsten Klauseln müßten die Alliierten durch alle Mittel zur Durchführung bringen. Es wäre eine Ungerechtigkeit und ein Skandal, wenn die Urheber (?) des Krieges nicht die Schuld, die sie sich verpflichtet hatten, zu zahlen, vollkom­men entrichten würden. (Beifall.) Nachdem er die Artikel über die Wiedergutmachungen verlesen hatte, sagte Mille­rand weiter, er lege den größten Wert darauf, daß die Wiedergutmachungskommission in Funktion bleibe. Die Kommission müsse vollkommene Freiheit u. absolute Auto­nomie haben. Sie habe am 12. Mai eine befriedigende Antwort in Bezug auf die Bons erhalten, die Deutschland als Anerkennung seiner Schuld geben müsse. Diese Bons würden aber erst wertvoll an dem Tage, an dem man sie diskontieren könne. Man habe die Möglichkeit ins Auge gefaßt, schon jetzt den Betrag dieser Schuld festzusetzen. Er gebe zu. daß es gewisse Ungelegenheiten habe, nicht bis zum nächsten Mai zu warten, weil man dann wertvolle Aufklä­rungen Hütte. Aber die Kunst des Staatsmannes sei, zwi­schen den großen Ungelegenheiten zu wählen. So sollen die Herren nur fortmachen, dann kann es kommen, daß sie gar nichts erhalten als Prügel.

Dertrauerrskuridgebung

für die französische Regierung.

Paris, 29. Mai. Die Kammer hat die Diskussion der Interpellationen über die finanziellen Klauseln des Frie­densvertrags von Versailles und über die Verhandlungen von Hythe beendet und eine VertrauenstaGesordnung für die Regierung mit 536 gegen 68 Stimmen angenommen. Ein Zeichen, daß die französische Kammer mit der Haß- und Ausbeutungspolitik gegenüber Deutschland einverstan­den ist.

Französische Eisenbahner verhindern die Ausfuhr von Kriegsmaterial für Polen.

Berlin, 28. Mai. DemBerl. Lokalanz." wird aus Lugano gemeldet, daß in Piemont 40 aus Frankreich ein­getroffene Wagen, die nach Belgrad und Bukarest bestimmt waren, von den Eisenbahnern festgehalten wurden, weil

gelten solche Kirschen, die sich zum Genüsse in rohein Zustands nicht eignen und herkömmlich in ihrem Erzeugungsgebiet aus­schließlich zur Branntroeingewinnung verwendet werden. Der Ortsvorsteher darf die Genehmigung nur erteilen, wenn er sich selbst oder wenn sich ein von ihm Beauftragter, zuverlässiger Sachverständiger durch Augenschein davon überzeugt hat, daß es sich tatsächlich um Vrennkirschen handelt. Der Augenschein muß vorgenommen werden, solang die Kirschen noch nicht vom Baume getrennt sind.

(4) Weitere Ausnahmen von dem Verbot der gewerbs­mäßigen und der nicht gewerbsmäßigen Herstellung von Brannt­wein aus Kirschen können vom Oberamt zugelassen werden, wenn es sich um Kirschen handelt, die zu menschlichem Ge­nüsse untauglich sind.

8,5. 1. Sämtliche am Verkehr mit Kirschen Beteiligte sind verpflichtet, den Beamten und Beauftragten der Landesoersor- gungsstelle, des Kommunalverbands, der Gemeinden und der Polizeibehörden die Besichtigung aller Behältnisse, worin Kir­schen ausbewahrt oder befördert werden können, außerhalb ihrer Wohnräume zu gestatten. Bei Gewerbetreibenden er­streckt sich diese Verpflichtung auch auf die Wohnräume.

2. Kirschenoorräte, bezüglich deren ein vorschriftswidriges Verhalten des Besitzers anzunehmen ist, sind von dem Beamten und Beauftragten dessen Gewahrsam zu entziehen und nach An­weisung der Landesversorgungsstelle der ordnungsmäßigen Ver­wendung zuzufllhren. Der Erlös ist dem Besitzer nach Abzug der Kosten' auszufolgen, soweit nicht etwa weitergehende Be­stimmungen Anwendung zu finden haben. Die Festsetzung des Betrages, der dein Verwahrer zukommt, erfolgt durch di« Landesversorgungsstelle endgültig.

8 6. Die Landesversorgungsstelle kann zur Ueberwachüng der Durchführung dieser Verfügung weitere Bestimmungen treffen.

8 7. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verfügung und der in Durchführung der Verfügung erteilten weiteren Vorschriften und Auflagen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 bestrast.

8 8. Diese Verfügung tritt sofort in Kraft. Die teilweise abweichenden Bestimmungen der Verfügung des Ministeriums des Innern über Gemüse, Obst usw. vom 21. - Mai 1917 (Staatsanzeiger Nr. 118) sind durch vorstehende Verfügung ab- geändert.

Stuttgart, den 15. Mai 1920. Mantz.

sie angeblich für Polen bestimmt sind. Die Wagen sollen nach demCorriere della Sera", über Süddeutschland be­fördert werden.

Der internationale Gewerdschaftsbnnd gegen die Unterdrückung der Arbeiterorganisation in Ungarn.

Amsterdam, 28. Mai. Das Sekretariat des Internatio­nalen Eewerkschaftsbundes hat auf Grund des kürzlich in London gefaßten Beschlusses, wegen der Verfolgung der Arbeiterbewegung in Ungarn jeden Verkehr mit Ungarn abzubrechen und jenes Land von der Außenwelt abzuschnei­den, an die Landeszentralen in den verschiedenen Länderst Rundschreiben gerichtet. Das endgültige Datum für den Beginn des Boykotts wird lautTimes" im Laufe der: nächsten Woche festgesetzt werden. ,

Sorvjetrutzland und Polen.

Kopenhagen, 28. Mai.Berlingske Tidende" meldet aus Kowno: Die letzte Nummer des führenden Batschen wistenblattesJsvestija" veröffentlicht einen Artikel von! Karl Radek, ist dem dieser in sehr verschiedener Weife auf die Gefahr aufmerksam mache, die Rußland von Polen drohe und erkläre, Rußland müsse sich klar darüber seist, daß Polen ein gefährlicher und starker Feind sei und datz der Krieg nur dann zu einem schnellen und siegreichen Ab­schluß gebracht werden könne, wenn Räterußland alle ihm! zur Verfügung stehenden Truppen schnell gegen Polen zu­sammenziehe. Es sei eine Notwendigkeit für Sowjetruß- land, dasweiße" Polen zu vernichten. Räterußland! könne ein weißes Polen nicht neben sich dulden. Das Sow^ jetrußland sei erst dann gesichert, wenn das.RäterußlaiO ein bolschewistisches Polen an seiner Seite habe.

Wilson der Erzheuchler.

Washington, 29. Mai. (Havas.) Bei der Rückweisung der Friedensresolution betonte Wilson, daß diese Resolution den Frieden mit dem Deutschen Reich wieder Herstellen wolle, ohne von der deutschen Regierung cktwas zu verlangen, das geeignet sei, das den Völkern angetane große Unrecht wieder gut zu machen. Dies hätten die Vereinigten Staaten als ihr Ziel bezeichnet, als sie in den Krieg träten. Der Präsident erklärt) daß die Resolution keines der Ziele zu verwirklichen suche, um deretwillen die Vereinigten Staaten in den Krieg getreten seien, und daß sie dadurch auf alle Ansprüche der Vereinigten Staaten gegenüber der deutschen Regierung verzichten. Wilson niiymt den Vertrag von Versailles warm in Schutz, der. wie er erklärt, die Ziele Amerikas verwirkliche. Er erklärte weiter, daß die Resolution nichts erwähne von der Freiheit der Meere, von der Einschränkung der Rüstungen, dem Schutz der Rechte Belgiens, der Wiedergutmachung der gegenüber Frankreich be­gangenen Ungerechtigkeiten und von der Befreiung der christ­lichen Völkerschaften in der Türkei. Wilson kommt zu dem Schluß, daß ein solcher Frieden unvereinbar sei und unverein­bar fein müsse mit der Würde der Vereinigten Staaten, mit den Rechten und der Freiheit der Bürger und den Grundbe, dingungen der Zivilisation überhaupt.

Das ist richtig, die Ziele Amerikas verwirklicht der Ver­sailler Vertrag, nämlich die Ziele, Deutschland als militärischen und wirtschaftlichen Konkurrenten auszuschalten.' Von der Frei« heit der Meere wollte und will Wilson nichts wissen, lediglich! von der unbeschränkten Freiheit der Angelsachsen auf denk Meere. Von der Einschränkung der Rüstungen zu sprechen ist geradezu eine Verhöhnung der Welt, denn Amerika hat seit Kriegsende sowohl zur See wie auch zu Lande mehr wie jeder Staat fortgerüstet. Schutz der Rechte Belgiens und Wiedergut­machung sind Ausdrücke, die Wilson gebraucht, so oft er aus, spuckt, und das tut er dauernd. Was endlich die Befreiung der christlichen Völker in der Türkei anbelangt, so ist das ejp